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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 329/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
10 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 329/2010)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Vorlage Nr: 329/10 Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Änderung der Gebührensätze 31. Änderung vom ................der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsund Gebührensatzung) der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW – StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S.12), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S 390) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 394) hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ………. folgende 31. Änderung der Satzung vom 19.12.1984 beschlossen: Artikel I § 6 Abs. 8 Gebühren - Abgabenmaßstab erhält folgende Fassung: Der Gebührensatz für die Reinigung der Fahrbahnen durch die Stadt und die darauf zu leistende Vorausleistung beträgt bei wöchentlich einmaliger maschineller Reinigung jährlich je Meter Grundstücksseite, wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient b) dem innerörtlichen Verkehr dient c) dem überörtlichen Verkehr dient 1,25 € 1,31 € 1,23 € Der Gebührensatz für die manuelle Reinigung der in der Anlage 2 aufgeführten Straßen, Wege und Plätze und die darauf zu leistende Vorausleistung beträgt bei wöchentlich einmaliger manueller Reinigung jährlich je Meter Grundstücksseite 8,47 € Wird wöchentlich mehrfach manuell gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend. Artikel II Diese Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 tritt zum 01.01.2011 in Kraft.