Daten
Kommune
Pulheim
Größe
20 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Termin
26.10.2010
09.11.2010
III / 20 - gs
(Amt/Aktenzeichen)
ö. S.
X
X
David Gerhards
(Verfasser/in)
335/2010
nö. S.
TOP
27.09.2010
(Datum)
BETREFF: 19. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2011
VERANLASSER/IN / ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
ja
nein
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
106.410 €
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2011
Jahr: 2012 ff
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
€
ja
106.410 €
*€
x nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Die Mittel für den städtischen Eigenanteil von 15% der Friedhofsunterhaltungskosten zur Finanzierung des öffentlichen Grüns müssen im Rahmen
der Haushaltsberatungen 2011 bereitgestellt werden. Die Finanzierung
erfolgt aus dem Produkt 013.011.001 Öffentliches Grün und Biotope. Gegenüber dem Jahr 2010 ergibt sich ein Minderbedarf von 1.930 €.
* Eine Aussage für die Jahre ab 2012 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die anliegende 19. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 19.12.1984.
ERLÄUTERUNGEN:
Aufgrund der Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen für das Haushaltsjahr 2011 ergibt sich das
Erfordernis, den § 5 - Gebührentarif in der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim
zum 01.01.2011 zu ändern.
Anlage VL 335/2010
-1-
Stadt Pulheim
- Rhein - Erft - Kreis 19. Änderung vom
19.12.1984
der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S.
950), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW
S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW S. 394), des § 4 des Bestattungsgesetzes vom
17.06.2003 (GV NRW S. 313) und des § 33 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim hat der Rat der
Stadt Pulheim in seiner Sitzung am
folgende 19. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 beschlossen:
§ 1 - Änderungen (Fett gedruckt)
§ 5 - Gebührentarif
Gebührensätze für den Erwerb der Nutzungsrechte an Wahl- und Reihengrabstätten
-
Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle
Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle
Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle
Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle
Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren
Reihengrab, Personen ab 6 Jahren
Urnenreihengrab
Anonymes Urnengrab
Pflegegrab Sarg
Pflegegrab Urne
1.328,00 €
66,40 €
1.165,00 €
58,25 €
470,00 €
1.139,00 €
1.029,00 €
1.147,00 €
2.325,00 €
1.904,00 €
Gebührensätze für die Grabanfertigung und Bestattung
-
Kinder bis zu 5 Jahren
Personen ab 6 Jahren
Urnenbeisetzung
Anonyme Urnenbeisetzung
Tiefbestattung
Tieferlegung ohne Beisetzung
Tieferlegung mit Beisetzung
Ausgrabung Sarg
Ausgrabung Urne
Wiederbeisetzung Sarg
Wiederbeisetzung Urne
302,80 €
673,00 €
269,20 €
269,20 €
1.009,50 €
1.211,40 €
1.682,40 €
1.211,40 €
269,20 €
538,40 €
201,90 €
Gebührensatz für die Trägergestellung je Träger
44,50 €
Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen
- Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier
- Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier
- Aufbewahrung einer Leiche
- Aufbewahrung Urne / Kindersarg
Genehmigungsgebühren
353,00 €
176,50 €
105,90 €
53,00 €
- Genehmigung von stehenden Grabmälern
- Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je
-2-
60,40 €
- ein liegendes Denkmal
- eine Grabeinfassung
- eine Teilabdeckung
- eine Ganzabdeckung
- Zulassung von Gewerbetreibenden
- Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten
36,20 €
36,20 €
36,20 €
36,20 €
36,20 €
24,20 €
§ 2 - Inkrafttreten
Diese 19. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 19.12.1984
tritt zum 01.01.2011 in Kraft.
-3-