Daten
Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
231/2006
Datum
Hauptamt
10.04.2006
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
27.04.2006
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Überprüfung der Sportgeräte in den Turnhallen
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Der Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) veröffentlicht mit dem Merkblatt Sporthallen
Prüfung (GUV 26.1), dass Einrichtungen und Sportgeräte in Sporthallen für den Schulsport in
angemessenen Zeiträumen auf ihren sicheren Zustand, mindestens jedoch auf äußerlich erkennbare
Schäden oder Mängel zu überprüfen sind (§ 39 (1) UVV, GUV 0.1). Regelmäßig wiederkehrende
Prüfungen müssen mindestens jährlich erfolgen.
Bislang wurden die durch den Hausmeister oder Sportlehrer festgestellten Mängel an Matten,
Sprungkästen und Bänken durch die Hausmeister bzw. sachkundige Handwerker behoben.
Die Entsendung der Hausmeisters zu einer Qualifizierungsmaßnahme, mit dem Ziel zur Erlangung
der Sachkundigenprüfung für Sportgeräte, wurde aus Kostengründen (wiederkehrende Fortbildungskosten) nicht weiter verfolgt.
Eine Prüfung durch eine Fachfirma, wie dies bei den Nachbarkommunen gängige Praxis ist,
erfolgte bisher nicht.
Durch die Verwaltung wurde eine fachgerechte Überprüfung der Sportgeräte in den Sporthallen der
Gemeinde Inden beauftragt. Das Ergebnis der Überprüfung ist als Anlage beigefügt.
Die im Rahmen der Überprüfung festgestellten Mängel werden in diesem und im kommenden Jahr
im Rahmen der Bodensanierung in der Turnhalle Merödgen (Bodenreckanlage, Klettertaue und
Sprungkasten) erfolgen bzw. aus der Position Neu- und Ersatzbeschaffung von beweglichem
Vermögen finanziert und von einer Fachfirma wiederhergestellt.