Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
IV/660
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
26.10.2010
X
09.11.2010
X
Frau Buir
(Verfasser/in)
329/2010
nö. S. TOP
08.10.2010
(Datum)
BETREFF:
31. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren ( Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Pulheim vom 19.12.1984
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
44.900€
0
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
0
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2011
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
44.900€
€
€
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen
2011 bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem
Fachbudget 600.230 Straßen.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim
2. der Rat der Stadt Pulheim beschließt
die 31. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
-1-
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Pulheim vom 19.12.1984.
ERLÄUTERUNGEN:
Änderung der Gebührensätze
Die Gebührensätze für die Straßenreinigung 2011 müssen neu festgesetzt werden
- siehe Vorlage-Nr. 336 / Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2011
sowie Anlage 1.
Die Gebührensätze für 2011 verändern sich wie folgt:
Anliegerverkehr
innerörtlicher Verkehr
überörtlicher Verkehr
2011
1,25 €
1,31 €
1,23 €
2010
0,97 €
1,01 €
0,95 €
Manuelle Handreinigung
8,47 €
7,15 €
Änderung des Straßenverzeichnisses
Da sich im Laufe des Jahres 2010 verschiedene straßenbauliche Veränderungen im
Stadtgebiet ergeben haben (Es wurden neue Straßen benannt, andere müssen durch bauliche Veränderungen umklassifiziert werden) ist das derzeitige Straßenverzeichnis als Anlage 1 zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung nicht mehr auf dem
aktuellsten Stand.
Die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen müssen in das Straßenverzeichnis als
Anlage 1 zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung eingefügt werden.
-2-