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Mitteilungsvorlage (Gleichberechtigte Behandlung des Rad- und Fußgängerverkehrs an Lichtsignalanlagen in Pulheim hier: Zwischenbilanz)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
8,3 kB
Datum
17.11.2010
Erstellt
10.11.10, 07:36
Aktualisiert
11.11.10, 15:03
Mitteilungsvorlage (Gleichberechtigte Behandlung des Rad- und Fußgängerverkehrs an Lichtsignalanlagen in Pulheim
hier: Zwischenbilanz) Mitteilungsvorlage (Gleichberechtigte Behandlung des Rad- und Fußgängerverkehrs an Lichtsignalanlagen in Pulheim
hier: Zwischenbilanz)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV-66-12-18-1000 (Amt/Aktenzeichen) Termin 17.11.2010 Herr Würtz (Verfasser/in) ö. S. X 462/2010 nö. S. TOP 26.10.2010 (Datum) BETREFF: Gleichberechtigte Behandlung des Rad- und Fußgängerverkehrs an Lichtsignalanlagen in Pulheim hier: Zwischenbilanz Veranlasser: Verwaltung MITTEILUNG: In seiner Sitzung am 22.08.2007 hat der Tiefbau- und Verkehrsausschuss der Stadt Pulheim beschlossen, die Lichtsignalanlagen (LSA) im Stadtgebiet hinsichtlich einer parallelen Führung des Rad- und Fußgängerverkehrs zum Kfz-Verkehr zu überprüfen. Sukzessive sollen die vorhandenen LSA, die nur auf Anforderung des Radfahrers und Fußgängers deren Grünphase einleiten, durch die zuständigen Straßenbaulastträger umprogrammiert werden, soweit technisch möglich und finanziell realisierbar. Langfristig gesehen sollen alle LSA im Pulheimer Stadtgebiet eine Parallelschaltung für den Rad- und Fußgängerverkehr erhalten. Um einen Überblick über den Stand der Umrüstung zu bekommen, wurden der Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie der Rhein-Erft-Kreis, in deren Baulast sich der größte Teil der Anlagen befindet, angeschrieben, um den aktuellsten Sachstand zu erfahren. Eine Liste der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in 2007 noch nicht parallel geschalteten LSA mit aktuellem Stand der Umrüstung/ Umprogrammierung liegt ebenso wie die Antwortschreiben der Straßenbaulastträger als Anlage bei. Hinsichtlich der Knotenpunkte, deren Signalprogramm eine Busbeschleunigung beinhaltet, ist die geforderte Parallelschaltung nur durch eine kostenintensive Umplanung der Programme möglich. Die Verwaltung wird sich entsprechende Angebote für eine Umplanung der Signalisierung in den vier betroffenen Knotenpunkten einholen und den TVA in einer gesonderten Vorlage darüber informieren. Im Knotenpunkt L 183 (Bonnstraße)/ Sachsstraße wurde in der Nebenrichtung in Absprache zwischen dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Stadt Pulheim auf eine parallele Grünschaltung der Rad-/ Fußgängerverkehrs verzichtet. Zum einen besteht hier nur ein geringer Querungsbedarf der Radfahrer und Fußgänger, zum anderen würde sich eine Parallelschaltung negativ auf die „Grüne Welle“ auf der Bonnstraße auswirken. -1- -2-