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Beschlussvorlage (19. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
20 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Beschlussvorlage (19. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2011) Beschlussvorlage (19. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2011) Beschlussvorlage (19. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat Termin 26.10.2010 09.11.2010 III / 20 - gs (Amt/Aktenzeichen) ö. S. X X David Gerhards (Verfasser/in) 335/2010 nö. S. TOP 27.09.2010 (Datum) BETREFF: 19. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2011 VERANLASSER/IN / ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 106.410 € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2011 Jahr: 2012 ff Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € ja 106.410 € *€ x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Die Mittel für den städtischen Eigenanteil von 15% der Friedhofsunterhaltungskosten zur Finanzierung des öffentlichen Grüns müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 013.011.001 Öffentliches Grün und Biotope. Gegenüber dem Jahr 2010 ergibt sich ein Minderbedarf von 1.930 €. * Eine Aussage für die Jahre ab 2012 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die anliegende 19. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 19.12.1984. ERLÄUTERUNGEN: Aufgrund der Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen für das Haushaltsjahr 2011 ergibt sich das Erfordernis, den § 5 - Gebührentarif in der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim zum 01.01.2011 zu ändern. Anlage VL 335/2010 -1- Stadt Pulheim - Rhein - Erft - Kreis 19. Änderung vom 19.12.1984 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW S. 394), des § 4 des Bestattungsgesetzes vom 17.06.2003 (GV NRW S. 313) und des § 33 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am folgende 19. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 beschlossen: § 1 - Änderungen (Fett gedruckt) § 5 - Gebührentarif Gebührensätze für den Erwerb der Nutzungsrechte an Wahl- und Reihengrabstätten - Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren Reihengrab, Personen ab 6 Jahren Urnenreihengrab Anonymes Urnengrab Pflegegrab Sarg Pflegegrab Urne 1.328,00 € 66,40 € 1.165,00 € 58,25 € 470,00 € 1.139,00 € 1.029,00 € 1.147,00 € 2.325,00 € 1.904,00 € Gebührensätze für die Grabanfertigung und Bestattung - Kinder bis zu 5 Jahren Personen ab 6 Jahren Urnenbeisetzung Anonyme Urnenbeisetzung Tiefbestattung Tieferlegung ohne Beisetzung Tieferlegung mit Beisetzung Ausgrabung Sarg Ausgrabung Urne Wiederbeisetzung Sarg Wiederbeisetzung Urne 302,80 € 673,00 € 269,20 € 269,20 € 1.009,50 € 1.211,40 € 1.682,40 € 1.211,40 € 269,20 € 538,40 € 201,90 € Gebührensatz für die Trägergestellung je Träger 44,50 € Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen - Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier - Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier - Aufbewahrung einer Leiche - Aufbewahrung Urne / Kindersarg Genehmigungsgebühren 353,00 € 176,50 € 105,90 € 53,00 € - Genehmigung von stehenden Grabmälern - Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je -2- 60,40 € - ein liegendes Denkmal - eine Grabeinfassung - eine Teilabdeckung - eine Ganzabdeckung - Zulassung von Gewerbetreibenden - Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten 36,20 € 36,20 € 36,20 € 36,20 € 36,20 € 24,20 € § 2 - Inkrafttreten Diese 19. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 tritt zum 01.01.2011 in Kraft. -3-