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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 534/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
156 kB
Datum
10.09.2008
Erstellt
12.03.10, 06:50
Aktualisiert
12.03.10, 06:50

Inhalt der Datei

Stadt Erftstadt Jugendamt-Jugendhilfeplanung Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz Teilplan II.4 Spielflächen, Spielmobil V 534/2006; JHA vom 06.09.2006 3. Fortschreibung Stand: Juni 2006 Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung Vorwort Die Jugendhilfeplanung im Bereich der Kinderspielplätze umfasst öffentlich zugängliche Kleinkinder- und Kinderspielplätze ebenso wie Bolzplätze und Anlagen für Trendsportarten (Skaten) für ältere Kinder und Jugendliche. Die Planung korrespondiert vor allem mit der Stadtentwicklungsplanung und der Jugendhilfeplanung im Bereich von Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendschutz. Die allgemeinen Rahmenbedingungen der Jugendhilfeplanung enthalten Informationen zur demografischen Entwicklung und zu sonstigen Angeboten (Sportanlagen, Schwimmbäder, Angebote der Jugendarbeit) in den Stadtteilen. Die vorliegende Fortschreibung der Jugendhilfeplanung - Teilfachplanung Kinderspielplätze – berücksichtigt die lokalen Gegebenheiten und verbindet sie mit dem derzeit Möglichen. Laut Antrag 90/2006 sind die Veränderungen gegenüber der letzten Fortschreibung dezidiert aufgeführt. Deshalb müssen hier auch die veränderten Nutzungskonzepte der Flächen durch die Grundschulen (Offene Ganztagsschule) und für ältere Kinder und Jugendliche (jugendgerechte Treffpunkte, SkateAnlagen) Berücksichtigung finden. Eine Beteiligung von betroffenen Kindern und Jugendlichen bei der Planung wird durch Befragungen und Stellungnahmen (Stadtjugendring, Jugend-JHA) sichergestellt. Die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei der konkreten Gestaltung einzelner Plätze und Anlagen ist gängige Praxis. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 17.05.2006 wurden die Beratungsergebnisse des Unterschusses Jugendhilfeplanung zum A 90/2006 übernommen und erweitert. In die neue Spielplatzbedarfsplanung sollten demnach folgende Themen mit einfließen: • • • Ist ein verändertes Spielverhalten der Kinder festzustellen? Sind die vorhandenen Spielgeräte dementsprechend noch zeitgemäß? Kann man vorhandene Spielplätze in Begegnungsstätten aller Generationen umwandeln? Welche Umbaumaßnahmen wären dafür erforderlich? Sind nicht auch Treffpunkte für Jugendliche in die Planung mit einzubeziehen? In Abstimmung mit der Verwaltung wurde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: 1. Fachvortrag über Spielverhalten von Kindern auch unter Genderaspekten in der nächsten Sitzung des Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit gleichzeitiger Vorlage des ersten Teils einer neuen Spielplatzbedarfsplanung als „Ist-Bestandsplanung“ 2. Vorlage des zweiten Teils der Spielplatzbedarfsplanung unter Einbezug möglicher neuer Erkenntnisse aus dem Fachvortrag als „Soll-Bedarfsplanung“ 3. Vorlage von gelungenen Beispielen aus Erftstadt oder auch aus anderen Städten für die generationenübergreifende Nutzung von Spielplätzen als Anhang zur Spielplatzbedarfsplanung 4. Vorlage einer Planung von „Outdoor-Jugendtreffs“ unter Berücksichtigung informeller Treffs und der Schaffung formeller Treffs als Anhang zur Spielplatzbedarfsplanung Die vorliegende Kinderspielplatzbedarfsplanung umfasst die folgenden fünf Jahre. Es ist Aufgabe der Jugendhilfeplanung, die Zielvorgaben dann erneut zu evaluieren. 2 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung Inhalt Seite Vorwort ............................................................................................................................. 2 1 Einleitung ............................................................................................................. 5 1.1 Die Bedeutung des Spiels .................................................................................. 5 1.2 Die Bedeutung von Spielplätzen ........................................................................ 6 2 Grundlagen und Hinweise für die Planung von Spielplätzen ....................... 7 3 Ziele der Planung ............................................................................................. 9 3.1 Planungsleitlinien ................................................................................................ 9 3.2 Betroffenenbeteiligung ........................................................................................11 3.3 Die Berücksichtigung von Schulhofflächen ........................................................ 12 3.4 Die Berücksichtigung von Neubaugebieten ........................................................13 3.5 Zukünftiger Planungsansatz ............................................................................... 14 4 Bisherige Planungen .......................................................................................... 16 4.1 Spielplatzbedarfsplan 1977............................................................................... 16 4.2 Spielplatzbedarfsplan 1997 .............................................................................. 17 4.3 Spielplatzbedarfsplanung 2000 ...................................................................... 5 20 Spielflächenbestandsplanung 2006 ................................................................. 23 5.1 Spielflächenbestand in den Stadtteilen …........................................................ 24 5.2 Die Versorgungssituation ................................................................................. 25 5.3 Prioritätensetzung und Schlussbetrachtung ...................................................... 26 6 Schlussbetrachtung ........................................................................................... 29 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung 3 Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung Tabellen und Grafiken Tabellen 1 Versorgung der Stadtteile mit Spielflächen 1977 …………….............................. 16 2 Prioritätenliste nach Rängen 1977....................................................................... 17 3 Pausenhofflächen in Erftstadt 1997.....................................................................18 4 Versorgung der Stadtteile mit Spielflächen 1997 ............................................... 18 5 Prioritätenliste nach Rängen 1997 ..................................................................... 19 6 Versorgung der Stadtteile mit Spielflächen 2000 ............................................... 21 7 Prioritätenliste für die weitere Maßnahmeplanung ……………………………….. 22 8 Pausenhofflächen in Erftstadt 2006……….......................................................... 23 9 Spielflächenbestand in den Stadtteilen und Soll-Ist-Vergleich............................ 24 10 Versorgung der Stadtteile mit Spielflächen 2006................................................ 25 11 Prioritätenliste im Vergleich …………………………………………………………. 27 Grafiken 1 4 Versorgung mit Spielflächen …………………………………................................ 26 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung „Denn, um es endlich einmal herauszusagen, der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Worts Mensch ist, und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielt.“ Friedrich Schiller, Über die ästhetische Erziehung des Menschen (15. Brief) 1 Einleitung Der erste Teil der vorliegenden Jugendhilfeplanung zum Bereich der Spielflächen in Erftstadt umfasst die Darstellung des Bestandes der Spielanlagen und der Anzahl der Jugendeinwohner/innen in den einzelnen Stadtteilen. Eine Beschreibung der Bedarfssituation sowie Empfehlungen für die Umsetzung der Planungen werden in einer weiteren Vorlage dargestellt. Hierbei orientiert sich die Jugendhilfeplanung an den bisherigen Planungen und den politischen Vorgaben im Bereich der Spielflächen. Maßgeblich für den Bedarf ist die Gegenüberstellung des Bestandes an Spielflächen mit der im Stadtteil vorhandenen Anzahl von Kindern und Jugendlichen. Diese Daten wurden von der KDVZ Frechen abgerufen. Der Vergleich lässt erkennen, ob in den einzelnen Stadtteilen Unter- oder Überversorgungen bestehen. Die nach Gesetz vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren sehen vor, dass die Interessen der betroffenen Kinder und Jugendlichen durch geeignete Verfahren u. a. durch Befragungen zu berücksichtigen sind. Dieses aufwändige Verfahren kam in dieser aktuellen Planung nicht zur Anwendung. In so fern in den Sitzungen des Jugend-JHA und des Stadtjugendringes die Planungsvorlagen für den Jugendhilfeausschuss besprochen werden, ist eine indirekte Beteiligung gesichert. Der vorliegende Spielflächenbedarfsplan umfasst den Zeitraum von 2006 bis zum Jahre 2010. Innerhalb dieses Zeitraumes sind die mit der Umsetzung verbundenen Ausgleichmaßnahmen abzuwickeln. 1.1 Die Bedeutung des Spiels Die körperlichen Funktionen des Menschen werden durch Reifung und Übung ausgebildet. Das Kind setzt sich handelnd mit der Umwelt auseinander und erfährt damit allmählich eine sachgerechte Sicht der Realität. Es kommt zum Erwerb sozialer Fähigkeiten und der wesentlichen gesellschaftlichen, ethischen und individuellen Orientierung (Sozialisation). Vielfältige, sich gegenseitig bedingende Entwicklungsfaktoren beeinflussen die Entfaltung des Bewegungsapparates, die Ausbildung motorischer Fertigkeiten und die geistigen Fähigkeiten. Durch das freie Spiel vollzieht sich ein unbeabsichtigter Lernprozess, in dem soziale Fähigkeiten erworben und eingeübt werden. Das Spiel ist die Arbeit des Kindes. Für ältere Kinder und Jugendliche hat der öffentliche Raum eine andere Bedeutung. Sie halten sich gerne dort auf, nutzen die öffentlich zugänglichen Plätze rege, womit Konflikte mit Anwohner/innen oft vorprogrammiert sind. Hinzu kommt, dass die Jugend kaum eine homogene Gruppe bilden kann. Insofern planerisch Flächen für Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung 5 Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung den allgemeinen Gemeindebedarf ausgewiesen werden, können daher Jugendliche als Pioniere für die Inanspruchnahme dieser Flächen betrachtet werden. Gelegentlich müssen zur Vermeidung von Konflikten Kontrakte mit Anwohner/innen geschlossen werden. 1.2 Die Bedeutung von Spielplätzen Als Konsequenz aus dem o. a. ist anzumerken, dass bei der Gestaltung der öffentlichen Spielflächen einfache Dinge (laufen, springen, sich treffen etc.) bedacht werden müssen. Weiterhin muss der schnelle Wechsel des Geschmacks von Jugendlichen (Event-hopping) bedacht werden. Auch die mangelnde Wertschätzung, die Jugendliche erfahren, ist in den Planungen zu berücksichtigen. Mit Hilfe der öffentlichen Räume werden Jugendliche in die Erwachsenenwelt aufgenommen. Jugendliche sind hier als Mehrheit (es sind unsere Jugendlichen), und nicht als Minderheit zu werten. Treffpunkte für Jugendliche sind Räume im Wohnumfeld, Grünflächen, Jugendeinrichtungen, Straßen und Fußwege, Stadtplätze und Brachen. Spielplätze sind Orte, die eigens für Kinder und Jugendliche angelegt werden, damit sie geschützte Freiräume haben. Der wichtigste Grund für die Errichtung von Spielflächen ist dabei der Autoverkehr. Spielplätze sind Ersatz für fehlende natürliche und ursprüngliche Spielräume der Kinder und müssen von daher den grundlegenden Bedürfnissen der Kinder aller Altersgruppen entsprechen. Es lohnt sich – wie bereits in der Teilplanung II.5 zitiert –, für Kinder zu planen, denn: ,,...eine Stadt, die ihren Kindern keine weitläufigen Spielplätze, ihren Jugendlichen keine leicht erreichbaren Sport- und Tummelplätze, keine Bäder und Jugendzentren in der Nachbarschaft ihrer Wohnstätten verschafft (...) darf sich nicht wundern, (...) wenn ihre erwachsenen Bewohner dann später nicht am politischen Leben der Gemeinde Anteil nehmen" (Mitscherlich, A. 1996, Die Unwirtlichkeit der Städte, S. 93). Die Bedeutung der Spielplätze hat sich stark gewandelt. In den zwanziger Jahren dieses Jahrhunderts waren sie zunächst ein zusätzliches Angebot zum Spielen in einer noch weitgehend freien bespielbaren Umgebung (Keller, Scheunen, Straßen und der nahen natürlichen Landschaft). 1927 erfolgte die Gründung einer Playing Fields Association in London. Um diese Zeit entstanden die ersten Abenteuerspielplätze in den Großstädten. Heute sind sie dort oft einziger legitimer Aufenthaltsort für Kinder im Freien. ,,Solange das Kind in einer wenig bevölkerten Welt aufwuchs, war Spielraum eine ungefragte Selbstverständlichkeit, und im nächsten Wald begann das Abenteuer." (a.a.O., S. 114). Kinder spielen gerne dort, wo entsprechende Angebote wie Baustellen, Bürgersteige, brachliegendes Firmengelände oder Baulücken vorhanden sind. In der Regel wird ihnen dies aber durch Verbotsschilder verwehrt bzw. diese Spielbereiche gelten als „zu gefährlich“. Die Vollkaskogesellschaft fordert ihren Tribut. Auch das o. a. Spielen im Wald ist heute wegen der leider zunehmenden Verhäuslichung der Kinder seltener geworden. 6 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung Oft werden Spielplätze nach technisch-hygienischen Vorstellungen geplant und per Spielgerätekatalog ausgestattet. Auch wenden sich Fachleute oft in ihrer Planung gegen eine „Verpädagogisierung des Spiels“, da Kinder angeblich genau wüssten, was sie spielen wollten. Diese These ist aber nicht haltbar, da gerade die Abhängigkeit des Spielverhaltens von Sozialisationseinflüssen erwiesen ist. Das kindliche Vorstellungspotential ist auf Anregungen angewiesen. Mangels interessanter Spielplätze langweilen sich Kinder an Spielgeräten mit monotonen Nutzungsvorgaben. Auf diesem Hintergrund ist die in den 70er Jahren forcierte Einrichtung von Abenteuerspielplätzen zu verstehen. Es ist wichtig festzustellen, dass die Bereitstellung von Kinderspielplätzen erst die notwendige Voraussetzung erfüllt, dass Kinder Anregungen erhalten. Der Spielplatz ist kein Selbstzweck. Der Spielplatz muss den unterschiedlichen sozialen Bedürfnissen der Kinder entsprechen. Sie müssen die Möglichkeit haben, alleine, zu zweit oder in Gruppen zu spielen. Besonders den größeren Kindern und Jugendlichen muss ein Spielplatz auch Möglichkeit bieten, ihre Kräfte, ihren Mut und ihre vielfältigen Fähigkeiten zu erproben, auch ihre Bedürfnisse nach Abenteuer zu befriedigen. Hierbei sind Risikobereitschaft und Spielfreude gegen Sicherheitsaspekte abzuwägen. Spielplätze dienen aber nicht der Ausgrenzung von Kindern. Es kann nicht darum gehen, Kinder und Jugendliche aus dem öffentlichen Leben auf die dafür vorgesehenen Plätze zu verbannen. Nach Hartmut von Hentig dürfen wir Kinder nicht zu kleinen „Spielbeamten“ machen, die vor dem Verkehr und der Verkehr vor ihnen bewahrt werden müssen. Damit Spielplätze von den Kindern angenommen werden, müssen sie ihnen vielfältige Spielmöglichkeiten bieten. Dazu gehören z.B. Spielmöglichkeiten für unterschiedliche Altersstufen, aber auch für die Bedürfnisse von Mädchen und Jungen. Während Jungen nämlich vermehrt großräumige Flächen (Bolzplätze, Spielwiesen etc.) ebenso wie Straßen nutzen, bevorzugen Mädchen eher kleinräumige Angebote wie Karussell, Schaukel oder Spielhaus (vgl. auch Teilplan II.6 – Geschlechtsspezifische Jugendarbeit –). Spielplätze müssen neben diesem geschlechtsspezifischen Aspekt auch Bedürfnissen von behinderten Kindern und Jugendlichen gerecht werden. 2 Grundlagen und Hinweise für die Planung von Spielplätzen Die DIN 18034 enthält Grundlagen und Hinweise für die Objektplanung von Spielplätzen und Freiflächen zum Spielen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie soll den Beteiligten, d.h. den Planerinnen und Planern, den Auftraggebern, aber auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern allgemeine Festlegungen für neuzeitliche Spielflächen und ihre Teilbereiche und zur Verbesserung der Spielumwelt aufzeigen. Die DIN 18034 sieht die Anordnung von Spielbereichen für alle Altersgruppen in einem Netz innerhalb einer Gemeinde vor. Öffentliche Spielplätze lassen sich demnach in folgende Bereiche einteilen: Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung 7 Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung Spielbereich A Spielmöglichkeiten mit zentraler Versorgungsfunktion für einen Ortsteil und alle Altersgruppen; Die Entfernung zu den zugeordneten Wohnbereichen beträgt ca. 1000 m oder 15 Gehminuten. Spielbereich B Spielmöglichkeiten mit Versorgungsfunktion für einen Wohnbereich, vorzugsweise für schulpflichtige Kinder; Die Entfernung zu den zugeordneten Wohnbereichen beträgt bis 500 m oder acht bis 10 Gehminuten. Spielbereich C Spielmöglichkeiten im Nahbereich mit Versorgungsfunktion für einen Wohnblock oder eine Hausgruppe, vorzugsweise als Kleinkinderspielplatz (Spielplatz für Mutter und Kind). Die Entfernung zu den zugehörigen Wohneinheiten beträgt bis 200 m. Die Grundlagen für die Errichtung von Spielflächen haben sich seit mehr als 30 Jahren nicht verändert. In einem Runderlass des Innenministers vom 31.07.1974 (Hinweise für die Planung von Spielflächen) ist eine Planungsgröße die Bebauungsdichte bzw. die Netto-Einwohnerdichte. Demnach wird in Erftstadt ein Spielflächenbedarf von 2,4 qm je Einwohner/in (Brutto-Fläche) angenommen. Zu beachten ist, dass sich die Zahl der Einwohner/innen insgesamt und die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht synchron entwickeln. Bei der Aufstellung des Flächenutzungsplanes (FNP) ist das Spielflächensystem in den Grundzügen darzustellen. Dies ist mit dem Entwurf des FNP geschehen. Bei den dargestellten Neuplanungen sind die Spielplätze nicht räumlich begrenzt, sondern durch ein Symbol gekennzeichnet - in zusammenhängende Grünräume integriert. Damit sind die Voraussetzungen für eine erlebnisorientierte Gestaltung gegeben. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Erftstadt hat am 24.10.1996 (V 6/1481) die Kriterien für eine bedarfsgerechte Spielflächenplanung einstimmig zur Kenntnis genommen. Sie umfassten - die Festsetzung des Flächenbedarfs von 2,4 qm je Einwohner/in (Bruttofläche) - die Festsetzung der Zielgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen, wobei für Jugendliche altersadäquate Einrichtungen zu schaffen sind - die Vorrangigkeit von Spielanlagen mit Mischfunktionen (Spielbereiche A-C) - die mögliche Beteiligung von Einwohner/innen bei der Gestaltung und Sanierung - die Festsetzung der Prioritäten hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen bei Unter- bzw. Überversorgungen - die sonstigen Spielflächen (Schulhöfe, Sportanlagen, private Spielanlagen etc.), die die Prioritäten beeinflussen - die Einbindung der Spielflächen in ein Spielflächensystem, um Kommunikation und Gesundheit zu fördern. Geschlechtsspezifische Aspekte sind zu berücksichtigen. Die V 6/1769 wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.04.1997 mit Anregungen vertagt. Der in der Vorlage dargestellte Kinderspielplatzbestand basierte auf den Ausführungen im Kinderbericht - Teil I -, in dem auf die Bedeutung von Spiel8 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung plätzen für Kinder und die Spielplatzsituation in den einzelnen Stadtteilen eingegangen wurde. Alle im Jahr 1997 vorliegenden politischen Anträge hatten eine Erweiterung der Spielplatzflächen bzw. eine qualitative Verbesserung zum Inhalt, die in der Planung berücksichtigt wurden. 3 Ziele der aktuellen Planung Ziel der Planung muss sein, einerseits eine inhaltliche Bedarfsfeststellung durchzuführen und andererseits die in Zukunft nur noch in sehr geringem Umfang vorhandenen finanziellen Ressourcen zielgenau einzusetzen. Hierbei sollen städtebauliche Aspekte oder veränderte Freizeitgewohnheiten nicht aus den Augen verloren werden. In der ersten Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung wurde eine qualitative Bewertung der einzelnen Spielplätze vorgenommen. Bauliche Änderungen von Spielplätzen sollten nach Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern erfolgen, die ggf. die Patenschaft über die in ihrem Spielbereich liegenden Spielplätze übernehmen sollten. Die Spielplatzbedarfsplanung setzt sich für eine gerechte Verteilung der Ressource „Spielflächen“ innerhalb der Stadt Erftstadt ein. Empfehlungen zielen also einerseits auf die Gleichbehandlung aller Stadtteile, wie auch andererseits auf qualitative Verbesserungen hin ab. 3.1 Planungsleitlinien Die 1997er Planung ging von einer zentralen Spielfläche für ganz Erftstadt aus, deren Funktion stadtteilübergreifend und somit identitätsfördernd wirkt, angefangen bei kleinen Kindern und ihren Familien. Von der zentralen Spielfläche geht es über die dezentralen, für die Stadtteile bedeutungsvollen größeren Einheiten hin zu den Umfeldspielplätzen, die in unmittelbarer Nähe der Wohnungen insbesondere den Kleinsten und ihren Eltern Spiel- und Begegnungsmöglichkeiten eröffnen sollen. Davon ausgehend, dass Spielplätze aber eigentlich „nur ein Ersatzspielraum“ für Kinder sind, sollten darüber hinaus folgende Kriterien berücksichtigt werden: - Sicherung (nicht Abgrenzung) von Spielräumen, Nischen und Flächen, die Kinder selbst und unbehelligt von Erwachsenen bespielen - Einrichtung von Spielzonen innerhalb einer ungestalteten Landschaft - Schaffung von Zugängen zu Bachläufen, Wasserquellen, Teichen mit Staumöglichkeiten - Anreicherung bestehender Spielplätze mit Angeboten und Geräten, die viele Funktionen erfüllen - verkehrsberuhigte Zonen Gleichzeitig bietet sich die Planung mobiler Aktivitäten an, die vorzugsweise in den Stadtteilen angeboten werden, die derzeit mit Spielplätzen unterversorgt sind. Ziel hierbei ist auch: Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung 9 Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung - das Erreichen von Kindern, die sich institutionell oder verbandlich nicht einbinden wollen oder können; - die Initiierung von Selbsthilfeaktivitäten von Kindern; - die Belebung des Spielplatzes als Ausgangspunkt für weitere Aktivitäten im Stadtteil. Nach Untersuchungen halten sich Kinder aus ländlichen Gegenden in ihrer Freizeit genauso häufig an öffentlichen Spielorten (z.B. Parks, Spielplätze, Schulhöfe außerhalb der Schulzeit, Straßen, verkehrsberuhigte Gebiete) auf, wie Kinder aus der Großstadt. Jungen besuchen Spielplätze häufiger als Mädchen. Mädchen gehen eher im jüngeren Alter auf den Spielplatz, ab 12 Jahren werden sie kaum noch angetroffen. Gemäß SGB VIII müssen die unterschiedlichsten Lebenslagen von Mädchen und Jungen berücksichtigt werden. Benachteiligungen sind abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen ist zu fördern. Dies hat zur Folge, dass durch die Gestaltung von Spielplätzen (Objektplanung) die Akzeptanz für Mädchen erhöht werden muss. Spielplätze verlieren an Attraktivität, je älter die Kinder werden. Funktional gestaltete Spielorte geben wenig Raum für freies, ungeplantes Spielen. Kinder brauchen aber dieses freie und der Beobachtung und Beaufsichtigung durch Erwachsene entzogene Spielen an Orten, an denen sie andere Kinder treffen können. Kinder, die ihre Freizeit vermehrt in Privatwohnungen oder in Einrichtungen (Musikschule, Sportverein etc.) verbringen, sind seltener auf Spielplätzen anzutreffen. Es besteht so oft die Möglichkeit, dass sie hierdurch ihren Bezug zum Wohnumfeld verlieren bzw. dass sie diesen überhaupt nicht entwickeln. Auch der immer mehr zunehmende Medienkonsum verändert das Spielverhalten der Kinder. Leitfrage für die Planung von Kinderspielplätzen ist auch, ob eine kindgerechte Umwelt wieder hergestellt werden kann. Insbesondere muss die „Verinselung“ vermieden werden, um der Bildung von Kinderreservaten vorzubeugen. Ein Planungsziel muss sein, Veränderbarkeit zu gewährleisten. Das ,,All-zu-Perfekte" ist nicht kinderfreundlich. Wichtig ist, dass unvermittelte Erlebnisse ermöglicht werden. Des Weiteren sind von Bedeutung: - Überdachte Spielplätze für witterungsunabhängiges Spielen Möglichkeiten des informellen Spielens Möglichkeiten zum Aufenthalt auf Bürgersteigen, Wegen und Plätzen Einrichtung von Naturspielplätzen mit größtmöglichster Ausnutzung natürlicher Gegebenheiten, möglichst wenig vorgegebener Spielangebote naturbelassene Nutzung von Brachflächen als informelles Spielangebot Zugänglichkeit und Erreichbarkeit von Spielplätzen und informellen Spielbereichen personelle Begleitung von Aktivitäten von Kindern Spielplatzpaten behindertengerechte Gestaltung von Spielplätzen Wie bereits in die V 6/1769 ausgeführt, haben Stadtteile mit einem Spielplatz nur einen Spielbereich. Ziel muss dort die Schaffung neuer Spielanlagen sein, um die 10 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung Spielbereiche den Erfordernissen anzupassen, da stark befahrene Straßen oder Flussläufe natürliche Bereichsgrenzen bilden. Spielplätze für ältere Kinder und Jugendliche oder Bolzplätze (Kategorie A) haben, wie oben dargestellt, größere Einzugsbereiche und erfüllen damit Funktionen über den Spielbereich hinaus. Die o. a. Leitziele werden in den folgenden Umsetzungsplanungen mit berücksichtigt. 3.2 Betroffenenbeteiligung Wie bereits im Anhang der V 6/1768 dargestellt, ist für die Erarbeitung einer kommunalen Jugendhilfeplanung für die Spielplätze eine Beteiligung der Betroffenen an den Planungsüberlegungen notwendig. Im Rahmen der Bedarfsplanung des Jahres 1997 wurde die direkte Befragung von ca. 110 Kindern vorgenommen. Die Ergebnisse wurden ausführlich in der o. a. Vorlage beschrieben. Die nicht repräsentative Befragung wollte vor allem etwas über die Akzeptanz der Spielplätze durch die Kinder herausfinden. So sollte durch die Frage „Wie oft besuchst Du einen Spielplatz?“ festgestellt werden, wie hoch die Besuchsfrequenz in der Woche ist. Da zeit- und arbeitsintensive weitere direkte Befragungen mit Gruppen von Kindern vor Ort nicht möglich sind, ist im Rahmen dieser Planung das Befragungsergebnis an einigen Punkten hilfreich. So konnten folgende Trendaussagen aufgestellt werden, die nach den Erfahrungen mit der Realität übereinstimmen: o Wenn die doppelte Anzahl der Kinder aus Lechenich angeben, dass sie in der letzten Woche auf einem Spielplatz gewesen sind, so könnte dies in Zusammenhang mit der Tatsache stehen, das Lechenich über wesentlich mehr Spielanlagen als die anderen Stadtteile verfügt. o Mädchen besuchen wesentlich seltener einen Kinderspielplatz als Jungen. Nach der Auswertung der Befragung könnte ein Grund die mangelnde Hygiene auf den Kinderspielplätzen sein, aber auch die oft nicht mädchengerechte Gestaltung. Ein weiterer Hinderungsgrund für Mädchen ist die Störung durch ältere Jugendliche. o Die Befragung konnte nachweisen, dass das Verhaltensspektrum auf einem Kinderspielplatz kaum Kreativität und Spielvariationen ermöglicht. Hieraus lässt sich schließen, dass durch die gleiche und eintönige Gestaltung der Spielplätze mit genormten Geräten gleichförmige Bewegungsabläufe vorprogrammiert sind. Die o. a. Feststellungen lassen sich durch die entsprechende Fachliteratur bzw. die fachlichen Stellungnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern untermauern. Insofern ist eine indirekte Beteiligung der Betroffenen, ihre Meinungen und Interessen durch die Vermittler, Repräsentanten und kommunalpolitisch Tätige sichergestellt. Im Jahr 1998 wurden groß angelegte direkte Jugend-, Familien- und Elternbefragungen durchgeführt. In der Jugendbefragung (14-jährige) kannten circa 95 Prozent der befragten Mädchen und Jungen einen Spiel- oder Bolzplatz. Etwa 45 Prozent der Mädchen und etwa 65 Prozent der Jungen fanden das Angebot gut. 18 Prozent der Mädchen und 35 Prozent der Jungen gaben an, das Angebot auch zu Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung 11 Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung nutzen. Damit standen die Spiel- und Bolzplätze an dritter Stelle nach der Mitgliedschaft in den Jugendverbänden und Sportvereinen. Mit 25 Nennungen stand die Anlage einer Crossbahn und einer Skatanlage nach Kino, McDonald und Disco an vierter Stelle der Wunschskala der 14-Jährigen. In der Familienbefragung gaben etwa 75 Prozent der Beteiligten an, einen Spieloder Bolzplatz zu kennen. 45 Prozent fanden das Angebot angemessen und 54 Prozent zu gering. Etwa 40 Prozent der Eltern gaben an, das ihre Kinder im Freien spielen würden. Damit stand diese Freizeitbeschäftigung an vierter Stelle hinter den Freunden, der Familie und dem Verein/Verband. Mit 25 Nennungen stand die Errichtung von neuen Spielanlagen, nach Jugendräumen und allgemeinen Freizeitangeboten (Ferienfahrten) an dritter Stelle der Wunschskala der Eltern. In der Befragung der Eltern von Kindern in Tagesstätten gaben etwa 85 Prozent an, einen Spiel- oder Bolzplatz zu kennen. 52 Prozent fanden das Angebot angemessen und 47 Prozent zu gering. Mit 22 Nennungen stand die Errichtung von neuen Spielanlagen, nach Platzangeboten für Kindergartenkinder und Angebote für unter 3-Jährige an dritter Stelle der Wunschskala der Kindergarten-Eltern. Wie bereits mehrfach beschrieben, sollen bauliche Änderungen von einzelnen Spielplätzen nur noch nach vorheriger Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger erfolgen. Hierzu ist erforderlich, dass auf sozialräumlicher Ebene entsprechende „ad hoc“-Gremien (z.B. Willy-Brandt-Straße) installiert werden. Im Rahmen von Beteiligungsverfahren soll auch geklärt werden, ob die Übernahme von Patenschaften durch Vereine, Gruppierungen u. ä. Vereinigungen erfolgen kann. Örtliche Besonderheiten konnten auch im Rahmen der Durchführung der Stadtteilkonferenzen, die im Jahr 1998 in allen Stadtteilen als Teil der Betroffenenbeteiligung durchgeführt wurden, berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürger konnten zu dem Maßnahmekatalog der Integrierten Gesamtplanung des Jahres 2000 Stellung beziehen. Gemäß Beschluss des JHA wurden sie hierzu durch eine Presseveröffentlichung aufgefordert. Entsprechende Eingaben erfolgten nicht. 3.3 Die Berücksichtigung von Schulhofflächen In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 24.04.1997 wurde die Vorlage V 6/1769 Kinderspielplatzbedarfsplan 1997 - 2000 beraten und mit Anregungen vertagt. Eine der Anregungen bezog sich auf die Berücksichtigung von Schulhofflächen. Schulhöfe sind von ihrer Größe und ihrer zentralen Lage her ideale Spielorte für Kinder. Sie sollen durch ihre Gestaltung den Ruhe-, Bewegungs- und Spielbedürfnissen entsprechen. Sie bieten in den Pausen besonders den jüngeren Schüler/innen die Möglichkeit, ihren Bewegungsdrang auszuleben. Die Kinder finden darin einen Ausgleich zum sitzenden Unterricht. Der Schulentwicklungsplan 2002/03 schreibt für jede/n Schüler/in eine Pausenhoffläche von mindestens fünf qm vor. Außer im Bereich der Grundschule Liblar wird der Flächenanteil pro Kind an den anderen Grundschulen mehr als überschritten. Laut Beschluss des Hauptausschusses wurden vor geraumer Zeit die Schulhöfe aller Schulen der Stadt Erftstadt als öffentliche Spielplätze gewidmet. Dies gilt für einige 12 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung Schulhöfe eingeschränkt. Auch muss berücksichtigt werden, dass durch die flächendeckende Errichtung von Offenen Ganztagsschulen an den Grundschulen nicht mehr von einer uneingeschränkten Nutzung durch frei spielende Kinder ausgegangen werden kann. Attraktiv gestaltete Schulhöfe werden von den Kindern und Jugendlichen aus der Umgebung auch nachmittags gerne als Spielplatz bzw. Sportgelände genutzt (Basketball, Skateboard, Inline-Skating etc.). Ausgebaute Spielplätze bzw. mit Spielgeräten ausgestattete Pausenhöfe befinden sich auf allen Schulhöfen der Grundschulen. Diese Flächen können aber erst nach Beendigung der Offenen Ganztagsschule als Spielplätze gezählt werden. Problematisch ist die Situation an den Grundschulen Lechenich-Süd und Liblar. Hier sind die Schulhofflächen bzw. Teile davon eingezäunt, wodurch sehr deutlich der Aufforderungscharakter der Spielfläche herabgesetzt wird. Die Flächen werden nur zur Hälfte berücksichtigt. Die Flächen der Schulhöfe der weiterführenden Schulen (einschl. Don-BoscoSchule) werden in der Spielplatzbedarfsplanung ebenfalls nur zur Hälfte berücksichtigt. Die Schulhöfe sind in der Regel wegen des fortgeschrittenen Alters der Schüler/innen kaum mit Spielgeräten ausgestattet. Feldmarkierungen und Gerätschaften für die großen Sportspiele sind auf einigen Schulhöfen vorhanden. 3.4 Die Berücksichtigung der Neubaugebiete Bis zum Jahre 2008 sollen in den verschiedensten Bebauungsplänen insgesamt 230 Wohneinheiten erstellt werden. Bei einer Quote von 0,8 Kindern pro Wohneinheit ergibt dies statistisch die Summe von 184 Minderjährigen. Diese Anzahl verteilt sich auf 18 Jahrgänge, so dass pro Jahrgang etwa 10 Kinder und Jugendliche unter der Voraussetzung hinzukommen könnten, dass diese Zuzüge von außerhalb Erftstadts erfolgen. Wie die demografischen Berechnungen ergaben, vergrößert sich aber durch die Neubaugebiete die Anzahl der Jugendeinwohner/innen nicht unbedingt (vgl. Teilplan I.2 – Bevölkerungsentwicklung –). Vielmehr wird der unvermeidliche Rückgang der Geburtszahlen nur verzögert. Gleichwohl leben in Neubaugebieten vermehrt Kleinkinder, Kinder und Jugendliche, die ortsnah mit Spielflächen zu versorgen sind. Aus diesem Grund sind im wirksamen Flächennutzungsplan zukünftige Spielflächen mit einem Symbol bereits eingeplant. Hierdurch wird eine Schlechterstellung der Stadtteile hinsichtlich der Versorgung mit Spielflächen durch eine Ausweisung von neuen Baugebieten verhindert. Eine Möglichkeit, bereits bestehende Über- und Unterversorgungen durch neu zu schaffende Spielanlagen zu beeinflussen wurde vorgeschlagen, wobei drei mögliche Fälle auftreten können: a) Neubaugebiete in einem bisher mit Spielflächen unterversorgten Stadtteil: Die in den Neubaugebieten vorgesehenen Spielflächen müssten, um das Defizit auszugleichen bzw. zu verbessern, überdimensioniert (> 2,4 qm je Einwohner/in) werden. Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung 13 Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung b) Neubaugebiete in einem Stadtteil mit ausgeglichener Bedarfsdeckung: Hier werden je Einwohner/in ca. 2,4 qm für neue Spielflächen berücksichtigt. c) Neubaugebiete in einem bisher mit Spielflächen überversorgten Stadtteil: Die neuen Spielflächen können je nach Lage des Baugebietes unterdimensioniert (< 2,4 qm je Einwohner/in) werden. Ggf. sind sie verzichtbar, wenn in unmittelbarer Nähe ein Kinderspielplatz erreichbar ist. Die o. a. Maßnahmen tragen mit dazu bei, dass langfristig eine entsprechend gleichmäßige Versorgung aller Stadtteile erreicht wird. 3.5 Zukünftiger Planungsansatz Wie andere Einrichtungsplanungen (vgl. Teilpläne II.3, IV.1) auch, bedarf die Beplanung der Spielplätze einer Ergänzung um eine sozialräumliche Perspektive. Spielplätze müssen, damit sie angenommen werden, fußläufig erreichbar sein. Der sozialräumliche Bezug ist hier also besonders gegeben. Der aktuelle Bestand und die Bedarfssituation sollte aber wie bei der Kindertagesstättenplanung immer auf dem Hintergrund der Bedarfssituation in den anderen Jugendhilfebereichen gesehen werden. Erst die Verknüpfung aller Bereiche kann die Jugendhilfe insgesamt in den einzelnen Stadtteilen zu ihrer vollen Wirkung entfalten helfen. Das oben Angeführte lässt sich wie folgt zusammenfassen: a) Gemäß DIN 18034 und Runderlass des Innenministers vom 31.07.1994 ist eine Planungsgröße die Netto-Einwohner-Dichte. Demnach ist in Erftstadt ein Spielflächenbedarf von 2,4 qm je Einwohner/in gegeben. Diese Planungsgröße wurde vom Jugendhilfeausschuss am 24.10.1996 verabschiedet. Da Spielflächen unter einem erweiterten Nutzungsbegriff (vgl. Protokoll zur A 90/2006) fallen, ist der Richtwert 2,4 qm pro Einwohner/in opportun. b) Die Aufstellung der Spielflächen enthält nur die öffentlichen Spielplätze. Private Spielplätze werden von diesem Bericht nicht erfasst. c) Eine Gegenüberstellung der gegebenen Flächen für Spielplätze und Schulhöfe mit der Sollfläche ergibt eine Über- bzw. Unterversorgung in den Stadtteilen. d) Die Schulhöfe wurden gemäß Beschluss des Hauptausschusses für das Spielen freigegeben. Einige Schulhöfe der Grundschulen und der weiterführenden Schulen können nur noch eingeschränkt als Spielfläche angerechnet werden. e) Für die Umsetzung der Planungsergebnisse werden Stadtteile mit einem Fehlbedarf unter 500 qm bzw. ab einer Bedarfsdeckung von 90 % nicht berücksichtigt. Im Einzelfall kann hiervon abgewichen werden. 14 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung f) Neubaugebiete beeinflussen die Bedarfsdeckungsquote. Neue Spielflächen sollten bei bisheriger defizitärer Versorgung des Stadtteils großzügiger geplant werden. Sind Stadtteile mit Spielflächen überversorgt, muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine neue Spielfläche in welcher Größe für welche Altersgruppe gebaut wird. g) Die gesamte Zielgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen soll unter geschlechtsspezifische Aspekten zukünftig in den Blick genommen werden, wobei besonders für Jugendliche altersadäquate Spielflächen zu schaffen sind. Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung 15 Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung 4 Bisherige Planungen Zum Verständnis der aktuellen Planung wird im Folgenden die Historie der bisherigen Planungen erläutert. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine Veränderung des Personenkreises (unter 14-Jährige oder Einwohner/innen), der Anzahl der Spielanlagen (Spiel- und Bolzplätze, Flächen für Trendsportarten, Schulhöfe) und der jeweils festgelegten Richtwerte (qm pro Kind bzw. Einwohner/in) Einfluss auf die Bedarfsdeckung haben. 4.1 Spielplatzbedarfsplan 1977 Im Jahr 1977 gab es in Erftstadt 32 Spielanlagen. Die damaligen Bedarfsdeckungsquoten auf der Basis von 4 qm pro Kind von 0 bis 14 Jahren (ca. 0,75 qm pro Einwohner/in)1 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Wegen der Vergleichbarkeit wird hier nachrichtlich eine Modellrechnung aufgeführt (2,4 qm pro Einwohner/in) und dem Bestand an Plätzen gegenübergestellt. Schulhöfe wurden nicht berücksichtigt. Tabelle 1 Versorgung der Stadtteile mit Spielflächen 1977 Stadtteil Einw. a b 754 Ahrem 1.577 Blessem/Fr. 3.476 Bliesheim 351 Borr/Sch. Dirmerzheim 1.863 1.945 Erp 2.595 Friesheim 3.538 Gymnich/M. 568 Herrig 3.014 Kierdorf 2.761 Köttingen Lechenich/K. 10.899 9.784 Liblar 420 Niederberg Ges. 43.545 Anzahl 0 - 14 J. Vorhandene Bedarf bei 4 qm / u 14 J. Spielfläche abs. in % c 164 368 634 50 415 403 577 669 139 593 524 2.672 1.966 89 9.263 d 600 800 4.100 0 700 800 4.800 1.100 1.200 2.632 4.280 19.593 8.740 1.750 51.095 e 656 1.472 2.536 200 1.660 1.612 2.308 2.656 556 2.372 2.096 10.688 7.864 356 37.052 f 91,5 54,3 161,7 0,00 42,2 49,6 208,0 41,4 215,8 111,0 204,2 183,3 111,1 491,6 137,9 Bedarf bei 2,4 qm / EW abs. in % g 1.810 3.785 8.342 842 4.471 4.668 6.228 8.491 1.363 7.234 6.626 26.158 23.482 1.008 104.508 h 33,2 21,1 49,1 0,0 15,7 17,1 77,1 13,0 88,0 36,4 64,6 74,9 37,2 173,6 48,9 Quelle: Kinderspielplatzbedarfsplanung 1977 Die hohen Versorgungsquoten von über 100 bis zu fast 500 Prozent in einzelnen Stadtteilen bei der Anwendung des Richtwerts von 4 qm je Kind unter 14 Jahren deuten weniger auf eine gute Versorgung, als auf die Fragwürdigkeit des Richtwerts hin. In den Stadtteilen Blessem, Borr, Dirmerzheim, Erp und Gymnich bestand bei einer gegebenen Versorgungsquote von fast 140 % auf Gesamtstadtebene ein Fehlbedarf. Zur Minderung des bestehenden Defizits – so das Fazit der Planung aus dem Jahr 1977 – sollten Spielplätze ausgebaut werden, die bereits im Bebauungsplan ausgewiesen waren. 1 16 Für die Fehlbedarfsrechnung wurde nur die Zahl der Kinder bis 14 Jahren dem vorhandenen Bestand gegenübergestellt. Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung Wird der heutige Richtwert von 2,4 qm pro Einwohner/in zum Vergleich herangezogen, hätte die Bedarfsdeckung im Jahr 1977 insgesamt nur etwa 50 Prozent betragen. Diese zu niedrige Quote erklärt sich dadurch, dass die Schulhöfe noch nicht berücksichtigt wurden. Eine Prioritätenliste nach dem Rangzahlverfahren2 hätte wie folgt ausgesehen: Tabelle 2 Prioritätenliste nach Rängen 1977 Stadtteil Rangplatz qm/Jug. Rangplatz Fehlbedarf Gesamtrang Gymnich Dirmerzheim Borr Erp Blessem 1 2 5 3 4 2 3 1 4 5 1 2 3 4 5 Wird das Ergebnis der nachträglich erstellten Prioritätenliste mit der heutigen Situation verglichen, wird deutlich, dass die Feststellung eines Defizits in einem Stadtteil nicht zwangsläufig zur Behebung beitragen konnte. Da die Beseitigung von Defiziten im Spielflächenbereich in der Vergangenheit – aber auch aktuell – noch mit weiteren dringenden Maßnahmen in der Jugendhilfe (z.B. Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte) konkurrierte, dürfen die jeweiligen Spielflächenplanungen nicht isoliert betrachtet werden. 4.2 Spielplatzbedarfsplan 1997 Zwanzig Jahre später erfolgte eine erste Fortschreibung der Spielplatzplanung. Die Stadt Erftstadt verfügte 1997 über 44 öffentliche Spielanlagen. Es wurde festgestellt, dass in den zurückliegenden 20 Jahren die Bevölkerung Erftstadts um 12,7 % gewachsen war. In einigen Stadtteilen betrug die Zugangsrate bis zu 33 %. Im gleichen Zeitraum verringerte sich aber die Anzahl der Kinder unter 14 Jahren um 21 % von 9.263 auf 7.328. Zu der im Jahr 1977 verfügbaren 51.095 qm Spielfläche kamen noch 10.342 qm hinzu, so dass der Bestand 20 Jahre später 61.437 qm betrug. Der Bedarf in den einzelnen Stadtteilen wurde auf der Basis von 2,4 qm pro Einwohner/in ermittelt. Die Tabelle wurde entsprechend der V 6/1769 aktualisiert.3 Unter Anrechnung von Anteilen der Schulhöfe gab es im Jahr 1997 aber immer noch ein Defizit von etwa 20.000 qm. Die Stadtteile Borr, Herrig, Lechenich und Niederberg hatten aufgrund dieser quantitativen Analyse einen Flächenüberhang von insgesamt ca. 11.000 qm. Durch diese Fläche reduziert sich das Defizit in Erftstadt insgesamt. Ziel einer sozialräumlich orientierten Jugendhilfeplanung ist jedoch, in Stadtteilen mit einem hohen Defizit für einen Ausgleich zu sorgen. Die folgende Tabelle verdeutlicht die im Jahr 1997 vorhandenen Schulhofflächen und die anrechenbaren Flächenanteile: 2 3 Die Erläuterung dieses Verfahrens erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Z.B. Wertung des Spielplatzes auf dem Gelände der Grundschule Gymnich als Schulhof / Einbezug (z.T. anteilig) aller Schulhofflächen sowie Half-Pipe / Revision der Größe einzelner Spielflächen Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung 17 Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung Tabelle 3 Pausenhofflächen in Erftstadt 1997 Pausenhof Fläche in qm Grundschule Bliesheim Grundschule Erp Grundschule Gymnich Grundschule Kierdorf Grundschule Lechenich-Nord Grundschule Lechenich-Süd Grundschule Liblar Schulzentrum Lechenich Schulzentrum Liblar Don-Bosco-Schule Gesamt 2.285 1.700 2.500 3.484 1.935 4.260 2.270 13.294 11.655 4.800 48.183 1997 Anrechennutzbar bare Fläche in % in qm 100 2.285 100 1.700 100 2.500 100 3.484 100 1.935 100 4.260 100 2.270 50 6.647 50 5.828 50 2.400 33.309 Quelle: Schulentwicklungsplan 1992/93 sowie eigene Berechnungen In der folgenden Tabelle wurden die Schulhofflächen zu den vorhanden Spielflächen hinzuaddiert. Unter Einrechnung dieser Flächen wurde erkennbar, dass z.B. in Erftstadt-Friesheim ein leichtes Defizit von ca. 330 qm bestand. Im Rahmen dieser Planung wurde festgelegt, dass bei einem Fehlbedarf unter 500 qm bzw. ab einer Bedarfsdeckung von 90 % keine Maßnahmen ergriffen werden sollten. Tabelle 4 Versorgung der Stadtteile mit Spielflächen 1997 (einschl. Schulhöfe) Stadtteil Einw. a Ahrem Blessem/Fr. Bliesheim Borr/Sch. Dirmerzheim Erp Friesheim Gymnich/M. Herrig Kierdorf Köttingen Lechenich/K. Liblar Niederberg Ges. b 985 1.752 3.293 370 2.059 2.353 2.640 4.107 545 2.977 3.549 10.993 11.738 564 47.925 Anzahl 0 – <18 J. c 195 287 573 73 397 434 498 746 96 474 780 1.856 2.307 133 8.849 Vorh. Gesamtspielfläche Fläche in qm pro 0 - < 18 J. Soll-Fläche bei 2,4 qm / Einwohner/in Fehlbedarf in qm d e f g - 1.732 - 1.355 - 2.418 165 - 1.971 - 3.147 - 330 - 6.759 474 - 2.461 - 4.733 10.264 - 6.585 312 - 20.276 632 2.850 5.485 1.053 2.971 2.500 6.006 3.098 1.782 4.684 3.785 36.647 21.586 1.666 94.745 3,24 9,93 9,57 14,42 7,48 5,76 12,06 4,15 18,56 9,88 4,85 19,75 9,36 12,53 10,71 2.364 4.205 7.903 888 4.942 5.647 6.336 9.857 1.308 7.145 8.518 26.383 28.171 1.354 115.021 Bedarfsdeckung in % h 26,7 67,8 69,4 118,6 60,1 44,3 94,8 31,4 136,2 65,6 44,4 138,9 76,6 123,1 82,4 Quelle: Kinderspielplatzbedarfsplanung 1997 Der Jugendhilfeausschuss (V 6/1481) hatten im Jahr 1997 beschlossen, neben den absoluten Werten der Über- bzw. Unterdeckung mit Spielflächen auch qualitative Planungsgrößen zu berücksichtigen. Ausgehend von dem Grundgedanken, sozial benachteiligte Stadtteile stärker zu berücksichtigen, wurden zusätzlich die Bebau18 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung ungsdichte, die Eigentumsquote sowie der vorherrschende Haustyp als Indikator eingesetzt. Da die Daten nur schwerlich zu erheben und zu aktualisieren waren, wurde das Verfahren nicht weiter verwendet. Auch war mit dem Sozialstrukturindex (vgl. Teilplan I.4) ein leichter zu erhebender Wert gefunden, die Planung von Spielflächen mit qualitativen Merkmalen aus den Stadtteilen zu gewichten. Die in der V 6/1481 geforderte Prioritätenliste ist in der folgenden Tabelle aufgeführt: Tabelle 5 Prioritätenliste nach Rängen 1997 Stadtteil 1977 zum Vergleich Rangplatz qm/Jug. Rangplatz Fehlbedarf Gesamtrang Gymnich Köttingen Liblar Erp Ahrem Dirmerzheim Kierdorf Bliesheim Blessem 1 2 3 6 4 1 5 8 7 9 1 3 2 4 8 7 5 6 9 1 2 3 3 5 6 7 7 9 4 2 5 Aus den Rängen der Spalten g) und h) der Tabelle 4 wurde eine Prioritätenfolge gebildet. Als Grund hierfür ist anzuführen, dass nur die Berücksichtigung des absoluten Fehlbedarfes zu wenig aussagekräftig ist. Eine gerechtere Beurteilung erhält man aus der Verbindung beider Spalten unter Anwendung des so genannten Rangzahlverfahrens. Die Stadtteile Friesheim, Borr, Niederberg, Herrig und Lechenich sind in der obigen Prioritätentabelle nicht mehr enthalten, da sie in quantitativem Sinne keinen Fehlbedarf aufweisen. Die aufwendige Kinderspielplatzbedarfsplanung des Jahres 1997 hatte mit zwei Voraussetzungen zu kämpfen, die sich diametral gegenüberstanden: Zum einen ein unverkennbarer Fehlbedarf an Spielfläche in einzelnen Stadtteilen, der zu sofortigem Handeln im Sinne der Kinder zwang und zum anderen die Finanzlage der Stadt, die eigentlich keinen weiteren Investitionsspielraum ließ. Die Planung diente nicht nur der Darstellung des Fehlbedarfs, sondern insbesondere der Ausgestaltung der Gegenmaßnahmen, insofern sollte die Planung handlungsleitend für die Abarbeitung der Prioritätenliste sein. Dabei sollten die Realisierung einer Maßnahme u. U. einer nachrangigen Priorität vorgezogen werden, falls z.B. planungsrechtliche oder grundstücksrechtliche Fragen der vorrangigen Priorität noch ungeklärt wären. Die Vorschläge der Verwaltung des Jugendamtes gingen aber insgesamt von einer kurz- bis mittelfristigen Realisierbarkeit aus. Ein zentral gelegener Familienspielplatz (A 6/1502) würde den Fehlbedarf in Erftstadt weiter herabsetzen. Die entstehende Fläche wäre (u. U. teilweise) prozentual auf alle Stadtteile anzurechnen. Dies traf ebenso auf die errichtete Crossbahn zu, die in den Familienspielplatz integriert werden sollte. Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung 19 Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung Die Neuerrichtung von Abenteuerspielplätzen (A 6/1546) ist nur da möglich, wo ein Fehlbedarf existiert. Es ist jedoch auch jederzeit möglich, bestehende Spielplätze umzugestalten. Wegen des vorhandenen Flächendefizits war die Bereitstellung von kommunalen Mitteln für derartige Maßnahmen aber nicht empfehlenswert. Insofern sollte ein Abenteuerspielplatz mit dem zentralen Familienspielplatz kombiniert werden. In der Kinderspielplatzplanung des Jahres 1997 wurden Umsetzungsziele formuliert. Folgende Teilziele wurden erreicht (Stand: 04.2000): a) In Gymnich erfolgte die Einrichtung eines Bolzplatzes (V 6/3269; JHA vom 20.05.99) an der Grundschule. (Ursprüngliche Planung: Schaffung von zwei Plätzen von jeweils ca. 2.000 qm im Bereich der Ardennenstraße sowie der Vorpforte im Rahmen der zukünftigen Bebauung). b) In Köttingen wurde der Spielplatz „Im Längsbusch“ (statt FranzLehnen-Straße) um 2.200 qm erweitert. An der Neugestaltung beteiligte sich eine Gruppe von Schüler/innen des Ville-Gymnasiums. c) Der Schulhof der Gottfried-Kinkel-Realsschule in Liblar wurde ebenfalls unter Beteiligung von Schüler/innen neu gestaltet. Der im Rahmen der Realisierung des Stadtgartens eingeplante Spielplatz wurde nicht gebaut. d) An der Straße „Im Lindengarten“ in Erp sah die konkrete Planung (vgl. V 6/2775 u. V 7/0533) eine Fläche von ca. 1.500 qm als Spielfläche vor. Auch diese Maßnahme wurde, da schneller umsetzbar, der Schaffung von Spielplätzen („Rosellastraße“ und „Ernteweg“) im Rahmen der Neubebauung vorgezogen. e) Die Planung für eine zentrale Spielanlage (Familienspielplatz mit Zentralfunktion) wurde verwaltungsseitig mit der Rahmenplanung für Lechenich Süd-Ost weiter verfolgt. Der Einsatz eines mobilen Spieleteams sollte vorrangig dort erfolgen, wo aktuell die höchste Priorität bestand. Dies bedeutete, dass ab dem Jahr 1997 das Spieleteam in Erp, Gymnich, Köttingen und Liblar das Defizit an Spielflächen durch mobile Angebote ausgleichen sollte. 4.3 Kinderspielplatzbedarfsplanung 2000 (integrierte Gesamtplanung) Im Rahmen der Erstellung einer integrierten Jugendhilfeplanung für die zukünftige Gestaltung der Jugendhilfe in Erftstadt bot sich eine Überarbeitung und Fortschreibung der Spielflächenplanung an, da sich die Einwohner/innenanzahl geändert hatte und qualitative und quantitative Verbesserungen hinsichtlich einzelner Spielplätze zwischenzeitlich eingetreten waren. In der integrierten Gesamtplanung des Jahres 2000 (V 7/0332) war der Bestand an Spielflächen (ohne Schulhofflächen) auf 70.567 qm angewachsen. 20 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen erhöhte sich von 8.849 um 332 auf 9.181. Die Einwohner/innenanzahl der Stadt Erftstadt hatte sich im o. a. Zeitraum von 47.925 um 977 auf 48.904 erhöht. Dies führt zu einer Erhöhung des Flächenbedarfs von bisher 115.020 qm auf 117.370 qm (2,4 qm/Einw.). Aufgrund der o. a. Änderungen ergab sich die im Folgenden aufgeführte Bestandsaufstellung. Tabelle 6 Versorgung der Stadtteile mit Spielflächen 2000 (einschl. Schulhöfe) Stadtteil a Ahrem Blessem/Fr. Bliesheim Borr/Sch. Dirmerzheim Erp Friesheim Gymnich/M. Herrig Kierdorf Köttingen Lechenich/K. Liblar Niederberg Crossbahn Ges. Einw. Anzahl 0 – <18 J. b 1.014 1.678 3.295 360 2.104 2.465 2.713 4.112 548 3.037 3.746 10.616 12.609 607 c 189 273 594 74 416 485 535 761 92 487 840 1.761 2.527 147 48.904 9.181 Vorh. Gesamtspielfläche Fläche in qm pro 0 - < 18 J. d e 632 2.850 5.485 1.053 2.971 2.500 6.006 4.778 1.782 4.684 8.943 36.647 23.586 5.666 1.250 107.583 Soll-Fläche bei 2,4 qm / Einwohner/in 3,34 10,44 9,23 14,23 7,14 5,15 11,23 6,28 19,37 9,62 10,65 20,81 9,33 38,54 f 2.434 4.027 7.908 864 5.050 5.916 6.511 9.869 1.315 7.289 8.990 25.478 30.262 1.457 11,72 117.370 Fehlbedarf in qm g -1.802 -1.177 -2.423 189 -2.079 -3.416 -505 -5.091 467 -2.605 -47 11.169 -6.676 4.209 1.250 -8.537 Bedarfsdeckung in % h 25,97 70,77 69,36 121,88 58,84 42,26 92,24 48,42 135,49 64,26 99,47 143,84 77,94 388,93 92,73 Quelle: Integrierte Gesamtplanung 2000 Im Jahr 2000 gab es in Erftstadt 47 Spielanlagen mit einer Gesamtfläche von ca. 107.600 qm. Die Freifläche des Kinder- und Jugendzentrums in E.-Köttingen wurde als Schulhof (+ 2.958 qm) bewertet. Weitere Änderungen waren: Niederberg + 4.000 qm (Bolzplatz); Köttingen + 2.200 qm (Längsbusch); Gymnich + 1.680 qm (Bolzplatz Erftstr.); Gesamt-Erftstadt + 1.250 qm (Crossbahn). Entsprechend dem angewendeten Rangzahlverfahren ergaben sich die in Tabelle 8 aufgeführten Prioritäten. Hier haben sich aufgrund der getroffenen Maßnahmen kaum Änderungen ergeben. Köttingen ist hier nicht mehr aufgenommen, da kein Fehlbedarf mehr besteht (- 47 qm) und die Deckungsquote bei 100 % liegt. Die folgende Übersicht enthält die vom JHA am 05.04.2000 beschlossene Prioritätenliste (hier nur Spielplätze), die am 24.08.2000 (V 7/0625) wegen der höheren Dringlichkeit anderer Jugendhilfebereiche (Kindertagesstätten) nochmals verändert wurde. Die Veränderung der Prioritäten ging auch auf die Gewichtung des Rangzahlverfahrens mit dem Sozialstrukturindex der Stadtteile zurück. Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung 21 Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung Tabelle 7 Prioritätenliste für die weitere Maßnahmeplanung im Bereich Spielplätze Stadtteil Liblar Erp Gymnich Dirmerzheim Kierdorf Ahrem Blessem Bliesheim Rangplatz 1977 4 1 2 5 Rangplatz 1997 Rangplatz 2000 Rangplatz bzgl. Int. Gesamtplanung 2000 3 3 1 6 7 5 9 7 3 2 1 6 7 3 8 5 1 2 3 4 5 6 7 8 Aus dieser neuen Berechnung ergab sich die Notwendigkeit, dass der spielpädagogische Dienst in den Stadtteilen Dirmerzheim, Erp, Gymnich und Liblar tätig werden sollte. 22 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung 5 Spielflächenbestandsplanung 2006 Die folgenden Änderungen müssen bei einer Gegenüberstellung von Bestand und Bedarf berücksichtigt werden: In Erp wurde der Spielplatz „Im Lindengarten“ (+ 1.936 qm) fertig gestellt. Mit der Verbesserung der Spielflächensituation in Friesheim beschäftigt sich der A 7/0693. Hier war, obwohl Friesheim in der Prioritätenliste weiter unten lag, eine relativ schnelle Umsetzung im Bereich „Gippenzaun“ (+ 1.168 qm) möglich. In der „Ackerstraße“ wurde ein Spielplatz realisiert (+ 252 qm). Mit der zukünftigen Verbesserung der Spielplatzsituation in Gymnich beschäftigt sich der A 6/3215 (BP 121, Schützenstraße) sowie der B 7/0658. Mit der Verbesserung der Spielflächensituation in Kierdorf beschäftigte sich u. a. der A 6/3264 sowie die V 7/0788. Hier war, obwohl Kierdorf in der Prioritätenliste weiter unten lag, eine relativ schnelle Umsetzung im Bereich „in den Barbenden“ (+ 2.239 qm) möglich. Gemäß Beschluss des JHA vom 24.05.2000 (V 7/0487) wurde die Spielfläche im „Gratessengarten“ (+ 486 qm) nicht entwidmet. In Köttingen wurde die Spielfläche „Im Längsbusch“ auf 8.186 qm erweitert. Der Spielplatz in der „Josef-Zilken-Straße“ (+ 1.234) in Lechenich wurde fertiggestellt (V 7/1459) und der Spielplatz „Am Burgfeld (klein) in eine Grünfläche umgewandelt. Mit der Verbesserung der Spielflächensituation in Konradsheim beschäftigt sich u. a. der A 7/0752. Hier wurde eine Spieleinrichtung im Bereich „Dietrichweg“ (+ 230 qm) gewünscht. Der Spielplatz „Berliner Straße“ in Liblar wurde gemäß Beschluss der Kinderspielplatzkommission vom 31.10.1983 (V 8926) endgültig in eine Grünfläche umgewandelt (- 796 qm). Der Spielplatz „Mühlengraben“ war nicht mehr bespielbar (- 264 qm). Eine Verbesserung um + 2.182 qm erfolgte durch die Errichtung einer Spielbzw. Ballspielwiese für das Gebiet Willy-Brandt-Straße (vgl. A 7/0156 u. V 7/0489). Auf der alten B 265 entstand eine Skateanlage (+ 300 qm), die Funktionen für ganz Erftstadt erfüllt. Im Bereich der Schulhöfe gab es Änderungen hinsichtlich der Nutzung der Flächen an der Südschule in Lechenich und der Grundschule in Liblar (Nutzbarkeit = je 50 Prozent). Tabelle 8 Pausenhofflächen in Erftstadt 2006 Pausenhof Fläche in qm Grundschule Bliesheim Grundschule Erp Grundschule Gymnich Grundschule Kierdorf Grundschule Lechenich-Nord Grundschule Lechenich-Süd Grundschule Liblar Schulzentrum Lechenich Schulzentrum Liblar Don-Bosco-Schule Gesamt 2.285 1.700 2.500 3.484 1.935 4.260 2.270 13.294 11.655 4.800 48.183 Anrechen2006 nutzbar bare Fläche in qm in % 100 2.285 100 1.700 100 2.500 100 3.484 100 1.935 50 2.130 50 1.135 50 6.647 50 5.828 50 2.400 30.044 Quelle: Schulentwicklungsplan 1992/93 sowie eigene Berechnungen Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung 23 Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung 5.1 Spielflächenbestand in den Stadtteilen Tabelle 9 Spielflächenbestand in den Stadtteilen und Soll-Ist-Vergleich 2006 Stadtteil Ahrem Blessem Bliesheim Borr/Sch. Dirmerzheim Erp Friesheim Gymnich/M. Herrig Kierdorf Köttingen Lechenich/K. Liblar/Fr. Niederberg Sonst. ges. Anz. Anz. Straße Vorhandene Flächen qm Bedarf Fehl0-<18 Schulpro 2,4 qm Jahre Sppl. Sppl. ges. hof ges. 0-<18J. je EW Bedarf 188 1 Am Hermeshof 641 641 641 3,41 2.630 -1.989 293 1 Am Sportplatz 2.517 2.517 2.517 8,59 4.109 -1.592 563 1 Am Sportplatz 2.976 2.976 2.285 9,34 7.894 -2.633 81 1 Vonnesstr. 1.053 1.053 1.053 13,00 917 136 2 Baumstr. 2.638 388 Remigiusstr. 969 3.607 3.607 9,30 5.069 -1.462 2 An der Kirche 783 505 Am Lindengarten (neu 2001) 1.936 2.719 1.700 4.419 8,75 6.144 -1.725 5 Birkenstr. 1.059 Hans-Kadner-Platz 972 Bolzengasse 1.275 Ackerstraße (neu 2004) 252 604 Am Gippenzaun (neu 2001) 1.168 4.726 2.400 7.126 11,80 6.929 197 2 Pfr.-Weißenfeld-Str. 598 728 Bolzplatz Erftstr. 2.211 2.780 2.500 9.744 86 1 Ortsmittelpunkt 1.703 1.703 1.703 19,80 1.214 489 4 Schildgensweg 913 An der Grundschule 429 Gratessengarten 486 508 In den Barbenden 2.239 4.067 3.484 7.551 7,25 7.421 130 3 Südstr. 360 Franz-Lehnen-Str. 2.386 Im Längsbusch 8.186 860 Jugendzentrum 2.958 13.890 13.890 16,15 9.264 4.626 17 Alfred-Delp-Str. 1.536 Am Burgfeld (groß) 1.769 Am Burgfeld (klein) Grünfläche An der Baumschule 645 Am Lindenfeld 1.067 Drosselweg 571 Elsa-Brändström-Str. 1.630 Nachtigallenweg 681 Nikolaus-Ehlen-Str. 1.934 Am Otterdriech 4.528 Pestalozzistr. 1.740 Wallanlagen I 600 Wallanlagen II 400 Weltersmühle 899 Bolzplatz am Friedhof 3.433 Rollschuhbahn 750 Dietrichweg 230 2.024 Josef-Zilken-Str. 1.234 23.648 10.712 34.359 16,98 26.767 7.592 10 Am Anger 610 Gemünder Str. 446 Heidebroichstr. 703 Berliner Str. Grünfläche Peter-Lauscher-Platz 728 Schleidener Str. 5.086 Schlosspark 850 Kantstr. 5.555 Am Schießendahl (Bolzplatz) 856 Bahnhofstr. (Half-Pipe) 309 2.353 Willy-Brandt-Str. 2.182 17.313 6.962 24.277 10,32 30.590 -6.313 2 Bücherstr. 1.157 120 Büchelstr. (Bolzplatz) 4.000 5.157 5.157 42,98 1.390 3.767 1 Cross-Bahn 1.700 1 Skateanlage (B 265 alt) 300 2.000 2.000 2.000 9.301 54 88.798 30.043 118.841 12,78 120.082 -1.241 Quelle: KDVZ 10.2005; Abtlg. Gartenbau; eigene Berechnungen 24 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung Erftstadt verfügt nunmehr über insgesamt 54 Spielanlagen (2002 = 52). Unter Berücksichtigung der o. a. Änderungen und Korrekturen der Größe einiger Spielflächen aufgrund verbesserter Messmethoden, gibt es zurzeit in Erftstadt insgesamt 88.798 qm Spielflächen (2002 = 78.651). Die bespielbare Schulhoffläche beträgt 30.043 qm (2002 = 35.308). Erftstadt hatte im Oktober 2005 50.034 Einwohner/innen (2002 = 48.904). Dies führt zu einer Erhöhung des Flächenbedarfs von bisher 117.370 (2002) um 2.712 auf 120.082 qm, so der Richtwert (2,4 qm/Einw.) angewendet wird. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren beträgt 9.301 (2002 = 9.073). 5.2 Die Versorgungssituation Die Berechnungen ergeben die in der folgenden Tabelle dokumentierten Fehlbedarfe und Versorgungsquoten. Tabelle 10 Versorgung der Stadtteile mit Spielflächen 2006 (einschl. Schulhöfe) Stadtteil a Ahrem Blessem/Fr. Bliesheim Borr/Sch. Dirmerzheim Erp Friesheim Gymnich/M. Herrig Kierdorf Köttingen Lechenich/K. Liblar Niederberg Sonstige Ges. Einw. Anzahl 0 – <18 J. b 1.096 1.712 3.289 382 2.112 2.560 2.887 4.060 506 3.092 3.860 11.153 12.746 579 c 188 293 563 81 388 505 604 728 86 508 860 2.024 2.353 120 50.034 9.301 Vorh. Gesamtspielfläche Fläche in qm pro 0 - < 18 J. d e 641 2.517 5.261 1.053 3.607 4.419 7.126 5.280 1.703 7.551 13.890 34.359 24.277 5.157 2.000 118.841 Soll-Fläche bei 2,4 qm / Einwohner/in 3,41 8,59 9,34 13,00 9,30 8,75 11,80 7,25 19,80 14,86 16,15 16,98 10,32 42,98 f 2.630 4.109 7.894 917 5.069 6.144 6.929 9.744 1.214 7.421 9.264 26.767 30.590 1.390 12,78 120.082 Fehlbedarf in qm g -1.989 -1.592 -2.633 136 -1.462 -1.725 197 -4.464 489 130 4.626 7.592 -6.313 3.767 2.000 -1.241 Bedarfsdeckung in % h 24,4 61,3 66,6 114,9 71,2 71,9 102,8 54,2 140,2 101,8 149,9 128,4 79,4 371,1 99,0 Quelle: KDVZ 10.2005; Abtlg. Gartenbau; eigene Berechnungen In sieben Stadtteilen ist die Versorgung mit Spielflächen defizitär und in zwei Stadteilen ist sie bedarfsgerecht (Friesheim, Kierdorf). Fünf Stadtteile haben eine z.T. eklatante Überversorgung. Insgesamt fehlen auf Stadtebene unter Berücksichtigung von lokalen über- und Unterversorgungen 1.241 qm Spielfläche. Die Versorgungsquote auf Erftstadtebene ist mit 99,0 Prozent nahezu ausgeglichen. Ein anderes Bild ergibt sich, wenn die Versorgungssituation kleinräumig betrachtet wird. Mit einem Minus von insgesamt 6.313 qm und einer Versorgungsquote von 79,4 Prozent stehen den Liblarer Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren pro Kopf 10,32 qm zur Verfügung. Dies sind circa 2,5 qm weniger als der städtische Durchschnitt. Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung 25 Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung Zum Vergleich hierzu existiert in Lechenich ein Plus von 7.592 qm. Die Versorgungsquote beträgt 128,4 Prozent. Jedem Kind / Jugendlichen stehen circa 17 qm zur Verfügung. Insgesamt verfügen die 27.575 Einwohner/innen (55,1 %) in den unterversorgten Stadtteilen über 46.002 qm Spielflächen (= 38,3 %), während die 22.459 Einwohner/innen (44,9 %) in den gut versorgten Stadtteilen über 74.080 qm (61,7 %) der Gesamtspielflächen verfügen. Grafik 1 Versorgung mit Spielflächen Liblar < 100 % > 100 % Nieder. 5.3 Prioritätensetzung Hinsichtlich der Bestimmung der Prioritäten wird das in den bisherigen Planungen bewährte Rangzahlenverfahren angewendet. Hierbei werden die Ränge hinsichtlich der Prozentdeckung und des absoluten Fehlbedarfes in qm miteinander kombiniert. 26 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung Die Prioritätenliste gibt Hinweise für die politischen Entscheidungen, in welchen Stadtteilen kompensatorische Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Spielmobil) eingerichtet werden sollen. Tabelle 11 Prioritätenliste im Vergleich Stadtteil/Jahr Gymnich Ahrem Bliesheim Liblar Blessem Erp Dirmerzheim Kierdorf 1977 1 5 4 2 1997 1 5 7 3 9 3 6 7 2000 Planung integriert 1 3 5 3 8 2 6 7 3 6 8 1 7 2 4 5 2006 1 2 3 4 5 6 7 0 Zusammenfassend kann für die Verteilung der Spielflächen und den rechnerischen Bedarf festgestellt werden, dass nach wie vor – und das seit mehr als drei Jahrzehnten – eine Ungleichverteilung in den Stadtteilen besteht. Während in Lechenich z.B. ca. 19 % aller unter 18jährigen wohnen, verfügt dieser Stadtteil über ca. 33 % der Spielflächen. In Lechenich gibt es einen Flächenüberhang von fast 7.600 qm (Bedarfsdeckung = 128,4 %). In Liblar wohnen ca. 27 % aller unter 18jährigen. Nur 22 % der zur Verfügung stehenden Spielflächen liegen in diesem Stadtteil. Die Bedarfsdeckung beträgt ca. 79,4 Prozent. Es fehlen hier ca. 6.300 qm. Die Ergebnisse der Sozialstrukturanalyse (vgl. Teilplan I.4) untermauern den Bedarf an Spielplätzen in Liblar. Um einen Ausgleich von Über- Unterversorgung herzustellen, sollte eine Veräußerung von Spielflächen in überversorgten Stadtteilen - wenn überhaupt - als allerletzte Notlösung in Erwägung gezogen werden. In Anbetracht einer gerechten Versorgung mit Spielflächen für das gesamte Stadtgebiet, wäre dieser Ansatz aber richtig. Schlussbetrachtung 6 Die in die aktuelle Spielplatzbedarfsplanung lt. Beschluss des Jugendhilfeausschusses (17.05.2006) zu berücksichtigenden Themen • • • eines veränderten Spielverhaltens der Kinder der Umwandlung vorhandener Spielplätze in Begegnungsstätten für alle Altersgruppen der Treffpunkte für Jugendliche waren bereits in der Vergangenheit ganz oder teilweise Gegenstände der Planungsbemühungen. Aus der Sicht der Jugendhilfe wurde dem Bedürfnis der Kinder und der jungen Familien stets Priorität eingeräumt. Da sich aber die Jugendhilfe der jeweiligen Finanzsituation und dem Bedarf in anderen Bereichen nicht verschließen konnte, waren Verbesserungen nur in Einzelfällen möglich. Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung 27 Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung So wurde der zunehmende Bedarf an besonders gestalteten Treffpunkten für ältere Kinder und Jugendliche z. B. in Gymnich (vgl. S 7/2837; JHA vom 19.11.2003) festgestellt. Dem Trend zum Skaten wurde durch die Übungsstrecke und dem Skaterparcours auf dem stillgelegten Straßenabschnitt der B 265 alt (A 7/3304; JHA vom 02.06.2004) sowie durch die Installierung von weiteren Geräten auf dem Skateplatz in Liblar Rechnung getragen. Die langwierigen Debatten um „störende Jugendliche“ auf öffentlichen Plätzen (zuletzt B 8/0871; JHA vom 01.11.2005) lassen den Bedarf nach weiteren Jugendtreffs als dringlich erscheinen (vgl. A 8/0938; JHA vom 01.11.2005). In diesem Zusammenhang ist auch der Antrag auf Errichtung einer Jugendkulturhalle zu sehen. Hier soll ein „überdachter Spielplatz“ entstehen. Eine beabsichtigte Reduzierung der Betriebskosten durch die Übernahme von Patenschaften für die Spielplätze konnte in der Vergangenheit nicht erreicht werden. Dagegen konnte eine Erhöhung des Spielwertes von Spielflächen in Stadtteilen mit einem Flächendefizit durch die stundenweise Betreuung von spielpädagogisch geschulten Mitarbeiter/innen umgesetzt werden. Nach der aktuellen Prioritätenliste müsste das Spielmobil in Ahrem, Bliesheim, Gymnich und Liblar tätig werden. Erstmals wurde über einen spielpädagogischen Dienst (A 6/1897) in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.09.1997 beraten. Seit dem Jahr 1998 wird dieses Angebot von der Sportjugend im Stadtsportverband Erftstadt mit großem Erfolg angeboten. An der Durchführung beteiligen sich aktiv Jugendliche, für die der Einsatz auf den Spielplätzen gleichzeitig eine pädagogisch soziale Weiterbildung bedeutet. Die Errichtung und der weitere Ausbau der Offenen Ganztagsschule (vgl. V 7/2890; JHA vom 09.10.2003 sowie A 7/3254; JHA vom 02.06.2004) hat zur Folge, dass die Schulhofflächen nicht mehr als zusätzliche öffentliche Spielflächen zur Verfügung stehen können. Die zunehmende Einführung der Ganztagsbetreuung für Kinder in vorschulischen und schulischen Institutionen reduziert das Angebot an öffentlichen Spielflächen. Die Herausnahmen der Schulhofflächen aus der Spielplatzplanung hätten aber eine erhebliche Reduzierung der zur Verfügung stehenden Spielmöglichkeiten zur Folge. Eine Kompensation dieser Flächen ist nicht möglich, so dass allenfalls eine qualitative Lösung des entstehenden Defizits gesucht werden muss. Zur weiteren Vorgehensweise: • Dem Vorschlag des Jugendhilfeausschuss folgend muss zunächst zur weiteren Entwicklung der Spielflächen die vorliegende Spielplatzbedarfsplanung als „Ist-Bestandsplanung“ zur Kenntnis genommen werden. • Qualitative Aspekte zur zukünftigen Gestaltung der Spielflächen könnten sich nach einem Fachvortrag über das Spielverhalten von Kindern auch unter Genderaspekten in der nächsten Sitzung des UA Jugendhilfeplanung ergeben. • Die neuen Erkenntnisse aus dem Fachvortrag werden in die „Soll-Bedarfsplanung“ eingearbeitet. Die generationenübergreifende Nutzung von Spielplätzen soll durch die Vorlage von gelungenen Beispielen aus Erftstadt oder auch aus anderen Städten als Anhang der Spielplatzbedarfsplanung beigefügt werden. Ebenfalls als Anhang soll die aktuelle Spielflächenplanung eine Planung von offiziellen und inoffiziellen „Outdoor-Jugendtreffpunkten“ enthalten. 28 Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung