Daten
Kommune
Pulheim
Größe
104 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
17.05.11, 05:38
Aktualisiert
17.05.11, 05:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
10-42-20
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
24.05.2011
X
07.06.2011
X
Günter Schmitz
(Verfasser/in)
187/2011
nö. S. TOP
10.05.2011
(Datum)
BETREFF:
Änderung des Stellenplans 2011
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
1.570 €
(Details s. Beschlussvorschlag)
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
€
€
€
x
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt folgende Änderungen des Stellenplans 2011:
Lfd.
Nr.
Produktbereich
Stellen-Nr.
Amt, Abteilung
Änderung
1
001.006.0
01
70.01
Bauhof (Leitung)
Anhebung der Stelle
von Entgeltgruppe
12 nach Entgeltgruppe 13 TVöD
-1-
Haushaltswirtschaftl. Auswirkungen jährlich
MehrEinspaausgarung
ben
270 €
Lfd.
Nr.
Produktbereich
Stellen-Nr.
Amt, Abteilung
2
005.001.0
01
50.01
Sozialamt (Leitung)
3
005.001.0
01
500.04
Sozialamt, Sozialhilfeabteilung
4
005.002.0
01
501.01
Sozialamt, Abt. für Vertriebenenangelegenheiten und
soziale Einrichtungen
5
006.001.0
01
510.04.09
Jugendamt, Kindertagesstätte Erfurter Str.
Änderung
Umwandlung der
Stelle in eine Sachbearbeiterstelle
Anhebung der Stelle
von Entgeltgruppe
10 nach Entgeltgruppe 11 TVöD
Anhebung der Stelle
von Entgeltgruppe
10 nach Entgeltgruppe 11 TVöD
Anhebung der Stelle
von Entgeltgruppe
S6 nach Entgeltgruppe S8 TVöD
SuE
Haushaltswirtschaftl. Auswirkungen jährlich
MehrEinspaausgarung
ben
17.200 €
6.000 €
6.000 €
6.500 €
18.770 €
Summe
17.200 €
1.570 €
Saldo
ERLÄUTERUNGEN:
zu lfd. Nr. 1
Die Stelle der Bauhofleitung wurde auf der Grundlage einer aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibung neu bewertet und ist gemäß dem Bewertungsergebnis nach Entgeltgruppe 13 TVöD auszuweisen.
Zu den vergleichweise geringen Mehrausgaben ist Folgendes anzumerken: Das Bruttoentgelt der
Entgeltgruppe 13 ist in den Stufen 3 bis 6 nur um rund 90 € mtl. höher als das Bruttoentgelt der
Entgeltgruppe 12. Zugleich verringert sich in der Entgeltgruppe 13 die jährliche Sonderzahlung
von 80% auf 60% eines Monatsentgelts. Per Saldo führt die Stellenanhebung deshalb zu Mehrausgaben von lediglich 270 €/Jahr einschließlich der Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen und der Umlage zur Zusatzversorgungskasse.
zu lfd. Nr. 2 - 4
Nach dem Eintritt des früheren Leiters des Sozialamtes in die Freistellungsphase der Altersteilzeit
ist die Stelle nicht neu besetzt worden. Die Leiter der beiden Abteilungen des Sozialamtes (Sozialhilfeabteilung, Abteilung für Vertriebenenangelegenheiten und soziale Einrichtungen) nehmen ihre
Aufgaben auch im Außenverhältnis in voller Eigenverantwortung sowie die abteilungsübergreifenden Aufgaben in Kooperation wahr. Die aufgrund der geänderten Aufgabenstellung vorgenommene Neubewertung der Stellen führt zur Anhebung von Entgeltgruppe 10 nach Entgeltgruppe 11
TVöD.
Auf der Sachbearbeiterebene ist ein personeller Ausgleich erforderlich. Die Stelle der früheren
Amtsleitung kann deshalb nicht ersatzlos wegfallen, sondern ist in eine Sachbearbeiterstelle umzuwandeln.
-2-
zu lfd. Nr. 5
Für die neue 4. Gruppe der Kindertagesstätte im BP 94 (Erfurter Str., Neu- bzw. Ersatzbau der
Kita Helmholtzstraße) hat der Rat am 21.12. 2010 zwei zusätzliche Stellen (Erzieher/innen) der
Entgeltgruppe S6 beschlossen. Nach der inzwischen abgeschlossenen Detailplanung für den Betrieb der Einrichtung ist eine der beiden neuen Stellen für die integrative Gruppe vorgesehen und
mit einer Heilpädagogin oder einem Heilpädagogen zu besetzen. Heilpädagogen/-pädagoginnen
sind nach tarifvertraglichen Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst der Entgeltgruppe S8 zugeordnet. Die Stelle ist daher entsprechend auszuweisen.
-3-