Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 144/00/......
Der Bürgermeister
Kämmerei
Beratungsfolge
Bau- und Vergabeausschuss
Rat
Aktenzeichen
II/67 31 01/2/J.
Termin
Datum
30.10.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
15.11.2000
14.12.2000
Betrifft:
12. Änderung vom 14. Dezember 2000 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982
zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982
Beschlußentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 12. Änderung vom 14.
Dezember 2000 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das
Friefhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982.
Begründung:
Aufgrund der beigefügten betriebswirtschaftlichen Berechnungen ist es erforderlich, die Gebühren für
das Friedhofs- und Bestattungswesen wie folgt festzusetzen bzw. zu ändern:
1. Es wird eine Reihengrabgebühr in Höhe von 300,00 DM eingeführt.
2. Die Gebühr für die Wahlgrabstätte erhöht sich von bisher 1.700,00 DM auf 1.950,00 DM.
Die übrigen Gebühren können gemäß der beigefügten Berechnungen in ihrer bisherigen Höhe
bestehen bleiben.
Wie bereits von mir in der Vorlage Nr. 160/1998 vorgeschlagen, sollten die im Friedhofs- und
Bestattungswesen seit 1982 gültigen Verwaltungsgebühren wegen gestiegener Personal- und
Sachkosten wie folgt geändert, d.h. angepaßt werden:
4.1. Genehmigung für das Aufstellen von Grabmalen
4.1.1 auf´Reihengrabstätten
4.1.2 auf Einzelwahlgrabstätten
4.1.3 auf mehrstelligen Wahlgrabstätten
von 45,00 DM auf 90,00 DM
von 45,00 DM auf 90,00 DM
65,00 DM kann entfallen
Hinweis:
Gebührenvergleich mit anderen Kommunen:
80,00 DM - Gemeinde Titz,
90,00 DM - Gemeinde Aldenhoven und Vettweiß,
100,00 DM - Gemeinde Langerwehe und Hürtgenwald
Die Verwaltungsgebühr für die Genehmigung für das Aufstellen von Grabmalen auf mehrstelligen Wahlgrabstätten sollte entfallen, da kein Mehraufwand bei dieser Genehmigung entsteht.
4.2. Genehmigung für das Verlegen von Grabeinfassungen, je Grabstätte von 30,00 DM auf
60,00 DM
4.3. Ausstellen von Bescheinigungen und Urkunden
4.3.1 Ausstellen von Ersatzurkunden
von 20,00 DM auf 40,00 DM
4.3.2 Bescheinigung über Sterbetag, Beerdigungstag und,
soweit möglich, darüber, bei welchem Standesamt und
unter welcher Nummer der Tod beurkundet wurde
von 20,00 DM auf 40,00 DM
T551.DOC
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