Daten
Kommune
Pulheim
Größe
8,3 kB
Datum
17.11.2010
Erstellt
10.11.10, 07:36
Aktualisiert
11.11.10, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
IV-66-12-18-1000
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
17.11.2010
Herr Würtz
(Verfasser/in)
ö. S.
X
462/2010
nö. S. TOP
26.10.2010
(Datum)
BETREFF:
Gleichberechtigte Behandlung des Rad- und Fußgängerverkehrs an Lichtsignalanlagen in
Pulheim
hier: Zwischenbilanz
Veranlasser:
Verwaltung
MITTEILUNG:
In seiner Sitzung am 22.08.2007 hat der Tiefbau- und Verkehrsausschuss der Stadt Pulheim beschlossen, die Lichtsignalanlagen (LSA) im Stadtgebiet hinsichtlich einer parallelen Führung des
Rad- und Fußgängerverkehrs zum Kfz-Verkehr zu überprüfen.
Sukzessive sollen die vorhandenen LSA, die nur auf Anforderung des Radfahrers und Fußgängers
deren Grünphase einleiten, durch die zuständigen Straßenbaulastträger umprogrammiert werden,
soweit technisch möglich und finanziell realisierbar. Langfristig gesehen sollen alle LSA im Pulheimer Stadtgebiet eine Parallelschaltung für den Rad- und Fußgängerverkehr erhalten.
Um einen Überblick über den Stand der Umrüstung zu bekommen, wurden der Landesbetrieb
Straßenbau NRW sowie der Rhein-Erft-Kreis, in deren Baulast sich der größte Teil der Anlagen
befindet, angeschrieben, um den aktuellsten Sachstand zu erfahren.
Eine Liste der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in 2007 noch nicht parallel geschalteten LSA
mit aktuellem Stand der Umrüstung/ Umprogrammierung liegt ebenso wie die Antwortschreiben
der Straßenbaulastträger als Anlage bei.
Hinsichtlich der Knotenpunkte, deren Signalprogramm eine Busbeschleunigung beinhaltet, ist die
geforderte Parallelschaltung nur durch eine kostenintensive Umplanung der Programme möglich.
Die Verwaltung wird sich entsprechende Angebote für eine Umplanung der Signalisierung in den
vier betroffenen Knotenpunkten einholen und den TVA in einer gesonderten Vorlage darüber informieren.
Im Knotenpunkt L 183 (Bonnstraße)/ Sachsstraße wurde in der Nebenrichtung in Absprache zwischen dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Stadt Pulheim auf eine
parallele Grünschaltung der Rad-/ Fußgängerverkehrs verzichtet. Zum einen besteht hier nur ein
geringer Querungsbedarf der Radfahrer und Fußgänger, zum anderen würde sich eine Parallelschaltung negativ auf die „Grüne Welle“ auf der Bonnstraße auswirken.
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