Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
61 kB
Datum
10.09.2008
Erstellt
12.03.10, 06:50
Aktualisiert
12.03.10, 06:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zur Spielflächenplanung V 534/2006
– Outdoor-Jugendtreffpunkte –
Allgemeine Zielsetzung
Ziel der Planung ist die bedarfsgerechte Versorgung von jungen Menschen mit
jugendgemäßen Treffpunkten. Leitnorm ist der § 1 des SGB VIII, wonach positive
Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen
sind. Die Wahrnehmung einer öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen von
Kindern und Jugendlichen kann gemäß 11. Jugendbericht nicht darin zum Ausdruck
kommen, dass junge Menschen unter einen generalisierten Defizitverdacht kommen;
vielmehr müsste deren Förderung und Unterstützung in Form von strukturbezogenen
Maßnahmen im Mittelpunkt stehen.
Definition
Unter Outdoor-Jugendtreffpunkten werden formelle und informelle Plätze verstanden,
auf denen sich Jugendliche legal treffen. Formelle Plätze sind speziell für Kinder und
Jugendliche hergerichtete Flächen. Informelle Plätze sind für die Allgemeinheit nutzbar.
Da die Anwesenheit von Jugendlichen auf informellen Plätzen teilweise nicht erwünscht
ist (vgl. Debatten um Mirgelskaul bzw. Lechenich-Markt), ist eine Planung von entsprechenden Ausweichmöglichkeiten notwendig.
In der aufsuchenden kommunalen Jugendarbeit (vgl. Mobilé-Konzept, Teilplanung II.2)
werden Jugendliche an ihren informellen Treffpunkten u. a. mit den Bussen aufgesucht.
Die Impulse für eine Betreuung oder Beratung gehen hierbei immer von den Jugendlichen aus. Alle Treffpunkte werden von Jugendlichen analog den Spielplätzen sporadisch und wetterabhängig besucht. Unter sporadisch wird hier ein u. U. mehrmaliger
wöchentlicher Besuch, vornehmlich am Wochenende, meist in den Monaten April bis
September, verstanden. Eine Zählung der Anwesenden würde sich also sehr schwierig
gestalten, auch weil sich die Cliquen flexibel für neue Standorte entscheiden. Die Plätze
haben durchaus die Funktion eines „Dorfbrunnens“ und sind informelle Zentren des
Informationsaustauschs. Sie dienen zwanglosen Zusammenkünften.
Aktuelle Beschlusslage
Gemäß V 177/2007 (JHA 23.05.07) sind folgende Schritte zur Beplanung des Aufgabenfeldes vorzunehmen:
1) Bestand an vorhandenen „Outdoor“-Jugendtreffpunkten
Auflistung der vorhandenen formellen und informellen Treffpunkte, an denen sich
Jugendliche vorzugsweise aufhalten.
2) Zur Feststellung des Bedarfs ist eine Abfrage unter Fachkräften der Jugendarbeit
vorgesehen (Anwaltsplanung).
3) In der Maßnahmeplanung wird der erhobene Bestand dem errechneten Bedarf
gegenüber gestellt.
4) Im Falle einer Unterdeckung werden die Maßnahmen zur Behebung des Fehlbedarfs vorgeschlagen.
Werdegang der Vorlagen
A 90/2006 17.05.06 Antrag bzgl. der Sachdarstellung des Spielplatzbedarfsplanes
V 534/2006 18.10.06 Entwurf der Teilplanung II.4 – Spielflächen, Spielmobil
1
21.11.06
B 658/2006 28.02.07
V 534/2006 28.02.07
V 177/2007 23.05.07
13.08.07
V 534/2006 16.08.07
19.09.07
V 177/2007 16.10.07
V 177/2007 07.11.07
Fachvortrag im UA JHP über Spielverhalten auch unter
Gendergesichtspunkten
Antrag von Mitgliedern des JHA bzgl. Benennung von
Jugendtreffpunkten
1. Anlage
Planung von Outdoor-Jugendtreffpunkten (Konzept)
1. Besprechung im Stadtjugendring
2. Anlage
2. Besprechung im Stadtjugendring
Planung von Outdoor-Jugendtreffpunkten (UA)
Planung von Outdoor-Jugendtreffpunkten (JHA)
Beschlüsse und Prüfaufträge
• Die Schaffung von altersadäquaten Einrichtungen für die Zielgruppe der Jugendlichen (Genderaspekte) sowie ein zentral gelegener Familienspielplatz (A 6/1502)
sind explizit in der Spielplatzplanung benannt. Spiel-, Sport- und Festwiesen sind
lt. Flächennutzungsplanung in Lechenich und Liblar geplant.
• Nach dem Fachvortrag wurden entsprechende Anträge durch JHA-Mitglieder
hinsichtlich einer Optimierung der Angebote nicht gestellt.
• Die Ortvorsteher/innen wünschen die konkrete Benennung von Standorten für
Jugendtreffpunkte und wollen danach entscheiden.
• Die Möglichkeit einer verbesserten Nutzung der Schulhofflächen (auch
Lechenich) wird gewünscht.
Kennwerte für die Spielflächenplanung
Flächenbedarf:
2,4 qm je Einwohner/in (Bruttofläche);
JHA 24.10.1996 (V 6/1481)
Schulhöfe:
Je n. Bespielbarkeit werden Prozentanteile berücksichtigt
Kennwerte für die Outdoor-Treffpunktplanung
Anzahl Jugendliche:
3.392 (12 bis <18 Jahre)
Treffpunktbedarf:
Je 100 Jugendliche im Stadtteil ein Outdoor-Treffpunkt
sowie vier größere Freizeitwiesen
Bezug zu anderen Planungen:
Kommunale Jugendarbeit
Jugendfreizeitstätten
Erz. Kinder- und Jugendschutz
Geschlechtsspez. Jugendarbeit
II.2
II.3
II.5
II.6
Zeitliche Komponente:
Die Umsetzung der Planung hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Sie wird nach ca. zwei
Jahren überprüft.
Zu 1) Bestand an vorhandenen Outdoor-Jugendtreffpunkten
Die folgenden aktuellen Treffpunkte wurden hauptsächlich von Mobilé benannt und
beziehen sich auf den August 2007.
2
Tabelle 1: Outdoor-Jugendtreffpunkte in Erftstadt - Bestand
Nr.
Platz
Stand: 06.2007
FO
INFO
Ausstattung
Größe
in qm
Zielgruppe
Bemerkung
Ahrem
Zurzeit keine Outdoor-Jugendtreffpunkte bekannt/vorhanden
Blessem
1
Am Sportplatz
FO
10 Geräte
4 Papierkörbe
8 Bänke
2
Schutzhütte Spielplatz,
Am Sportplatz
FO
10 Geräte
4 Papierkörbe
8 Bänke
3
Vor Jugendtreff
Bliesheim (Garage)
Wiese
Badorfer Weg
Treppen
vor Grundschule
Sitzbank „An der Ville“
(Waldrand)
INFO
2.517
Keine
Altersbeschränkung
2 – 20
Jugendliche
2.976
Keine
Altersbeschränkung
2 – 20
Jugendliche
Bliesheim
4
5
6
INFO
INFO
INFO
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Borr
Zurzeit keine Outdoor-Jugendtreffpunkte bekannt/vorhanden
Dirmerzheim
7
Remigiusstr.
FO
8
Dorfplatz
INFO
9
Außengelände
Grundschule
Spielplatz Kirche
FO
Vorplatz Feuerwehr
(Rathausstr.)
Rund um Sportplatz
(Kreuzwegstr.)
INFO
Schulhof Don-BoscoSchule
Bolzplatz hinter
Spielplatz der Kita
FO
15
Schützenplatz/ Sportplatz
INFO
16
Außenanlage ev.
Gemeindezentrum
(Bolzengasse)
INFO
10
11
12
13
14
FO
INFO
FO
8 Geräte
5 Papierkörbe
3 Bänke
969
Keine
Altersbeschränkung
2 – 20
Jugendliche
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Erp
Spielfläche per Beschluss des Hauptausschusses
(2 – 20 Jugendliche)
7 Geräte
2 Papierkörbe
4 Bänke
783
Altersbeschränkung bis
12 Jahre
2 – 20
Jugendliche
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Friesheim
Spielfläche per Beschluss des Hauptausschusses
(2 – 20 Jugendliche)
2 Tore
1 Papierkorb
0 Bänke
1.275
Keine
Altersbeschränkung
2 – 20
Jugendliche
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich,, sporadischer Besuch
3
Nr.
17
18
Platz
Stand: 06.2007
Vor BIKKO (Auf dem
Kreuzberg)
EDEKA-Parkplatz
(Niederweg/
Kriegergasse)
FO
INFO
INFO
Schulhof Grundschule
FO
20
Bolzplatz Erftstr.
FO
21
Rittplatz
INFO
22
Bänke Dorfmitte
INFO
23
Kapelle (Kohlstr.)
INFO
24
Hinter Tankstelle Ortseinfahrt (Dirmerzheimer
Str., Neustr. – Feldweg)
Außengelände Reiterhof
Kranz (Kohlstr./ Feldweg
Jüdischer Friedhof
(Kerpener Str.)
INFO
26
27
28
Größe
in qm
Zielgruppe
Bemerkung
Fortsetzung Friesheim
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
INFO
19
25
Ausstattung
INFO
INFO
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Gymnich
Spielfläche per Beschluss des Hauptausschusses
(2 – 20 Jugendliche)
2 Tore
3 Papierkörbe
4 Bänke
2.211
Keine
Altersbeschränkung
2 – 20
Jugendliche
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Herrig
Zurzeit keine Outdoor-Jugendtreffpunkte bekannt/vorhanden
Kierdorf
Schulhof Grundschule
FO
Spielfläche per Beschluss des Hauptausschusses
(2 – 20 Jugendliche)
Martinusplatz
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
INFO
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Köttingen
29
Spielplatz „Im
Längsbusch“
FO
30
Spielplatz „FranzLehnen-Str.“
FO
31
vor Jugendzentrum
/Kirche
INFO
32
Skateranlage
FO
33
Crossbahn
FO
12 Geräte
8 Papierkörbe
8 Bänke
7 Geräte
2 Papierkörbe
4 Bänke
8.186
2.380
Keine
Altersbeschränkung
Keine
Altersbeschränkung
2 – 20
Jugendliche
2 – 20
Jugendliche
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Lechenich
3 Geräte
2 Papierkörbe
2 Bänke
0 Geräte
1 Papierkörbe
2 Bänke
4
300
5.000
Keine
Altersbeschränkung
Keine
Altersbeschränkung
2 – 20
Jugendliche
2 – 20
Jugendliche
Nr.
34
Platz
Stand: 06.2007
Bolzplatz
FO
INFO
Ausstattung
Größe
in qm
Zielgruppe
Fortsetzung Lechenich
3.433 Keine
2 Tore
FO
Altersbeschränkung
1 Papierkörbe
1 Bänke
Bemerkung
2 – 20
Jugendliche
35
Hauptschule
FO
36
Realschule
FO
37
INFO
38
Parkplatz hinter MobiléCafé
Wokingham-Platz
39
Markt
INFO
40
Jugendplatz hinter
Hallenbad
FO
41
Jugendplatz EKZ
FO
42
Halfpipe
FO
43
Bolzplatz B.-Brecht-Str.
FO
44
Bolzplatz Willy-BrandtStr. (Liblar-Süd)
FO
45
FO
Spielfläche per Beschluss des Hauptausschusses
(2 – 20 Jugendliche)
46
Schulhof Realschule
(Baskettball-Treff)
Schlosspark
INFO
47
Bürgerplatz
INFO
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
48
Bolzplatz Büchelstr.
FO
INFO
Spielfläche per Beschluss des Hauptausschusses
(2 – 20 Jugendliche)
Spielfläche per Beschluss des Hauptausschusses
(2 – 20 Jugendliche)
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J.
a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch
Liblar
0 Geräte
2 Papierkörbe
4 Bänke
0 Geräte
2 Papierkörbe
4 Bänke
3 Geräte
3 Papierkörbe
3 Bänke
2 Tore
1 Papierkörbe
1 Bänke
2 Tore
1 Papierkörbe
0 Bänke
309
1.830
2.400
Keine
Altersbeschränkung
Keine
Altersbeschränkung
2 – 20
Jugendliche
Keine
Altersbeschränkung
Keine
Altersbeschränkung
Keine
Altersbeschränkung
2 – 20
Jugendliche
2 – 20
Jugendliche
2 – 20
Jugendliche
2 – 20
Jugendliche
Niederberg
2 Tore
1 Papierkorb
0 Bänke
600
Keine
Altersbeschränkung
2 – 20
Jugendliche
Zu 2) Bedarfsfeststellung der Outdoor-Jugendtreffpunkte
Die potentiellen Nutzer/innen lassen sich aus der folgenden Tabelle 2 berechnen, wenn
von einer durchschnittlichen Nutzung eines Treffs durch 10 Jugendliche ausgegangen
wird. Insgesamt nutzen demnach 13,6 Prozent der 12 bis < 18-Jährigen in Erftstadt
zwanglose Treffmöglichkeiten. Bis zum Jahr 2012 wird die Anzahl der Kinder und
Jugendlichen in dieser Altersgruppe leicht zurückgehen.
5
Tabelle 2: Rechnerischer Bedarf an Outdoor-Jugendtreffpunkten
a
Ahrem
Blessem/Fr.
Bliesheim
Borr/Sch.
Dirmerzheim
Erp
Friesheim
Gymnich/M.
Herrig
Kierdorf
Köttingen
Lechenich/K.
Liblar
Niederberg
Ges.
Bestand Spielflächen
(vgl. Teilplanung II.4)
Anz.
Sppl.
Prio12 – 18
Quote
rität
J.
b
c
d
67
85
216
28
165
176
188
274
38
163
311
726
901
54
3.392
24,2
62,6
37,9
122,9
73,0
95,5
103,2
104,5
122,3
85,7
150,2
112,0
73,4
124,9
96,4
3
6
2
0
4
6
0
0
0
5
0
0
1
0
Bestand Outdoor-Treffpunkte und
Verteilung auf die Stadtteile
fo
info.
ges.
Nutzer/
in % je
vorh. vorh
innen
Stadtgesch.
teil
e
f
g
h
i
0
1
1
0
1
1
2
2
0
1
2
5
6
1
23
0
0
3
0
1
2
4
6
0
1
1
3
2
0
23
0
1
4
0
2
3
6
8
0
2
3
8
8
1
46
0
10
40
0
20
30
60
80
0
20
30
80
80
10
460
0,0
11,8
18,5
0,0
12,1
17,0
31,9
29,2
0,0
12,3
6,6
11,0
8,9
18,5
13,6
Rechnerischer
Bedarf
Je
Diff.
100
zu e)
j
1
1
2
0
2
2
2
3
0
2
3
7
9
1
35
k
1
0
1
0
1
1
0
1
0
1
1
2
3
0
12
Anmerkungen:
b Anzahl der 12 bis 18-Jährigen im Stadtteil
c Versorgungsgrad mit Spiel- und Bolzplätzen einschl. Plätzen für Trendsport
d Nach Sozialstruktur gewichtete Bedarfspriorität für Spielanlagen
e Aktuelle Anzahl der formellen Outdoor-Jugendtreffpunkte
f Aktuelle Anzahl der informellen Outdoor-Jugendtreffpunkte
g Anzahl formeller und informeller Treffpunkte
h geschätzte Anzahl von Jugendlichen, die Outdoor-Treffpunkte nutzen
i Prozentanteil Jugendlicher im Stadtteil, die Outdoor-Treffpunkte nutzen
j Bedarf an Outdoor-Jugendtreffpunkten bei einem Treff pro 100 Jugendliche. Wegen der
Rundungsregel ergeben sich 35 statt 34 Treffs.
k Rechnerisch zu schaffende Treffpunkte nach Abzug der vorhandenen formellen Treffs
Die Gegenüberstellung der aktuellen Outdoor-Jugendtreffpunkte mit den vorhandenen
formellen Flächen ergibt unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten den folgenden
Bedarf:
Ahrem
Es gibt weniger als 100 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Rein rechnerisch
besteht ein Bedarf für einen Treff. Einen Outdoor-Jugendtreffpunkt gibt es zurzeit nicht.
– kein weiterer Bedarf vorhanden –
Blessem
Es gibt weniger als 100 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Rein rechnerisch
besteht ein Bedarf für einen Treff. Ein Outdoor-Jugendtreffpunkt ist vorhanden.
– kein weiterer Bedarf vorhanden –
6
Bliesheim
Es gibt rechnerisch einen Bedarf von zwei Plätzen für Jugendliche im Alter von 12 bis 18
Jahren. Ein formeller aktueller Outdoor-Jugendtreffpunkt ist vorhanden. Außerdem gibt
es noch drei informelle Treffpunkte. – Bedarf gegeben –
Borr
Es gibt weniger als 100 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Rein rechnerisch besteht ein Bedarf für einen Treff. Einen Outdoor-Jugendtreffpunkt gibt es zurzeit nicht.
– kein weiterer Bedarf vorhanden –
Dirmerzheim
Es gibt rechnerisch einen Bedarf von zwei Plätzen für Jugendliche im Alter von 12 bis 18
Jahren. Ein formeller sowie ein informeller aktueller Outdoor-Jugendtreffpunkt ist
vorhanden. – Bedarf gegeben –
Erp
Es gibt rechnerisch einen Bedarf von zwei Plätzen für Jugendliche im Alter von 12 bis 18
Jahren. Ein formeller1 sowie ein informeller aktueller Outdoor-Jugendtreffpunkt ist vorhanden. Die Jugendlichen vor Ort wünschen sich einen weiteren Treffpunkt hinter dem
Schützenhaus auf dem freien Gelände Rosellastr. oder hinter dem Spielplatz – Gewerbegebiet, Ausgleichsfläche Ortseingang zwischen Luxemburger Str. und B 265.
– Bedarf gegeben –
Friesheim
Es gibt rechnerisch einen Bedarf von zwei Plätzen für Jugendliche im Alter von 12 bis 18
Jahren. Zwei formelle aktuelle Outdoor-Jugendtreffpunkte sowie vier informelle sind
vorhanden. – kein weiterer Bedarf vorhanden –
Gymnich
Es gibt rechnerisch einen Bedarf von drei Plätzen für Jugendliche im Alter von 12 bis 18
Jahren. Zwei formelle aktuelle Outdoor-Jugendtreffpunkte und sechs informelle sind
vorhanden. – Bedarf gegeben –
Herrig
Es gibt weniger als 100 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Rein rechnerisch
besteht ein Bedarf für einen Treff. Ein Treffpunkt ist zurzeit nicht vorhanden.
– kein weiterer Bedarf vorhanden –
Kierdorf
Es gibt rechnerisch einen Bedarf von zwei Plätzen für Jugendliche im Alter von 12 bis 18
Jahren. Ein formeller sowie ein informeller aktueller Outdoor-Jugendtreffpunkt ist vorhanden. – Bedarf gegeben –
Köttingen
Es gibt rechnerisch einen Bedarf von drei Plätzen für Jugendliche im Alter von 12 bis 18
Jahren. Zwei formelle aktuelle Outdoor-Jugendtreffpunkt sind vorhanden. Ein informeller
Treff ist vor dem Jugendzentrum. – kein weiterer Bedarf vorhanden –
Lechenich
Es gibt rechnerisch einen Bedarf von sieben Plätzen für Jugendliche im Alter von 12 bis
18 Jahren. Fünf formelle aktuelle Outdoor-Jugendtreffpunkt und drei informelle sind
vorhanden. – Bedarf gegeben –
1
Einer der aktuellen Jugendtreffpunkte liegt auf einem Spielplatz (Kirche) und unterliegt einer Altersbeschränkung.
Er kann deshalb nicht berücksichtigt werden.
7
Liblar
Es gibt rechnerisch einen Bedarf von neun Plätzen für Jugendliche im Alter von 12 bis
18 Jahren. Sechs formelle aktuelle Outdoor-Jugendtreffpunkt sowie zwei informelle sind
vorhanden. – Bedarf gegeben –
Niederberg
Es gibt weniger als 100 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Rein rechnerisch
besteht ein Bedarf für einen Treff. Ein Outdoor-Jugendtreffpunkt ist zurzeit vorhanden.
– kein weiterer Bedarf vorhanden –
Problembereich Schulhöfe:
Nach einem Beschluss des Hauptausschusses sollen die Schulhöfe grundsätzlich als
Spielflächen zur Verfügung stehen. Die uneingeschränkte Nutzung als Spielfläche führte
in der Vergangenheit aber immer wieder zu Vandalismusschäden, bei denen die
Verursacher in der Regel nicht ermittelt werden konnten. Deshalb wurden verschiedene
Schulhöfe eingezäunt. Sie sind somit nicht mehr uneingeschränkt öffentlich zugänglich
und entfallen als Spielfläche. Erst recht dienen sie nicht mehr als Jugendtreff, denn
gerade diese Nutzung führte zu den genannten Zielkonflikten. Die Thematik wurde in
der Anlage 2 zu dieser Vorlage bereits rechnerisch berücksichtigt. Es handelt sich um
die Schulhöfe der Grundschulen in Bliesheim, Lechenich-Süd und Liblar
zu 3) Vorschlag für die Maßnahmeplanung
Outdoor-Jugendtreffpunkte
Folgende Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der Deckungsquote mit Jugendräumen und Spielflächen sowie des Sozialstrukturindexes erforderlich, um einen Ersatz
für die bisherigen informellen Treffpunkte zu schaffen:
Treffbedarf
Priorität
SpielFlächen
Priorität1)
JugendRäume
Sozialstrukturindex2)
1
1
1
1
1
2
3
10
2
5
6
1
5
3
4
1
0
44
39
18
38
7
100
Stadtteile
Bliesheim
Dirmerzheim
Erp
Gymnich
Kierdorf
Lechenich
Liblar
Gesamt
1
1) höchste Priorität = 1
2) höchster Bedarf aufgrund Sozialstruktur = 100
Wünschenswert ist in den o. a. Stadtteilen mindestens ein Treff formeller Art, der idealen
Ansprüchen genügt (Bedachung, Bänke, Beleuchtung, Papierkorb). Die o. a. Berechnungen verdeutlichen, dass sowohl quantitativ, als auch sozialstrukturell bedingt, in
Liblar die höchste Priorität ist. Diese Bewertung wird durch die Tatsache, dass Liblar
den höchsten Bedarf hinsichtlich der Jugendräume und der Spielflächen hat, erhärtet.
8
Freizeitwiesen
Zusätzlich zu den o. a. formellen und informellen Outdoor-Treffpunkten in den einzelnen
Ortsteilen sind größere Freizeitwiesen in der Größenordnung von 5000 – 8000 m²
erforderlich. Hier sollen sich Jugendliche auch in größerer Zahl (z.B. Schulklassen,
Vereinsmannschaften, Freundescliquen etc.) treffen können, um gemeinsam Freizeit zu
verbringen (Picknicks, Klassentreffen, Geburtstagsfeiern, Cliquentreffen etc.).
Die Wiesen sollten in ihren Randbereichen mit mehreren im Boden verankerten Feuerstellen ausgestattet werden, damit Grillen oder Lagerfeuer möglich sind. Als Sitzgelegenheit könnten Baumstämme dienen, die um die Feuerstellen gruppiert werden. Eine
ausreichende Ausstattung mit Mülleimern ist unabdingbar. Der Mittenbereich der Freizeitwiesen dient der unterschiedlichen spielerischen und sportlichen Nutzung.
Um Konflikte mit der Anwohnerschaft zu vermeiden, sollten die Standorte in entsprechender Entfernung zur Wohnbebauung gesucht werden. Wegen der geografischen Lage Erftstadts wäre folgende räumlich Verteilung der Wiesen sinnvoll:
a)
b)
c)
d)
Im Westen
Im Osten
Im Norden
Im Süden
Lechenich
Liblar
Köttingen, Kierdorf oder Gymnich
Bliesheim, Friesheim oder Erp
Im Flächennutzungsplan sind bereits je eine Sport-, Spiel- und Festtagswiese in
Lechenich (Römerhofpark) und Liblar (Nähe Haus Buschfeld) vorgesehen. Durch die
Realisierung von weiteren zwei Freizeitwiesen im Norden und im Süden Erftstadts
würde der Bedarf gedeckt.
Die Schaffung der vier Freizeitwiesen würde die Notwendigkeit von weiteren OutdoorJugendtreffpunkten in den entsprechenden Stadtteilen erübrigen.
In seiner Sitzung am 17.09.2007 erkannten die Vertreter/innen des Stadtjugendringes
den dargestellten Bedarf an und unterstützten die vorgeschlagene Maßnahmeplanung.
Beschlussentwurf:
1) Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Planungsentwurf für die Outdoor-Jugendtreffpunkte zur Kenntnis.
2) Der
Jugendhilfeausschuss
verweist
den
Planungsentwurf
in
die
Ortsvorsteherdienstbesprechung.
3) Nach Befassung in der Ortsvorsteherdienstbesprechung wird die Vorlage erneut
im Jugendhilfeauschuss beraten.
i.V.
9
(Erner)
10