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Beschlussvorlage (13. Änderung FNP)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Beschlussvorlage (13. Änderung FNP) Beschlussvorlage (13. Änderung FNP)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 10.10.2006 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 25.10.2006 Rat 09.11.2006 TOP Ein Ja Nein 276/2006 Ent Bemerkungen Betrifft: 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussentwurf: - Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden wird im in der Anlage dargestellten Planbereich geändert. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. - Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 , Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den Bürgermeister festzulegen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer Informationsveranstaltung und auf Wunsch der Öffentlichkeit dargelegt. Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Informationsveranstaltung und der Auslegungszeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. - Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.1 BauGB soll durch Zusendung dieses Beschlusses, sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnung und Begründung an die Behörden erfolgen. Ihnen wird zur Äußerung eine Frist von einem Monat eingeräumt. In Vertretung: Begründung: Gem. der Beschlusslage des Rates vom 02. Oktober 2006 wird die Errichtung eines circa 45m hohen Aussichtsturmes mit Vorrichtung eines Gastronomiebetriebes und Aufzug – großer Indemann - und die Erschließung der Goltsteinkippe gem. einer noch zu beschließenden Variante aus dem Strukturkonzept „Goltsteinkuppe“ im Rahmen der EuRegionalen 2008 ausgeführt werden. Mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Goltsteinkuppe soll nun das Baurecht für den Aussichtsturm mit Gastronomie und dem dazugehörigen Parkplatz geschaffen werden. Auf Grundlage der Flächennutzungsplanänderung kann dann ein Baugenehmigung nach § 35 BauGB Vorlage: 276/2006 Seite - 2 - erteilt werden. Diese Vorgehensweise ist so mit den zuständigen Stellen bei der Bezirksregierung Köln und der Kreisverwaltung Düren abgestimmt. Des weiteren sollen mit der Flächennutzungsplanänderung mögliche Nutzungen auf der Grundlage des Strukturkonzeptes „Goltsteinkuppe“ vorbereitet werden. Die Planung wird in der Sitzung dargelegt und erörtert. Mit Einleitung des Verfahrens soll die Information der Öffentlichkeit begonnen werden, so sind neben einer Informationsveranstaltung Informationen im Bürgerbrief vorgesehen. Des weiteren können die direkt betroffenen Anwohner durch den Bürgermeister über das geplante Vorhaben in einem sogenannten Bürgerbrief informiert werden, der Bürgermeister steht in einer Sprechstunde für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.