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Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978) Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978) Beschlussvorlage (7. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei II/Hall 06.11.2006 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 23.11.2006 Rat 20.12.2006 TOP Ein Ja Nein 293/2006 Ent Bemerkungen Betrifft: 7. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 7. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978. Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die Gebühr für die Straßenreinigung Winterdienst in der Gemeinde Inden von 0,20 € auf nunmehr 0,24 € festzusetzen. Vorlage: 293/2006 Seite - 2 7. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 498) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 18. Dezember 1975 (GV NRW S. 706/SGV NRW 2061) zuletzt geändert durch Artikel 74 des Zweiten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NordrheinWestfalen vom 05. April 2005 (GV NRW S. 274) und §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 172) zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. April 2005 (GV NRW S. 488) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 20. Dezember 2006 folgende 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 20. Dezember 2006 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 beschlossen: Artikel I Die Gebührensätze in § 2 Abs. 4 Buchstabe a bis c werden wie folgt geändert: a) dem Anliegerverkehr dient, für den Winterdienst 0,24 Euro b) dem innerörtlichen Verkehr dient, für den Winterdienst 0,24 Euro c) dem überörtlichen Verkehr dient, für den Winterdienst 0,24 Euro Artikel II Diese 7. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 insoweit außer Kraft. Vorlage: 293/2006 Seite - 3 - Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 7. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 10. Dezember 1978 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 20. Dezember 2006 Bürgermeister