Daten
Kommune
Inden
Größe
8,2 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
264/2006 vom 09.08.2006
Dringlichkeitsbeschluss
gem. § 60 GO NW
Anwesend sind:
Bürgermeister Ulrich Schuster
Schavier, Karl, CDU-Fraktionsvorsitzender
Beratungsfolge
Termin
Rat
09.11.2006
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
2. Satzung vom 09. November 2006 zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden
Beschluss:
Der Rat beschließt die 2. Satzung vom 09.11.2006 zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Inden.
Begründung:
Der Rautenbergverlag ist derzeit der Herausgeber des Mitteilungsblattes der Gemeinde Inden,
welches auch gleichzeitig als Amtsblatt für die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde, die
durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, zur Verfügung steht.
Bisher erscheint dieses Mitteilungsblatt wöchentlich für Abonnenten, 14-tägig werden alle
Haushalte davon erreicht.
Ab September wird auf Drängen des Verlages ein gemeinsames Mitteilungsblatt für die Gemeinden
Inden und Langerwehe im 14-tägigen Rhythmus erscheinen, das an alle Haushalte kostenlos verteilt
wird.
Andere Verlage sind derzeit nicht in der Lage, kurzfristig ein gleiches Angebot zu realisieren.
Zur Sicherstellung der fristgerechten Veröffentlichungen ist eine Änderung der
Bekanntmachungsform über Schaukasten am Rathaus und Hinweis im Internet und - soweit
möglich - im neu erscheinenden Mitteilungsblatt für die Gemeinden Inden und Langerwehe durch
Satzung (s. Anlage) zu beschließen.
Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die nächste Sitzung des Rates erst im Oktober/November
stattfindet und die rechtsgültige Bekanntmachung nach der derzeitigen Hauptsatzung bis zum
25.08.2006 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Inden – Amtsblatt – erfolgen muss.
Schuster
Bürgermeister
Schavier
CDU-Fraktionsvorsitzender