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Beschlussvorlage (Abstimmungserklärung gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV für die Vfw AG, Max-Planck-Str. 42, 50858 Köln)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 10:10
Aktualisiert
16.03.09, 10:10
Beschlussvorlage (Abstimmungserklärung gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV für die Vfw AG, Max-Planck-Str. 42, 50858 Köln)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauverwaltungsamt 70 21 08 Ot/Xho 01.03.2006 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 22.03.2006 TOP Ein Ja Nein 218/2006 Ent Bemerkungen Betrifft: Abstimmungserklärung für die Vfw AG, Max-Planck-Str. 42, 50858 Köln, zur Erreichung einer Feststellungserklärung durch das Land NRW Beschlussentwurf: Der Ausschuss stimmt der Abstimmungserklärung für die Firma Vfw Aktiengesellschaft in Köln zu. Weitere, gleich geartete Vorgänge sind zukünftig auf dem Verwaltungswege abzuwickeln; sie bedürfen keiner besonderen Zustimmung des Ausschusses oder des Rates. Begründung: Durch eine Entscheidung des Bundeskartellamtes aus dem Jahre 2002 hat die Firma „Duales System Deutschland AG“ ab dem 01.01.2004 Mitbewerber zuzulassen. Erläuterungen hierzu finden sich im ausführlichen Sachstandsbericht in der Vorlage 339/2003 des Bau- und Vergabeausschuss vom 23.07.2003. In seinen Sitzungen vom 16.02. und vom 14.09.2005 hat der Bau- und Vergabeausschuss den Abstimmungserklärungen für die Firmen ISD INTERSEROH Dienstleistungs GmbH in Köln und der Fa. Landbell AG in Mainz zugestimmt (Vorlagen 64 und 139/2005). Nun beantragt als dritter Mitbewerber des Dualen Systems die Firma Vfw Aktiengesellschaft, Dienstleister für Logistik und Rücknahmesysteme in Köln die Abstimmungserklärung mit der Gemeinde Inden. Auch sie benötigt vor Aufnahme weiterer Schritte die Feststellung durch das Land NRW. Voraussetzung hierfür ist wiederum der Abschluss einer Abstimmungserklärung mit jedem öffentlich/rechtlichen Entsorgungsträger (ö/rE) in NRW, also mit allen Städten und Gemeinden. Weitere Firmen werden an diesem Markt teilhaben wollen und sich zukünftig mit den gleichen Wünschen an die Kommunen wenden. Als Arbeitserleichterung für den Ausschuss wie auch für die Verwaltung wird vorgeschlagen, zukünftig für alle gleich gearteten Vorgänge keine Beschlussvorlagen mehr zu erstellen.