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Dringlichkeitsentscheidungen (Änderung der Hauptsatzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,2 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Dringlichkeitsentscheidungen (Änderung der Hauptsatzung)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 264/2006 vom 09.08.2006 Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 GO NW Anwesend sind: Bürgermeister Ulrich Schuster Schavier, Karl, CDU-Fraktionsvorsitzender Beratungsfolge Termin Rat 09.11.2006 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 2. Satzung vom 09. November 2006 zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden Beschluss: Der Rat beschließt die 2. Satzung vom 09.11.2006 zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Inden. Begründung: Der Rautenbergverlag ist derzeit der Herausgeber des Mitteilungsblattes der Gemeinde Inden, welches auch gleichzeitig als Amtsblatt für die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, zur Verfügung steht. Bisher erscheint dieses Mitteilungsblatt wöchentlich für Abonnenten, 14-tägig werden alle Haushalte davon erreicht. Ab September wird auf Drängen des Verlages ein gemeinsames Mitteilungsblatt für die Gemeinden Inden und Langerwehe im 14-tägigen Rhythmus erscheinen, das an alle Haushalte kostenlos verteilt wird. Andere Verlage sind derzeit nicht in der Lage, kurzfristig ein gleiches Angebot zu realisieren. Zur Sicherstellung der fristgerechten Veröffentlichungen ist eine Änderung der Bekanntmachungsform über Schaukasten am Rathaus und Hinweis im Internet und - soweit möglich - im neu erscheinenden Mitteilungsblatt für die Gemeinden Inden und Langerwehe durch Satzung (s. Anlage) zu beschließen. Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass die nächste Sitzung des Rates erst im Oktober/November stattfindet und die rechtsgültige Bekanntmachung nach der derzeitigen Hauptsatzung bis zum 25.08.2006 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Inden – Amtsblatt – erfolgen muss. Schuster Bürgermeister Schavier CDU-Fraktionsvorsitzender