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Beschlussvorlage (Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
27.01.2010
Erstellt
01.03.10, 06:49
Aktualisiert
01.03.10, 06:49
Beschlussvorlage (Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 12/2010 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -10- Datum: 05.01.2010 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 27.01.2010 Bemerkungen Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.01.2010 Beschlussentwurf: Auf Vorschlag der Arbeiterwohlfahrt wird Herr/Frau.......................................................................... als persönliche Vertretung von Henning Schmidt in den Jugendhilfeausschuss gewählt. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt wählte in seiner Sitzung am 17.12.2009 den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erftstadt. Auf Vorschlag der Arbeiterwohlfahrt wählte der Rat aus der gemeinsamen Vorschlagsliste der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Rhein-Erft-Kreis Henning Schmidt als ordentliches Mitglied und Sabine Weidenfeld als seine Stellvertretung. Frau Weidenfeld hat mit Datum vom 29.12.2009 erklärt, die Wahl nicht anzunehmen. Folglich ist eine neue Stellvertretung für Herrn Schmidt zu wählen. In analoger Anwendung des § 4 AG KJHG, nach dem für den Fall, dass ein Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft ausscheidet, ein Ersatzmitglied auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte, zu wählen ist, liegt das Vorschlagsrecht bei der Arbeiterwohlfahrt. I.V. (Erner)