Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III / 20 - gs
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
26.10.2010
X
09.11.2010
X
David Gerhards
(Verfasser/in)
330/2010
nö. S. TOP
11.10.2010
(Datum)
BETREFF:
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2011
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren
2011.
2.
Der Rat beschließt für das Jahr 2011 die nachfolgend aufgeführten Gebührensätze:
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit 14-täglicher Leerung beträgt:
für ein
40 l Gefäß
79,78 €
für ein
60 l Gefäß
110,48 €
für ein
80 l Gefäß
141,26 €
für ein 120 l Gefäß
203,42 €
für ein 240 l Gefäß
391,77 €
-1-
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit wöchentlicher Leerung beträgt:
für ein 770 l Gefäß
2.460,60 €
für ein 1.100 l Gefäß
3.506,17 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich brauner Zusatzgefäße mit 43-maliger Leerung pro
Jahr beträgt:
für ein 120 l Gefäß
45,25 €
für ein 240 l Gefäß
90,50 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich blauer Zusatzgefäße mit 13-maliger Leerung pro
Jahr beträgt:
für ein 120 l Gefäß
3,87 €
für ein 240 l Gefäß
7,73 €
für ein 1.100 l Gefäß
35,43 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Abfallsäcke beträgt:
für einen 65 l Sack
4,65 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich des Holservices ab der 3. Abfuhr im Jahr beträgt:
je Grünschnittabfuhr
11,00 €
je Sperrmüllabfuhr
24,00 €
Die Gebührensätze für die Samstagsannahme sowie der Eigenkompostiererabschlag bleiben
unverändert. Die Gebührensätze für die Bestellung von Abfallgefäßen entfallen.
ERLÄUTERUNGEN:
Die Abfallentsorgungsgebühren können im Jahr 2011 für die grauen Restmüllgefäße und die braunen und blauen Zusatzgefäße sowie die Grünschnittabfuhr ab der 3. Sammlung wie folgt gesenkt
werden:
2010
40 l 14-tägig
60 l 14-tägig
80 l 14-tägig
120 l 14-tägig
240 l 14-tägig
770 l wöchentlich
1.100 l wöchentlich
65 l Abfallsack je Stk.
zusätzliche braune Tonne 120 l
zusätzliche braune Tonne 240 l
zusätzliche Altpapiertonne 120 l
zusätzliche Altpapiertonne 240 l
zusätzlicher Altapiercontainer 1.100 l
zusätzl. Grünschnittabfuhr ab 3. Abfuhr
zusätzl. Sperrmüllabfuhr ab 3. Abfuhr
Eigenkompostiererabschlag
Samstagsannahme 240 l
Samstagsannahme 480 l
Samstagsannahme cbm
Gefäßbe-, -um- u. -abbestellung bis 240 l
Gefäßbe-, -um- u. -abbestellung ab 770 l
83,87
116,71
149,63
216,07
417,16
2.623,30
3.738,72
4,89
63,14
126,29
3,88
7,76
35,59
18,00
24,00
-23,01
11,00
22,00
33,00
10,00
37,00
Änderung
2011
-4,88%
-5,34%
-5,59%
-5,85%
-6,09%
-6,20%
-6,22%
-4,91%
-28,34%
-28,34%
-0,31%
-0,44%
-0,44%
-38,89%
----------entfällt
entfällt
79,78
110,48
141,26
203,42
391,77
2.460,60
3.506,17
4,65
45,25
90,50
3,87
7,73
35,43
11,00
24,00
-23,01
11,00
22,00
33,00
-----
Ausschlaggebend für diese positive Entwicklung sind folgende Gründe:
-2-
Der Rhein-Erft-Kreis erhöht lt. Mitteilung der Kreisverwaltung die Beseitigungs- und Verwertungsgebühr für Restabfälle von derzeit 152,02 € / t auf voraussichtlich ca. 156,00 € / t. Die Bioabfallverwertungsgebühr sinkt dagegen von 101,30 € / t auf voraussichtlich rund 51,00 € / t und für
Grünschnitt sogar auf rund 27,00 € / t. Insgesamt ergibt sich daraus eine Entlastung des Gebührenhaushaltes von rund 478.000 €. Dies trägt entscheidend dazu bei, dass die Gebühren gesenkt
werden können.
Die Entlastung wird durch gestiegene Altpapiererlöse verstärkt. Gegenüber der Kalkulation für das
Jahr 2010 werden die Nebenerträge voraussichtlich mehr als das Doppelte betragen.
Die um die Nebenerträge bereinigten Kosten sinken um 15,52% auf 4.003.987 €. Da auch erneut
der Hauptkostenträger (l-Volumen der grauen Gefäße) gegenüber der Kalkulation 2010 um fast
10% aufgrund zulässiger Ummeldungen auf kleinere Abfallgefäße geschrumpft ist, errechnet sich
insgesamt eine Gebührenreduzierung bei den grauen Gefäßen von rund 5-6%.
Die stark reduzierten Bioverwertungskosten führen zu den ebenfalls deutlich sinkenden Gebühren
für zusätzliche Biotonnen und den Gebühren für Grünschnittsammlungen ab der 3. Abfuhr.
Aufgrund der geringfügig gestiegenen Restmüllgebühren beim Rhein-Erft-Kreis können die Gebühren für die Samstagsannahme und die Sperrmüllsammlungen ab der 3. Bestellung nicht gesenkt
werden.
Die Gebühren für den Tonnenwechsel, Bestellung und Abbestellung können entfallen. Es hat sich
im Laufe des Jahres heraus gestellt, dass der Aufwand, diese Gebühren zu erheben, insgesamt
höher liegt, als der Ertrag es rechtfertigt.
-3-