Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
16.11.10, 18:36
Aktualisiert
18.11.10, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
II / 52 10 20 / rf
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
23.11.2010
ö. S.
X
Herr Ritter
(Verfasser/in)
474/2010
nö. S. TOP
29.10.2010
(Datum)
BETREFF:
Zuwendungen an Sportvereine 2010
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit nimmt die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur finanziellen Förderung der Pulheimer Sportvereine zur Kenntnis:
1.
Zuschuss zu den Fahrtkosten des Stommelner Ringer Vereins e.V. 1987 in Höhe von
594,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien.
2.
Zuschuss zu den Fahrtkosten der Handball-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57
e.V. in Höhe von 326,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien.
3.
Zuschuss zu den Fahrtkosten der Tischtennis-Abteilung des TTC Grün-Weiß Brauweiler
1948 e.V. in Höhe von 335,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien.
-1-
4.
Zuschuss zu den Fahrtkosten der Basketball-Abteilung des TuS Schwarz-Weiß Brauweiler
1951 e.V. in Höhe von 524,00 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien.
5.
Zuschuss zu den Fahrtkosten der Handball-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57
e.V. in Höhe von 343,80 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien.
6.
Zuschuss zu den Fahrtkosten der Leichtathletik-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs
1924/57 e.V. in Höhe von 558,75 € gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien.
7.
Zuschuss für den Stadtsportverband Pulheim e.V. zur Deckung notwendiger Sachausgaben für das Jahr 2011 in Höhe von 800,00 € gemäß Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien.
8.
Zuschuss zu den Fahrtkosten der Raging Abbots Brauweiler e.V. in Höhe von 494,00 €
gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien.
9.
Zuschuss zu den Fahrtkosten der Sportschützen Geyen 1955 e.V. in Höhe von 90,00 €
gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien.
10.
Zuschuss für die Stommelner Bogenschützen e.V. zur Deckung notwendiger Sachausgaben in Höhe von 240,00 € gemäß Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien.
11.
Zuschuss für die Tischtennis-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. zur Deckung notwendiger Sachausgaben in Höhe von 50,00 € gemäß Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien.
12.
Energiekostenzuschuss für die Sportschützen Geyen 1955 e.V. in Höhe von 31,00 € gemäß Ziffer 3.3. der Förderungsrichtlinien.
ERLÄUTERUNGEN:
zu 1.
Mit Schreiben vom 16.3.2010 beantragte der Stommelner Ringer Verein e.V. 1987 einen
Fahrtkostenzuschuss für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften, gleichwertigen oder
sogar höherwertigen Wettkämpfen.
Gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt:
7.918 km x 0,25 € =
Zuschuss der Stadt (30 %) =
zu 2.
Mit Schreiben vom 5.7.2010 beantragte die Handball-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs
1924/57 e.V. für die 1. Damenmannschaft einen Fahrtkostenzuschuss für die Fahrten zu
Meisterschaftsspielen.
Gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt:
4.344 km x 0,25 € =
Zuschuss der Stadt (30 %) =
zu 3.
1.979,50 €
594,00 €
1.086,00 €
326,00 €
Mit Schreiben vom 20.7.2010 beantragte die Tischtennis-Abteilung des TTC Grün-Weiß
Brauweiler 1948 e.V. für die 1. Damenmannschaft einen Fahrtkostenzuschuss. Die Mannschaft spielt wieder in der Regionalliga.
Gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt:
4.470 km x 0,25 € =
Zuschuss der Stadt (30 %) =
1.117,50 €
335,00 €
-2-
zu 4.
Mit E-Mail vom 25.7.2010 beantragte der TuS Schwarz-Weiß Brauweiler 1951 e.V. für seine Basketball-Abteilung einen Fahrtkostenzuschuss für die Fahrten zu Meisterschaftsspielen (Regionalliga).
Gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt:
6.984 km x 0,25 € =
Zuschuss der Stadt (30 %) =
1.746,00 €
524,00 €
zu 5) Mit Schreiben vom 9.9.2010 beantragte die Handball-Abteilung des Pulheimer Sport-Clubs
1924/57 e.V. für die 1. Herrenmannschaft einen Fahrtkostenzuschuss für die Fahrten zu
Meisterschaftsspielen.
Gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt:
4.584 km x 0,25 € =
Zuschuss der Stadt (30 %) =
1.146,00 €
343,80 €
zu 6) Mit Schreiben vom 12.9.2010 beantragte die Leichtathletik-Abteilung des Pulheimer SportClubs 1924/57 e.V. einen Fahrtkostenzuschuss für die Mitglieder, die an Deutschen Meisterschaften oder gleichwertigen Wettkämpfen teilgenommen haben.
Gemäß Ziffer 3,5 der Förderungsrichtlinien wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt:
7.450 km x 0,25 € =
Zuschuss der Stadt (30 %) =
1.862,50 €
558,75 €
zu 7) Mit Schreiben vom 22.9.2010 beantragte der Stadtsportverband Pulheim e.V. seinen jährlichen Zuschuss in Höhe von 800 € zur Deckung notwendiger Sachausgaben für das Jahr
2011.
Gemäß Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien wurde der Zuschussbetrag wie in den vergangenen Jahren in voller Höhe gewährt.
zu 8) Mit E-Mail vom 5.10.2010 beantragten die Raging Abbots Brauweiler e.V. einen Fahrtkostenzuschuss für ihre Fahrten zu den Meisterschaftsspielen. Die Raging Abbots spielen in
der Bundesliga.
Gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt:
6.588 km x 0,25 € =
Zuschuss der Stadt (30 %) =
1.647,00 €
494,00 €
zu 9) Mit Schreiben vom 5.10.2010 beantragten die Sportschützen Geyen 1955 e.V. einen Fahrtkostenzuschuss für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften.
Gemäß Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt:
1.200 km x 0,25 € =
Zuschuss der Stadt (30 %) =
300,00 €
90,00 €
zu 10) Mit Schreiben vom 5.10.2010 beantragten die Stommelner Bogenschützen e.V. einen Zuschuss zur Deckung notwendiger Sachausgaben im Jugendbereich. Die Höhe der Anschaffungen beliefen sich auf 1.200,00 €.
Gemäß Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien wurde ein Zuschussbetrag in Höhe von
240,00 € (20 %) gewährt.
zu 11) Mit Schreiben vom 6.10.2010 beantragte die Tischtennis-Abteilung des Pulheimer SportClubs 1924/57 e.V. einen Materialkostenzuschuss.
-3-
Gemäß Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien wurde ein Zuschussbetrag in Höhe von
50,00 € gewährt (20 % der Gesamtkosten in Höhe von 250 €).
zu 12) Mit Schreiben vom 20.10.2010 beantragten die Sportschützen Geyen 1955 e.V. einen
Energiekostenzuschuss für das Jahr 2010. Die nachgewiesenen Kosten beliefen sich auf
316,00 €.
Gemäß Ziffer 3.3 der Förderungsrichtlinien wurde ein Zuschussbetrag in Höhe von 31,00 €
(10 %) gewährt:
-4-