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Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplans 2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
104 kB
Datum
07.06.2011
Erstellt
17.05.11, 05:38
Aktualisiert
17.05.11, 05:38
Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplans 2011) Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplans 2011) Beschlussvorlage (Änderung des Stellenplans 2011)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat 10-42-20 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 24.05.2011 X 07.06.2011 X Günter Schmitz (Verfasser/in) 187/2011 nö. S. TOP 10.05.2011 (Datum) BETREFF: Änderung des Stellenplans 2011 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: 1.570 € (Details s. Beschlussvorschlag) - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € x ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt folgende Änderungen des Stellenplans 2011: Lfd. Nr. Produktbereich Stellen-Nr. Amt, Abteilung Änderung 1 001.006.0 01 70.01 Bauhof (Leitung) Anhebung der Stelle von Entgeltgruppe 12 nach Entgeltgruppe 13 TVöD -1- Haushaltswirtschaftl. Auswirkungen jährlich MehrEinspaausgarung ben 270 € Lfd. Nr. Produktbereich Stellen-Nr. Amt, Abteilung 2 005.001.0 01 50.01 Sozialamt (Leitung) 3 005.001.0 01 500.04 Sozialamt, Sozialhilfeabteilung 4 005.002.0 01 501.01 Sozialamt, Abt. für Vertriebenenangelegenheiten und soziale Einrichtungen 5 006.001.0 01 510.04.09 Jugendamt, Kindertagesstätte Erfurter Str. Änderung Umwandlung der Stelle in eine Sachbearbeiterstelle Anhebung der Stelle von Entgeltgruppe 10 nach Entgeltgruppe 11 TVöD Anhebung der Stelle von Entgeltgruppe 10 nach Entgeltgruppe 11 TVöD Anhebung der Stelle von Entgeltgruppe S6 nach Entgeltgruppe S8 TVöD SuE Haushaltswirtschaftl. Auswirkungen jährlich MehrEinspaausgarung ben 17.200 € 6.000 € 6.000 € 6.500 € 18.770 € Summe 17.200 € 1.570 € Saldo ERLÄUTERUNGEN: zu lfd. Nr. 1 Die Stelle der Bauhofleitung wurde auf der Grundlage einer aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibung neu bewertet und ist gemäß dem Bewertungsergebnis nach Entgeltgruppe 13 TVöD auszuweisen. Zu den vergleichweise geringen Mehrausgaben ist Folgendes anzumerken: Das Bruttoentgelt der Entgeltgruppe 13 ist in den Stufen 3 bis 6 nur um rund 90 € mtl. höher als das Bruttoentgelt der Entgeltgruppe 12. Zugleich verringert sich in der Entgeltgruppe 13 die jährliche Sonderzahlung von 80% auf 60% eines Monatsentgelts. Per Saldo führt die Stellenanhebung deshalb zu Mehrausgaben von lediglich 270 €/Jahr einschließlich der Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen und der Umlage zur Zusatzversorgungskasse. zu lfd. Nr. 2 - 4 Nach dem Eintritt des früheren Leiters des Sozialamtes in die Freistellungsphase der Altersteilzeit ist die Stelle nicht neu besetzt worden. Die Leiter der beiden Abteilungen des Sozialamtes (Sozialhilfeabteilung, Abteilung für Vertriebenenangelegenheiten und soziale Einrichtungen) nehmen ihre Aufgaben auch im Außenverhältnis in voller Eigenverantwortung sowie die abteilungsübergreifenden Aufgaben in Kooperation wahr. Die aufgrund der geänderten Aufgabenstellung vorgenommene Neubewertung der Stellen führt zur Anhebung von Entgeltgruppe 10 nach Entgeltgruppe 11 TVöD. Auf der Sachbearbeiterebene ist ein personeller Ausgleich erforderlich. Die Stelle der früheren Amtsleitung kann deshalb nicht ersatzlos wegfallen, sondern ist in eine Sachbearbeiterstelle umzuwandeln. -2- zu lfd. Nr. 5 Für die neue 4. Gruppe der Kindertagesstätte im BP 94 (Erfurter Str., Neu- bzw. Ersatzbau der Kita Helmholtzstraße) hat der Rat am 21.12. 2010 zwei zusätzliche Stellen (Erzieher/innen) der Entgeltgruppe S6 beschlossen. Nach der inzwischen abgeschlossenen Detailplanung für den Betrieb der Einrichtung ist eine der beiden neuen Stellen für die integrative Gruppe vorgesehen und mit einer Heilpädagogin oder einem Heilpädagogen zu besetzen. Heilpädagogen/-pädagoginnen sind nach tarifvertraglichen Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst der Entgeltgruppe S8 zugeordnet. Die Stelle ist daher entsprechend auszuweisen. -3-