Daten
Kommune
Inden
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Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauverwaltungsamt
70 21 08 Ot/Xho
01.03.2006
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
22.03.2006
TOP Ein Ja
Nein
218/2006
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Abstimmungserklärung für die Vfw AG, Max-Planck-Str. 42, 50858 Köln, zur Erreichung einer
Feststellungserklärung durch das Land NRW
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss stimmt der Abstimmungserklärung für die Firma Vfw Aktiengesellschaft in Köln
zu. Weitere, gleich geartete Vorgänge sind zukünftig auf dem Verwaltungswege abzuwickeln; sie
bedürfen keiner besonderen Zustimmung des Ausschusses oder des Rates.
Begründung:
Durch eine Entscheidung des Bundeskartellamtes aus dem Jahre 2002 hat die Firma „Duales
System Deutschland AG“ ab dem 01.01.2004 Mitbewerber zuzulassen. Erläuterungen hierzu finden
sich im ausführlichen Sachstandsbericht in der Vorlage 339/2003 des Bau- und Vergabeausschuss
vom 23.07.2003.
In seinen Sitzungen vom 16.02. und vom 14.09.2005 hat der Bau- und Vergabeausschuss den
Abstimmungserklärungen für die Firmen ISD INTERSEROH Dienstleistungs GmbH in Köln und
der Fa. Landbell AG in Mainz zugestimmt (Vorlagen 64 und 139/2005).
Nun beantragt als dritter Mitbewerber des Dualen Systems die Firma Vfw Aktiengesellschaft,
Dienstleister für Logistik und Rücknahmesysteme in Köln die Abstimmungserklärung mit der
Gemeinde Inden. Auch sie benötigt vor Aufnahme weiterer Schritte die Feststellung durch das Land
NRW. Voraussetzung hierfür ist wiederum der Abschluss einer Abstimmungserklärung mit jedem
öffentlich/rechtlichen Entsorgungsträger (ö/rE) in NRW, also mit allen Städten und Gemeinden.
Weitere Firmen werden an diesem Markt teilhaben wollen und sich zukünftig mit den gleichen
Wünschen an die Kommunen wenden. Als Arbeitserleichterung für den Ausschuss wie auch für die
Verwaltung wird vorgeschlagen, zukünftig für alle gleich gearteten Vorgänge keine
Beschlussvorlagen mehr zu erstellen.