Daten
Kommune
Inden
Größe
8,1 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
14.03.2006
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
29.03.2006
TOP Ein Ja
Nein
223/2006
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort
Wohnbereich“ für das Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 14, Flurstück Nr. 239, bezüglich
der Überschreitung der Baugrenze
- Erteilung des Einvernehmens
Beschlussentwurf:
Das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 22
„Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ für das Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 14,
Flurstück Nr. 239, bzgl. der Überschreitung der Baugrenze wird erteilt.
Begründung:
Dem Bauordnungsamt des Kreises Düren liegt ein Bauantrag zur Hallenerweiterung des
metallverarbeitenden Betriebes im Bereich des Gewerbegebietes des Bebauungsplanes Nr. 22
„Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ vor. Die Erweiterung überschreitet die vorgegebenen
Baugrenzen des o.a. Bebauungsplanes geringfügig (s. Anlage). Diese Überschreitung erfordert die
Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde Inden.
Die Überschreitung des Baufensters liegt in Richtung Einfahrt und öffentlicher Verkehrsfläche.
Abstandsflächen auch zu dem weiteren Nachbarn werden weiterhin eingehalten. Es werden
keinerlei Nutzungsrechte negativ beeinflusst, auch optisch gliedert sich die Errichtung der Halle in
das Gesamtbild ein und ist somit städtebaulich vertretbar. Das Einvernehmen kann aus diesen
Gründen erteilt werden.