Daten
Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
09.05.11, 18:42
Aktualisiert
09.05.11, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
IV/61 - kl
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
18.05.2011
X
07.06.2011
X
Herr Klein
(Verfasser/in)
145/2011
nö. S. TOP
19.04.2011
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim
Bereich: Benzstraße, öffentliche Verkehrsfläche in Verlängerung des Wendeplatzes
Änderung gemäß § 13 BauGB
Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 27.10.2010, TOP 4, Niederschrift Seite 11
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Bürger / Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Stand: November 2009
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung
mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994
-1-
(GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW. S.
950) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim 1301", dem gemäß
§ 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der
Planzeichnung.
ERLÄUTERUNGEN:
In der Sitzung am 27.10.2010 fasste der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim den
Aufstellungsbeschluss für die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Pulheim. Diese
vereinfachte Änderung erhielt die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim 1301“.
In der gleichen Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung gem. der §§ 3 Abs. 2
BauGB und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 09.02.2011 bis 10.03.2011 einschließlich. Die Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 31.01.2011.
Im Rahmen dieser Beteiligungsschritte wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
Zur Fortführung dieses Bauleitplanverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dass dieser dem Rat der Stadt Pulheim empfiehlt, den Satzungsbeschluss zu diesem Änderungsverfahren zu fassen.
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