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Beschlussvorlage (15. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Beschlussvorlage (15. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988) Beschlussvorlage (15. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988) Beschlussvorlage (15. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei II/Hall 06.11.2006 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 23.11.2006 Rat 20.12.2006 TOP Ein Ja Nein 296/2006 Ent Bemerkungen Betrifft: 15. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 15. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988. Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die Gebühr für die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden von 16,50 € auf nunmehr 17,70 € festzusetzen. Vorlage: 296/2006 Seite - 2 - 15. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 498) in Verbindung mit § 18a des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1996, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.12.2000 (BGBl. I S. 2048), §§ 51, 53 und 161a des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW 926/SGV NRW 77), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 463), § 8 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW- / AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 01. September 2005 (BGBl. I S. 2618) und den §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712) zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. April 2005 (GV NRW S. 488 hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 20. Dezember 2006 folgende 15. Änderungssatzung über die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 beschlossen: Artikel I § 11 wird wie folgt geändert: Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen beträgt 17,70 Euro / cbm abgefahrenen Grubeninhalts. Artikel II Die vorstehende 15. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 tritt am 01. Januar 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 14. Änderungssatzung vom 08. Dezember 2005 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 insoweit außer Kraft. Vorlage: 296/2006 Seite - 3 - Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 15. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Satzung über die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden vom 29. September 1988 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich gekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 20. Dezember 2006 Bürgermeister