Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
-------------------------
BM/Schr.
14.03.2006
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
23.03.2006
Rat
30.03.2006
TOP Ein Ja
Nein
229/2006
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gründung einer gemeinsamen Verteilnetzgesellschaft mit der Energie- und Wasser-Versorgung
GmbH (EWV) und den Stadtwerken Düren
Beschlussentwurf:
Der Rat der Gemeinde Inden ermächtigt seine Vertreter, in der Gesellschafterversammlung der
EWV folgender Beschlussfassung zuzustimmen:
Die Gesellschafterversammlung der EWV stimmt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten
Gesellschaftsvertrages und der beigefügten Marktanalyse (Anlage 2) der Beteiligung der Energieund Wasser-Versorgung GmbH an der regionetz GmbH zu.
Begründung:
Nach dem seit dem 13.07.2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetzes sind die
Energieversorgungsunternehmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes
verpflichtet, gesellschaftsrechtliche Vorkehrungen zur Trennung der Bereiche Vertrieb und Netz zu
treffen. Die EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH, an der die Gemeinde Inden beteiligt ist,
beabsichtigt daher, gemeinsam mit der Stadtwerke Düren GmbH eine Netzbetreibergesellschaft zu
gründen.
Diese von der Geschäftsführung der EWV vorgeschlagene Vorgehensweise, die auf einer
vorgelegten Analyse fußt, bedarf der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung in einem
Umlaufbeschluss. Da sich mit der Gründung der gemeinsamen Netzbetreibergesellschaft für die
Gemeinde Inden eine mittelbare Beteiligung im Sinne des § 108 Abs. 5 GO NRW ergibt, können
die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung nur nach vorheriger Entscheidung
des Rates zustimmen. Ein weiteres Erfordernis besteht darin, dass eine mittelbare Beteiligung nur
zulässig ist, wenn für die Gemeinde selbst die Beteiligungsvoraussetzungen vorliegen und die
Haftung der sich beteiligenden Gesellschaft auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Diese
Voraussetzungen sind gegeben. Ebenfalls ist eine notwendige Marktanalyse durchgeführt und
vorgelegt worden. Die Handwerkskammer Aachen und die Industrie- und Handelskammer Aachen
befürworten das geplante Vorhaben und erheben keinerlei rechtliche Bedenken. Die Stellungnahme
der Gewerkschaft Verdi steht noch aus.
Der Aufsichtsrat hat empfohlen, der mittelbaren Beteiligung zuzustimmen.
Nach der Beschlussfassung über die mittelbare Beteiligung ist dies gegenüber der Aufsichtsbehörde
schriftlich anzuzeigen. Das notwendige Anzeigeverfahren übernimmt die Stadt Eschweiler.