Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27a "Waagmühle - Ost"; - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27a "Waagmühle - Ost";
- Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 8,4 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 251/2006 Datum Planungsamt 29.05.2006 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 13.06.2006 Rat 13.06.2006 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 27a „Waagmühle - Ost“; - Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: Über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 27a „Waagmühle - Ost“ eingegangenen Anregungen wird gemäß den vorliegenden Beschlussvorschlägen beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 27a „Waagmühle - Ost“ wird als Satzung beschlossen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu Jedermanns Einsicht zu den Öffnungszeiten der Gemeinde Inden bereitzuhalten. Über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und – entwicklung vom 26.04.2006 wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfes des o.a. Bebauungsplanes beschlossen. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft am 05.06.2006 ab. Aus diesem Grunde kann zum jetzigen Zeitpunkt weder ein Abwägungsvorschlag noch ein evtl. zu überarbeitender Plan als Satzungsexemplar vorgelegt werden. Die Grundlagen werden den Fraktionen vor der Ausschusssitzung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage muss dann in der Sitzung beschlossen werden. Die Dringlichkeit der Vorgehensweise begründet sich aus den vorgegebenen Fristen des seit 2004 geänderten Baugesetzbuches. Entsprechend sind Verfahren nach altem BauGB bis zum 20.07.2006 abzuschließen. Unter diesen Zeitvorgaben ist ein Satzungsbeschluss in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause erforderlich.