Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anerkennung eines Vereins als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 Ausführungsgesetz KJHG NW hier: Kinderwald Pulheim e. V.)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
25.11.2010
Erstellt
16.11.10, 18:36
Aktualisiert
16.11.10, 18:36
Beschlussvorlage (Anerkennung eines Vereins als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 Ausführungsgesetz KJHG NW
hier: Kinderwald Pulheim e. V.) Beschlussvorlage (Anerkennung eines Vereins als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 Ausführungsgesetz KJHG NW
hier: Kinderwald Pulheim e. V.)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss II/512.1.23.89 Termin 25.11.2010 ö. S. X Andreas Großhennrich (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 416/2010 nö. S. TOP 22.09.2010 (Datum) BETREFF: Anerkennung eines Vereins als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 Ausführungsgesetz KJHG NW hier: Kinderwald Pulheim e. V. VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Kinderwald Pulheim e. V. HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein Kinderwald Pulheim e. V: als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 KJHG in Verbindung mit § 25 Ausführungsgesetz KJHG NW anzuerkennen. ERLÄUTERUNGEN: Der Verein Kinderwald Pulheim e. V. hat sich am 28.02.2010 in Pulheim gegründet. Er hat von dem Verein Waldfrösche e. V. mit Sitz in Frechen die Trägerschaft über den Kinderwald in Stommeln übernommen und ist damit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Pulheim aktiv. -1- Nach § 25 Ausführungsgesetz KJHG NW ist das Jugendamt nach Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses örtlich für die Anerkennung zuständig, wenn der Träger der freien Jugendhilfe seinen Sitz im Bezirk des Jugendamtes hat und dort überwiegend tätig ist. Dies trifft auf den Kinderwald Pulheim e. V. zu. Gegen die Anerkennung des Kinderwald Pulheim e. V. bestehen aus Sicht der Verwaltung des Jugendamtes keine Bedenken. Die Satzung und ein kurzer Tätigkeitsbericht über die Aktivitäten 2010 sind dieser Vorlage beigefügt. -2-