Daten
Kommune
Pulheim
Größe
22 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Termin
26.10.2010
09.11.2010
III / 20 - gs
(Amt/Aktenzeichen)
ö. S.
X
X
David Gerhards
(Verfasser/in)
334/2010
nö. S.
TOP
27.09.2010
(Datum)
BETREFF:
Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2011
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
x
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
ja
nein
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
106.410 €
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
0€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2011
Jahr: 2012 ff
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
106.410 €
*€
€
ja
x
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Die Mittel für den städtischen Eigenanteil von 15% der Friedhofsunterhaltungskosten zur Finanzierung des öffentlichen Grüns müssen im Rahmen
der Haushaltsberatungen 2011 bereitgestellt werden. Die Finanzierung
erfolgt aus dem Produkt 013.011.001 Öffentliches Grün und Biotope. Gegenüber dem Jahr 2010 ergibt sich ein Minderbedarf von 1.930 €.
* Eine Aussage für die Jahre ab 2012 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Friedhofsgebühren 2011 und die für das Jahr 2011 nachfolgend aufgeführten Gebührensätze:
Gebührensätze für den Erwerb der Nutzungsrechte an Wahl- und Reihengrabstätten sowie anonymen Grabstät-1-
ten
-
Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle
Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle
Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle
Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle
Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren
Reihengrab, Personen ab 6 Jahren
Urnenreihengrab
Anonymes Urnengrab
Pflegegrab Sarg (neu)
Pflegegrab Urne (neu)
1.328,00 €
66,40 €
1.165,00 €
58,25 €
470,00 €
1.139,00 €
1.029,00 €
1.147,00 €
2.325,00 €
1.904,00 €
Gebührensätze für Grabanfertigung und Bestattung
- Kinder bis zu 5 Jahren
- Personen ab 6 Jahren
- Urnenbeisetzung
- Anonyme Urnenbeisetzung
- Tiefbestattung
- Tieferlegung ohne Beisetzung
- Tieferlegung mit Beisetzung
- Ausgrabung Sarg
- Ausgrabung Urne
- Wiederbeisetzung Sarg
- Wiederbeisetzung Urne
302,80 €
673,00 €
269,20 €
269,20 €
1.009,50 €
1.211,40 €
1.682,40 €
1.211,40 €
269,20 €
538,40 €
201,90 €
Gebührensatz für die Trägergestellung je Träger
44,50 €
Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen
- Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier
- Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier
- Aufbewahrung einer Leiche
- Aufbewahrung Urne / Kindersarg
353,00 €
176,50 €
105,90 €
53,00 €
Genehmigungsgebühren
- Genehmigung von stehenden Grabmälern
- Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je
- ein liegendes Denkmal
- eine Grabeinfassung
- eine Teilabdeckung
- eine Ganzabdeckung
- Zulassung von Gewerbetreibenden
- Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten
60,40 €
36,20 €
36,20 €
36,20 €
36,20 €
36,20 €
24,20 €
ERLÄUTERUNGEN:
Die Gebührensätze müssen aufgrund der Fallzahlenentwicklungen im Jahr 2011 wie nachfolgend dargestellt fast alle
angehoben werden. Bei den Nutzungsrechten gibt es nur geringfügige Veränderungen. Die vom Rat beschlossenen
Pflegegräber wurden erstmals kalkuliert.
2010 / €
Nutzungsrechte
Wahlgrab 20 Jahre
Verlängerung Wahlgrab pro Jahr
Urnenwahlgrab 20 Jahre
Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr
Reihengrab Kinder
1.316,00
65,80
1.166,00
58,30
470,00
-2-
Änderung
0,9%
0,9%
-0,1%
-0,1%
0,0%
2011 / €
1.328,00
66,40
1.165,00
58,25
470,00
Reihengrab
Urnenreihengrab
Anonyme Urnengrabstätte
Pflegegrab Sarg
Pflegegrab Urne
1.130,00
1.034,00
1.156,00
2010 / €
Grabanfertigung / Bestattung
Kinder bis 5 Jahre
Personen über 5 Jahre
Urnenbeisetzung
Anonyme Urnenbeisetzung
Tiefbestattung
Tieferlegung ohne Beisetzung
Tieferlegung mit Beisetzung
Ausgrabung Sarg
Ausgrabung Urne
Wiederbeisetzung Sarg
Wiederbeisetzung Urne
Gestellung eines Trägers
Benutzung der Trauerhallen
Aufbahrung
Aufbahrung Sinnersdorf, alt
Aufbewahrung Leichnam
Aufbewahrung Urne
Genehmigungsgebühren
Denkmal stehend
Genehmigung sonstiger Grabgestaltung
Zulassung von Gewerbetreibenden
Ausstellung Zufahrtberechtigung
0,8%
-0,5%
-0,8%
neu
neu
Änderung
1.139,00
1.029,00
1.147,00
2.325,00
1.904,00
2011 / €
272,80
606,20
242,50
242,50
909,30
1.091,20
1.515,50
1.091,20
242,50
485,00
181,90
39,20
11,0%
11,0%
11,0%
11,0%
11,0%
11,0%
11,0%
11,0%
11,0%
11,0%
11,0%
13,5%
302,80
673,00
269,20
269,20
1.009,50
1.211,40
1.682,40
1.211,40
269,20
538,40
201,90
44,50
339,50
169,80
101,90
50,90
4,0%
3,9%
3,9%
4,1%
353,00
176,50
105,90
53,00
53,10
31,80
31,80
21,20
13,7%
13,8%
13,8%
14,2%
60,40
36,20
36,20
24,20
Die bereinigten Kosten nach Abzug der Nebenerträge liegen mit 996.106 € um 25.265 € (-2,47%) unter den gebührenrelevanten Kosten des Jahres 2010 (s. Seiten 1 und 2). Dies liegt im Wesentlichen an geringeren Abfallentsorgungskosten
und an niedrigeren kalkulatorischen Zinsen. Die Zinsen werden aufgrund der langfristigen Zinsentwicklung mit 6,9%
(bisher 7,0%) berechnet. Zudem wurde ein Teil der Friedhofserweiterungsfläche des Friedhofs Schürgespfad aus dem
Friedhofszweck entlassen und der Nordparkfläche zugeordnet. Dieser Teil entfällt daher aus der Verzinsung der Friedhofsgrundstücke.
Die kalkulierten Fallzahlen (s. Seite 6) liegen allerdings bei Grabanfertigungen, Trägergestellung, Trauerhallennutzungen
und Genehmigungsgebühren aufgrund der Ergebnisse der letzten Jahre unterhalb der Kalkulationswerte des Jahres
2010. Daher müssen diese Gebührensätze zwischen 3,9% und 14,2% angehoben werden.
Die Gebührensätze für den Erwerb der Nutzungsrechte unterliegen nur geringfügigen Veränderungen, da die Kostenstellenrechnung nur zu geringen Abweichungen zum Jahr 2010 führt und aufgrund der Pflegegräber neue Kostenträger
eingeführt werden (s. Seite 6).
-3-