Daten
Kommune
Pulheim
Größe
13 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
10.11.10, 18:41
Aktualisiert
10.11.10, 18:41
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Inhalt der Datei
GEBÜHRENSATZUNG STADTBÜCHEREI PULHEIM
4. Änderungssatzung vom __________ zur Gebührensatzung für die Benutzung der
Stadtbücherei Pulheim vom 17.12.1991
Gemäß §§ 7 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW
S. 950) und der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in
der Fassung vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert am 30.06.2009 (GV NRW S. 950)
hat der Rat in seiner Sitzung am _________ folgende
4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Stadtbücherei Pulheim
beschlossen:
I.
§ 1 erhält folgende Fassung:
§ 1 - Gebühren
Für die Benutzung der Stadtbücherei Pulheim werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.
Die Gebühren betragen:
II.
Erstausstellung eines Büchereiausweises für Personen ab
vollendetem 18. Lebensjahr
(Gültigkeit: 12 Monate)
18,00 €
Ermäßigte Gebühr für folgende Personenkreise
(gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises):
Schüler, Schülerinnen & Auszubildende ab 18 Jahren,
Studenten, Studentinnen, Wehr- und Zivildienstleistende,
Schwerbehinderte (ab 80%)
Gültigkeit: 12 Monate
9,00 €
Büchereiausweis für Kinder und Jugendliche bis einschl.
17. Lebensjahr, sowie Arbeitslose, Leistungsempfänger
(überwiegender Lebensunterhalt) nach SGB II oder SGB XII
(gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises)
Gültigkeit: 12 Monate
2,50 €
Schnupperausweis (kann nur einmalig ausgestellt werden):
Gültigkeit: 3 Monate
6,00 €
DVD-Ausleihgebühr für Erwachsene:
für jede von einem Erwachsenen entliehene DVD
(gilt auch für Verlängerungen)
kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung bei beschädigten DVDs
1,00 €
Säumnisgebühren für alle Medien pro Exemplar und
Öffnungstag
0,20 €
Mahngebühr, pro Erinnerungsschreiben
1,00 €
Vormerkungen, pro Titel
1,00 €
Fernleihen, pro Titel
3,00 €
Ersatzausweis, pro Ausweis
2,50 €
Gebühr für Internetnutzung pro angefangene Stunde
(bei gültigem Benutzerausweis kostenlos)
1,00 €
Die Änderung tritt am 01.01.2011 in Kraft.
Pulheim, den
Frank Keppeler
Bürgermeister