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Beschlussvorlage (RWE Power AG - Bohrwesen und Wasserwirtschaft - Herstellung von wasserwirtschaftlichen Anlagen am Tagebaurand und im Tagebauvorfeld im Bereich der Ortslage Schophoven (Sonderbetriebsplan O 2006/10) - Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Beschlussvorlage (RWE Power AG - Bohrwesen und Wasserwirtschaft
- Herstellung von wasserwirtschaftlichen Anlagen am Tagebaurand und im Tagebauvorfeld im Bereich der Ortslage Schophoven (Sonderbetriebsplan O 2006/10)
- Stellungnahme der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (RWE Power AG - Bohrwesen und Wasserwirtschaft
- Herstellung von wasserwirtschaftlichen Anlagen am Tagebaurand und im Tagebauvorfeld im Bereich der Ortslage Schophoven (Sonderbetriebsplan O 2006/10)
- Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 10.10.2006 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 25.10.2006 TOP Ein Ja Nein 275/2006 Ent Bemerkungen Betrifft: RWE Power AG - Bohrwesen und Wasserwirtschaft - Herstellung von wasserwirtschaftlichen Anlagen am Tagebaurand und im Tagebauvorfeld im Bereich der Ortslage Schophoven (Sonderbetriebsplan O 2006/10) - Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der in Anlage beigefügte Entwurf wird als Stellungnahme der Gemeinde Inden zum o.a. Verfahren dem Bergamt Düren übersandt. In Vertretung: Begründung: Mit Datum vom 02.10.2006 ist der Gemeinde Inden der o.a. Sonderbetriebsplan zur Stellungnahme vorgelegt worden. Hierbei handelt es sich um die Fortführung des Brunnenbohrprogrammes des Bergbautreibenden im Tagebauvorfeld und am Tagebaurand. Mit diesem Sonderbetriebsplan wird auch die Anlegung der Brunnengalerien nordwestlich der Ortslage Schophoven beantragt. Die Lage dieser Brunnengalerien ist im Zusammenhang mit der Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Entnehmen und Ableiten von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden und der Anlage der Immissionsschutzmaßnahmen für die Ortslage Schophoven im damaligen Umweltausschuss am 06.11.2002 und im Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung am 28.11.2002 erörtert worden. Die Lage der Brunnengalerien im Umfeld von Schophoven wurde vom Bergbautreibenden im Verfahren insofern geändert, dass der allgemeinen Forderung der Gemeinde Inden, vorhandene und vorgesehene Siedlungsräume im Bereich der Gemeinde Inden nicht zu beeinträchtigen, Rechnung getragen wurde. Der nun vorgelegt Sonderbetriebsplan entspricht im Bereich der direkten Ortslage den damals getroffenen Abstimmungen. In Randbereichen sind allerdings Brunnen vorgesehen, die außerhalb dieser Bereiche liegen. Um die Belange der Gemeinde Inden zu sichern, sollte in der Stellungnahme dem Bergamt Düren gegenüber auf die Einhaltung der modifizierten Brunnenbereiche verwiesen werden. Ansonsten entspricht die Stellungnahme dem normalen Anschreiben an das Bergamt bei nicht kritischen Sonderbetriebsplänen. In der Sitzung wird das Brunnenbohrprogramm durch Vertreter von RWE Power vorgestellt. Sie stehen für Rückfragen und zur Erörterung zur Verfügung. Vorlage: 275/2006 Seite - 2 - STELLUNGNAHME (Entwurf) Im Rahmen der Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Entnehmen und Ableiten von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden sind seitens des Bergbautreibenden die Brunnenbereiche im Bereich der Ortslage Schophoven modifiziert worden (s. Anlage). Auf die Einhaltung dieser Brunnenbereiche bei Realisierung der Maßnahmen wird verwiesen. Die Arbeiten sind so einzurichten, dass eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der umliegenden Flächen nicht beeinträchtigt wird. Evtl. finanzielle Einbußen sind dem betroffenen Eigentümer zu entschädigen. Die während der Bauphase notwendigen Erdbewegungen sind auf das unbedingt erforderliche Ausmaß zu beschränken. Es muss sichergestellt werden, dass für die Bevölkerung die Lärmbelästigung auf das Mindestmaß beschränkt und die Arbeiten nicht an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden. In den zusätzlichen Nebenbestimmungen der Zulassung ist festzusetzen, dass der Beginn der Bohrungen der Gemeinde Inden, Herrn Schmitz (Tel. 02465/3946), vorher so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen ist, dass einvernehmlich festgelegt werden kann, welche Wirtschaftswege und Straßen zur Anfahrt genutzt werden können. Zusätzlich ist vor Beginn der Arbeiten eine Bestandsaufnahme und nach Beendigung der Arbeiten eine Abnahme der Wege durchzuführen.