Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
29.11.10, 18:40
Aktualisiert
29.11.10, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61 br/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
27.10.2010
ö. S.
X
Herr Brozio
(Verfasser/in)
423/2010 1.
Ergänzung
nö. S. TOP
26.10.2010
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
Bereich: nordöstlich des Nelleswegs
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 02.12.2009, TOP 16, Niederschrift S. 29
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 98 Geyen sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) öffentlich
auszulegen. Basis ist die Fassung der 1. Ergänzungsvorlage.
- Auslegungsbeschluss
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Basis für die Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf, der mit der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt
und Planung (UPA) vom 06.10.2010 versandt wurde, war eine abgestimmte Vorplanung, die für den Sozialtrakt von einer
zweigeschossigen Lösung ausging. Am 25.10.2010 – also weit nach Drucklegung für den UPA – wurde eine Alternative
vorgelegt, die mit einer ebenerdigen Planung arbeitet. Diese Planungsalternative ermöglicht vermutlich eine relevant
kostengünstigere Erstellung des Feuerwehrgerätehauses gegenüber einer Variante, in der Sozial- und ggf. Lagerräume
im Obergeschoss untergebracht werden.
Dies führt zu allerdings zu einer größeren Tiefe des Gebäudes. Entsprechend wurde der Bebauungsplanentwurf dahingehend angepasst, dass das Baufenster sowohl die ursprüngliche Lösung ermöglicht, aber auch die aktuelle kostensparende Ausführung berücksichtigt. Beide Lösungen sind städtebaulich relativ gleichwertig, zumal das Grundstück intensiv
eingegrünt wird.
Ergänzt wird die Planung durch die Festsetzung einer Lärmschutzwand zwischen den Wällen, die entfallen kann, wo der
Gebäudekörper der Feuerwehr die Abschirmung bewirkt. Hiermit wird auf die Planung reagiert, die eine Gebäudeachse
als reine Erweiterungsreserve vorsieht; dort wäre der Schallschutzschirm gegenüber der Wohnbebauung sonst lückenhaft. Faktisch wird also nur dort ein kurzer Wandabschnitt entstehen, wo eine Achse als Erweiterungsmöglichkeit für ein
Fahrzeug offen bleibt.
Um die Optionen für eine kostengünstigere Ausführung des Feuerwehrgerätehauses nicht zu verstellen, hat sich die
Verwaltung für den Weg einer Tischvorlage als Ergänzungsvorlage entschieden. Eine Verschiebung verbot sich, da die
Verwendung von Mitteln des Konjunkturpaketes II vorgesehen ist und dies eine Durchführung und Abrechnung zumindest eines Teiles der Maßnahme bis zum Ende des Jahres 2011 erfordert.
Durch die vorgenommen Anpassungen wurden der Rechtsplanentwurf in seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (nur die Baufläche des Feuerwehrgerätehauses, den Lärmschutz und eine kleine Abrundung der Grünfläche an
der Einfahrt betreffend) und entsprechend die Begründung mit dem Umweltbericht verändert. Diese geänderten Unterlagen sind dieser Ergänzungsvorlage zum Austausch beigefügt. Ebenso ist ein Auszug aus der Objektplanung für das
Feuerwehrgerätehaus beigefügt, um den Grund für die vorgeschlagene Änderung nachvollziehbar zu machen.
Zusätzlich wird mit dieser Ergänzungsvorlage eine als Bürgerantrag eingegangene Anregung (des Eingabestellers B1
FBÖ) mit einer Unterschriftenliste zur Kenntnis gegeben. Diese soll im Rahmen der Abwägung behandelt werden. Die
Anregung enthält eine Frage, zu der jedoch unmittelbar eine Information ergänzt werden soll. Die Petenten wünschen
Auskunft über die Alternativstandorte, welche innerhalb der Verwaltung vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 98
Geyen geprüft wurden sowie über die Gründe der getroffenen Auswahl. Hierzu ist als Anlage das Schreiben des Amtes
37 Feuerschutz/Rettungsdienst/Katastrophenschutz als Anlage beigefügt, mit dem die Einleitung der Planung erbeten
wurde (bereits Anlage zur Sitzungsvorlage SV 512/2009 vom 02.12.2009), ebenso eine aktuelle Stellungnahme zu dieser Frage. Ein Übersichtsplan erläutert die Lage der beschriebenen Suchräume.
Die Eingabe wurde bereits dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben.
-2-