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Beschlussvorlage (Bauliche Maßnahmen an der Rur zur Stützung des Grundwasserstandes im Feuchtgebiet "Rurauenwald/Indemündung" - Bericht der RWE Power AG)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Beschlussvorlage (Bauliche Maßnahmen an der Rur zur Stützung des Grundwasserstandes im Feuchtgebiet "Rurauenwald/Indemündung"
- Bericht der RWE Power AG)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauverwaltungsamt 61 12 05/40 29.08.2006 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 14.09.2006 TOP Ein Ja Nein 269/2006 Ent Bemerkungen Betrifft: Bauliche Maßnahmen an der Rur zur Stützung des Grundwasserstandes im Feuchtgebiet „Rurauenwald/Indemündung“ - Bericht der RWE Power AG Beschlussentwurf: Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausführungen der Berichterstatter der RWE Power AG über die baulichen Maßnahmen an der Rur zur Stützung des Grundwasserstandes im Feuchtgebiet „Rurauenwald/Indemündung“ zur Kenntnis. Begründung: Die RWE Power AG hat mit Antrag vom 09.08.2004 die Planfeststellung gem. § 31 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz Maßnahmen an der Rur zur Stützung des Grundwasserstandes im Feuchtgebiet L-1/3 „Rurauenwald/Indemündung“ bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt, da in den nächsten Jahren bergbaubedingte Grundwasserabsenkungen erwartet werden. Um erhebliche Beeinträchtigungen des Feuchtgebietes zu vermeiden, müssen gemäß der wasserrechtlichen Erlaubnis rechtzeitig Maßnahmen zur Stützung des Grundwassers durchgeführt werden. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung sind zur Erreichung dieses Zieles mehrere mögliche Varianten betrachtet worden. Gegenstand des Antrages ist die als Vorzugsvariante bewertete Stützung des Grundwassers durch die Anlage von zwei Nebengerinnen zur Rur und zum Mühlenteich, womit der Grundwasserstand optimal gesichert und zudem eine nachhaltige Verbesserung der ökologischen Verhältnisse erreicht werden kann. Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Antrag der RWE Power AG für den Tagebau Inden am 28.10.2005 u. a. mit der nachstehenden Regelung und Nebenbestimmung festgestellt: 1. Herstellung eines Nebengerinnes der Rur 2. Herstellung eines Nebengerinnes zum Abschlaggraben des Krauthausen-Jülicher Mühlenteiches 3. Abschließender Rückbau der bei der Herstellung des Nebengerinnes westlich der Rur an den Gewässern errichteten Befestigungen und Bauwerken Die RWE Power AG beabsichtigt, nunmehr mit den baulichen Maßnahmen zu beginnen. Aus diesem Grund werden Vertreter der RWE Power AG den Sachverhalt erläutern und für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen.