Daten
Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD
24.05.2006
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
13.06.2006
TOP Ein Ja
Nein
114/2005
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Flurbereinigung Inden;
hier: Änderung der Kreis- und Gemeindegrenze
- Stellungnahme der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Gegen die Änderung der Kreis- und Gemeindegrenze Inden/Eschweiler erhebt die Gemeinde Inden
keine Bedenken.
Begründung:
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Inden sind die Gemeindegrenzen an die
landschaftlichen Gegebenheiten angepasst worden. Im Bereich der neuverlegten Inde in der Höhe
der Gedächtniskapelle Lohn hat man den Grenzverlauf an die damals noch vorhandenen
Tagebaulinien gelegt. Diese sind mit Errichtung der neuverlegten Inde im Gelände nicht mehr
nachvollziehbar. Aus diesen Gründen ist von der Stadt Eschweiler der Antrag gestellt worden, die
Grenze entlang der zukünftigen Böschungsoberkante „Indetal“ zu verlegen.
Durch den neu vorgeschlagenen Grenzverlauf wird der Stadt Eschweiler ein etwas größerer Teil
Indeaue zugeschlagen, während die Gemeinde Inden landwirtschaftliche Flächen im rekultivierten
Bereich bekommt. Nachteile für die Gemeinde Inden sind nicht erkennbar, so dass dem Vorschlag
zum neuen Grenzverlauf zugestimmt werden kann.
Dieser Sachverhalt war Gegenstand der Beratung im Ausschuss für Gemeindeplanung und –
entwicklung am 25.05.2005. Der Ausschuss ist meinem Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt.
Die Bezirksregierung Köln hat mich mit Verfügung vom 10.02.2006 angewiesen, dass der
Planungsausschuss eine derartige Entscheidungsbefugnis nicht hat, so dass nur der
Gemeinderat die Zustimmung nach § 58 Abs. 2 FlurBG erteilen kann.
Eine Ablichtung der Verfügung ist der Vorlage beigefügt.