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Beschlussvorlage (Überprüfung der Sportgeräte in den Turnhallen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Beschlussvorlage (Überprüfung der Sportgeräte in den Turnhallen)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 231/2006 Datum Hauptamt 10.04.2006 öffentlich Beratungsfolge Termin Schulausschuss 27.04.2006 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Überprüfung der Sportgeräte in den Turnhallen Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Der Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) veröffentlicht mit dem Merkblatt Sporthallen Prüfung (GUV 26.1), dass Einrichtungen und Sportgeräte in Sporthallen für den Schulsport in angemessenen Zeiträumen auf ihren sicheren Zustand, mindestens jedoch auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen sind (§ 39 (1) UVV, GUV 0.1). Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen müssen mindestens jährlich erfolgen. Bislang wurden die durch den Hausmeister oder Sportlehrer festgestellten Mängel an Matten, Sprungkästen und Bänken durch die Hausmeister bzw. sachkundige Handwerker behoben. Die Entsendung der Hausmeisters zu einer Qualifizierungsmaßnahme, mit dem Ziel zur Erlangung der Sachkundigenprüfung für Sportgeräte, wurde aus Kostengründen (wiederkehrende Fortbildungskosten) nicht weiter verfolgt. Eine Prüfung durch eine Fachfirma, wie dies bei den Nachbarkommunen gängige Praxis ist, erfolgte bisher nicht. Durch die Verwaltung wurde eine fachgerechte Überprüfung der Sportgeräte in den Sporthallen der Gemeinde Inden beauftragt. Das Ergebnis der Überprüfung ist als Anlage beigefügt. Die im Rahmen der Überprüfung festgestellten Mängel werden in diesem und im kommenden Jahr im Rahmen der Bodensanierung in der Turnhalle Merödgen (Bodenreckanlage, Klettertaue und Sprungkasten) erfolgen bzw. aus der Position Neu- und Ersatzbeschaffung von beweglichem Vermögen finanziert und von einer Fachfirma wiederhergestellt.