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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 98 Geyen Bereich: nordöstlich des Nelleswegs Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 02.12.2009, TOP 16, Niederschrift S. 29)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
29.11.10, 18:40
Aktualisiert
29.11.10, 18:40
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
Bereich: nordöstlich des Nelleswegs
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 02.12.2009, TOP 16, Niederschrift S. 29) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
Bereich: nordöstlich des Nelleswegs
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 02.12.2009, TOP 16, Niederschrift S. 29)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 br/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 27.10.2010 ö. S. X Herr Brozio (Verfasser/in) 423/2010 1. Ergänzung nö. S. TOP 26.10.2010 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 98 Geyen Bereich: nordöstlich des Nelleswegs Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 02.12.2009, TOP 16, Niederschrift S. 29 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 98 Geyen sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) öffentlich auszulegen. Basis ist die Fassung der 1. Ergänzungsvorlage. - Auslegungsbeschluss ERLÄUTERUNGEN: -1- Basis für die Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf, der mit der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Planung (UPA) vom 06.10.2010 versandt wurde, war eine abgestimmte Vorplanung, die für den Sozialtrakt von einer zweigeschossigen Lösung ausging. Am 25.10.2010 – also weit nach Drucklegung für den UPA – wurde eine Alternative vorgelegt, die mit einer ebenerdigen Planung arbeitet. Diese Planungsalternative ermöglicht vermutlich eine relevant kostengünstigere Erstellung des Feuerwehrgerätehauses gegenüber einer Variante, in der Sozial- und ggf. Lagerräume im Obergeschoss untergebracht werden. Dies führt zu allerdings zu einer größeren Tiefe des Gebäudes. Entsprechend wurde der Bebauungsplanentwurf dahingehend angepasst, dass das Baufenster sowohl die ursprüngliche Lösung ermöglicht, aber auch die aktuelle kostensparende Ausführung berücksichtigt. Beide Lösungen sind städtebaulich relativ gleichwertig, zumal das Grundstück intensiv eingegrünt wird. Ergänzt wird die Planung durch die Festsetzung einer Lärmschutzwand zwischen den Wällen, die entfallen kann, wo der Gebäudekörper der Feuerwehr die Abschirmung bewirkt. Hiermit wird auf die Planung reagiert, die eine Gebäudeachse als reine Erweiterungsreserve vorsieht; dort wäre der Schallschutzschirm gegenüber der Wohnbebauung sonst lückenhaft. Faktisch wird also nur dort ein kurzer Wandabschnitt entstehen, wo eine Achse als Erweiterungsmöglichkeit für ein Fahrzeug offen bleibt. Um die Optionen für eine kostengünstigere Ausführung des Feuerwehrgerätehauses nicht zu verstellen, hat sich die Verwaltung für den Weg einer Tischvorlage als Ergänzungsvorlage entschieden. Eine Verschiebung verbot sich, da die Verwendung von Mitteln des Konjunkturpaketes II vorgesehen ist und dies eine Durchführung und Abrechnung zumindest eines Teiles der Maßnahme bis zum Ende des Jahres 2011 erfordert. Durch die vorgenommen Anpassungen wurden der Rechtsplanentwurf in seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (nur die Baufläche des Feuerwehrgerätehauses, den Lärmschutz und eine kleine Abrundung der Grünfläche an der Einfahrt betreffend) und entsprechend die Begründung mit dem Umweltbericht verändert. Diese geänderten Unterlagen sind dieser Ergänzungsvorlage zum Austausch beigefügt. Ebenso ist ein Auszug aus der Objektplanung für das Feuerwehrgerätehaus beigefügt, um den Grund für die vorgeschlagene Änderung nachvollziehbar zu machen. Zusätzlich wird mit dieser Ergänzungsvorlage eine als Bürgerantrag eingegangene Anregung (des Eingabestellers B1 FBÖ) mit einer Unterschriftenliste zur Kenntnis gegeben. Diese soll im Rahmen der Abwägung behandelt werden. Die Anregung enthält eine Frage, zu der jedoch unmittelbar eine Information ergänzt werden soll. Die Petenten wünschen Auskunft über die Alternativstandorte, welche innerhalb der Verwaltung vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 98 Geyen geprüft wurden sowie über die Gründe der getroffenen Auswahl. Hierzu ist als Anlage das Schreiben des Amtes 37 Feuerschutz/Rettungsdienst/Katastrophenschutz als Anlage beigefügt, mit dem die Einleitung der Planung erbeten wurde (bereits Anlage zur Sitzungsvorlage SV 512/2009 vom 02.12.2009), ebenso eine aktuelle Stellungnahme zu dieser Frage. Ein Übersichtsplan erläutert die Lage der beschriebenen Suchräume. Die Eingabe wurde bereits dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben. -2-