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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim Bereich: Benzstraße, öffentliche Verkehrsfläche in Verlängerung des Wendeplatzes Änderung gemäß § 13 BauGB Satzungsbeschluss siehe UPA vom 27.10.2010, TOP 4, Niederschrift Seite 11)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
09.05.11, 18:42
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim
Bereich: Benzstraße, öffentliche Verkehrsfläche in Verlängerung des Wendeplatzes
Änderung gemäß § 13 BauGB
Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 27.10.2010, TOP 4, Niederschrift Seite 11) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim
Bereich: Benzstraße, öffentliche Verkehrsfläche in Verlängerung des Wendeplatzes
Änderung gemäß § 13 BauGB
Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 27.10.2010, TOP 4, Niederschrift Seite 11)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Rat IV/61 - kl (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 18.05.2011 X 07.06.2011 X Herr Klein (Verfasser/in) 145/2011 nö. S. TOP 19.04.2011 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim Bereich: Benzstraße, öffentliche Verkehrsfläche in Verlängerung des Wendeplatzes Änderung gemäß § 13 BauGB Satzungsbeschluss siehe UPA vom 27.10.2010, TOP 4, Niederschrift Seite 11 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger / Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Stand: November 2009 Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 -1- (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 950) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim 1301", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. ERLÄUTERUNGEN: In der Sitzung am 27.10.2010 fasste der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim den Aufstellungsbeschluss für die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Pulheim. Diese vereinfachte Änderung erhielt die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim 1301“. In der gleichen Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung gem. der §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 09.02.2011 bis 10.03.2011 einschließlich. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 31.01.2011. Im Rahmen dieser Beteiligungsschritte wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen. Zur Fortführung dieses Bauleitplanverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dass dieser dem Rat der Stadt Pulheim empfiehlt, den Satzungsbeschluss zu diesem Änderungsverfahren zu fassen. -2-