Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
10.10.2006
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
25.10.2006
Rat
09.11.2006
TOP Ein Ja
Nein
276/2006
Ent Bemerkungen
Betrifft:
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
-
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden wird im in der Anlage dargestellten
Planbereich geändert. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
-
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 , Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche
Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der
Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen.
Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den
Bürgermeister festzulegen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die
voraussichtlichen Auswirkungen werden in einer Informationsveranstaltung und auf
Wunsch der Öffentlichkeit dargelegt.
Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Informationsveranstaltung und der Auslegungszeit
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
-
Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.1 BauGB soll durch Zusendung dieses
Beschlusses, sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnung und Begründung an die Behörden
erfolgen. Ihnen wird zur Äußerung eine Frist von einem Monat eingeräumt.
In Vertretung:
Begründung:
Gem. der Beschlusslage des Rates vom 02. Oktober 2006 wird die Errichtung eines circa 45m
hohen Aussichtsturmes mit Vorrichtung eines Gastronomiebetriebes und Aufzug – großer
Indemann - und die Erschließung der Goltsteinkippe gem. einer noch zu beschließenden Variante
aus dem Strukturkonzept „Goltsteinkuppe“ im Rahmen der EuRegionalen 2008 ausgeführt werden.
Mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Goltsteinkuppe soll nun das Baurecht für
den Aussichtsturm mit Gastronomie und dem dazugehörigen Parkplatz geschaffen werden. Auf
Grundlage der Flächennutzungsplanänderung kann dann ein Baugenehmigung nach § 35 BauGB
Vorlage: 276/2006
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erteilt werden. Diese Vorgehensweise ist so mit den zuständigen Stellen bei der Bezirksregierung
Köln und der Kreisverwaltung Düren abgestimmt.
Des weiteren sollen mit der Flächennutzungsplanänderung mögliche Nutzungen auf der Grundlage
des Strukturkonzeptes „Goltsteinkuppe“ vorbereitet werden.
Die Planung wird in der Sitzung dargelegt und erörtert. Mit Einleitung des Verfahrens soll die
Information der Öffentlichkeit begonnen werden, so sind neben einer Informationsveranstaltung
Informationen im Bürgerbrief vorgesehen. Des weiteren können die direkt betroffenen Anwohner
durch den Bürgermeister über das geplante Vorhaben in einem sogenannten Bürgerbrief informiert
werden, der Bürgermeister steht in einer Sprechstunde für die Beantwortung von Fragen zur
Verfügung.