Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
II/Hall
06.11.2006
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
23.11.2006
Rat
20.12.2006
TOP Ein Ja
Nein
293/2006
Ent Bemerkungen
Betrifft:
7. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Satzung über die Straßenreinigung in der
Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 7. Änderungssatzung vom
20. Dezember 2006 zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom
07. Dezember 1978.
Begründung:
Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die Gebühr für die Straßenreinigung Winterdienst in der Gemeinde Inden von 0,20 € auf nunmehr 0,24 € festzusetzen.
Vorlage: 293/2006
Seite - 2 7. Änderungssatzung
vom 20. Dezember 2006 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung für die
Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des
Bundes vom 03. Mai 2005 (GV NRW S. 498) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die
Reinigung öffentlicher Straßen vom 18. Dezember 1975 (GV NRW S. 706/SGV NRW 2061)
zuletzt geändert durch Artikel 74 des Zweiten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NordrheinWestfalen vom 05. April 2005 (GV NRW S. 274) und §§ 2, 4, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV
NRW S. 172) zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. April 2005 (GV NRW S. 488) hat der Rat der
Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 20. Dezember 2006 folgende 7. Änderungssatzung zur
Gebührensatzung vom 20. Dezember 2006 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde
Inden vom 07. Dezember 1978 beschlossen:
Artikel I
Die Gebührensätze in § 2 Abs. 4 Buchstabe a bis c werden wie folgt geändert:
a) dem Anliegerverkehr dient,
für den Winterdienst
0,24 Euro
b) dem innerörtlichen Verkehr dient,
für den Winterdienst
0,24 Euro
c) dem überörtlichen Verkehr dient,
für den Winterdienst
0,24 Euro
Artikel II
Diese 7. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2007 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978, zuletzt geändert durch die 6.
Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde
Inden vom 07. Dezember 1978 insoweit außer Kraft.
Vorlage: 293/2006
Seite - 3 -
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende 7. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006 zur Gebührensatzung vom 07.
Dezember 1978 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 10. Dezember
1978 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 20. Dezember 2006
Bürgermeister