Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III / 20 - gs
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
26.10.2010
X
09.11.2010
X
David Gerhards
(Verfasser/in)
333/2010
nö. S. TOP
07.10.2010
(Datum)
BETREFF:
3. Änderung der Abwassergebührensatzung zum 01.01.2011
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
nein
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
1.612.870 €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
0€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2011
Jahr: 2012 ff
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
1.612.870 €
*€
€
ja
x
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011
bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem
Fachbudget 600.230 - Straßen - mit 1.420.170 € und aus
dem Fachbudget 020.300.040 - Immobilienmanagement - mit
192.700 €. Die Aufwandsreduzierung im Vergleich zur Kalkulation 2010 beträgt 3.500 €.
* Eine Aussage für die Jahre ab 2012 ist nicht möglich, da die
weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die in Anlage beigefügte 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim (Benutzungsgebührensatzung) vom 19.12.2008.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Aufgrund der Abwassergebührenkalkulation 2011 muss die Benutzungsgebührensatzung zum
01.01.2011 gemäß der Anlage angepasst werden.
Anlage zur Vorlage 333 / 2010
3. Änderung vom ….. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim (Benutzungsgebührensatzung) vom
19.12.2008
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4
des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950), sowie der §§ 51 ff. des Wassergesetzes für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S.
926), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV NRW S. 185), hat der
Rat der Stadt Pulheim am ……. folgende Satzung beschlossen:
§ 1 - Änderungen
§ 3 - Schmutzwassergebühren
- wird wie folgt geändert:
(8)
Die Schmutzwassergebühr beträgt für jeden angefangenen Kubikmeter Schmutzwasser (bezogen auf den Frischwasserbezug) jährlich 1,80 € / m³.
§ 4 - Niederschlagswassergebühren
- wird wie folgt geändert:
(4)
Die Gebühr beträgt für jeden angefangenen Quadratmeter bebauter bzw. überbauter
und/oder befestigter und an die städtische Abwasseranlage angeschlossener Fläche i. S. d.
Absatzes 1 jährlich 0,74 € / m².
§2
Diese 3. Änderung der Benutzungsgebührensatzung tritt zum 01.01.2011 in Kraft.
-2-