Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
27.01.2010
Erstellt
01.03.10, 06:49
Aktualisiert
01.03.10, 06:49
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 12/2010
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -10- Datum: 05.01.2010
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
27.01.2010
Bemerkungen
Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.01.2010
Beschlussentwurf:
Auf Vorschlag der Arbeiterwohlfahrt wird Herr/Frau..........................................................................
als persönliche Vertretung von Henning Schmidt in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt wählte in seiner Sitzung am 17.12.2009 den Jugendhilfeausschuss der
Stadt Erftstadt. Auf Vorschlag der Arbeiterwohlfahrt wählte der Rat aus der gemeinsamen
Vorschlagsliste der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Rhein-Erft-Kreis Henning
Schmidt als ordentliches Mitglied und Sabine Weidenfeld als seine Stellvertretung.
Frau Weidenfeld hat mit Datum vom 29.12.2009 erklärt, die Wahl nicht anzunehmen.
Folglich ist eine neue Stellvertretung für Herrn Schmidt zu wählen.
In analoger Anwendung des § 4 AG KJHG, nach dem für den Fall, dass ein Mitglied vor Ablauf der
Wahlzeit der Vertretungskörperschaft ausscheidet, ein Ersatzmitglied auf Vorschlag derjenigen
Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte, zu wählen ist, liegt das
Vorschlagsrecht bei der Arbeiterwohlfahrt.
I.V.
(Erner)