Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gründung einer gemeinsamen Verteilnetzgesellschaft mit der Energie- und Wasser-Versorgung GmbH (EWV) und den Stadtwerken Düren)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Beschlussvorlage (Gründung einer gemeinsamen Verteilnetzgesellschaft mit der Energie- und Wasser-Versorgung GmbH (EWV) und den Stadtwerken Düren)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum ------------------------- BM/Schr. 14.03.2006 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 23.03.2006 Rat 30.03.2006 TOP Ein Ja Nein 229/2006 Ent Bemerkungen Betrifft: Gründung einer gemeinsamen Verteilnetzgesellschaft mit der Energie- und Wasser-Versorgung GmbH (EWV) und den Stadtwerken Düren Beschlussentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden ermächtigt seine Vertreter, in der Gesellschafterversammlung der EWV folgender Beschlussfassung zuzustimmen: Die Gesellschafterversammlung der EWV stimmt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrages und der beigefügten Marktanalyse (Anlage 2) der Beteiligung der Energieund Wasser-Versorgung GmbH an der regionetz GmbH zu. Begründung: Nach dem seit dem 13.07.2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetzes sind die Energieversorgungsunternehmen zur Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzbetriebes verpflichtet, gesellschaftsrechtliche Vorkehrungen zur Trennung der Bereiche Vertrieb und Netz zu treffen. Die EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH, an der die Gemeinde Inden beteiligt ist, beabsichtigt daher, gemeinsam mit der Stadtwerke Düren GmbH eine Netzbetreibergesellschaft zu gründen. Diese von der Geschäftsführung der EWV vorgeschlagene Vorgehensweise, die auf einer vorgelegten Analyse fußt, bedarf der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung in einem Umlaufbeschluss. Da sich mit der Gründung der gemeinsamen Netzbetreibergesellschaft für die Gemeinde Inden eine mittelbare Beteiligung im Sinne des § 108 Abs. 5 GO NRW ergibt, können die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung nur nach vorheriger Entscheidung des Rates zustimmen. Ein weiteres Erfordernis besteht darin, dass eine mittelbare Beteiligung nur zulässig ist, wenn für die Gemeinde selbst die Beteiligungsvoraussetzungen vorliegen und die Haftung der sich beteiligenden Gesellschaft auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Diese Voraussetzungen sind gegeben. Ebenfalls ist eine notwendige Marktanalyse durchgeführt und vorgelegt worden. Die Handwerkskammer Aachen und die Industrie- und Handelskammer Aachen befürworten das geplante Vorhaben und erheben keinerlei rechtliche Bedenken. Die Stellungnahme der Gewerkschaft Verdi steht noch aus. Der Aufsichtsrat hat empfohlen, der mittelbaren Beteiligung zuzustimmen. Nach der Beschlussfassung über die mittelbare Beteiligung ist dies gegenüber der Aufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen. Das notwendige Anzeigeverfahren übernimmt die Stadt Eschweiler.