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Beschlussvorlage (Outdoor-Jugendtreffpunkte)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
61 kB
Datum
10.09.2008
Erstellt
12.03.10, 06:50
Aktualisiert
12.03.10, 06:50

Inhalt der Datei

Anlage 3 zur Spielflächenplanung V 534/2006 – Outdoor-Jugendtreffpunkte – Allgemeine Zielsetzung Ziel der Planung ist die bedarfsgerechte Versorgung von jungen Menschen mit jugendgemäßen Treffpunkten. Leitnorm ist der § 1 des SGB VIII, wonach positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen sind. Die Wahrnehmung einer öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen kann gemäß 11. Jugendbericht nicht darin zum Ausdruck kommen, dass junge Menschen unter einen generalisierten Defizitverdacht kommen; vielmehr müsste deren Förderung und Unterstützung in Form von strukturbezogenen Maßnahmen im Mittelpunkt stehen. Definition Unter Outdoor-Jugendtreffpunkten werden formelle und informelle Plätze verstanden, auf denen sich Jugendliche legal treffen. Formelle Plätze sind speziell für Kinder und Jugendliche hergerichtete Flächen. Informelle Plätze sind für die Allgemeinheit nutzbar. Da die Anwesenheit von Jugendlichen auf informellen Plätzen teilweise nicht erwünscht ist (vgl. Debatten um Mirgelskaul bzw. Lechenich-Markt), ist eine Planung von entsprechenden Ausweichmöglichkeiten notwendig. In der aufsuchenden kommunalen Jugendarbeit (vgl. Mobilé-Konzept, Teilplanung II.2) werden Jugendliche an ihren informellen Treffpunkten u. a. mit den Bussen aufgesucht. Die Impulse für eine Betreuung oder Beratung gehen hierbei immer von den Jugendlichen aus. Alle Treffpunkte werden von Jugendlichen analog den Spielplätzen sporadisch und wetterabhängig besucht. Unter sporadisch wird hier ein u. U. mehrmaliger wöchentlicher Besuch, vornehmlich am Wochenende, meist in den Monaten April bis September, verstanden. Eine Zählung der Anwesenden würde sich also sehr schwierig gestalten, auch weil sich die Cliquen flexibel für neue Standorte entscheiden. Die Plätze haben durchaus die Funktion eines „Dorfbrunnens“ und sind informelle Zentren des Informationsaustauschs. Sie dienen zwanglosen Zusammenkünften. Aktuelle Beschlusslage Gemäß V 177/2007 (JHA 23.05.07) sind folgende Schritte zur Beplanung des Aufgabenfeldes vorzunehmen: 1) Bestand an vorhandenen „Outdoor“-Jugendtreffpunkten Auflistung der vorhandenen formellen und informellen Treffpunkte, an denen sich Jugendliche vorzugsweise aufhalten. 2) Zur Feststellung des Bedarfs ist eine Abfrage unter Fachkräften der Jugendarbeit vorgesehen (Anwaltsplanung). 3) In der Maßnahmeplanung wird der erhobene Bestand dem errechneten Bedarf gegenüber gestellt. 4) Im Falle einer Unterdeckung werden die Maßnahmen zur Behebung des Fehlbedarfs vorgeschlagen. Werdegang der Vorlagen A 90/2006 17.05.06 Antrag bzgl. der Sachdarstellung des Spielplatzbedarfsplanes V 534/2006 18.10.06 Entwurf der Teilplanung II.4 – Spielflächen, Spielmobil 1 21.11.06 B 658/2006 28.02.07 V 534/2006 28.02.07 V 177/2007 23.05.07 13.08.07 V 534/2006 16.08.07 19.09.07 V 177/2007 16.10.07 V 177/2007 07.11.07 Fachvortrag im UA JHP über Spielverhalten auch unter Gendergesichtspunkten Antrag von Mitgliedern des JHA bzgl. Benennung von Jugendtreffpunkten 1. Anlage Planung von Outdoor-Jugendtreffpunkten (Konzept) 1. Besprechung im Stadtjugendring 2. Anlage 2. Besprechung im Stadtjugendring Planung von Outdoor-Jugendtreffpunkten (UA) Planung von Outdoor-Jugendtreffpunkten (JHA) Beschlüsse und Prüfaufträge • Die Schaffung von altersadäquaten Einrichtungen für die Zielgruppe der Jugendlichen (Genderaspekte) sowie ein zentral gelegener Familienspielplatz (A 6/1502) sind explizit in der Spielplatzplanung benannt. Spiel-, Sport- und Festwiesen sind lt. Flächennutzungsplanung in Lechenich und Liblar geplant. • Nach dem Fachvortrag wurden entsprechende Anträge durch JHA-Mitglieder hinsichtlich einer Optimierung der Angebote nicht gestellt. • Die Ortvorsteher/innen wünschen die konkrete Benennung von Standorten für Jugendtreffpunkte und wollen danach entscheiden. • Die Möglichkeit einer verbesserten Nutzung der Schulhofflächen (auch Lechenich) wird gewünscht. Kennwerte für die Spielflächenplanung Flächenbedarf: 2,4 qm je Einwohner/in (Bruttofläche); JHA 24.10.1996 (V 6/1481) Schulhöfe: Je n. Bespielbarkeit werden Prozentanteile berücksichtigt Kennwerte für die Outdoor-Treffpunktplanung Anzahl Jugendliche: 3.392 (12 bis <18 Jahre) Treffpunktbedarf: Je 100 Jugendliche im Stadtteil ein Outdoor-Treffpunkt sowie vier größere Freizeitwiesen Bezug zu anderen Planungen: Kommunale Jugendarbeit Jugendfreizeitstätten Erz. Kinder- und Jugendschutz Geschlechtsspez. Jugendarbeit II.2 II.3 II.5 II.6 Zeitliche Komponente: Die Umsetzung der Planung hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Sie wird nach ca. zwei Jahren überprüft. Zu 1) Bestand an vorhandenen Outdoor-Jugendtreffpunkten Die folgenden aktuellen Treffpunkte wurden hauptsächlich von Mobilé benannt und beziehen sich auf den August 2007. 2 Tabelle 1: Outdoor-Jugendtreffpunkte in Erftstadt - Bestand Nr. Platz Stand: 06.2007 FO INFO Ausstattung Größe in qm Zielgruppe Bemerkung Ahrem Zurzeit keine Outdoor-Jugendtreffpunkte bekannt/vorhanden Blessem 1 Am Sportplatz FO 10 Geräte 4 Papierkörbe 8 Bänke 2 Schutzhütte Spielplatz, Am Sportplatz FO 10 Geräte 4 Papierkörbe 8 Bänke 3 Vor Jugendtreff Bliesheim (Garage) Wiese Badorfer Weg Treppen vor Grundschule Sitzbank „An der Ville“ (Waldrand) INFO 2.517 Keine Altersbeschränkung 2 – 20 Jugendliche 2.976 Keine Altersbeschränkung 2 – 20 Jugendliche Bliesheim 4 5 6 INFO INFO INFO Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Borr Zurzeit keine Outdoor-Jugendtreffpunkte bekannt/vorhanden Dirmerzheim 7 Remigiusstr. FO 8 Dorfplatz INFO 9 Außengelände Grundschule Spielplatz Kirche FO Vorplatz Feuerwehr (Rathausstr.) Rund um Sportplatz (Kreuzwegstr.) INFO Schulhof Don-BoscoSchule Bolzplatz hinter Spielplatz der Kita FO 15 Schützenplatz/ Sportplatz INFO 16 Außenanlage ev. Gemeindezentrum (Bolzengasse) INFO 10 11 12 13 14 FO INFO FO 8 Geräte 5 Papierkörbe 3 Bänke 969 Keine Altersbeschränkung 2 – 20 Jugendliche Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Erp Spielfläche per Beschluss des Hauptausschusses (2 – 20 Jugendliche) 7 Geräte 2 Papierkörbe 4 Bänke 783 Altersbeschränkung bis 12 Jahre 2 – 20 Jugendliche Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Friesheim Spielfläche per Beschluss des Hauptausschusses (2 – 20 Jugendliche) 2 Tore 1 Papierkorb 0 Bänke 1.275 Keine Altersbeschränkung 2 – 20 Jugendliche Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich,, sporadischer Besuch 3 Nr. 17 18 Platz Stand: 06.2007 Vor BIKKO (Auf dem Kreuzberg) EDEKA-Parkplatz (Niederweg/ Kriegergasse) FO INFO INFO Schulhof Grundschule FO 20 Bolzplatz Erftstr. FO 21 Rittplatz INFO 22 Bänke Dorfmitte INFO 23 Kapelle (Kohlstr.) INFO 24 Hinter Tankstelle Ortseinfahrt (Dirmerzheimer Str., Neustr. – Feldweg) Außengelände Reiterhof Kranz (Kohlstr./ Feldweg Jüdischer Friedhof (Kerpener Str.) INFO 26 27 28 Größe in qm Zielgruppe Bemerkung Fortsetzung Friesheim Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. INFO 19 25 Ausstattung INFO INFO a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Gymnich Spielfläche per Beschluss des Hauptausschusses (2 – 20 Jugendliche) 2 Tore 3 Papierkörbe 4 Bänke 2.211 Keine Altersbeschränkung 2 – 20 Jugendliche Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Herrig Zurzeit keine Outdoor-Jugendtreffpunkte bekannt/vorhanden Kierdorf Schulhof Grundschule FO Spielfläche per Beschluss des Hauptausschusses (2 – 20 Jugendliche) Martinusplatz Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. INFO a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Köttingen 29 Spielplatz „Im Längsbusch“ FO 30 Spielplatz „FranzLehnen-Str.“ FO 31 vor Jugendzentrum /Kirche INFO 32 Skateranlage FO 33 Crossbahn FO 12 Geräte 8 Papierkörbe 8 Bänke 7 Geräte 2 Papierkörbe 4 Bänke 8.186 2.380 Keine Altersbeschränkung Keine Altersbeschränkung 2 – 20 Jugendliche 2 – 20 Jugendliche Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Lechenich 3 Geräte 2 Papierkörbe 2 Bänke 0 Geräte 1 Papierkörbe 2 Bänke 4 300 5.000 Keine Altersbeschränkung Keine Altersbeschränkung 2 – 20 Jugendliche 2 – 20 Jugendliche Nr. 34 Platz Stand: 06.2007 Bolzplatz FO INFO Ausstattung Größe in qm Zielgruppe Fortsetzung Lechenich 3.433 Keine 2 Tore FO Altersbeschränkung 1 Papierkörbe 1 Bänke Bemerkung 2 – 20 Jugendliche 35 Hauptschule FO 36 Realschule FO 37 INFO 38 Parkplatz hinter MobiléCafé Wokingham-Platz 39 Markt INFO 40 Jugendplatz hinter Hallenbad FO 41 Jugendplatz EKZ FO 42 Halfpipe FO 43 Bolzplatz B.-Brecht-Str. FO 44 Bolzplatz Willy-BrandtStr. (Liblar-Süd) FO 45 FO Spielfläche per Beschluss des Hauptausschusses (2 – 20 Jugendliche) 46 Schulhof Realschule (Baskettball-Treff) Schlosspark INFO 47 Bürgerplatz INFO Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch 48 Bolzplatz Büchelstr. FO INFO Spielfläche per Beschluss des Hauptausschusses (2 – 20 Jugendliche) Spielfläche per Beschluss des Hauptausschusses (2 – 20 Jugendliche) Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Zw. 2-20 meist männl. Jug. im Alter von 12 bis 18 J. a. d. Wohnbereich, sporadischer Besuch Liblar 0 Geräte 2 Papierkörbe 4 Bänke 0 Geräte 2 Papierkörbe 4 Bänke 3 Geräte 3 Papierkörbe 3 Bänke 2 Tore 1 Papierkörbe 1 Bänke 2 Tore 1 Papierkörbe 0 Bänke 309 1.830 2.400 Keine Altersbeschränkung Keine Altersbeschränkung 2 – 20 Jugendliche Keine Altersbeschränkung Keine Altersbeschränkung Keine Altersbeschränkung 2 – 20 Jugendliche 2 – 20 Jugendliche 2 – 20 Jugendliche 2 – 20 Jugendliche Niederberg 2 Tore 1 Papierkorb 0 Bänke 600 Keine Altersbeschränkung 2 – 20 Jugendliche Zu 2) Bedarfsfeststellung der Outdoor-Jugendtreffpunkte Die potentiellen Nutzer/innen lassen sich aus der folgenden Tabelle 2 berechnen, wenn von einer durchschnittlichen Nutzung eines Treffs durch 10 Jugendliche ausgegangen wird. Insgesamt nutzen demnach 13,6 Prozent der 12 bis < 18-Jährigen in Erftstadt zwanglose Treffmöglichkeiten. Bis zum Jahr 2012 wird die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in dieser Altersgruppe leicht zurückgehen. 5 Tabelle 2: Rechnerischer Bedarf an Outdoor-Jugendtreffpunkten a Ahrem Blessem/Fr. Bliesheim Borr/Sch. Dirmerzheim Erp Friesheim Gymnich/M. Herrig Kierdorf Köttingen Lechenich/K. Liblar Niederberg Ges. Bestand Spielflächen (vgl. Teilplanung II.4) Anz. Sppl. Prio12 – 18 Quote rität J. b c d 67 85 216 28 165 176 188 274 38 163 311 726 901 54 3.392 24,2 62,6 37,9 122,9 73,0 95,5 103,2 104,5 122,3 85,7 150,2 112,0 73,4 124,9 96,4 3 6 2 0 4 6 0 0 0 5 0 0 1 0 Bestand Outdoor-Treffpunkte und Verteilung auf die Stadtteile fo info. ges. Nutzer/ in % je vorh. vorh innen Stadtgesch. teil e f g h i 0 1 1 0 1 1 2 2 0 1 2 5 6 1 23 0 0 3 0 1 2 4 6 0 1 1 3 2 0 23 0 1 4 0 2 3 6 8 0 2 3 8 8 1 46 0 10 40 0 20 30 60 80 0 20 30 80 80 10 460 0,0 11,8 18,5 0,0 12,1 17,0 31,9 29,2 0,0 12,3 6,6 11,0 8,9 18,5 13,6 Rechnerischer Bedarf Je Diff. 100 zu e) j 1 1 2 0 2 2 2 3 0 2 3 7 9 1 35 k 1 0 1 0 1 1 0 1 0 1 1 2 3 0 12 Anmerkungen: b Anzahl der 12 bis 18-Jährigen im Stadtteil c Versorgungsgrad mit Spiel- und Bolzplätzen einschl. Plätzen für Trendsport d Nach Sozialstruktur gewichtete Bedarfspriorität für Spielanlagen e Aktuelle Anzahl der formellen Outdoor-Jugendtreffpunkte f Aktuelle Anzahl der informellen Outdoor-Jugendtreffpunkte g Anzahl formeller und informeller Treffpunkte h geschätzte Anzahl von Jugendlichen, die Outdoor-Treffpunkte nutzen i Prozentanteil Jugendlicher im Stadtteil, die Outdoor-Treffpunkte nutzen j Bedarf an Outdoor-Jugendtreffpunkten bei einem Treff pro 100 Jugendliche. Wegen der Rundungsregel ergeben sich 35 statt 34 Treffs. k Rechnerisch zu schaffende Treffpunkte nach Abzug der vorhandenen formellen Treffs Die Gegenüberstellung der aktuellen Outdoor-Jugendtreffpunkte mit den vorhandenen formellen Flächen ergibt unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten den folgenden Bedarf: Ahrem Es gibt weniger als 100 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Rein rechnerisch besteht ein Bedarf für einen Treff. Einen Outdoor-Jugendtreffpunkt gibt es zurzeit nicht. – kein weiterer Bedarf vorhanden – Blessem Es gibt weniger als 100 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Rein rechnerisch besteht ein Bedarf für einen Treff. Ein Outdoor-Jugendtreffpunkt ist vorhanden. – kein weiterer Bedarf vorhanden – 6 Bliesheim Es gibt rechnerisch einen Bedarf von zwei Plätzen für Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Ein formeller aktueller Outdoor-Jugendtreffpunkt ist vorhanden. Außerdem gibt es noch drei informelle Treffpunkte. – Bedarf gegeben – Borr Es gibt weniger als 100 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Rein rechnerisch besteht ein Bedarf für einen Treff. Einen Outdoor-Jugendtreffpunkt gibt es zurzeit nicht. – kein weiterer Bedarf vorhanden – Dirmerzheim Es gibt rechnerisch einen Bedarf von zwei Plätzen für Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Ein formeller sowie ein informeller aktueller Outdoor-Jugendtreffpunkt ist vorhanden. – Bedarf gegeben – Erp Es gibt rechnerisch einen Bedarf von zwei Plätzen für Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Ein formeller1 sowie ein informeller aktueller Outdoor-Jugendtreffpunkt ist vorhanden. Die Jugendlichen vor Ort wünschen sich einen weiteren Treffpunkt hinter dem Schützenhaus auf dem freien Gelände Rosellastr. oder hinter dem Spielplatz – Gewerbegebiet, Ausgleichsfläche Ortseingang zwischen Luxemburger Str. und B 265. – Bedarf gegeben – Friesheim Es gibt rechnerisch einen Bedarf von zwei Plätzen für Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Zwei formelle aktuelle Outdoor-Jugendtreffpunkte sowie vier informelle sind vorhanden. – kein weiterer Bedarf vorhanden – Gymnich Es gibt rechnerisch einen Bedarf von drei Plätzen für Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Zwei formelle aktuelle Outdoor-Jugendtreffpunkte und sechs informelle sind vorhanden. – Bedarf gegeben – Herrig Es gibt weniger als 100 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Rein rechnerisch besteht ein Bedarf für einen Treff. Ein Treffpunkt ist zurzeit nicht vorhanden. – kein weiterer Bedarf vorhanden – Kierdorf Es gibt rechnerisch einen Bedarf von zwei Plätzen für Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Ein formeller sowie ein informeller aktueller Outdoor-Jugendtreffpunkt ist vorhanden. – Bedarf gegeben – Köttingen Es gibt rechnerisch einen Bedarf von drei Plätzen für Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Zwei formelle aktuelle Outdoor-Jugendtreffpunkt sind vorhanden. Ein informeller Treff ist vor dem Jugendzentrum. – kein weiterer Bedarf vorhanden – Lechenich Es gibt rechnerisch einen Bedarf von sieben Plätzen für Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Fünf formelle aktuelle Outdoor-Jugendtreffpunkt und drei informelle sind vorhanden. – Bedarf gegeben – 1 Einer der aktuellen Jugendtreffpunkte liegt auf einem Spielplatz (Kirche) und unterliegt einer Altersbeschränkung. Er kann deshalb nicht berücksichtigt werden. 7 Liblar Es gibt rechnerisch einen Bedarf von neun Plätzen für Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Sechs formelle aktuelle Outdoor-Jugendtreffpunkt sowie zwei informelle sind vorhanden. – Bedarf gegeben – Niederberg Es gibt weniger als 100 Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Rein rechnerisch besteht ein Bedarf für einen Treff. Ein Outdoor-Jugendtreffpunkt ist zurzeit vorhanden. – kein weiterer Bedarf vorhanden – Problembereich Schulhöfe: Nach einem Beschluss des Hauptausschusses sollen die Schulhöfe grundsätzlich als Spielflächen zur Verfügung stehen. Die uneingeschränkte Nutzung als Spielfläche führte in der Vergangenheit aber immer wieder zu Vandalismusschäden, bei denen die Verursacher in der Regel nicht ermittelt werden konnten. Deshalb wurden verschiedene Schulhöfe eingezäunt. Sie sind somit nicht mehr uneingeschränkt öffentlich zugänglich und entfallen als Spielfläche. Erst recht dienen sie nicht mehr als Jugendtreff, denn gerade diese Nutzung führte zu den genannten Zielkonflikten. Die Thematik wurde in der Anlage 2 zu dieser Vorlage bereits rechnerisch berücksichtigt. Es handelt sich um die Schulhöfe der Grundschulen in Bliesheim, Lechenich-Süd und Liblar zu 3) Vorschlag für die Maßnahmeplanung Outdoor-Jugendtreffpunkte Folgende Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der Deckungsquote mit Jugendräumen und Spielflächen sowie des Sozialstrukturindexes erforderlich, um einen Ersatz für die bisherigen informellen Treffpunkte zu schaffen: Treffbedarf Priorität SpielFlächen Priorität1) JugendRäume Sozialstrukturindex2) 1 1 1 1 1 2 3 10 2 5 6 1 5 3 4 1 0 44 39 18 38 7 100 Stadtteile Bliesheim Dirmerzheim Erp Gymnich Kierdorf Lechenich Liblar Gesamt 1 1) höchste Priorität = 1 2) höchster Bedarf aufgrund Sozialstruktur = 100 Wünschenswert ist in den o. a. Stadtteilen mindestens ein Treff formeller Art, der idealen Ansprüchen genügt (Bedachung, Bänke, Beleuchtung, Papierkorb). Die o. a. Berechnungen verdeutlichen, dass sowohl quantitativ, als auch sozialstrukturell bedingt, in Liblar die höchste Priorität ist. Diese Bewertung wird durch die Tatsache, dass Liblar den höchsten Bedarf hinsichtlich der Jugendräume und der Spielflächen hat, erhärtet. 8 Freizeitwiesen Zusätzlich zu den o. a. formellen und informellen Outdoor-Treffpunkten in den einzelnen Ortsteilen sind größere Freizeitwiesen in der Größenordnung von 5000 – 8000 m² erforderlich. Hier sollen sich Jugendliche auch in größerer Zahl (z.B. Schulklassen, Vereinsmannschaften, Freundescliquen etc.) treffen können, um gemeinsam Freizeit zu verbringen (Picknicks, Klassentreffen, Geburtstagsfeiern, Cliquentreffen etc.). Die Wiesen sollten in ihren Randbereichen mit mehreren im Boden verankerten Feuerstellen ausgestattet werden, damit Grillen oder Lagerfeuer möglich sind. Als Sitzgelegenheit könnten Baumstämme dienen, die um die Feuerstellen gruppiert werden. Eine ausreichende Ausstattung mit Mülleimern ist unabdingbar. Der Mittenbereich der Freizeitwiesen dient der unterschiedlichen spielerischen und sportlichen Nutzung. Um Konflikte mit der Anwohnerschaft zu vermeiden, sollten die Standorte in entsprechender Entfernung zur Wohnbebauung gesucht werden. Wegen der geografischen Lage Erftstadts wäre folgende räumlich Verteilung der Wiesen sinnvoll: a) b) c) d) Im Westen Im Osten Im Norden Im Süden Lechenich Liblar Köttingen, Kierdorf oder Gymnich Bliesheim, Friesheim oder Erp Im Flächennutzungsplan sind bereits je eine Sport-, Spiel- und Festtagswiese in Lechenich (Römerhofpark) und Liblar (Nähe Haus Buschfeld) vorgesehen. Durch die Realisierung von weiteren zwei Freizeitwiesen im Norden und im Süden Erftstadts würde der Bedarf gedeckt. Die Schaffung der vier Freizeitwiesen würde die Notwendigkeit von weiteren OutdoorJugendtreffpunkten in den entsprechenden Stadtteilen erübrigen. In seiner Sitzung am 17.09.2007 erkannten die Vertreter/innen des Stadtjugendringes den dargestellten Bedarf an und unterstützten die vorgeschlagene Maßnahmeplanung. Beschlussentwurf: 1) Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Planungsentwurf für die Outdoor-Jugendtreffpunkte zur Kenntnis. 2) Der Jugendhilfeausschuss verweist den Planungsentwurf in die Ortsvorsteherdienstbesprechung. 3) Nach Befassung in der Ortsvorsteherdienstbesprechung wird die Vorlage erneut im Jugendhilfeauschuss beraten. i.V. 9 (Erner) 10