Daten
Kommune
Pulheim
Größe
10 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Vorlage Nr: 329/10
Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Änderung der Gebührensätze
31. Änderung vom ................der
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsund Gebührensatzung) der Stadt Pulheim vom 19.12.1984
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009
(GV. NRW. S. 950), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen
(Straßenreinigungsgesetz NRW – StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S.12), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S 390) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 394) hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ………. folgende
31. Änderung der Satzung vom 19.12.1984 beschlossen:
Artikel I
§ 6 Abs. 8 Gebühren - Abgabenmaßstab erhält folgende Fassung:
Der Gebührensatz für die Reinigung der Fahrbahnen durch die Stadt und die darauf zu leistende Vorausleistung
beträgt bei wöchentlich einmaliger maschineller Reinigung jährlich je Meter Grundstücksseite, wenn das
Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend
a) dem Anliegerverkehr dient
b) dem innerörtlichen Verkehr dient
c) dem überörtlichen Verkehr dient
1,25 €
1,31 €
1,23 €
Der Gebührensatz für die manuelle Reinigung der in der Anlage 2 aufgeführten Straßen,
Wege und Plätze und die darauf zu leistende Vorausleistung beträgt bei wöchentlich
einmaliger manueller Reinigung jährlich je Meter Grundstücksseite
8,47 €
Wird wöchentlich mehrfach manuell gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr
entsprechend.
Artikel II
Diese Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 tritt zum
01.01.2011 in Kraft.