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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
II/Hall
06.11.2006
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
23.11.2006
Rat
20.12.2006
TOP Ein Ja
Nein
297/2006
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2004
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Rest- und Sperrmüll“ in
Höhe von 17.876 € als Gewinnvortrag und
2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ in Höhe von 2.176 € als
Verlustvortrag in die Vorkalkulation 2007 einzustellen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden. Das Ergebnis der
Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2004 ist als
Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten
Empfehlungen vor.