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Beschlussvorlage (Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Beschlussvorlage (Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2011) Beschlussvorlage (Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2011) Beschlussvorlage (Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 - gs (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 26.10.2010 X 09.11.2010 X David Gerhards (Verfasser/in) 336/2010 nö. S. TOP 11 16.08.2010 (Datum) BETREFF: Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2011 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: CDU-Fraktion / Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: 44.900 € - im Haushalt des laufenden Jahres: 0€ - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2011 Jahr: 2012 ff Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 44.900 € *€ € ja x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Fachbudget 600.230 Straßen. Gegenüber dem Haushalt 2010 ergibt sich ein Mehrbedarf von 3.840 €. * Eine Aussage für die Jahre ab 2012 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat ändert seinen Beschluss vom 06.07.2010 zur Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2009 bezüglich der Höhe der Unterdeckung ab. Die korrigierte Betriebsabrechnung schließt lediglich mit einer Unterdeckung von 65.562 € ab (statt 87.057 €). 2. Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2011 und die für das Jahr 2011 nachfolgend aufgeführten Gebührensätze: -1- Für die maschinelle Reinigung der Straßen - die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen - die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen - die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen - Handreinigung wöchentlich pro Reinigung (nachrichtlich: - Handreinigung Pulheim dreimal wöchentlich - Handreinigung Brauweiler, Sinnersdorf, Stommeln - je zweimal wöchentlich 1,25 € / m 1,31 € / m 1,23 € / m 8,47 € / m 25,41 € / m 16,94 € / m) 3. Der Rat nimmt den anliegenden Antrag der CDU-Fraktion sowie die dazu noch erforderlichen Ermittlungen der Verwaltung zur Kenntnis. Eine inhaltliche Befassung bezüglich einer Haushaltskonsolidierung durch Einrechnung von Aufwandsanteilen in die Gebühren erfolgt im Rahmen der Gebührenkalkulation 2012 im nächsten Jahr. ERLÄUTERUNGEN: Zu 1.: Im Rahmen der Kalkulation für das Jahr 2011 wurde festgestellt, dass versehentlich der Überdeckungsbetrag aus Vorjahren in der Gesamtübersicht der Betriebsabrechnung 2009 nicht richtig ausgewiesen wurde. Der hälftige Überdeckungsbetrag aus der Betriebsabrechnung 2007 wurde mit 6.305 € ausgewiesen (Betrag aus der BAB 2006) und nicht auf den richtigen Wert von 27.800 € angepasst. Die Unterdeckung fällt daher um (27.800 € abzüglich 6.305 € =) 21.495 € geringer aus und beträgt statt 87.057 € nur noch 65.562 €. Zu 2.: Die Gebührensätze der Straßenreinigung müssen gegenüber der Kalkulation 2010 - wie nachfolgend dargestellt - dennoch deutlich erhöht werden: 2010 Gebühr für Anliegerstraßen Gebühr für innerörtliche Straßen Gebühr für überörtliche Straßen Handreinigung pro Reinigung 0,97 € 1,01 € 0,95 € 7,15 € Änderungen +0,28 € +0,30 € +0,28 € +1,32 € +28,87% +29,70% +29,47% +18,46% 2011 1,25 € 1,31 € 1,23 € 8,47 € Folgende Gründe sind dafür ausschlaggebend: 1. Der im Jahr 2010 noch vorhandene Nebenertrag mit dem hälftigen Ausgleich der Betriebsabrechnung 2007 in Höhe von 27.799 € entfällt im Jahr 2011. Aufgrund der Mehrkosten aus dem hälftigen Ausgleich der Unterdeckung des Jahres 2009 mit 32.781 € erhöhen sich die gebührenrelevanten Kosten um 60.580 €. 2. Die voraussichtlichen Winterdienstkosten müssen aufgrund des Durchschnitts der letzten drei Jahre von 68.000 € auf 80.000 € angehoben werden. 3. Der Kostenträger fällt bei der maschinellen Reinigung bei allen drei Straßentypen deutlich niedriger aus. Dies ist Folge einer flächendeckenden Überprüfung aller städtischen Grundstücke durch das Fachamt. Der vom städtischen Haushalt zu tragende 10%-Anteil an den Gesamtkosten beläuft sich auf 44.900 € und liegt aufgrund der Kostenerhöhungen um 3.840 € über dem des Jahres 2010. -2- Die nach Abzug des städtischen Anteils verbleibenden gebührenrelevanten Kosten steigen unter Berücksichtigung der übrigen Kostenarten von 342.109 € im Jahr 2010 um 19,19% auf 407.746 €. Zu 3.:(s. anliegenden Antrag der CDU-Fraktion vom 24.06.2010) Der Bauhof stellt derzeit Ermittlungen bezüglich des Aufwandes für Reinigung des Straßenbegleitgrünes an. Dieser Aufwand ist bisher nicht gesondert festgehalten worden. Als Grundlage für eine Übernahme von Kosten in den Gebührenhaushalt müssen qualifizierte Ermittlungen vorliegen. Diese werden derzeit begonnen und liegen im Frühjahr 2011 vor. Sobald diese Ermittlungen vorliegen wird die Verwaltung auch zu Teil b) des CDU-Antrages eine Beschlussvorlage erstellen. -3-