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Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2011) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2011) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 - gs (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 26.10.2010 X 09.11.2010 X David Gerhards (Verfasser/in) 330/2010 nö. S. TOP 11.10.2010 (Datum) BETREFF: Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2011 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2011. 2. Der Rat beschließt für das Jahr 2011 die nachfolgend aufgeführten Gebührensätze: Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit 14-täglicher Leerung beträgt: für ein 40 l Gefäß 79,78 € für ein 60 l Gefäß 110,48 € für ein 80 l Gefäß 141,26 € für ein 120 l Gefäß 203,42 € für ein 240 l Gefäß 391,77 € -1- Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit wöchentlicher Leerung beträgt: für ein 770 l Gefäß 2.460,60 € für ein 1.100 l Gefäß 3.506,17 € Die Benutzungsgebühr bezüglich brauner Zusatzgefäße mit 43-maliger Leerung pro Jahr beträgt: für ein 120 l Gefäß 45,25 € für ein 240 l Gefäß 90,50 € Die Benutzungsgebühr bezüglich blauer Zusatzgefäße mit 13-maliger Leerung pro Jahr beträgt: für ein 120 l Gefäß 3,87 € für ein 240 l Gefäß 7,73 € für ein 1.100 l Gefäß 35,43 € Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Abfallsäcke beträgt: für einen 65 l Sack 4,65 € Die Benutzungsgebühr bezüglich des Holservices ab der 3. Abfuhr im Jahr beträgt: je Grünschnittabfuhr 11,00 € je Sperrmüllabfuhr 24,00 € Die Gebührensätze für die Samstagsannahme sowie der Eigenkompostiererabschlag bleiben unverändert. Die Gebührensätze für die Bestellung von Abfallgefäßen entfallen. ERLÄUTERUNGEN: Die Abfallentsorgungsgebühren können im Jahr 2011 für die grauen Restmüllgefäße und die braunen und blauen Zusatzgefäße sowie die Grünschnittabfuhr ab der 3. Sammlung wie folgt gesenkt werden: 2010 40 l 14-tägig 60 l 14-tägig 80 l 14-tägig 120 l 14-tägig 240 l 14-tägig 770 l wöchentlich 1.100 l wöchentlich 65 l Abfallsack je Stk. zusätzliche braune Tonne 120 l zusätzliche braune Tonne 240 l zusätzliche Altpapiertonne 120 l zusätzliche Altpapiertonne 240 l zusätzlicher Altapiercontainer 1.100 l zusätzl. Grünschnittabfuhr ab 3. Abfuhr zusätzl. Sperrmüllabfuhr ab 3. Abfuhr Eigenkompostiererabschlag Samstagsannahme 240 l Samstagsannahme 480 l Samstagsannahme cbm Gefäßbe-, -um- u. -abbestellung bis 240 l Gefäßbe-, -um- u. -abbestellung ab 770 l 83,87 116,71 149,63 216,07 417,16 2.623,30 3.738,72 4,89 63,14 126,29 3,88 7,76 35,59 18,00 24,00 -23,01 11,00 22,00 33,00 10,00 37,00 Änderung 2011 -4,88% -5,34% -5,59% -5,85% -6,09% -6,20% -6,22% -4,91% -28,34% -28,34% -0,31% -0,44% -0,44% -38,89% ----------entfällt entfällt 79,78 110,48 141,26 203,42 391,77 2.460,60 3.506,17 4,65 45,25 90,50 3,87 7,73 35,43 11,00 24,00 -23,01 11,00 22,00 33,00 ----- Ausschlaggebend für diese positive Entwicklung sind folgende Gründe: -2- Der Rhein-Erft-Kreis erhöht lt. Mitteilung der Kreisverwaltung die Beseitigungs- und Verwertungsgebühr für Restabfälle von derzeit 152,02 € / t auf voraussichtlich ca. 156,00 € / t. Die Bioabfallverwertungsgebühr sinkt dagegen von 101,30 € / t auf voraussichtlich rund 51,00 € / t und für Grünschnitt sogar auf rund 27,00 € / t. Insgesamt ergibt sich daraus eine Entlastung des Gebührenhaushaltes von rund 478.000 €. Dies trägt entscheidend dazu bei, dass die Gebühren gesenkt werden können. Die Entlastung wird durch gestiegene Altpapiererlöse verstärkt. Gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2010 werden die Nebenerträge voraussichtlich mehr als das Doppelte betragen. Die um die Nebenerträge bereinigten Kosten sinken um 15,52% auf 4.003.987 €. Da auch erneut der Hauptkostenträger (l-Volumen der grauen Gefäße) gegenüber der Kalkulation 2010 um fast 10% aufgrund zulässiger Ummeldungen auf kleinere Abfallgefäße geschrumpft ist, errechnet sich insgesamt eine Gebührenreduzierung bei den grauen Gefäßen von rund 5-6%. Die stark reduzierten Bioverwertungskosten führen zu den ebenfalls deutlich sinkenden Gebühren für zusätzliche Biotonnen und den Gebühren für Grünschnittsammlungen ab der 3. Abfuhr. Aufgrund der geringfügig gestiegenen Restmüllgebühren beim Rhein-Erft-Kreis können die Gebühren für die Samstagsannahme und die Sperrmüllsammlungen ab der 3. Bestellung nicht gesenkt werden. Die Gebühren für den Tonnenwechsel, Bestellung und Abbestellung können entfallen. Es hat sich im Laufe des Jahres heraus gestellt, dass der Aufwand, diese Gebühren zu erheben, insgesamt höher liegt, als der Ertrag es rechtfertigt. -3-