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Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung, Maßnahmen 30 und 31 hier: 4. Änderung der Gebührensatzung der Stadtbücherei Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
25 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
22.09.10, 21:12
Aktualisiert
10.11.10, 18:41
Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung, Maßnahmen 30 und 31
hier: 4. Änderung der Gebührensatzung der Stadtbücherei Pulheim) Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung, Maßnahmen 30 und 31
hier: 4. Änderung der Gebührensatzung der Stadtbücherei Pulheim) Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung, Maßnahmen 30 und 31
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Haupt- und Finanzausschuss Rat Termin ö. S. 30.09.2010 X 26.10.2010 X 09.11.2010 X Herr Gerten (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 291/2010 nö. S. TOP 9 16 19.07.2010 (Datum) BETREFF: Haushaltskonsolidierung, Maßnahmen 30 und 31 hier: 4. Änderung der Gebührensatzung der Stadtbücherei Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Rat / Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2011 ff Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ca. – 18.000 € € € ja nein wenn nein: Anmerkungen: Die Satzung wird zur Verbesserung der Einnahmesituation geändert. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt / der Rat beschließt, die der Vorlage beigefügte 4. Änderung der Satzung der Stadtbücherei Pulheim. ERLÄUTERUNGEN: Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 06.07.2010 Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, basierend auf Empfehlungen der Orga-Untersuchungen der Firma BSL, beschlossen. Diese Maßnahmen beinhalten u.a. zwei neu einzuführende Gebührenarten für die Stadtbücherei (Mahngebühren bei Erinnerungsschreiben und DVD-Ausleihgebühren für Erwachsene). Dazu muss die Gebührensatzung geändert werden. -1- Die Verwaltung nimmt dies zum Anlass, die Gebührensatzung komplett zu überarbeiten. Dabei werden bestehende Gebühren zum Teil angehoben (z.B. Säumnisgebühren) bzw. neue Angebote gemacht (z.B. Schnupperausweis). Damit wird nicht nur den o.g. Maßnahmen Rechnung getragen, sondern darüber hinaus ein weiterer Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet. 1. Jahresgebühr Die Höhe der Jahresgebühr (Kinder und Jugendliche: 2,50 €, Erwachsene: 18,00 €/erm. 9,00 € bzw. 2,50 €) wird nicht geändert. Die Verwaltung weist darauf hin, dass desöfteren nach einem Partnerausweis gefragt wird. In diesem Fall würde ein Partner die volle Jahresgebühr, der andere z.B. nur die Hälfte zahlen. Die Ausweise der Stadtbücherei sind grundsätzlich personengebunden und nicht übertragbar. Dies geschieht aus gutem Grund: das Medienangebot kostet viel Geld und dafür sollte jeder – gemäß seinen finanziellen Verhältnissen – zahlen. In einem Kino, Museum oder Fußballstadion muss auch jeder Einzelne Eintritt entrichten. Aus diesem Grund wird kein Partnerausweis angeboten. 2a. Kurzzeitausweis Viele öffentliche Bibliotheken bieten Kurzzeitausweise an, meist für ein Quartal. Die Bibliothek kann während dieser Zeit ohne Einschränkungen genutzt werden. Die Gebühr für einen Quartalsausweis liegt in der Regel etwas über dem rechnerischen Viertel der Jahresgebühr, z.B. kostet bei 18 € Jahresgebühr der Quartalsausweis 6 €. Viele Kundinnen und Kunden nutzen die Stadtbücherei nur für kurze Zeiträume. Für sie wäre ein solcher Ausweis von Vorteil. Möglicherweise ließen sich auch Neukunden gewinnen, denen 18 € Jahresgebühr zu hoch sind. Andererseits könnten einige von einer vollen Jahresmitgliedschaft auf eine Kurzzeitmitgliedschaft wechseln, was wiederum zu Mindereinnahmen führt. Aus diesem Grund wird kein Kurzzeitausweis, aber als einmalige Alternative ein Schnupperausweis angeboten (siehe Punkt 2b). 2b. Schnupperausweis Um Bürgerinnen und Bürger, die die Angebote der Stadtbücherei noch nicht kennen, die Möglichkeit zu geben, diese für einen kurzen Zeitraum zu testen, wird ein Schnupperausweis angeboten: - Gültigkeitsdauer: 3 Monate (1 Quartal) – Während dieser Zeit kann die Stadtbücherei in vollem Umfang genutzt werden. - Gebühr: 6,00 € - Die Gebühr sollte nicht zu hoch sein, da potenzielle Kunden zu einer Mitgliedschaft animiert werden sollen. - Schnupperausweis nur einmalig ausstellbar. Kunden können sich nach Ende der Schnuppermitgliedschaft jederzeit für eine Vollmitgliedschaft entscheiden. - Schnuppermitgliedschaft nicht für Benutzergruppen mit ermäßigter Jahresgebühr, da für diese nicht lohnenswert 3. Einzelausleihe Um Leserinnen und Lesern, die im Jahr nur einige wenige Bücher ausleihen, die Möglichkeit zu geben, dies ohne eine Vollmitgliedschaft zu tun, wird seit Juli 2006 die Möglichkeit der Einzelausleihe angeboten. Für jeden entliehenen Titel muss eine Ausleihgebühr von 2,50 € gezahlt werden, für eine weitere Verlängerung ebenfalls. Diese Einzelausleihe ist grundsätzlich mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden. Da diese Option nur von sehr wenigen Kunden (max. 6-8/Jahr) gewählt wurde, macht eine Beibehaltung vor dem Hintergrund des Arbeitsaufwandes wenig Sinn. Daher wird in Zukunft keine Einzelausleihe mehr angeboten. 4. DVD-Ausleihgebühr für Erwachsene Diese Gebühr wird bislang nicht erhoben. Sie ist Teil des vom Rat am 06.07.2010 verabschiedeten Maßnahmenkatalogs, basierend auf den Empfehlungen der Orga-Untersuchung. Aus fachlicher Sicht weist die Verwaltung auf mögliche Schwierigkeiten hin: a) Die Kunden zahlen eine im regionalen Vergleich hohe Jahresgebühr von 18,00 €, in der bislang alle Ausleihen enthalten sind. Offen ist die Akzeptanz einer Sondergebühr für DVDs. -2- b) DVDs haben weder inhaltlich noch vom materiellen Wert eine Sonderstellung, sondern gehören wie jedes andere Medium auch zum selbstverständlichen Angebot einer Öffentlichen Bibliothek. c) Immer wieder reklamieren Kunden DVDs, die nicht korrekt abgespielt werden können. Bei Zahlung einer Ausleihgebühr wird eine Erwartungshaltung bzgl. einwandfrei laufender DVDs bzw. Rückerstattung von Gebühren entstehen. Um die unter c) genannten möglichen Reklamationen abzuwenden, wird in die Satzung ein Passus eingearbeitet, dass bei beschädigten und damit nicht oder nur teilweise abspielbaren DVDs kein Anspruch auf Rückerstattung der Ausleihgebühr besteht. Über die Erfahrungen in der Ausleihpraxis wird die Verwaltung in einem Jahr berichten. 5. Mahngebühr Eine Mahngebühr wurde bislang nicht erhoben. Ihre Einführung ist Teil des vom Rat am 06.07.2010 verabschiedeten Maßnahmenkatalogs, basierend auf den Empfehlungen der OrgaUntersuchung. Für die erste bis dritte Erinnerung wird zukünftig zusätzlich zu den Säumnisgebühren eine Mahngebühr in Höhe von 1,00 € pro Schreiben berechnet. 6. Säumnisgebühr Ziel der Stadtbücherei ist eine möglichst pünktliche Rückgabe der entliehenen Medien, damit sie anderen Kundinnen und Kunden wieder zur Verfügung stehen. Um dieses Ziel besser zu erreichen, werden Säumnisgebühren erhoben. Diese werden von der Stadtbücherei taggenau (per EDV) abgerechnet. Pro überzogenem Öffnungstag und entliehenem Titel fällt eine Säumnisgebühr in Höhe von 0,10 € an. Die Stadtbücherei Pulheim erhebt im Vergleich zu anderen öffentlichen Bibliotheken niedrige Säumnisgebühren. Eine Erhöhung auf 0,20 € ist angemessen. Wer seine entliehenen Medien rechtzeitig zurückbringt bzw. verlängert, muss keine Säumnisgebühren zahlen. 7. Vormerkgebühr Entliehene Titel können vorgemerkt werden. In den meisten Fällen geschieht dies mittlerweile per Internet. Die bisherige Gebühr in Höhe von 0,50 € wird auf 1,00 € angehoben, basierend auf einer Mischkalkulation aus Bearbeitungsgebühr und Porto. 8. Fernleihgebühr Bücher und Zeitschriftenartikel, die im Bestand der Stadtbücherei nicht vorhanden sind, können über den Deutschen Leihverkehr per Fernleihe aus anderen Bibliotheken bestellt werden. Meist handelt es sich dabei um wissenschaftliche Fachliteratur. Mit Ausnahme der im Rhein-Erft-Kreis bestellten Titel müssen pro Bestellung 1,50 € an das Hochschulbibliothekszentrum NRW abgeführt werden. Dazu kommen (außer bei Kopien) Portokosten für die Rücksendung und die Abholbenachrichtigung. Eine Mischkalkulation ergibt eine durchschnittlichen Kostenaufwand von 3,00 € pro Bestellung. Bislang wird eine Fernleihgebühr in Höhe von 2,00 € erhoben. Eine Erhöhung auf 3,00 € ist angemessen. 9. Ersatzausweisgebühr Die Gebühr für einen Ersatzausweis (2,50 €) wird nicht angehoben, da diese kostendeckend ist. 10. Internetnutzung Die Internetnutzung ist für Personen mit einem gültigen Bibliotheksausweis kostenlos. Wer keinen Ausweis besitzt bzw. seine fällige Jahresgebühr nicht entrichtet hat, zahlt 1,00 € pro Stunde. Diese Gebühr wird nicht geändert, da diese ebenfalls kostendeckend ist. -3- Gebührenänderungen im Überblick: alte Gebühr Jahresgebühr: Kinder und Jugendliche: 2,50 €, Erwachsene: 18,00 €/erm. 9,00 € bzw. 2,50 € --Einzelausleihe (2,50 €/ pro Titel) ----- neue Gebühr keine Änderung Schnupperausweis: für drei Monate: 6,00 € entfällt DVD-Ausleihgebühr für Erwachsene: 1,00 €/ Titel Mahngebühr: 1,00 € pro Erinnerungsschreiben Säumnisgebühr: 0,10 € pro Titel und ÖffSäumnisgebühr: 0,20 €/ pro Titel und Öffnungstag nungstag Vormerkung: 0,50 € pro Titel Vormerkung: 1,00 € pro Titel Fernleihe: 2,00 € pro Bestellung Fernleihe: 3,00 € pro Bestellung Ersatzausweis: 2,50 € keine Änderung Internetnutzung: 1,00 € pro Stunde für Nichtkeine Änderung kunden Ein Partnerausweis und ein Kurzzeitausweis werden nicht eingeführt. Ergänzende Erläuterungen: Die Stadtbücherei erwägt aus Gründen der Kundenfreundlichkeit und sofern entsprechende Mittel (ca. 2.000 €) im Haushalt 2011 bereitgestellt werden, die Einrichtung eines Mail-Service. Jeder, der sich für diesen Service anmeldet, würde zeitnah Erinnerungsschreiben per E-Mail erhalten und könnte kurz vor Ablauf der Leihfrist an die Fälligkeit der entliehenen Medien erinnert werden. Auch sämtliche Abholbenachrichtigungen für vorgemerkte Titel bzw. Fernleihbestellungen könnten auf diese Weise schnell und automatisiert versendet werden. Durch die Automatisierung entsteht eine Reduzierung des Personalaufwands. Die Gebührensatzung in ihrer neuen Form soll am 01.01.2011 in Kraft treten, damit die Kundinnen und Kunden langfristig und ausführlich über die geplanten Maßnahmen informiert werden können. Geschätzte zusätzliche Einnahmen durch Änderung der Gebührensatzung: Die Kalkulation der zusätzlichen Einnahmen gestaltet sich schwierig, da sich die Reaktion der Nutzerinnen und Nutzer auf die geplanten Änderungen nicht prognostizieren lässt. Art der Gebühr Mahngebühr Schnupperausweis Fernleihen Vormerkungen Säumnisgebühr DVD-Ausleihgebühr für Erwachsene Gesamt zusätzliche Einnahmen Erläuterung 4.000 € Schätzung der Firma BSL Ausgehend von 1 Nutzer/in pro Woche (Ak400 € zeptanz kann nicht vorausgesagt werden) 500 € 500 € 4.000 € 10.600 € 20.000 € -4- Schätzung der Firma BSL