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Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort Wohnbereich" für das Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstück Nr. 239, bezüglich der Überschreitung der Baugrenze - Erteilung des Einvernehmens)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,1 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 "Umsiedlungsstandort Wohnbereich" für das Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstück Nr. 239, bezüglich der Überschreitung der Baugrenze
- Erteilung des Einvernehmens)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 14.03.2006 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 29.03.2006 TOP Ein Ja Nein 223/2006 Ent Bemerkungen Betrifft: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ für das Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstück Nr. 239, bezüglich der Überschreitung der Baugrenze - Erteilung des Einvernehmens Beschlussentwurf: Das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ für das Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstück Nr. 239, bzgl. der Überschreitung der Baugrenze wird erteilt. Begründung: Dem Bauordnungsamt des Kreises Düren liegt ein Bauantrag zur Hallenerweiterung des metallverarbeitenden Betriebes im Bereich des Gewerbegebietes des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ vor. Die Erweiterung überschreitet die vorgegebenen Baugrenzen des o.a. Bebauungsplanes geringfügig (s. Anlage). Diese Überschreitung erfordert die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde Inden. Die Überschreitung des Baufensters liegt in Richtung Einfahrt und öffentlicher Verkehrsfläche. Abstandsflächen auch zu dem weiteren Nachbarn werden weiterhin eingehalten. Es werden keinerlei Nutzungsrechte negativ beeinflusst, auch optisch gliedert sich die Errichtung der Halle in das Gesamtbild ein und ist somit städtebaulich vertretbar. Das Einvernehmen kann aus diesen Gründen erteilt werden.