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Beschlussvorlage (12. Änderung vom 14. Dezember 2000 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (12. Änderung vom 14. Dezember 2000 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom  29. April 1982)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 144/00/...... Der Bürgermeister Kämmerei Beratungsfolge Bau- und Vergabeausschuss Rat Aktenzeichen II/67 31 01/2/J. Termin Datum 30.10.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 15.11.2000 14.12.2000 Betrifft: 12. Änderung vom 14. Dezember 2000 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982 Beschlußentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 12. Änderung vom 14. Dezember 2000 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friefhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982. Begründung: Aufgrund der beigefügten betriebswirtschaftlichen Berechnungen ist es erforderlich, die Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen wie folgt festzusetzen bzw. zu ändern: 1. Es wird eine Reihengrabgebühr in Höhe von 300,00 DM eingeführt. 2. Die Gebühr für die Wahlgrabstätte erhöht sich von bisher 1.700,00 DM auf 1.950,00 DM. Die übrigen Gebühren können gemäß der beigefügten Berechnungen in ihrer bisherigen Höhe bestehen bleiben. Wie bereits von mir in der Vorlage Nr. 160/1998 vorgeschlagen, sollten die im Friedhofs- und Bestattungswesen seit 1982 gültigen Verwaltungsgebühren wegen gestiegener Personal- und Sachkosten wie folgt geändert, d.h. angepaßt werden: 4.1. Genehmigung für das Aufstellen von Grabmalen 4.1.1 auf´Reihengrabstätten 4.1.2 auf Einzelwahlgrabstätten 4.1.3 auf mehrstelligen Wahlgrabstätten von 45,00 DM auf 90,00 DM von 45,00 DM auf 90,00 DM 65,00 DM kann entfallen Hinweis: Gebührenvergleich mit anderen Kommunen: 80,00 DM - Gemeinde Titz, 90,00 DM - Gemeinde Aldenhoven und Vettweiß, 100,00 DM - Gemeinde Langerwehe und Hürtgenwald Die Verwaltungsgebühr für die Genehmigung für das Aufstellen von Grabmalen auf mehrstelligen Wahlgrabstätten sollte entfallen, da kein Mehraufwand bei dieser Genehmigung entsteht. 4.2. Genehmigung für das Verlegen von Grabeinfassungen, je Grabstätte von 30,00 DM auf 60,00 DM 4.3. Ausstellen von Bescheinigungen und Urkunden 4.3.1 Ausstellen von Ersatzurkunden von 20,00 DM auf 40,00 DM 4.3.2 Bescheinigung über Sterbetag, Beerdigungstag und, soweit möglich, darüber, bei welchem Standesamt und unter welcher Nummer der Tod beurkundet wurde von 20,00 DM auf 40,00 DM T551.DOC .. .