Daten
Kommune
Inden
Größe
7,9 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Amt für öffentl. Ordnung
37 20 00
03.12.2006
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
20.12.2006
TOP Ein Ja
Nein
315/2006
Ent Bemerkungen
Betrifft:
1. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Satzung über die Erhebung von Kosten und
Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 02. November 2000
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung vom
20. Dezember 2006 zur Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde
Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 02. November 2000.
Begründung:
Aufgrund der Einführung von privaten Brandmeldeanlagen werden die freiwilligen bzw. sonstigen
Leistungen der Feuerwehr ausgeweitet. Dabei ist die erste Abnahme der Brandmeldeanlagen
kostenfrei.
Alle
aufgrund
von
Mängeln
der
Brandmeldeanlagen
erforderlichen
Wiederholungsabnahmen sind kostenpflichtig und werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt.
Gleichzeitig besteht beim Einsatz von Falschalarmen verursacht durch die Brandmeldeanlage eine
Verpflichtung zum Kostenersatz.
Aus diesem Grund ist die Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde
Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 02. November 2000 anzupassen.