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Beschlussvorlage (3. Änderung der Abwassergebührensatzung zum 01.01.2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 - gs (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 26.10.2010 X 09.11.2010 X David Gerhards (Verfasser/in) 333/2010 nö. S. TOP 07.10.2010 (Datum) BETREFF: 3. Änderung der Abwassergebührensatzung zum 01.01.2011 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: 1.612.870 € - im Haushalt des laufenden Jahres: 0€ - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2011 Jahr: 2012 ff Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 1.612.870 € *€ € ja x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Fachbudget 600.230 - Straßen - mit 1.420.170 € und aus dem Fachbudget 020.300.040 - Immobilienmanagement - mit 192.700 €. Die Aufwandsreduzierung im Vergleich zur Kalkulation 2010 beträgt 3.500 €. * Eine Aussage für die Jahre ab 2012 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die in Anlage beigefügte 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim (Benutzungsgebührensatzung) vom 19.12.2008. ERLÄUTERUNGEN: -1- Aufgrund der Abwassergebührenkalkulation 2011 muss die Benutzungsgebührensatzung zum 01.01.2011 gemäß der Anlage angepasst werden. Anlage zur Vorlage 333 / 2010 3. Änderung vom ….. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim (Benutzungsgebührensatzung) vom 19.12.2008 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950), sowie der §§ 51 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV NRW S. 185), hat der Rat der Stadt Pulheim am ……. folgende Satzung beschlossen: § 1 - Änderungen § 3 - Schmutzwassergebühren - wird wie folgt geändert: (8) Die Schmutzwassergebühr beträgt für jeden angefangenen Kubikmeter Schmutzwasser (bezogen auf den Frischwasserbezug) jährlich 1,80 € / m³. § 4 - Niederschlagswassergebühren - wird wie folgt geändert: (4) Die Gebühr beträgt für jeden angefangenen Quadratmeter bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter und an die städtische Abwasseranlage angeschlossener Fläche i. S. d. Absatzes 1 jährlich 0,74 € / m². §2 Diese 3. Änderung der Benutzungsgebührensatzung tritt zum 01.01.2011 in Kraft. -2-