Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
156 kB
Datum
10.09.2008
Erstellt
12.03.10, 06:50
Aktualisiert
12.03.10, 06:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
Jugendamt-Jugendhilfeplanung
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz
Teilplan II.4
Spielflächen, Spielmobil
V 534/2006; JHA vom 06.09.2006
3. Fortschreibung
Stand: Juni 2006
Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
Vorwort
Die Jugendhilfeplanung im Bereich der Kinderspielplätze umfasst öffentlich zugängliche Kleinkinder- und Kinderspielplätze ebenso wie Bolzplätze und Anlagen für
Trendsportarten (Skaten) für ältere Kinder und Jugendliche. Die Planung korrespondiert vor allem mit der Stadtentwicklungsplanung und der Jugendhilfeplanung im
Bereich von Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendschutz. Die allgemeinen
Rahmenbedingungen der Jugendhilfeplanung enthalten Informationen zur demografischen Entwicklung und zu sonstigen Angeboten (Sportanlagen, Schwimmbäder,
Angebote der Jugendarbeit) in den Stadtteilen.
Die vorliegende Fortschreibung der Jugendhilfeplanung - Teilfachplanung Kinderspielplätze – berücksichtigt die lokalen Gegebenheiten und verbindet sie mit dem
derzeit Möglichen. Laut Antrag 90/2006 sind die Veränderungen gegenüber der
letzten Fortschreibung dezidiert aufgeführt. Deshalb müssen hier auch die veränderten Nutzungskonzepte der Flächen durch die Grundschulen (Offene Ganztagsschule) und für ältere Kinder und Jugendliche (jugendgerechte Treffpunkte, SkateAnlagen) Berücksichtigung finden.
Eine Beteiligung von betroffenen Kindern und Jugendlichen bei der Planung wird
durch Befragungen und Stellungnahmen (Stadtjugendring, Jugend-JHA) sichergestellt. Die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei der konkreten Gestaltung
einzelner Plätze und Anlagen ist gängige Praxis.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 17.05.2006 wurden die Beratungsergebnisse des Unterschusses Jugendhilfeplanung zum A 90/2006 übernommen und
erweitert. In die neue Spielplatzbedarfsplanung sollten demnach folgende Themen
mit einfließen:
•
•
•
Ist ein verändertes Spielverhalten der Kinder festzustellen? Sind die vorhandenen Spielgeräte dementsprechend noch zeitgemäß?
Kann man vorhandene Spielplätze in Begegnungsstätten aller Generationen
umwandeln? Welche Umbaumaßnahmen wären dafür erforderlich?
Sind nicht auch Treffpunkte für Jugendliche in die Planung mit einzubeziehen?
In Abstimmung mit der Verwaltung wurde folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
1. Fachvortrag über Spielverhalten von Kindern auch unter Genderaspekten in
der nächsten Sitzung des Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit gleichzeitiger Vorlage des ersten Teils einer neuen Spielplatzbedarfsplanung als
„Ist-Bestandsplanung“
2. Vorlage des zweiten Teils der Spielplatzbedarfsplanung unter Einbezug möglicher neuer Erkenntnisse aus dem Fachvortrag als „Soll-Bedarfsplanung“
3. Vorlage von gelungenen Beispielen aus Erftstadt oder auch aus anderen
Städten für die generationenübergreifende Nutzung von Spielplätzen als Anhang zur Spielplatzbedarfsplanung
4. Vorlage einer Planung von „Outdoor-Jugendtreffs“ unter Berücksichtigung informeller Treffs und der Schaffung formeller Treffs als Anhang zur Spielplatzbedarfsplanung
Die vorliegende Kinderspielplatzbedarfsplanung umfasst die folgenden fünf Jahre. Es
ist Aufgabe der Jugendhilfeplanung, die Zielvorgaben dann erneut zu evaluieren.
2
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
Inhalt
Seite
Vorwort ............................................................................................................................. 2
1
Einleitung ............................................................................................................. 5
1.1
Die Bedeutung des Spiels .................................................................................. 5
1.2
Die Bedeutung von Spielplätzen ........................................................................ 6
2
Grundlagen und Hinweise für die Planung von Spielplätzen .......................
7
3
Ziele der Planung .............................................................................................
9
3.1
Planungsleitlinien ................................................................................................ 9
3.2
Betroffenenbeteiligung ........................................................................................11
3.3
Die Berücksichtigung von Schulhofflächen ........................................................ 12
3.4
Die Berücksichtigung von Neubaugebieten ........................................................13
3.5
Zukünftiger Planungsansatz ............................................................................... 14
4
Bisherige Planungen .......................................................................................... 16
4.1
Spielplatzbedarfsplan 1977............................................................................... 16
4.2
Spielplatzbedarfsplan 1997 .............................................................................. 17
4.3
Spielplatzbedarfsplanung 2000 ......................................................................
5
20
Spielflächenbestandsplanung 2006 ................................................................. 23
5.1
Spielflächenbestand in den Stadtteilen …........................................................ 24
5.2
Die Versorgungssituation ................................................................................. 25
5.3
Prioritätensetzung und Schlussbetrachtung ...................................................... 26
6
Schlussbetrachtung ........................................................................................... 29
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3
Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
Tabellen und Grafiken
Tabellen
1
Versorgung der Stadtteile mit Spielflächen 1977 …………….............................. 16
2
Prioritätenliste nach Rängen 1977....................................................................... 17
3
Pausenhofflächen in Erftstadt 1997.....................................................................18
4
Versorgung der Stadtteile mit Spielflächen 1997 ............................................... 18
5
Prioritätenliste nach Rängen 1997 ..................................................................... 19
6
Versorgung der Stadtteile mit Spielflächen 2000 ............................................... 21
7
Prioritätenliste für die weitere Maßnahmeplanung ……………………………….. 22
8
Pausenhofflächen in Erftstadt 2006……….......................................................... 23
9
Spielflächenbestand in den Stadtteilen und Soll-Ist-Vergleich............................ 24
10
Versorgung der Stadtteile mit Spielflächen 2006................................................ 25
11
Prioritätenliste im Vergleich …………………………………………………………. 27
Grafiken
1
4
Versorgung mit Spielflächen …………………………………................................ 26
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Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
„Denn, um es endlich einmal herauszusagen,
der Mensch spielt nur, wo er in voller Bedeutung des Worts Mensch ist,
und er ist nur da ganz Mensch, wo er spielt.“
Friedrich Schiller, Über die ästhetische Erziehung des Menschen (15. Brief)
1
Einleitung
Der erste Teil der vorliegenden Jugendhilfeplanung zum Bereich der Spielflächen in
Erftstadt umfasst die Darstellung des Bestandes der Spielanlagen und der Anzahl
der Jugendeinwohner/innen in den einzelnen Stadtteilen. Eine Beschreibung der Bedarfssituation sowie Empfehlungen für die Umsetzung der Planungen werden in
einer weiteren Vorlage dargestellt. Hierbei orientiert sich die Jugendhilfeplanung an
den bisherigen Planungen und den politischen Vorgaben im Bereich der Spielflächen.
Maßgeblich für den Bedarf ist die Gegenüberstellung des Bestandes an Spielflächen
mit der im Stadtteil vorhandenen Anzahl von Kindern und Jugendlichen. Diese Daten
wurden von der KDVZ Frechen abgerufen. Der Vergleich lässt erkennen, ob in den
einzelnen Stadtteilen Unter- oder Überversorgungen bestehen.
Die nach Gesetz vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren sehen vor, dass die Interessen der betroffenen Kinder und Jugendlichen durch geeignete Verfahren u. a.
durch Befragungen zu berücksichtigen sind. Dieses aufwändige Verfahren kam in
dieser aktuellen Planung nicht zur Anwendung. In so fern in den Sitzungen des
Jugend-JHA und des Stadtjugendringes die Planungsvorlagen für den Jugendhilfeausschuss besprochen werden, ist eine indirekte Beteiligung gesichert.
Der vorliegende Spielflächenbedarfsplan umfasst den Zeitraum von 2006 bis zum
Jahre 2010. Innerhalb dieses Zeitraumes sind die mit der Umsetzung verbundenen
Ausgleichmaßnahmen abzuwickeln.
1.1
Die Bedeutung des Spiels
Die körperlichen Funktionen des Menschen werden durch Reifung und Übung ausgebildet. Das Kind setzt sich handelnd mit der Umwelt auseinander und erfährt damit
allmählich eine sachgerechte Sicht der Realität. Es kommt zum Erwerb sozialer
Fähigkeiten und der wesentlichen gesellschaftlichen, ethischen und individuellen
Orientierung (Sozialisation).
Vielfältige, sich gegenseitig bedingende Entwicklungsfaktoren beeinflussen die Entfaltung des Bewegungsapparates, die Ausbildung motorischer Fertigkeiten und die
geistigen Fähigkeiten. Durch das freie Spiel vollzieht sich ein unbeabsichtigter
Lernprozess, in dem soziale Fähigkeiten erworben und eingeübt werden. Das Spiel
ist die Arbeit des Kindes.
Für ältere Kinder und Jugendliche hat der öffentliche Raum eine andere Bedeutung.
Sie halten sich gerne dort auf, nutzen die öffentlich zugänglichen Plätze rege, womit
Konflikte mit Anwohner/innen oft vorprogrammiert sind. Hinzu kommt, dass die
Jugend kaum eine homogene Gruppe bilden kann. Insofern planerisch Flächen für
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5
Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
den allgemeinen Gemeindebedarf ausgewiesen werden, können daher Jugendliche
als Pioniere für die Inanspruchnahme dieser Flächen betrachtet werden. Gelegentlich müssen zur Vermeidung von Konflikten Kontrakte mit Anwohner/innen geschlossen werden.
1.2
Die Bedeutung von Spielplätzen
Als Konsequenz aus dem o. a. ist anzumerken, dass bei der Gestaltung der öffentlichen Spielflächen einfache Dinge (laufen, springen, sich treffen etc.) bedacht
werden müssen. Weiterhin muss der schnelle Wechsel des Geschmacks von
Jugendlichen (Event-hopping) bedacht werden. Auch die mangelnde Wertschätzung,
die Jugendliche erfahren, ist in den Planungen zu berücksichtigen. Mit Hilfe der
öffentlichen Räume werden Jugendliche in die Erwachsenenwelt aufgenommen.
Jugendliche sind hier als Mehrheit (es sind unsere Jugendlichen), und nicht als
Minderheit zu werten. Treffpunkte für Jugendliche sind Räume im Wohnumfeld,
Grünflächen, Jugendeinrichtungen, Straßen und Fußwege, Stadtplätze und Brachen.
Spielplätze sind Orte, die eigens für Kinder und Jugendliche angelegt werden, damit
sie geschützte Freiräume haben. Der wichtigste Grund für die Errichtung von Spielflächen ist dabei der Autoverkehr. Spielplätze sind Ersatz für fehlende natürliche und
ursprüngliche Spielräume der Kinder und müssen von daher den grundlegenden
Bedürfnissen der Kinder aller Altersgruppen entsprechen. Es lohnt sich – wie bereits
in der Teilplanung II.5 zitiert –, für Kinder zu planen, denn:
,,...eine Stadt, die ihren Kindern keine weitläufigen Spielplätze, ihren Jugendlichen keine leicht erreichbaren Sport- und Tummelplätze, keine Bäder und
Jugendzentren in der Nachbarschaft ihrer Wohnstätten verschafft (...) darf sich
nicht wundern, (...) wenn ihre erwachsenen Bewohner dann später nicht am
politischen Leben der Gemeinde Anteil nehmen" (Mitscherlich, A. 1996, Die Unwirtlichkeit der Städte, S. 93).
Die Bedeutung der Spielplätze hat sich stark gewandelt. In den zwanziger Jahren
dieses Jahrhunderts waren sie zunächst ein zusätzliches Angebot zum Spielen in
einer noch weitgehend freien bespielbaren Umgebung (Keller, Scheunen, Straßen
und der nahen natürlichen Landschaft). 1927 erfolgte die Gründung einer Playing
Fields Association in London. Um diese Zeit entstanden die ersten Abenteuerspielplätze in den Großstädten. Heute sind sie dort oft einziger legitimer Aufenthaltsort für
Kinder im Freien.
,,Solange das Kind in einer wenig bevölkerten Welt aufwuchs, war Spielraum
eine ungefragte Selbstverständlichkeit, und im nächsten Wald begann das
Abenteuer." (a.a.O., S. 114).
Kinder spielen gerne dort, wo entsprechende Angebote wie Baustellen, Bürgersteige, brachliegendes Firmengelände oder Baulücken vorhanden sind. In der Regel
wird ihnen dies aber durch Verbotsschilder verwehrt bzw. diese Spielbereiche gelten
als „zu gefährlich“. Die Vollkaskogesellschaft fordert ihren Tribut. Auch das o. a.
Spielen im Wald ist heute wegen der leider zunehmenden Verhäuslichung der Kinder
seltener geworden.
6
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Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
Oft werden Spielplätze nach technisch-hygienischen Vorstellungen geplant und per
Spielgerätekatalog ausgestattet. Auch wenden sich Fachleute oft in ihrer Planung
gegen eine „Verpädagogisierung des Spiels“, da Kinder angeblich genau wüssten,
was sie spielen wollten. Diese These ist aber nicht haltbar, da gerade die Abhängigkeit des Spielverhaltens von Sozialisationseinflüssen erwiesen ist. Das kindliche Vorstellungspotential ist auf Anregungen angewiesen. Mangels interessanter
Spielplätze langweilen sich Kinder an Spielgeräten mit monotonen Nutzungsvorgaben. Auf diesem Hintergrund ist die in den 70er Jahren forcierte Einrichtung von
Abenteuerspielplätzen zu verstehen.
Es ist wichtig festzustellen, dass die Bereitstellung von Kinderspielplätzen erst die
notwendige Voraussetzung erfüllt, dass Kinder Anregungen erhalten. Der Spielplatz
ist kein Selbstzweck.
Der Spielplatz muss den unterschiedlichen sozialen Bedürfnissen der Kinder entsprechen. Sie müssen die Möglichkeit haben, alleine, zu zweit oder in Gruppen zu
spielen. Besonders den größeren Kindern und Jugendlichen muss ein Spielplatz
auch Möglichkeit bieten, ihre Kräfte, ihren Mut und ihre vielfältigen Fähigkeiten zu
erproben, auch ihre Bedürfnisse nach Abenteuer zu befriedigen. Hierbei sind Risikobereitschaft und Spielfreude gegen Sicherheitsaspekte abzuwägen.
Spielplätze dienen aber nicht der Ausgrenzung von Kindern. Es kann nicht darum
gehen, Kinder und Jugendliche aus dem öffentlichen Leben auf die dafür vorgesehenen Plätze zu verbannen. Nach Hartmut von Hentig dürfen wir Kinder nicht zu
kleinen „Spielbeamten“ machen, die vor dem Verkehr und der Verkehr vor ihnen bewahrt werden müssen.
Damit Spielplätze von den Kindern angenommen werden, müssen sie ihnen vielfältige Spielmöglichkeiten bieten. Dazu gehören z.B. Spielmöglichkeiten für unterschiedliche Altersstufen, aber auch für die Bedürfnisse von Mädchen und Jungen.
Während Jungen nämlich vermehrt großräumige Flächen (Bolzplätze, Spielwiesen
etc.) ebenso wie Straßen nutzen, bevorzugen Mädchen eher kleinräumige Angebote
wie Karussell, Schaukel oder Spielhaus (vgl. auch Teilplan II.6 – Geschlechtsspezifische Jugendarbeit –). Spielplätze müssen neben diesem geschlechtsspezifischen Aspekt auch Bedürfnissen von behinderten Kindern und Jugendlichen
gerecht werden.
2
Grundlagen und Hinweise für die Planung von Spielplätzen
Die DIN 18034 enthält Grundlagen und Hinweise für die Objektplanung von Spielplätzen und Freiflächen zum Spielen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie
soll den Beteiligten, d.h. den Planerinnen und Planern, den Auftraggebern, aber auch
interessierten Bürgerinnen und Bürgern allgemeine Festlegungen für neuzeitliche
Spielflächen und ihre Teilbereiche und zur Verbesserung der Spielumwelt aufzeigen.
Die DIN 18034 sieht die Anordnung von Spielbereichen für alle Altersgruppen in
einem Netz innerhalb einer Gemeinde vor.
Öffentliche Spielplätze lassen sich demnach in folgende Bereiche einteilen:
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Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
Spielbereich A
Spielmöglichkeiten mit zentraler Versorgungsfunktion für einen Ortsteil und
alle Altersgruppen; Die Entfernung zu den zugeordneten Wohnbereichen
beträgt ca. 1000 m oder 15 Gehminuten.
Spielbereich B
Spielmöglichkeiten mit Versorgungsfunktion für einen Wohnbereich, vorzugsweise für schulpflichtige Kinder; Die Entfernung zu den zugeordneten Wohnbereichen beträgt bis 500 m oder acht bis 10 Gehminuten.
Spielbereich C
Spielmöglichkeiten im Nahbereich mit Versorgungsfunktion für einen Wohnblock oder eine Hausgruppe, vorzugsweise als Kleinkinderspielplatz (Spielplatz für Mutter und Kind). Die Entfernung zu den zugehörigen Wohneinheiten beträgt bis 200 m.
Die Grundlagen für die Errichtung von Spielflächen haben sich seit mehr als 30
Jahren nicht verändert. In einem Runderlass des Innenministers vom 31.07.1974
(Hinweise für die Planung von Spielflächen) ist eine Planungsgröße die Bebauungsdichte bzw. die Netto-Einwohnerdichte. Demnach wird in Erftstadt ein Spielflächenbedarf von 2,4 qm je Einwohner/in (Brutto-Fläche) angenommen. Zu beachten ist,
dass sich die Zahl der Einwohner/innen insgesamt und die Zahl der Kinder und
Jugendlichen unter 18 Jahren nicht synchron entwickeln.
Bei der Aufstellung des Flächenutzungsplanes (FNP) ist das Spielflächensystem in
den Grundzügen darzustellen. Dies ist mit dem Entwurf des FNP geschehen. Bei den
dargestellten Neuplanungen sind die Spielplätze nicht räumlich begrenzt, sondern durch ein Symbol gekennzeichnet - in zusammenhängende Grünräume integriert.
Damit sind die Voraussetzungen für eine erlebnisorientierte Gestaltung gegeben.
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Erftstadt hat am 24.10.1996 (V 6/1481) die
Kriterien für eine bedarfsgerechte Spielflächenplanung einstimmig zur Kenntnis genommen. Sie umfassten
- die Festsetzung des Flächenbedarfs von 2,4 qm je Einwohner/in (Bruttofläche)
- die Festsetzung der Zielgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen, wobei für
Jugendliche altersadäquate Einrichtungen zu schaffen sind
- die Vorrangigkeit von Spielanlagen mit Mischfunktionen (Spielbereiche A-C)
- die mögliche Beteiligung von Einwohner/innen bei der Gestaltung und
Sanierung
- die Festsetzung der Prioritäten hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen
bei Unter- bzw. Überversorgungen
- die sonstigen Spielflächen (Schulhöfe, Sportanlagen, private Spielanlagen
etc.), die die Prioritäten beeinflussen
- die Einbindung der Spielflächen in ein Spielflächensystem, um Kommunikation und Gesundheit zu fördern. Geschlechtsspezifische Aspekte
sind zu berücksichtigen.
Die V 6/1769 wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.04.1997 mit
Anregungen vertagt. Der in der Vorlage dargestellte Kinderspielplatzbestand basierte
auf den Ausführungen im Kinderbericht - Teil I -, in dem auf die Bedeutung von Spiel8
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Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
plätzen für Kinder und die Spielplatzsituation in den einzelnen Stadtteilen eingegangen wurde. Alle im Jahr 1997 vorliegenden politischen Anträge hatten eine Erweiterung der Spielplatzflächen bzw. eine qualitative Verbesserung zum Inhalt, die in
der Planung berücksichtigt wurden.
3
Ziele der aktuellen Planung
Ziel der Planung muss sein, einerseits eine inhaltliche Bedarfsfeststellung durchzuführen und andererseits die in Zukunft nur noch in sehr geringem Umfang vorhandenen finanziellen Ressourcen zielgenau einzusetzen. Hierbei sollen städtebauliche Aspekte oder veränderte Freizeitgewohnheiten nicht aus den Augen verloren werden.
In der ersten Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung wurde eine qualitative Bewertung der einzelnen Spielplätze vorgenommen. Bauliche Änderungen von Spielplätzen sollten nach Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Bürgerinnen und
Bürgern erfolgen, die ggf. die Patenschaft über die in ihrem Spielbereich liegenden
Spielplätze übernehmen sollten.
Die Spielplatzbedarfsplanung setzt sich für eine gerechte Verteilung der Ressource
„Spielflächen“ innerhalb der Stadt Erftstadt ein. Empfehlungen zielen also einerseits
auf die Gleichbehandlung aller Stadtteile, wie auch andererseits auf qualitative Verbesserungen hin ab.
3.1
Planungsleitlinien
Die 1997er Planung ging von einer zentralen Spielfläche für ganz Erftstadt aus,
deren Funktion stadtteilübergreifend und somit identitätsfördernd wirkt, angefangen
bei kleinen Kindern und ihren Familien.
Von der zentralen Spielfläche geht es über die dezentralen, für die Stadtteile bedeutungsvollen größeren Einheiten hin zu den Umfeldspielplätzen, die in unmittelbarer Nähe der Wohnungen insbesondere den Kleinsten und ihren Eltern Spiel- und
Begegnungsmöglichkeiten eröffnen sollen.
Davon ausgehend, dass Spielplätze aber eigentlich „nur ein Ersatzspielraum“ für
Kinder sind, sollten darüber hinaus folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Sicherung (nicht Abgrenzung) von Spielräumen, Nischen und Flächen, die
Kinder selbst und unbehelligt von Erwachsenen bespielen
- Einrichtung von Spielzonen innerhalb einer ungestalteten Landschaft
- Schaffung von Zugängen zu Bachläufen, Wasserquellen, Teichen mit
Staumöglichkeiten
- Anreicherung bestehender Spielplätze mit Angeboten und Geräten, die viele
Funktionen erfüllen
- verkehrsberuhigte Zonen
Gleichzeitig bietet sich die Planung mobiler Aktivitäten an, die vorzugsweise in den
Stadtteilen angeboten werden, die derzeit mit Spielplätzen unterversorgt sind. Ziel
hierbei ist auch:
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Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
- das Erreichen von Kindern, die sich institutionell oder verbandlich nicht
einbinden wollen oder können;
- die Initiierung von Selbsthilfeaktivitäten von Kindern;
- die Belebung des Spielplatzes als Ausgangspunkt für weitere Aktivitäten im
Stadtteil.
Nach Untersuchungen halten sich Kinder aus ländlichen Gegenden in ihrer Freizeit
genauso häufig an öffentlichen Spielorten (z.B. Parks, Spielplätze, Schulhöfe außerhalb der Schulzeit, Straßen, verkehrsberuhigte Gebiete) auf, wie Kinder aus der
Großstadt.
Jungen besuchen Spielplätze häufiger als Mädchen. Mädchen gehen eher im
jüngeren Alter auf den Spielplatz, ab 12 Jahren werden sie kaum noch angetroffen.
Gemäß SGB VIII müssen die unterschiedlichsten Lebenslagen von Mädchen und
Jungen berücksichtigt werden. Benachteiligungen sind abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen ist zu fördern. Dies hat zur Folge, dass durch
die Gestaltung von Spielplätzen (Objektplanung) die Akzeptanz für Mädchen erhöht
werden muss.
Spielplätze verlieren an Attraktivität, je älter die Kinder werden. Funktional gestaltete
Spielorte geben wenig Raum für freies, ungeplantes Spielen. Kinder brauchen aber
dieses freie und der Beobachtung und Beaufsichtigung durch Erwachsene entzogene Spielen an Orten, an denen sie andere Kinder treffen können.
Kinder, die ihre Freizeit vermehrt in Privatwohnungen oder in Einrichtungen (Musikschule, Sportverein etc.) verbringen, sind seltener auf Spielplätzen anzutreffen. Es
besteht so oft die Möglichkeit, dass sie hierdurch ihren Bezug zum Wohnumfeld
verlieren bzw. dass sie diesen überhaupt nicht entwickeln. Auch der immer mehr
zunehmende Medienkonsum verändert das Spielverhalten der Kinder.
Leitfrage für die Planung von Kinderspielplätzen ist auch, ob eine kindgerechte Umwelt wieder hergestellt werden kann. Insbesondere muss die „Verinselung“ vermieden werden, um der Bildung von Kinderreservaten vorzubeugen. Ein Planungsziel muss sein, Veränderbarkeit zu gewährleisten. Das ,,All-zu-Perfekte" ist nicht
kinderfreundlich. Wichtig ist, dass unvermittelte Erlebnisse ermöglicht werden.
Des Weiteren sind von Bedeutung:
-
Überdachte Spielplätze für witterungsunabhängiges Spielen
Möglichkeiten des informellen Spielens
Möglichkeiten zum Aufenthalt auf Bürgersteigen, Wegen und Plätzen
Einrichtung von Naturspielplätzen mit größtmöglichster Ausnutzung natürlicher
Gegebenheiten, möglichst wenig vorgegebener Spielangebote
naturbelassene Nutzung von Brachflächen als informelles Spielangebot
Zugänglichkeit und Erreichbarkeit von Spielplätzen und informellen
Spielbereichen
personelle Begleitung von Aktivitäten von Kindern
Spielplatzpaten
behindertengerechte Gestaltung von Spielplätzen
Wie bereits in die V 6/1769 ausgeführt, haben Stadtteile mit einem Spielplatz nur
einen Spielbereich. Ziel muss dort die Schaffung neuer Spielanlagen sein, um die
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Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
Spielbereiche den Erfordernissen anzupassen, da stark befahrene Straßen oder
Flussläufe natürliche Bereichsgrenzen bilden.
Spielplätze für ältere Kinder und Jugendliche oder Bolzplätze (Kategorie A) haben,
wie oben dargestellt, größere Einzugsbereiche und erfüllen damit Funktionen über
den Spielbereich hinaus.
Die o. a. Leitziele werden in den folgenden Umsetzungsplanungen mit berücksichtigt.
3.2
Betroffenenbeteiligung
Wie bereits im Anhang der V 6/1768 dargestellt, ist für die Erarbeitung einer
kommunalen Jugendhilfeplanung für die Spielplätze eine Beteiligung der Betroffenen
an den Planungsüberlegungen notwendig. Im Rahmen der Bedarfsplanung des
Jahres 1997 wurde die direkte Befragung von ca. 110 Kindern vorgenommen. Die
Ergebnisse wurden ausführlich in der o. a. Vorlage beschrieben.
Die nicht repräsentative Befragung wollte vor allem etwas über die Akzeptanz der
Spielplätze durch die Kinder herausfinden. So sollte durch die Frage „Wie oft besuchst Du einen Spielplatz?“ festgestellt werden, wie hoch die Besuchsfrequenz in
der Woche ist. Da zeit- und arbeitsintensive weitere direkte Befragungen mit Gruppen von Kindern vor Ort nicht möglich sind, ist im Rahmen dieser Planung das Befragungsergebnis an einigen Punkten hilfreich. So konnten folgende Trendaussagen
aufgestellt werden, die nach den Erfahrungen mit der Realität übereinstimmen:
o Wenn die doppelte Anzahl der Kinder aus Lechenich angeben, dass sie in der
letzten Woche auf einem Spielplatz gewesen sind, so könnte dies in Zusammenhang mit der Tatsache stehen, das Lechenich über wesentlich mehr Spielanlagen als die anderen Stadtteile verfügt.
o Mädchen besuchen wesentlich seltener einen Kinderspielplatz als Jungen.
Nach der Auswertung der Befragung könnte ein Grund die mangelnde
Hygiene auf den Kinderspielplätzen sein, aber auch die oft nicht mädchengerechte Gestaltung. Ein weiterer Hinderungsgrund für Mädchen ist die
Störung durch ältere Jugendliche.
o Die Befragung konnte nachweisen, dass das Verhaltensspektrum auf einem
Kinderspielplatz kaum Kreativität und Spielvariationen ermöglicht. Hieraus
lässt sich schließen, dass durch die gleiche und eintönige Gestaltung der
Spielplätze mit genormten Geräten gleichförmige Bewegungsabläufe vorprogrammiert sind.
Die o. a. Feststellungen lassen sich durch die entsprechende Fachliteratur bzw. die
fachlichen Stellungnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern untermauern.
Insofern ist eine indirekte Beteiligung der Betroffenen, ihre Meinungen und Interessen durch die Vermittler, Repräsentanten und kommunalpolitisch Tätige sichergestellt.
Im Jahr 1998 wurden groß angelegte direkte Jugend-, Familien- und Elternbefragungen durchgeführt. In der Jugendbefragung (14-jährige) kannten circa 95
Prozent der befragten Mädchen und Jungen einen Spiel- oder Bolzplatz. Etwa 45
Prozent der Mädchen und etwa 65 Prozent der Jungen fanden das Angebot gut. 18
Prozent der Mädchen und 35 Prozent der Jungen gaben an, das Angebot auch zu
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11
Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
nutzen. Damit standen die Spiel- und Bolzplätze an dritter Stelle nach der Mitgliedschaft in den Jugendverbänden und Sportvereinen. Mit 25 Nennungen stand die
Anlage einer Crossbahn und einer Skatanlage nach Kino, McDonald und Disco an
vierter Stelle der Wunschskala der 14-Jährigen.
In der Familienbefragung gaben etwa 75 Prozent der Beteiligten an, einen Spieloder Bolzplatz zu kennen. 45 Prozent fanden das Angebot angemessen und 54
Prozent zu gering. Etwa 40 Prozent der Eltern gaben an, das ihre Kinder im Freien
spielen würden. Damit stand diese Freizeitbeschäftigung an vierter Stelle hinter den
Freunden, der Familie und dem Verein/Verband. Mit 25 Nennungen stand die Errichtung von neuen Spielanlagen, nach Jugendräumen und allgemeinen Freizeitangeboten (Ferienfahrten) an dritter Stelle der Wunschskala der Eltern.
In der Befragung der Eltern von Kindern in Tagesstätten gaben etwa 85 Prozent
an, einen Spiel- oder Bolzplatz zu kennen. 52 Prozent fanden das Angebot angemessen und 47 Prozent zu gering. Mit 22 Nennungen stand die Errichtung von
neuen Spielanlagen, nach Platzangeboten für Kindergartenkinder und Angebote für
unter 3-Jährige an dritter Stelle der Wunschskala der Kindergarten-Eltern.
Wie bereits mehrfach beschrieben, sollen bauliche Änderungen von einzelnen Spielplätzen nur noch nach vorheriger Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und
Bürger erfolgen. Hierzu ist erforderlich, dass auf sozialräumlicher Ebene entsprechende „ad hoc“-Gremien (z.B. Willy-Brandt-Straße) installiert werden. Im
Rahmen von Beteiligungsverfahren soll auch geklärt werden, ob die Übernahme von
Patenschaften durch Vereine, Gruppierungen u. ä. Vereinigungen erfolgen kann.
Örtliche Besonderheiten konnten auch im Rahmen der Durchführung der Stadtteilkonferenzen, die im Jahr 1998 in allen Stadtteilen als Teil der Betroffenenbeteiligung
durchgeführt wurden, berücksichtigt werden.
Bürgerinnen und Bürger konnten zu dem Maßnahmekatalog der Integrierten
Gesamtplanung des Jahres 2000 Stellung beziehen. Gemäß Beschluss des JHA
wurden sie hierzu durch eine Presseveröffentlichung aufgefordert. Entsprechende
Eingaben erfolgten nicht.
3.3
Die Berücksichtigung von Schulhofflächen
In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 24.04.1997 wurde die Vorlage V 6/1769 Kinderspielplatzbedarfsplan 1997 - 2000 beraten und mit Anregungen vertagt. Eine
der Anregungen bezog sich auf die Berücksichtigung von Schulhofflächen. Schulhöfe
sind von ihrer Größe und ihrer zentralen Lage her ideale Spielorte für Kinder. Sie
sollen durch ihre Gestaltung den Ruhe-, Bewegungs- und Spielbedürfnissen entsprechen. Sie bieten in den Pausen besonders den jüngeren Schüler/innen die Möglichkeit, ihren Bewegungsdrang auszuleben. Die Kinder finden darin einen Ausgleich
zum sitzenden Unterricht.
Der Schulentwicklungsplan 2002/03 schreibt für jede/n Schüler/in eine Pausenhoffläche von mindestens fünf qm vor. Außer im Bereich der Grundschule Liblar wird der
Flächenanteil pro Kind an den anderen Grundschulen mehr als überschritten. Laut
Beschluss des Hauptausschusses wurden vor geraumer Zeit die Schulhöfe aller
Schulen der Stadt Erftstadt als öffentliche Spielplätze gewidmet. Dies gilt für einige
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Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
Schulhöfe eingeschränkt. Auch muss berücksichtigt werden, dass durch die flächendeckende Errichtung von Offenen Ganztagsschulen an den Grundschulen nicht
mehr von einer uneingeschränkten Nutzung durch frei spielende Kinder ausgegangen werden kann.
Attraktiv gestaltete Schulhöfe werden von den Kindern und Jugendlichen aus der
Umgebung auch nachmittags gerne als Spielplatz bzw. Sportgelände genutzt
(Basketball, Skateboard, Inline-Skating etc.). Ausgebaute Spielplätze bzw. mit Spielgeräten ausgestattete Pausenhöfe befinden sich auf allen Schulhöfen der Grundschulen. Diese Flächen können aber erst nach Beendigung der Offenen Ganztagsschule als Spielplätze gezählt werden. Problematisch ist die Situation an den
Grundschulen Lechenich-Süd und Liblar. Hier sind die Schulhofflächen bzw. Teile
davon eingezäunt, wodurch sehr deutlich der Aufforderungscharakter der Spielfläche
herabgesetzt wird. Die Flächen werden nur zur Hälfte berücksichtigt.
Die Flächen der Schulhöfe der weiterführenden Schulen (einschl. Don-BoscoSchule) werden in der Spielplatzbedarfsplanung ebenfalls nur zur Hälfte berücksichtigt. Die Schulhöfe sind in der Regel wegen des fortgeschrittenen Alters der
Schüler/innen kaum mit Spielgeräten ausgestattet. Feldmarkierungen und Gerätschaften für die großen Sportspiele sind auf einigen Schulhöfen vorhanden.
3.4
Die Berücksichtigung der Neubaugebiete
Bis zum Jahre 2008 sollen in den verschiedensten Bebauungsplänen insgesamt 230
Wohneinheiten erstellt werden. Bei einer Quote von 0,8 Kindern pro Wohneinheit
ergibt dies statistisch die Summe von 184 Minderjährigen. Diese Anzahl verteilt sich
auf 18 Jahrgänge, so dass pro Jahrgang etwa 10 Kinder und Jugendliche unter der
Voraussetzung hinzukommen könnten, dass diese Zuzüge von außerhalb Erftstadts
erfolgen.
Wie die demografischen Berechnungen ergaben, vergrößert sich aber durch die
Neubaugebiete die Anzahl der Jugendeinwohner/innen nicht unbedingt (vgl. Teilplan
I.2 – Bevölkerungsentwicklung –). Vielmehr wird der unvermeidliche Rückgang der
Geburtszahlen nur verzögert. Gleichwohl leben in Neubaugebieten vermehrt Kleinkinder, Kinder und Jugendliche, die ortsnah mit Spielflächen zu versorgen sind. Aus
diesem Grund sind im wirksamen Flächennutzungsplan zukünftige Spielflächen mit
einem Symbol bereits eingeplant. Hierdurch wird eine Schlechterstellung der Stadtteile hinsichtlich der Versorgung mit Spielflächen durch eine Ausweisung von neuen
Baugebieten verhindert.
Eine Möglichkeit, bereits bestehende Über- und Unterversorgungen durch neu zu
schaffende Spielanlagen zu beeinflussen wurde vorgeschlagen, wobei drei mögliche
Fälle auftreten können:
a) Neubaugebiete in einem bisher mit Spielflächen unterversorgten
Stadtteil:
Die in den Neubaugebieten vorgesehenen Spielflächen müssten, um
das Defizit auszugleichen bzw. zu verbessern, überdimensioniert (> 2,4
qm je Einwohner/in) werden.
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
13
Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
b) Neubaugebiete in einem Stadtteil mit ausgeglichener
Bedarfsdeckung:
Hier werden je Einwohner/in ca. 2,4 qm für neue Spielflächen berücksichtigt.
c) Neubaugebiete in einem bisher mit Spielflächen überversorgten
Stadtteil:
Die neuen Spielflächen können je nach Lage des Baugebietes unterdimensioniert (< 2,4 qm je Einwohner/in) werden. Ggf. sind sie verzichtbar, wenn in unmittelbarer Nähe ein Kinderspielplatz erreichbar ist.
Die o. a. Maßnahmen tragen mit dazu bei, dass langfristig eine entsprechend gleichmäßige Versorgung aller Stadtteile erreicht wird.
3.5
Zukünftiger Planungsansatz
Wie andere Einrichtungsplanungen (vgl. Teilpläne II.3, IV.1) auch, bedarf die
Beplanung der Spielplätze einer Ergänzung um eine sozialräumliche Perspektive.
Spielplätze müssen, damit sie angenommen werden, fußläufig erreichbar sein. Der
sozialräumliche Bezug ist hier also besonders gegeben.
Der aktuelle Bestand und die Bedarfssituation sollte aber wie bei der Kindertagesstättenplanung immer auf dem Hintergrund der Bedarfssituation in den anderen
Jugendhilfebereichen gesehen werden. Erst die Verknüpfung aller Bereiche kann die
Jugendhilfe insgesamt in den einzelnen Stadtteilen zu ihrer vollen Wirkung entfalten
helfen.
Das oben Angeführte lässt sich wie folgt zusammenfassen:
a) Gemäß DIN 18034 und Runderlass des Innenministers vom 31.07.1994
ist eine Planungsgröße die Netto-Einwohner-Dichte. Demnach ist in
Erftstadt ein Spielflächenbedarf von 2,4 qm je Einwohner/in gegeben.
Diese Planungsgröße wurde vom Jugendhilfeausschuss am 24.10.1996
verabschiedet. Da Spielflächen unter einem erweiterten Nutzungsbegriff
(vgl. Protokoll zur A 90/2006) fallen, ist der Richtwert 2,4 qm pro Einwohner/in opportun.
b) Die Aufstellung der Spielflächen enthält nur die öffentlichen Spielplätze.
Private Spielplätze werden von diesem Bericht nicht erfasst.
c) Eine Gegenüberstellung der gegebenen Flächen für Spielplätze und
Schulhöfe mit der Sollfläche ergibt eine Über- bzw. Unterversorgung in
den Stadtteilen.
d) Die Schulhöfe wurden gemäß Beschluss des Hauptausschusses für das
Spielen freigegeben. Einige Schulhöfe der Grundschulen und der
weiterführenden Schulen können nur noch eingeschränkt als Spielfläche
angerechnet werden.
e) Für die Umsetzung der Planungsergebnisse werden Stadtteile mit einem
Fehlbedarf unter 500 qm bzw. ab einer Bedarfsdeckung von 90 % nicht
berücksichtigt. Im Einzelfall kann hiervon abgewichen werden.
14
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
f) Neubaugebiete beeinflussen die Bedarfsdeckungsquote. Neue Spielflächen sollten bei bisheriger defizitärer Versorgung des Stadtteils großzügiger geplant werden. Sind Stadtteile mit Spielflächen überversorgt,
muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine neue Spielfläche in
welcher Größe für welche Altersgruppe gebaut wird.
g) Die gesamte Zielgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen soll unter geschlechtsspezifische Aspekten zukünftig in den Blick genommen werden,
wobei besonders für Jugendliche altersadäquate Spielflächen zu schaffen
sind.
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
15
Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
4
Bisherige Planungen
Zum Verständnis der aktuellen Planung wird im Folgenden die Historie der bisherigen Planungen erläutert. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine Veränderung
des Personenkreises (unter 14-Jährige oder Einwohner/innen), der Anzahl der
Spielanlagen (Spiel- und Bolzplätze, Flächen für Trendsportarten, Schulhöfe) und der
jeweils festgelegten Richtwerte (qm pro Kind bzw. Einwohner/in) Einfluss auf die
Bedarfsdeckung haben.
4.1
Spielplatzbedarfsplan 1977
Im Jahr 1977 gab es in Erftstadt 32 Spielanlagen. Die damaligen Bedarfsdeckungsquoten auf der Basis von 4 qm pro Kind von 0 bis 14 Jahren (ca. 0,75 qm pro
Einwohner/in)1 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Wegen der Vergleichbarkeit wird hier nachrichtlich eine Modellrechnung aufgeführt (2,4 qm pro Einwohner/in)
und dem Bestand an Plätzen gegenübergestellt. Schulhöfe wurden nicht berücksichtigt.
Tabelle 1
Versorgung der Stadtteile mit Spielflächen 1977
Stadtteil
Einw.
a
b
754
Ahrem
1.577
Blessem/Fr.
3.476
Bliesheim
351
Borr/Sch.
Dirmerzheim 1.863
1.945
Erp
2.595
Friesheim
3.538
Gymnich/M.
568
Herrig
3.014
Kierdorf
2.761
Köttingen
Lechenich/K. 10.899
9.784
Liblar
420
Niederberg
Ges.
43.545
Anzahl
0 - 14 J.
Vorhandene Bedarf bei 4 qm / u 14 J.
Spielfläche
abs.
in %
c
164
368
634
50
415
403
577
669
139
593
524
2.672
1.966
89
9.263
d
600
800
4.100
0
700
800
4.800
1.100
1.200
2.632
4.280
19.593
8.740
1.750
51.095
e
656
1.472
2.536
200
1.660
1.612
2.308
2.656
556
2.372
2.096
10.688
7.864
356
37.052
f
91,5
54,3
161,7
0,00
42,2
49,6
208,0
41,4
215,8
111,0
204,2
183,3
111,1
491,6
137,9
Bedarf bei 2,4 qm / EW
abs.
in %
g
1.810
3.785
8.342
842
4.471
4.668
6.228
8.491
1.363
7.234
6.626
26.158
23.482
1.008
104.508
h
33,2
21,1
49,1
0,0
15,7
17,1
77,1
13,0
88,0
36,4
64,6
74,9
37,2
173,6
48,9
Quelle: Kinderspielplatzbedarfsplanung 1977
Die hohen Versorgungsquoten von über 100 bis zu fast 500 Prozent in einzelnen
Stadtteilen bei der Anwendung des Richtwerts von 4 qm je Kind unter 14 Jahren
deuten weniger auf eine gute Versorgung, als auf die Fragwürdigkeit des Richtwerts
hin. In den Stadtteilen Blessem, Borr, Dirmerzheim, Erp und Gymnich bestand bei
einer gegebenen Versorgungsquote von fast 140 % auf Gesamtstadtebene ein
Fehlbedarf. Zur Minderung des bestehenden Defizits – so das Fazit der Planung aus
dem Jahr 1977 – sollten Spielplätze ausgebaut werden, die bereits im Bebauungsplan ausgewiesen waren.
1
16
Für die Fehlbedarfsrechnung wurde nur die Zahl der Kinder bis 14 Jahren dem vorhandenen Bestand gegenübergestellt.
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
Wird der heutige Richtwert von 2,4 qm pro Einwohner/in zum Vergleich herangezogen, hätte die Bedarfsdeckung im Jahr 1977 insgesamt nur etwa 50 Prozent betragen. Diese zu niedrige Quote erklärt sich dadurch, dass die Schulhöfe noch nicht
berücksichtigt wurden.
Eine Prioritätenliste nach dem Rangzahlverfahren2 hätte wie folgt ausgesehen:
Tabelle 2
Prioritätenliste nach Rängen 1977
Stadtteil
Rangplatz
qm/Jug.
Rangplatz
Fehlbedarf
Gesamtrang
Gymnich
Dirmerzheim
Borr
Erp
Blessem
1
2
5
3
4
2
3
1
4
5
1
2
3
4
5
Wird das Ergebnis der nachträglich erstellten Prioritätenliste mit der heutigen
Situation verglichen, wird deutlich, dass die Feststellung eines Defizits in einem
Stadtteil nicht zwangsläufig zur Behebung beitragen konnte. Da die Beseitigung von
Defiziten im Spielflächenbereich in der Vergangenheit – aber auch aktuell – noch mit
weiteren dringenden Maßnahmen in der Jugendhilfe (z.B. Rechtsanspruch auf einen
Platz in einer Kindertagesstätte) konkurrierte, dürfen die jeweiligen Spielflächenplanungen nicht isoliert betrachtet werden.
4.2
Spielplatzbedarfsplan 1997
Zwanzig Jahre später erfolgte eine erste Fortschreibung der Spielplatzplanung. Die
Stadt Erftstadt verfügte 1997 über 44 öffentliche Spielanlagen. Es wurde festgestellt,
dass in den zurückliegenden 20 Jahren die Bevölkerung Erftstadts um 12,7 % gewachsen war. In einigen Stadtteilen betrug die Zugangsrate bis zu 33 %. Im gleichen
Zeitraum verringerte sich aber die Anzahl der Kinder unter 14 Jahren um 21 % von
9.263 auf 7.328.
Zu der im Jahr 1977 verfügbaren 51.095 qm Spielfläche kamen noch 10.342 qm hinzu, so dass der Bestand 20 Jahre später 61.437 qm betrug. Der Bedarf in den
einzelnen Stadtteilen wurde auf der Basis von 2,4 qm pro Einwohner/in ermittelt. Die
Tabelle wurde entsprechend der V 6/1769 aktualisiert.3
Unter Anrechnung von Anteilen der Schulhöfe gab es im Jahr 1997 aber immer noch
ein Defizit von etwa 20.000 qm. Die Stadtteile Borr, Herrig, Lechenich und Niederberg hatten aufgrund dieser quantitativen Analyse einen Flächenüberhang von insgesamt ca. 11.000 qm. Durch diese Fläche reduziert sich das Defizit in Erftstadt insgesamt. Ziel einer sozialräumlich orientierten Jugendhilfeplanung ist jedoch, in Stadtteilen mit einem hohen Defizit für einen Ausgleich zu sorgen.
Die folgende Tabelle verdeutlicht die im Jahr 1997 vorhandenen Schulhofflächen
und die anrechenbaren Flächenanteile:
2
3
Die Erläuterung dieses Verfahrens erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Z.B. Wertung des Spielplatzes auf dem Gelände der Grundschule Gymnich als Schulhof / Einbezug (z.T.
anteilig) aller Schulhofflächen sowie Half-Pipe / Revision der Größe einzelner Spielflächen
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
17
Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
Tabelle 3
Pausenhofflächen in Erftstadt 1997
Pausenhof
Fläche
in qm
Grundschule Bliesheim
Grundschule Erp
Grundschule Gymnich
Grundschule Kierdorf
Grundschule Lechenich-Nord
Grundschule Lechenich-Süd
Grundschule Liblar
Schulzentrum Lechenich
Schulzentrum Liblar
Don-Bosco-Schule
Gesamt
2.285
1.700
2.500
3.484
1.935
4.260
2.270
13.294
11.655
4.800
48.183
1997
Anrechennutzbar bare Fläche
in %
in qm
100
2.285
100
1.700
100
2.500
100
3.484
100
1.935
100
4.260
100
2.270
50
6.647
50
5.828
50
2.400
33.309
Quelle: Schulentwicklungsplan 1992/93 sowie eigene Berechnungen
In der folgenden Tabelle wurden die Schulhofflächen zu den vorhanden Spielflächen
hinzuaddiert. Unter Einrechnung dieser Flächen wurde erkennbar, dass z.B. in Erftstadt-Friesheim ein leichtes Defizit von ca. 330 qm bestand. Im Rahmen dieser
Planung wurde festgelegt, dass bei einem Fehlbedarf unter 500 qm bzw. ab einer
Bedarfsdeckung von 90 % keine Maßnahmen ergriffen werden sollten.
Tabelle 4
Versorgung der Stadtteile mit Spielflächen 1997 (einschl. Schulhöfe)
Stadtteil
Einw.
a
Ahrem
Blessem/Fr.
Bliesheim
Borr/Sch.
Dirmerzheim
Erp
Friesheim
Gymnich/M.
Herrig
Kierdorf
Köttingen
Lechenich/K.
Liblar
Niederberg
Ges.
b
985
1.752
3.293
370
2.059
2.353
2.640
4.107
545
2.977
3.549
10.993
11.738
564
47.925
Anzahl
0 – <18 J.
c
195
287
573
73
397
434
498
746
96
474
780
1.856
2.307
133
8.849
Vorh.
Gesamtspielfläche
Fläche in
qm pro
0 - < 18 J.
Soll-Fläche
bei 2,4 qm /
Einwohner/in
Fehlbedarf
in qm
d
e
f
g
- 1.732
- 1.355
- 2.418
165
- 1.971
- 3.147
- 330
- 6.759
474
- 2.461
- 4.733
10.264
- 6.585
312
- 20.276
632
2.850
5.485
1.053
2.971
2.500
6.006
3.098
1.782
4.684
3.785
36.647
21.586
1.666
94.745
3,24
9,93
9,57
14,42
7,48
5,76
12,06
4,15
18,56
9,88
4,85
19,75
9,36
12,53
10,71
2.364
4.205
7.903
888
4.942
5.647
6.336
9.857
1.308
7.145
8.518
26.383
28.171
1.354
115.021
Bedarfsdeckung
in %
h
26,7
67,8
69,4
118,6
60,1
44,3
94,8
31,4
136,2
65,6
44,4
138,9
76,6
123,1
82,4
Quelle: Kinderspielplatzbedarfsplanung 1997
Der Jugendhilfeausschuss (V 6/1481) hatten im Jahr 1997 beschlossen, neben den
absoluten Werten der Über- bzw. Unterdeckung mit Spielflächen auch qualitative
Planungsgrößen zu berücksichtigen. Ausgehend von dem Grundgedanken, sozial
benachteiligte Stadtteile stärker zu berücksichtigen, wurden zusätzlich die Bebau18
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
ungsdichte, die Eigentumsquote sowie der vorherrschende Haustyp als Indikator
eingesetzt. Da die Daten nur schwerlich zu erheben und zu aktualisieren waren,
wurde das Verfahren nicht weiter verwendet. Auch war mit dem Sozialstrukturindex
(vgl. Teilplan I.4) ein leichter zu erhebender Wert gefunden, die Planung von Spielflächen mit qualitativen Merkmalen aus den Stadtteilen zu gewichten.
Die in der V 6/1481 geforderte Prioritätenliste ist in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Tabelle 5
Prioritätenliste nach Rängen 1997
Stadtteil
1977 zum
Vergleich
Rangplatz
qm/Jug.
Rangplatz
Fehlbedarf
Gesamtrang
Gymnich
Köttingen
Liblar
Erp
Ahrem
Dirmerzheim
Kierdorf
Bliesheim
Blessem
1
2
3
6
4
1
5
8
7
9
1
3
2
4
8
7
5
6
9
1
2
3
3
5
6
7
7
9
4
2
5
Aus den Rängen der Spalten g) und h) der Tabelle 4 wurde eine Prioritätenfolge
gebildet. Als Grund hierfür ist anzuführen, dass nur die Berücksichtigung des
absoluten Fehlbedarfes zu wenig aussagekräftig ist. Eine gerechtere Beurteilung
erhält man aus der Verbindung beider Spalten unter Anwendung des so genannten
Rangzahlverfahrens.
Die Stadtteile Friesheim, Borr, Niederberg, Herrig und Lechenich sind in der obigen
Prioritätentabelle nicht mehr enthalten, da sie in quantitativem Sinne keinen Fehlbedarf aufweisen.
Die aufwendige Kinderspielplatzbedarfsplanung des Jahres 1997 hatte mit zwei Voraussetzungen zu kämpfen, die sich diametral gegenüberstanden: Zum einen ein unverkennbarer Fehlbedarf an Spielfläche in einzelnen Stadtteilen, der zu sofortigem
Handeln im Sinne der Kinder zwang und zum anderen die Finanzlage der Stadt, die
eigentlich keinen weiteren Investitionsspielraum ließ.
Die Planung diente nicht nur der Darstellung des Fehlbedarfs, sondern insbesondere
der Ausgestaltung der Gegenmaßnahmen, insofern sollte die Planung handlungsleitend für die Abarbeitung der Prioritätenliste sein. Dabei sollten die Realisierung
einer Maßnahme u. U. einer nachrangigen Priorität vorgezogen werden, falls z.B.
planungsrechtliche oder grundstücksrechtliche Fragen der vorrangigen Priorität noch
ungeklärt wären. Die Vorschläge der Verwaltung des Jugendamtes gingen aber insgesamt von einer kurz- bis mittelfristigen Realisierbarkeit aus.
Ein zentral gelegener Familienspielplatz (A 6/1502) würde den Fehlbedarf in Erftstadt weiter herabsetzen. Die entstehende Fläche wäre (u. U. teilweise) prozentual
auf alle Stadtteile anzurechnen. Dies traf ebenso auf die errichtete Crossbahn zu,
die in den Familienspielplatz integriert werden sollte.
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
19
Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
Die Neuerrichtung von Abenteuerspielplätzen (A 6/1546) ist nur da möglich, wo ein
Fehlbedarf existiert. Es ist jedoch auch jederzeit möglich, bestehende Spielplätze
umzugestalten. Wegen des vorhandenen Flächendefizits war die Bereitstellung von
kommunalen Mitteln für derartige Maßnahmen aber nicht empfehlenswert. Insofern
sollte ein Abenteuerspielplatz mit dem zentralen Familienspielplatz kombiniert
werden.
In der Kinderspielplatzplanung des Jahres 1997 wurden Umsetzungsziele formuliert.
Folgende Teilziele wurden erreicht (Stand: 04.2000):
a) In Gymnich erfolgte die Einrichtung eines Bolzplatzes (V 6/3269; JHA
vom 20.05.99) an der Grundschule. (Ursprüngliche Planung: Schaffung
von zwei Plätzen von jeweils ca. 2.000 qm im Bereich der Ardennenstraße
sowie der Vorpforte im Rahmen der zukünftigen Bebauung).
b) In Köttingen wurde der Spielplatz „Im Längsbusch“ (statt FranzLehnen-Straße) um 2.200 qm erweitert. An der Neugestaltung beteiligte
sich eine Gruppe von Schüler/innen des Ville-Gymnasiums.
c) Der Schulhof der Gottfried-Kinkel-Realsschule in Liblar wurde ebenfalls
unter Beteiligung von Schüler/innen neu gestaltet. Der im Rahmen der
Realisierung des Stadtgartens eingeplante Spielplatz wurde nicht gebaut.
d) An der Straße „Im Lindengarten“ in Erp sah die konkrete Planung (vgl. V
6/2775 u. V 7/0533) eine Fläche von ca. 1.500 qm als Spielfläche vor.
Auch diese Maßnahme wurde, da schneller umsetzbar, der Schaffung von
Spielplätzen („Rosellastraße“ und „Ernteweg“) im Rahmen der Neubebauung vorgezogen.
e) Die Planung für eine zentrale Spielanlage (Familienspielplatz mit Zentralfunktion) wurde verwaltungsseitig mit der Rahmenplanung für Lechenich
Süd-Ost weiter verfolgt.
Der Einsatz eines mobilen Spieleteams sollte vorrangig dort erfolgen, wo aktuell die
höchste Priorität bestand. Dies bedeutete, dass ab dem Jahr 1997 das Spieleteam in
Erp, Gymnich, Köttingen und Liblar das Defizit an Spielflächen durch mobile
Angebote ausgleichen sollte.
4.3
Kinderspielplatzbedarfsplanung 2000 (integrierte Gesamtplanung)
Im Rahmen der Erstellung einer integrierten Jugendhilfeplanung für die zukünftige
Gestaltung der Jugendhilfe in Erftstadt bot sich eine Überarbeitung und Fortschreibung der Spielflächenplanung an, da sich die Einwohner/innenanzahl geändert
hatte und qualitative und quantitative Verbesserungen hinsichtlich einzelner Spielplätze zwischenzeitlich eingetreten waren.
In der integrierten Gesamtplanung des Jahres 2000 (V 7/0332) war der Bestand an
Spielflächen (ohne Schulhofflächen) auf 70.567 qm angewachsen.
20
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen erhöhte sich von 8.849 um 332 auf 9.181.
Die Einwohner/innenanzahl der Stadt Erftstadt hatte sich im o. a. Zeitraum von
47.925 um 977 auf 48.904 erhöht. Dies führt zu einer Erhöhung des Flächenbedarfs
von bisher 115.020 qm auf 117.370 qm (2,4 qm/Einw.). Aufgrund der o. a. Änderungen ergab sich die im Folgenden aufgeführte Bestandsaufstellung.
Tabelle 6
Versorgung der Stadtteile mit Spielflächen 2000 (einschl. Schulhöfe)
Stadtteil
a
Ahrem
Blessem/Fr.
Bliesheim
Borr/Sch.
Dirmerzheim
Erp
Friesheim
Gymnich/M.
Herrig
Kierdorf
Köttingen
Lechenich/K.
Liblar
Niederberg
Crossbahn
Ges.
Einw.
Anzahl
0 – <18 J.
b
1.014
1.678
3.295
360
2.104
2.465
2.713
4.112
548
3.037
3.746
10.616
12.609
607
c
189
273
594
74
416
485
535
761
92
487
840
1.761
2.527
147
48.904
9.181
Vorh.
Gesamtspielfläche
Fläche in
qm pro
0 - < 18 J.
d
e
632
2.850
5.485
1.053
2.971
2.500
6.006
4.778
1.782
4.684
8.943
36.647
23.586
5.666
1.250
107.583
Soll-Fläche
bei 2,4 qm /
Einwohner/in
3,34
10,44
9,23
14,23
7,14
5,15
11,23
6,28
19,37
9,62
10,65
20,81
9,33
38,54
f
2.434
4.027
7.908
864
5.050
5.916
6.511
9.869
1.315
7.289
8.990
25.478
30.262
1.457
11,72
117.370
Fehlbedarf
in qm
g
-1.802
-1.177
-2.423
189
-2.079
-3.416
-505
-5.091
467
-2.605
-47
11.169
-6.676
4.209
1.250
-8.537
Bedarfsdeckung
in %
h
25,97
70,77
69,36
121,88
58,84
42,26
92,24
48,42
135,49
64,26
99,47
143,84
77,94
388,93
92,73
Quelle: Integrierte Gesamtplanung 2000
Im Jahr 2000 gab es in Erftstadt 47 Spielanlagen mit einer Gesamtfläche von ca.
107.600 qm. Die Freifläche des Kinder- und Jugendzentrums in E.-Köttingen wurde
als Schulhof (+ 2.958 qm) bewertet. Weitere Änderungen waren: Niederberg + 4.000
qm (Bolzplatz); Köttingen + 2.200 qm (Längsbusch); Gymnich + 1.680 qm (Bolzplatz
Erftstr.); Gesamt-Erftstadt + 1.250 qm (Crossbahn).
Entsprechend dem angewendeten Rangzahlverfahren ergaben sich die in Tabelle 8
aufgeführten Prioritäten. Hier haben sich aufgrund der getroffenen Maßnahmen
kaum Änderungen ergeben. Köttingen ist hier nicht mehr aufgenommen, da kein
Fehlbedarf mehr besteht (- 47 qm) und die Deckungsquote bei 100 % liegt.
Die folgende Übersicht enthält die vom JHA am 05.04.2000 beschlossene Prioritätenliste (hier nur Spielplätze), die am 24.08.2000 (V 7/0625) wegen der höheren
Dringlichkeit anderer Jugendhilfebereiche (Kindertagesstätten) nochmals verändert
wurde. Die Veränderung der Prioritäten ging auch auf die Gewichtung des Rangzahlverfahrens mit dem Sozialstrukturindex der Stadtteile zurück.
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
21
Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
Tabelle 7
Prioritätenliste für die weitere Maßnahmeplanung im Bereich Spielplätze
Stadtteil
Liblar
Erp
Gymnich
Dirmerzheim
Kierdorf
Ahrem
Blessem
Bliesheim
Rangplatz
1977
4
1
2
5
Rangplatz
1997
Rangplatz
2000
Rangplatz bzgl. Int.
Gesamtplanung 2000
3
3
1
6
7
5
9
7
3
2
1
6
7
3
8
5
1
2
3
4
5
6
7
8
Aus dieser neuen Berechnung ergab sich die Notwendigkeit, dass der spielpädagogische Dienst in den Stadtteilen Dirmerzheim, Erp, Gymnich und Liblar tätig
werden sollte.
22
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
5
Spielflächenbestandsplanung 2006
Die folgenden Änderungen müssen bei einer Gegenüberstellung von Bestand und
Bedarf berücksichtigt werden:
In Erp wurde der Spielplatz „Im Lindengarten“ (+ 1.936 qm) fertig gestellt.
Mit der Verbesserung der Spielflächensituation in Friesheim beschäftigt sich der A
7/0693. Hier war, obwohl Friesheim in der Prioritätenliste weiter unten lag, eine
relativ schnelle Umsetzung im Bereich „Gippenzaun“ (+ 1.168 qm) möglich. In der
„Ackerstraße“ wurde ein Spielplatz realisiert (+ 252 qm).
Mit der zukünftigen Verbesserung der Spielplatzsituation in Gymnich beschäftigt
sich der A 6/3215 (BP 121, Schützenstraße) sowie der B 7/0658.
Mit der Verbesserung der Spielflächensituation in Kierdorf beschäftigte sich u. a. der
A 6/3264 sowie die V 7/0788. Hier war, obwohl Kierdorf in der Prioritätenliste weiter
unten lag, eine relativ schnelle Umsetzung im Bereich „in den Barbenden“ (+ 2.239
qm) möglich. Gemäß Beschluss des JHA vom 24.05.2000 (V 7/0487) wurde die
Spielfläche im „Gratessengarten“ (+ 486 qm) nicht entwidmet.
In Köttingen wurde die Spielfläche „Im Längsbusch“ auf 8.186 qm erweitert.
Der Spielplatz in der „Josef-Zilken-Straße“ (+ 1.234) in Lechenich wurde fertiggestellt (V 7/1459) und der Spielplatz „Am Burgfeld (klein) in eine Grünfläche umgewandelt. Mit der Verbesserung der Spielflächensituation in Konradsheim beschäftigt
sich u. a. der A 7/0752. Hier wurde eine Spieleinrichtung im Bereich „Dietrichweg“ (+
230 qm) gewünscht.
Der Spielplatz „Berliner Straße“ in Liblar wurde gemäß Beschluss der Kinderspielplatzkommission vom 31.10.1983 (V 8926) endgültig in eine Grünfläche umgewandelt (- 796 qm). Der Spielplatz „Mühlengraben“ war nicht mehr bespielbar (- 264
qm). Eine Verbesserung um + 2.182 qm erfolgte durch die Errichtung einer Spielbzw. Ballspielwiese für das Gebiet Willy-Brandt-Straße (vgl. A 7/0156 u. V 7/0489).
Auf der alten B 265 entstand eine Skateanlage (+ 300 qm), die Funktionen für ganz
Erftstadt erfüllt.
Im Bereich der Schulhöfe gab es Änderungen hinsichtlich der Nutzung der Flächen
an der Südschule in Lechenich und der Grundschule in Liblar (Nutzbarkeit = je 50
Prozent).
Tabelle 8
Pausenhofflächen in Erftstadt 2006
Pausenhof
Fläche
in qm
Grundschule Bliesheim
Grundschule Erp
Grundschule Gymnich
Grundschule Kierdorf
Grundschule Lechenich-Nord
Grundschule Lechenich-Süd
Grundschule Liblar
Schulzentrum Lechenich
Schulzentrum Liblar
Don-Bosco-Schule
Gesamt
2.285
1.700
2.500
3.484
1.935
4.260
2.270
13.294
11.655
4.800
48.183
Anrechen2006
nutzbar bare Fläche
in qm
in %
100
2.285
100
1.700
100
2.500
100
3.484
100
1.935
50
2.130
50
1.135
50
6.647
50
5.828
50
2.400
30.044
Quelle: Schulentwicklungsplan 1992/93 sowie eigene Berechnungen
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
23
Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
5.1
Spielflächenbestand in den Stadtteilen
Tabelle 9
Spielflächenbestand in den Stadtteilen und Soll-Ist-Vergleich 2006
Stadtteil
Ahrem
Blessem
Bliesheim
Borr/Sch.
Dirmerzheim
Erp
Friesheim
Gymnich/M.
Herrig
Kierdorf
Köttingen
Lechenich/K.
Liblar/Fr.
Niederberg
Sonst.
ges.
Anz. Anz. Straße
Vorhandene Flächen
qm
Bedarf
Fehl0-<18
Schulpro
2,4 qm
Jahre Sppl.
Sppl.
ges.
hof
ges. 0-<18J. je EW
Bedarf
188
1 Am Hermeshof
641
641
641
3,41
2.630
-1.989
293
1 Am Sportplatz
2.517 2.517
2.517
8,59
4.109
-1.592
563
1 Am Sportplatz
2.976 2.976 2.285
9,34
7.894
-2.633
81
1 Vonnesstr.
1.053 1.053
1.053 13,00
917
136
2 Baumstr.
2.638
388
Remigiusstr.
969 3.607
3.607
9,30
5.069
-1.462
2 An der Kirche
783
505
Am Lindengarten (neu 2001)
1.936 2.719 1.700
4.419
8,75
6.144
-1.725
5 Birkenstr.
1.059
Hans-Kadner-Platz
972
Bolzengasse
1.275
Ackerstraße (neu 2004)
252
604
Am Gippenzaun (neu 2001)
1.168 4.726 2.400
7.126 11,80
6.929
197
2 Pfr.-Weißenfeld-Str.
598
728
Bolzplatz Erftstr.
2.211 2.780 2.500
9.744
86
1 Ortsmittelpunkt
1.703 1.703
1.703 19,80
1.214
489
4 Schildgensweg
913
An der Grundschule
429
Gratessengarten
486
508
In den Barbenden
2.239 4.067 3.484
7.551
7,25
7.421
130
3 Südstr.
360
Franz-Lehnen-Str.
2.386
Im Längsbusch
8.186
860
Jugendzentrum
2.958 13.890
13.890 16,15
9.264
4.626
17 Alfred-Delp-Str.
1.536
Am Burgfeld (groß)
1.769
Am Burgfeld (klein) Grünfläche
An der Baumschule
645
Am Lindenfeld
1.067
Drosselweg
571
Elsa-Brändström-Str.
1.630
Nachtigallenweg
681
Nikolaus-Ehlen-Str.
1.934
Am Otterdriech
4.528
Pestalozzistr.
1.740
Wallanlagen I
600
Wallanlagen II
400
Weltersmühle
899
Bolzplatz am Friedhof
3.433
Rollschuhbahn
750
Dietrichweg
230
2.024
Josef-Zilken-Str.
1.234 23.648 10.712
34.359 16,98
26.767
7.592
10 Am Anger
610
Gemünder Str.
446
Heidebroichstr.
703
Berliner Str. Grünfläche
Peter-Lauscher-Platz
728
Schleidener Str.
5.086
Schlosspark
850
Kantstr.
5.555
Am Schießendahl (Bolzplatz)
856
Bahnhofstr. (Half-Pipe)
309
2.353
Willy-Brandt-Str.
2.182 17.313 6.962
24.277 10,32
30.590
-6.313
2 Bücherstr.
1.157
120
Büchelstr. (Bolzplatz)
4.000 5.157
5.157 42,98
1.390
3.767
1 Cross-Bahn
1.700
1 Skateanlage (B 265 alt)
300 2.000
2.000
2.000
9.301
54
88.798 30.043 118.841 12,78
120.082
-1.241
Quelle: KDVZ 10.2005; Abtlg. Gartenbau; eigene Berechnungen
24
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
Erftstadt verfügt nunmehr über insgesamt 54 Spielanlagen (2002 = 52). Unter Berücksichtigung der o. a. Änderungen und Korrekturen der Größe einiger Spielflächen
aufgrund verbesserter Messmethoden, gibt es zurzeit in Erftstadt insgesamt 88.798
qm Spielflächen (2002 = 78.651). Die bespielbare Schulhoffläche beträgt 30.043 qm
(2002 = 35.308).
Erftstadt hatte im Oktober 2005 50.034 Einwohner/innen (2002 = 48.904). Dies führt
zu einer Erhöhung des Flächenbedarfs von bisher 117.370 (2002) um 2.712 auf
120.082 qm, so der Richtwert (2,4 qm/Einw.) angewendet wird. Die Zahl der Kinder
und Jugendlichen unter 18 Jahren beträgt 9.301 (2002 = 9.073).
5.2
Die Versorgungssituation
Die Berechnungen ergeben die in der folgenden Tabelle dokumentierten Fehlbedarfe
und Versorgungsquoten.
Tabelle 10
Versorgung der Stadtteile mit Spielflächen 2006 (einschl. Schulhöfe)
Stadtteil
a
Ahrem
Blessem/Fr.
Bliesheim
Borr/Sch.
Dirmerzheim
Erp
Friesheim
Gymnich/M.
Herrig
Kierdorf
Köttingen
Lechenich/K.
Liblar
Niederberg
Sonstige
Ges.
Einw.
Anzahl
0 – <18 J.
b
1.096
1.712
3.289
382
2.112
2.560
2.887
4.060
506
3.092
3.860
11.153
12.746
579
c
188
293
563
81
388
505
604
728
86
508
860
2.024
2.353
120
50.034
9.301
Vorh.
Gesamtspielfläche
Fläche in
qm pro
0 - < 18 J.
d
e
641
2.517
5.261
1.053
3.607
4.419
7.126
5.280
1.703
7.551
13.890
34.359
24.277
5.157
2.000
118.841
Soll-Fläche
bei 2,4 qm /
Einwohner/in
3,41
8,59
9,34
13,00
9,30
8,75
11,80
7,25
19,80
14,86
16,15
16,98
10,32
42,98
f
2.630
4.109
7.894
917
5.069
6.144
6.929
9.744
1.214
7.421
9.264
26.767
30.590
1.390
12,78
120.082
Fehlbedarf
in qm
g
-1.989
-1.592
-2.633
136
-1.462
-1.725
197
-4.464
489
130
4.626
7.592
-6.313
3.767
2.000
-1.241
Bedarfsdeckung
in %
h
24,4
61,3
66,6
114,9
71,2
71,9
102,8
54,2
140,2
101,8
149,9
128,4
79,4
371,1
99,0
Quelle: KDVZ 10.2005; Abtlg. Gartenbau; eigene Berechnungen
In sieben Stadtteilen ist die Versorgung mit Spielflächen defizitär und in zwei Stadteilen ist sie bedarfsgerecht (Friesheim, Kierdorf). Fünf Stadtteile haben eine z.T.
eklatante Überversorgung. Insgesamt fehlen auf Stadtebene unter Berücksichtigung
von lokalen über- und Unterversorgungen 1.241 qm Spielfläche. Die Versorgungsquote auf Erftstadtebene ist mit 99,0 Prozent nahezu ausgeglichen.
Ein anderes Bild ergibt sich, wenn die Versorgungssituation kleinräumig betrachtet
wird. Mit einem Minus von insgesamt 6.313 qm und einer Versorgungsquote von
79,4 Prozent stehen den Liblarer Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren pro Kopf
10,32 qm zur Verfügung. Dies sind circa 2,5 qm weniger als der städtische Durchschnitt.
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
25
Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
Zum Vergleich hierzu existiert in Lechenich ein Plus von 7.592 qm. Die Versorgungsquote beträgt 128,4 Prozent. Jedem Kind / Jugendlichen stehen circa 17 qm zur Verfügung.
Insgesamt verfügen die 27.575 Einwohner/innen (55,1 %) in den unterversorgten
Stadtteilen über 46.002 qm Spielflächen (= 38,3 %), während die 22.459 Einwohner/innen (44,9 %) in den gut versorgten Stadtteilen über 74.080 qm (61,7 %) der Gesamtspielflächen verfügen.
Grafik 1
Versorgung mit Spielflächen
Liblar
< 100 %
> 100 %
Nieder.
5.3
Prioritätensetzung
Hinsichtlich der Bestimmung der Prioritäten wird das in den bisherigen Planungen
bewährte Rangzahlenverfahren angewendet. Hierbei werden die Ränge hinsichtlich
der Prozentdeckung und des absoluten Fehlbedarfes in qm miteinander kombiniert.
26
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Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
Die Prioritätenliste gibt Hinweise für die politischen Entscheidungen, in welchen
Stadtteilen kompensatorische Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Spielmobil) eingerichtet
werden sollen.
Tabelle 11
Prioritätenliste im Vergleich
Stadtteil/Jahr
Gymnich
Ahrem
Bliesheim
Liblar
Blessem
Erp
Dirmerzheim
Kierdorf
1977
1
5
4
2
1997
1
5
7
3
9
3
6
7
2000
Planung integriert
1
3
5
3
8
2
6
7
3
6
8
1
7
2
4
5
2006
1
2
3
4
5
6
7
0
Zusammenfassend kann für die Verteilung der Spielflächen und den rechnerischen
Bedarf festgestellt werden, dass nach wie vor – und das seit mehr als drei Jahrzehnten – eine Ungleichverteilung in den Stadtteilen besteht.
Während in Lechenich z.B. ca. 19 % aller unter 18jährigen wohnen, verfügt dieser
Stadtteil über ca. 33 % der Spielflächen. In Lechenich gibt es einen Flächenüberhang
von fast 7.600 qm (Bedarfsdeckung = 128,4 %).
In Liblar wohnen ca. 27 % aller unter 18jährigen. Nur 22 % der zur Verfügung
stehenden Spielflächen liegen in diesem Stadtteil. Die Bedarfsdeckung beträgt ca.
79,4 Prozent. Es fehlen hier ca. 6.300 qm. Die Ergebnisse der Sozialstrukturanalyse (vgl. Teilplan I.4) untermauern den Bedarf an Spielplätzen in Liblar.
Um einen Ausgleich von Über- Unterversorgung herzustellen, sollte eine Veräußerung von Spielflächen in überversorgten Stadtteilen - wenn überhaupt - als
allerletzte Notlösung in Erwägung gezogen werden. In Anbetracht einer gerechten
Versorgung mit Spielflächen für das gesamte Stadtgebiet, wäre dieser Ansatz aber
richtig.
Schlussbetrachtung
6
Die in die aktuelle Spielplatzbedarfsplanung lt. Beschluss des Jugendhilfeausschusses (17.05.2006) zu berücksichtigenden Themen
•
•
•
eines veränderten Spielverhaltens der Kinder
der Umwandlung vorhandener Spielplätze in Begegnungsstätten für alle
Altersgruppen
der Treffpunkte für Jugendliche
waren bereits in der Vergangenheit ganz oder teilweise Gegenstände der Planungsbemühungen. Aus der Sicht der Jugendhilfe wurde dem Bedürfnis der Kinder und der
jungen Familien stets Priorität eingeräumt. Da sich aber die Jugendhilfe der
jeweiligen Finanzsituation und dem Bedarf in anderen Bereichen nicht verschließen
konnte, waren Verbesserungen nur in Einzelfällen möglich.
Jugendamt Erftstadt - Jugendhilfeplanung
27
Teilplan II.4 – Spielflächen, Spielmobil – 3. Fortschreibung
So wurde der zunehmende Bedarf an besonders gestalteten Treffpunkten für ältere
Kinder und Jugendliche z. B. in Gymnich (vgl. S 7/2837; JHA vom 19.11.2003) festgestellt. Dem Trend zum Skaten wurde durch die Übungsstrecke und dem Skaterparcours auf dem stillgelegten Straßenabschnitt der B 265 alt (A 7/3304; JHA vom
02.06.2004) sowie durch die Installierung von weiteren Geräten auf dem Skateplatz
in Liblar Rechnung getragen. Die langwierigen Debatten um „störende Jugendliche“
auf öffentlichen Plätzen (zuletzt B 8/0871; JHA vom 01.11.2005) lassen den Bedarf
nach weiteren Jugendtreffs als dringlich erscheinen (vgl. A 8/0938; JHA vom
01.11.2005). In diesem Zusammenhang ist auch der Antrag auf Errichtung einer
Jugendkulturhalle zu sehen. Hier soll ein „überdachter Spielplatz“ entstehen.
Eine beabsichtigte Reduzierung der Betriebskosten durch die Übernahme von Patenschaften für die Spielplätze konnte in der Vergangenheit nicht erreicht werden. Dagegen konnte eine Erhöhung des Spielwertes von Spielflächen in Stadtteilen mit
einem Flächendefizit durch die stundenweise Betreuung von spielpädagogisch geschulten Mitarbeiter/innen umgesetzt werden. Nach der aktuellen Prioritätenliste
müsste das Spielmobil in Ahrem, Bliesheim, Gymnich und Liblar tätig werden.
Erstmals wurde über einen spielpädagogischen Dienst (A 6/1897) in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 04.09.1997 beraten. Seit dem Jahr 1998 wird dieses
Angebot von der Sportjugend im Stadtsportverband Erftstadt mit großem Erfolg angeboten. An der Durchführung beteiligen sich aktiv Jugendliche, für die der Einsatz
auf den Spielplätzen gleichzeitig eine pädagogisch soziale Weiterbildung bedeutet.
Die Errichtung und der weitere Ausbau der Offenen Ganztagsschule (vgl. V 7/2890;
JHA vom 09.10.2003 sowie A 7/3254; JHA vom 02.06.2004) hat zur Folge, dass die
Schulhofflächen nicht mehr als zusätzliche öffentliche Spielflächen zur Verfügung
stehen können. Die zunehmende Einführung der Ganztagsbetreuung für Kinder in
vorschulischen und schulischen Institutionen reduziert das Angebot an öffentlichen
Spielflächen. Die Herausnahmen der Schulhofflächen aus der Spielplatzplanung
hätten aber eine erhebliche Reduzierung der zur Verfügung stehenden Spielmöglichkeiten zur Folge. Eine Kompensation dieser Flächen ist nicht möglich, so dass allenfalls eine qualitative Lösung des entstehenden Defizits gesucht werden muss.
Zur weiteren Vorgehensweise:
• Dem Vorschlag des Jugendhilfeausschuss folgend muss zunächst zur
weiteren Entwicklung der Spielflächen die vorliegende Spielplatzbedarfsplanung als „Ist-Bestandsplanung“ zur Kenntnis genommen werden.
• Qualitative Aspekte zur zukünftigen Gestaltung der Spielflächen könnten sich
nach einem Fachvortrag über das Spielverhalten von Kindern auch unter
Genderaspekten in der nächsten Sitzung des UA Jugendhilfeplanung ergeben.
• Die neuen Erkenntnisse aus dem Fachvortrag werden in die „Soll-Bedarfsplanung“ eingearbeitet.
Die generationenübergreifende Nutzung von Spielplätzen soll durch die Vorlage von
gelungenen Beispielen aus Erftstadt oder auch aus anderen Städten als Anhang der
Spielplatzbedarfsplanung beigefügt werden. Ebenfalls als Anhang soll die aktuelle
Spielflächenplanung eine Planung von offiziellen und inoffiziellen „Outdoor-Jugendtreffpunkten“ enthalten.
28
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