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Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
22 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2011) Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2011) Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat Termin 26.10.2010 09.11.2010 III / 20 - gs (Amt/Aktenzeichen) ö. S. X X David Gerhards (Verfasser/in) 334/2010 nö. S. TOP 27.09.2010 (Datum) BETREFF: Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2011 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja ja nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 106.410 € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: 0€ - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2011 Jahr: 2012 ff Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 106.410 € *€ € ja x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Die Mittel für den städtischen Eigenanteil von 15% der Friedhofsunterhaltungskosten zur Finanzierung des öffentlichen Grüns müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 013.011.001 Öffentliches Grün und Biotope. Gegenüber dem Jahr 2010 ergibt sich ein Minderbedarf von 1.930 €. * Eine Aussage für die Jahre ab 2012 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Friedhofsgebühren 2011 und die für das Jahr 2011 nachfolgend aufgeführten Gebührensätze: Gebührensätze für den Erwerb der Nutzungsrechte an Wahl- und Reihengrabstätten sowie anonymen Grabstät-1- ten - Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren Reihengrab, Personen ab 6 Jahren Urnenreihengrab Anonymes Urnengrab Pflegegrab Sarg (neu) Pflegegrab Urne (neu) 1.328,00 € 66,40 € 1.165,00 € 58,25 € 470,00 € 1.139,00 € 1.029,00 € 1.147,00 € 2.325,00 € 1.904,00 € Gebührensätze für Grabanfertigung und Bestattung - Kinder bis zu 5 Jahren - Personen ab 6 Jahren - Urnenbeisetzung - Anonyme Urnenbeisetzung - Tiefbestattung - Tieferlegung ohne Beisetzung - Tieferlegung mit Beisetzung - Ausgrabung Sarg - Ausgrabung Urne - Wiederbeisetzung Sarg - Wiederbeisetzung Urne 302,80 € 673,00 € 269,20 € 269,20 € 1.009,50 € 1.211,40 € 1.682,40 € 1.211,40 € 269,20 € 538,40 € 201,90 € Gebührensatz für die Trägergestellung je Träger 44,50 € Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen - Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier - Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier - Aufbewahrung einer Leiche - Aufbewahrung Urne / Kindersarg 353,00 € 176,50 € 105,90 € 53,00 € Genehmigungsgebühren - Genehmigung von stehenden Grabmälern - Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je - ein liegendes Denkmal - eine Grabeinfassung - eine Teilabdeckung - eine Ganzabdeckung - Zulassung von Gewerbetreibenden - Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten 60,40 € 36,20 € 36,20 € 36,20 € 36,20 € 36,20 € 24,20 € ERLÄUTERUNGEN: Die Gebührensätze müssen aufgrund der Fallzahlenentwicklungen im Jahr 2011 wie nachfolgend dargestellt fast alle angehoben werden. Bei den Nutzungsrechten gibt es nur geringfügige Veränderungen. Die vom Rat beschlossenen Pflegegräber wurden erstmals kalkuliert. 2010 / € Nutzungsrechte Wahlgrab 20 Jahre Verlängerung Wahlgrab pro Jahr Urnenwahlgrab 20 Jahre Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr Reihengrab Kinder 1.316,00 65,80 1.166,00 58,30 470,00 -2- Änderung 0,9% 0,9% -0,1% -0,1% 0,0% 2011 / € 1.328,00 66,40 1.165,00 58,25 470,00 Reihengrab Urnenreihengrab Anonyme Urnengrabstätte Pflegegrab Sarg Pflegegrab Urne 1.130,00 1.034,00 1.156,00 2010 / € Grabanfertigung / Bestattung Kinder bis 5 Jahre Personen über 5 Jahre Urnenbeisetzung Anonyme Urnenbeisetzung Tiefbestattung Tieferlegung ohne Beisetzung Tieferlegung mit Beisetzung Ausgrabung Sarg Ausgrabung Urne Wiederbeisetzung Sarg Wiederbeisetzung Urne Gestellung eines Trägers Benutzung der Trauerhallen Aufbahrung Aufbahrung Sinnersdorf, alt Aufbewahrung Leichnam Aufbewahrung Urne Genehmigungsgebühren Denkmal stehend Genehmigung sonstiger Grabgestaltung Zulassung von Gewerbetreibenden Ausstellung Zufahrtberechtigung 0,8% -0,5% -0,8% neu neu Änderung 1.139,00 1.029,00 1.147,00 2.325,00 1.904,00 2011 / € 272,80 606,20 242,50 242,50 909,30 1.091,20 1.515,50 1.091,20 242,50 485,00 181,90 39,20 11,0% 11,0% 11,0% 11,0% 11,0% 11,0% 11,0% 11,0% 11,0% 11,0% 11,0% 13,5% 302,80 673,00 269,20 269,20 1.009,50 1.211,40 1.682,40 1.211,40 269,20 538,40 201,90 44,50 339,50 169,80 101,90 50,90 4,0% 3,9% 3,9% 4,1% 353,00 176,50 105,90 53,00 53,10 31,80 31,80 21,20 13,7% 13,8% 13,8% 14,2% 60,40 36,20 36,20 24,20 Die bereinigten Kosten nach Abzug der Nebenerträge liegen mit 996.106 € um 25.265 € (-2,47%) unter den gebührenrelevanten Kosten des Jahres 2010 (s. Seiten 1 und 2). Dies liegt im Wesentlichen an geringeren Abfallentsorgungskosten und an niedrigeren kalkulatorischen Zinsen. Die Zinsen werden aufgrund der langfristigen Zinsentwicklung mit 6,9% (bisher 7,0%) berechnet. Zudem wurde ein Teil der Friedhofserweiterungsfläche des Friedhofs Schürgespfad aus dem Friedhofszweck entlassen und der Nordparkfläche zugeordnet. Dieser Teil entfällt daher aus der Verzinsung der Friedhofsgrundstücke. Die kalkulierten Fallzahlen (s. Seite 6) liegen allerdings bei Grabanfertigungen, Trägergestellung, Trauerhallennutzungen und Genehmigungsgebühren aufgrund der Ergebnisse der letzten Jahre unterhalb der Kalkulationswerte des Jahres 2010. Daher müssen diese Gebührensätze zwischen 3,9% und 14,2% angehoben werden. Die Gebührensätze für den Erwerb der Nutzungsrechte unterliegen nur geringfügigen Veränderungen, da die Kostenstellenrechnung nur zu geringen Abweichungen zum Jahr 2010 führt und aufgrund der Pflegegräber neue Kostenträger eingeführt werden (s. Seite 6). -3-