Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,5 MB
Datum
08.12.2010
Erstellt
03.12.10, 18:53
Aktualisiert
03.12.10, 18:53
Stichworte
Inhalt der Datei
raskin
Umwelt p l a n u n g und
Umwelt berat ung GbR
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Titel:
Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 95
(Stadt Pulheim)
Datum:
11. November 2010
Auftraggeber:
Firma Schulz Bauschutt-, Schwarzdecken- und
Aufbereitungs-GmbH (Hürth-Burbach)
Ansprechpartner:
Herr H. Brzoska
(Brzoska Consult Partnerschaft)
Auftrag vom:
5. Oktober 2010
Projekt-Nr.:
31-10
Auftragnehmer:
raskin, Umweltplanung und -beratung GbR
Projektbearbeitung:
Dipl.-Umweltwiss. Jörn Gutzeit
Dr. Richard Raskin
Dorothee Raskin + Dr. Richard Raskin
Kirberichshofer Weg 6, D-52066 Aachen
Fon +49(0)241-53 43 39, Fax +49(0)241-54 36 18, info@raskin-ac.de
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LPB Vorhabensbezogener B-Plan Nr. 95 Stadt Pulheim
I
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1
Veranlassung ..............................................................................................1
2
2.1
2.2
Vorgehensweise .........................................................................................1
Naturschutzfachliche Eingriffsregelung.........................................................1
Artenschutz-Vorprüfung................................................................................2
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Aktueller Zustand von Natur und Landschaft ..........................................4
Lage und Größe des Plangebietes ...............................................................4
Naturräumliche Grundlagen..........................................................................5
Biotoptypen...................................................................................................6
Planungsrelevante Arten ..............................................................................8
3.4.1 Fundortdaten des LANUV ..................................................................8
3.4.2 Potentielle Vorkommen im Wirkraum.................................................8
3.4.3 Eingeengter Pool planungsrelevanter Arten.......................................9
Landschaftsbild und Naherholung ..............................................................10
4
Planerische und rechtliche Vorgaben.....................................................11
5
Beschreibung des Vorhabens .................................................................12
6
Auswirkungen auf Natur und Landschaft...............................................13
7
Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen ....................14
8
Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft ...16
9
9.1
9.2
Ausgleichsmaßnahmen............................................................................17
Ausgleichsfläche Süd .................................................................................17
Ausgleichsfläche Nord ................................................................................18
10
Artenschutzfachliche und -rechtliche Beurteilung ................................19
11
Zusammenfassung ...................................................................................20
12
Quellen.......................................................................................................21
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II
Dokumentation
Foto-Dokumentation
Dok.-Tab. 1: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5006 (Frechen)
Pflanzanleitung für eine naturnahe Eingrünung
Pflanzanleitung für die Ausgleichsfläche Nord
Karten
Karte 1:
Karte 2:
Ist-Zustand der Biotoptypen im Eingriffsraum und auf den Ausgleichsflächen (M 1 : 2.000)
Plan-Zustand der Biotoptypen im Eingriffsraum und auf den Ausgleichsflächen (M 1 : 2.000)
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1
1 Veranlassung
Die Firma Schulz Bauschutt-, Schwarzdecken- und Aufbereitungs-GmbH (HürthBurbach) soll umgesiedelt werden. Die Umsiedlung ist wegen der neuen Ortsumgehung (B 59n) erforderlich, da diese das bisherige Betriebsgelände durchschneidet (Abb. 1).
Aus städtebaulicher Sicht soll die Umsiedlung über den vorhabensbezogenen
Bebauungsplan Nr. 95 der Stadt Pulheim vorbereitet werden. Im Rahmen der
Aufstellung dieses B-Plans ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan inklusive
artenschutzrechtlicher Betrachtung für den Vorhabens- und Erschließungsplan
zur Umsiedlung zu erstellen.
Die raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR wurde am 5. Oktober
2010 von der Brzoska Consult Partnerschaft im Namen der Firma Schulz mit der
Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplanes beauftragt.
2 Vorgehensweise
2.1 Naturschutzfachliche Eingriffsregelung
Die Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen der Abarbeitung
der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG erfolgt auf
Grundlage der „Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen“ nach LUDWIG (1991).
Unter Anwendung dieser Methode erfolgt eine sachgerechte Erfassung und Bewertung von Natur und Landschaft sowie der aufgrund der Planung zu erwartenden Eingriffe.
Auf Grundlage einer am 02.11.2010 durchgeführten Biotoptypenkartierung wurden die aktuell auf der Vorhabensfläche vorhandenen Biotoptypen (Lebensräume) anhand einer Biotoptypenliste für den Naturraum 3 „Tiefland - Lössbörden“
bewertet.
Die regionalisierte Liste führt zu jedem Biotoptyp Wertpunkte für die folgenden sechs
Bewertunsgkriterien auf, deren Summe den Biotopwert ergibt: Natürlichkeit (N), zeitliche
und räumliche Wiederherstellbarkeit (W), Gefährdungsgrad (G), Maturität (M, Reifegrad
innerhalb des Sukzessionsablaufes), Struktur- und Artenvielfalt (SAV) und der Häufigkeit
(H) bezogen auf den Naturraum. Da auf der Vorhabensfläche keine gefährdeten oder
naturnahen Biotope vorhanden sind, entfällt das weitere Kriterium „Vollkommenheit“ (V).
Den Einzelkriterien ist jeweils ein Wertefaktor in der Skala von 0 bis 5 zugeordnet, so
dass der Summenwert maximal 30 bzw. mit dem Kriterium „V“ 35 erreicht. Dabei entspricht 0 dem geringsten und 35 dem höchsten Wert für Naturschutz und Landschafts-
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pflege. Das Verfahren sieht die Möglichkeit vor, vom Regelfall abweichende Biotoptypen
auf- oder abzuwerten.
Der Einzelflächenwert eines Biotoptyps ergibt sich durch Multiplikation des Biotopwerts
mit der Flächengröße und dem Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes durch die
Summenbildung der Einzelflächenwerte.
Die Realisierung des Vorhabens führt in den überwiegenden Fällen zu einem Ersatz der
bestehenden Biotoptypen durch andersartige Lebensräume. Die Subtraktion des Gesamtflächenwertes B nach der Rekutivierung von dem Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes ergibt die Gesamtbilanz. Sie stellt ein Maß für den Erfüllungsgrad der
Kompensation dar, d.h. sie verdeutlicht, inwieweit die aufgrund des Vorhabens unvermeidbaren Eingriffe durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren sind.
Die Ergebnisse der Bewertung werden kartographisch und tabellarisch dargestellt. Als Grundlage zur Kartenerstellung dienten die DGK 5-Blätter „5007/01
Stockheimer Hof" und "5007/07 Widdersdorf".
2.2 Artenschutz-Vorprüfung
Die Artenschutz-Vorprüfung wird unter besonderer Berücksichtigung der Verwaltungsvorschrift Artenschutz durchgeführt (MUNLV 2010). Durch eine überschlägige Prognose wird geklärt, ob und gegebenenfalls bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können.
Hierzu wird in einem ersten Arbeitsschritt eine Vorprüfung des Artenspektrums
durchgeführt. Aufgabe ist zu klären, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten
aktuell bekannt oder zu erwarten sind. Das Artenschutzregime bei Planungs- und
Zulassungsverfahren ist nach der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes auf
die streng geschützten Arten und die europäischen Vogelarten beschränkt. Zu
den europäischen Vogelarten zählen nach der VS-RL alle in Europa heimischen
wildlebenden Vogelarten. Streng geschützt sind neben den europäischen Vogelarten FFH-Anhang-IV-Arten sowie Arten, die in einer Rechtsverordnung nach
§ 54 Absatz 1 Nummer 2 BNatSchG aufgeführt sind.
Zur Einengung des Pools planungsrelevanter Arten wurde das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ ausgewertet (LANUV 2010a).
Hierzu erfolgte zunächst eine Abfrage der auf dem Messtischblatt Frechen (TK 25
5006) vorkommenden planungsrelevanten Arten. Durch die Verschneidung der
Lebensraumansprüche der ermittelten Arten mit der Biotop- und Habitatausstattung im Plangebiet wird der Artenpool weiter eingeengt. Zur Ermittlung der Biotopund Habitatausstattung erfolgte eine Begehung des Plangebietes am 02.11.2010.
Darüber hinaus erfolgte eine Auswertung der Landschaftsinformationssammlung
@LINFOS und konkrete Abfrage bei der LANUV (21.10.2010).
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Im zweiten Arbeitsschritt erfolgt eine Vorprüfung der Wirkfaktoren. Es wird beurteilt, bei welchen (potentiell) im Raum verbreiteten planungsrelevanten Arten
aufgrund der Wirkungen des Vorhabens Konflikte mit den artenschutzrechtlichen
Vorschriften möglich sind. Nach § 44 I BNatSchG ist es verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie
zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus
der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung
liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen
Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders
geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
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3 Aktueller Zustand von Natur und Landschaft
3.1 Lage und Größe des Plangebietes
Das Firmengelände der Fa. Schulz liegt im Südosten der Stadt Pulheim am Ende
der Otto-Lilienthal-Straße (Abb. 1). Die Umsiedlung soll auf dem nördlich angrenzenden 2,7 ha großen Flurstück erfolgen (Gemarkung Pulheim, Flur 1, Flurstück
89). Der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim sieht für das Plangrundstück
eine gewerbliche Baufläche vor.
Abb. 1: Lage des Plangebietes im Raum (Ausschnitt aus der digitalen DGK5).
Das Plangebiet schließt sich unmittelbar an das Gewerbegebiet „Otto-LilienthalStraße“ an (Dok. Foto 1). Südlich des Plangebiets verläuft ein Wirtschaftsweg, an
den wiederum die Eisenbahntrasse Köln-Pulheim angrenzt. Nördlich schließt an
das Plangebiet eine Pferdekoppel 8 an, die früher als Mülldeponie der Stadt genutzt wurde. Östlich des Plangebiets liegt ein Acker.
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5
Das Flurstück 89 ist ein ehemaliges Kiesabbaugebiet, das nach der Auskiesung
als Bodenaushubdeponie der Stadt Pulheim diente. Das Bodenaushubmaterial
wurde zwischenzeitlich abgetragen. Aktuell wird das Plangebiet in einem kleinen
bereich von der Fa. Schulz als Lagerfläche genutzt. Der Großteil der Fläche liegt
brach.
3.2 Naturräumliche Grundlagen
Das Plangebiet gehört naturräumlich zur „Köln-Bonner Rheinebene und linksrheinischen Mittelterrassenplatte“ (Nr. 551) und als Untereinheit zur Rommerskirchener Lössplatte“ (Nr. 551.42). Dies ist eine durch Trockenrinnen flachwellig zerteilte Lössplatte, die mit verschwemmten Löss bedeckt ist (GLÄSSER 1978).
Natürlicher Bodentyp auf den mit Löss bedeckten Kiesen und Sanden sind Parabraunerden, die stellenweise pseudovergleyt sind (SCHALICH 1972). Durch die
Auskiesung und die anschließende Nutzung als Bodendeponie wurden die natürlichen Böden zerstört. Aktuell ist davon auszugehen, dass ein Gemisch verschiedener Bodenarten vorliegt.
Die potentielle natürliche Vegetation wäre nach TRAUTMANN (1991) der Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald, stellenweise auch Flattergras-Buchenwald. Vorherrschende Baumart auf den basenhaltigen Böden ist die Rotbuche. Typische Begleiter sind Hainbuche, Winterlinde, Stiel- und Traubeneiche. Bodenständige Gehölze sind darüber hinaus Salweide, Hasel, Weißdorn, Hundsrose, Schlehe und
Hartriegel. Aufgrund der Fruchtbarkeit der Böden werden nahezu alle Standorte
dieser Waldtyps landwirtschaftlich genutzt. Nur 0,6 % der Standorte dieser potentiell natürlichen Vegetationseinheit werden als Wald genutzt.
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3.3 Biotoptypen
Das Plangrundstück beherbergt verschiedene Biotoptypen der Ruderalfluren und
Pioniergehölze (Karte 1). Nachfolgend werden diejenigen Biotoptypen beschrieben und nach dem Verfahren von LUDWIG (1991) bewertet, die im Rahmen der
geplanten Firmenverlegung beeinträchtigt werden.
Bäume und Pioniergehölze
Einzelbäume (BF31, 12 P) 1
Auf der südlichen Plangebietsgrenze steht eine einzelne, etwa 5 m hohe Baumweide (Salix spec.). Dieser Baum kann in den geplanten Pflanzstreifen integriert
werden.
Ansonsten laufen im Plangebiet jüngere Pioniergehölze auf. Neben der vorherrschenden Sandbirke (Betula pendula) sind Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)
sowie die fremdländischen Gehölze Schmetterlingsstrauch (Buddleja davidii) und
Robinie (Robinia pseudacacia) vertreten. Aufgrund des geringen Alters dieser
Gehölze und ihrer geringen Deckung sind die Biotoptypen den Ruderalfluren zuzuordnen.
Im Bereich der Schaltstation am Bahnübergang steht südwestlich des Plangebietes weiterhin ein mehrstämmiger Feldahorn (Acer campestre).
Ruderalfluren
ausdauernde Sandreitgrasflur (HP7, 13 P)
Der überwiegende Bereich des Plangebietes wird von einer ausdauernden, dichten und artenreichen Ruderalflur eingenommen, in der das hochwüchsige Sandreitgras (Calamagrostis epigejos) dominiert (Dok. Foto 2). Dieses Süßgras besiedelt auch gerne Schlagfluren in Wirtschaftswäldern. Typische Begleiter sind
Knäuelgras (Dactylis glomerata), Gänsefingerkraut (Potentilla anserina), Kriechendes Fingerkraut (P. reptans), Wilde Möhre (Daucus carota), Nachtkerze (Oenothera biennis), Weißer Steinklee (Melilotus alba), Wilde Karde (Dipsacus sylvaticus), Bunte Kronwicke (Coronilla varia), Einjähriges Berufkraut (Erigeron annuus), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) und zahlreiche andere Ruderalpflanzen.
1
in Klammern: Biotoptypen-Code und Wertpunkte
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7
Durch gelegentliche Mahd konnten sich einige Grünlandarten etablieren, wie beispielsweise Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Herbst-Löwenzahn (Leontodon
autumnalis), Rotschwingel (Festuca rubra), Weißklee (Trifolium repens) sowie
Krauser und Stumpfblättriger Ampfer (Rumex crispus et obtusifolius). Kratzbeere
(Rubus caesius) und Brombeere (R. fruticosus agg.) deuten auf die tendenzielle
Wiederbewaldung hin, die durch die gelegentliche Mahd aber immer wieder unterbrochen wird.
Die Vegetationszusammensetzung deutet auf einen frischen, mäßig nährstoffreichen und wärmebegünstigten Standort hin. Kleinflächig sind wechselnasse Senken ausgebildet, die neben dichten Moospolstern durch die Blaugrüne Binse
(Juncus inflexus) gekennzeichnet sind.
kurzlebige Greiskraut-Ruderalflur (HP8, 11 P)
Im Bereich des Lagerplatzes finden regelmäßige Störungen statt. Dies begünstigt
einjährige Pionierarten, wie das vorherrschende Schmalblättrige Greiskraut (Senecio inaequidens). An weniger gestörten Stellen in diesem Bereich können sich
auch mehrjährige Ruderalarten entwickeln, wie das Sandreitgras, oder es können
die oben beschriebenen Pioniergehölze auflaufen.
Weiterhin sind im Bereich des Lagerplatzes regelmäßig befahrene und frisch geschotterte, nahezu vegetationsfreie Flächen vorhanden. Hier können nur einige
wenige Ruderalpflanzen gedeihen, wie Schmalblättriges Greiskraut und Nachtkerze. Die Vegetationsdeckung beträgt unter 5 Prozent (Biotoptyp HY3, 3 P).
Grassäume
Glatthafer-Ackersaum (HH7, 12 P)
An der östlichen Grenze des Plangebietes ist an der Grenze zum Acker ein wiesenartiger, artenarmer Feldrain ausgebildet, in dem der Glatthafer (Arrhenatherum elatior) vorherrscht.
Insgesamt ist festzuhalten, dass im Eingriffsraum Ruderalfluren und Pioniergehölze mit einer sehr geringen bis geringen Bedeutung für die Biotopfunktion verbreitet sind (vgl. LUDWIG 1991).
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3.4 Planungsrelevante Arten
3.4.1 Fundortdaten des LANUV
Das Fundortkataster enthält keine Informationen zu Vorkommen planungsrelevanter Arten im Bereich des Plangebietes.
Der Landschaftsinformationssammlung @LINFOS sind Angaben aus den 1990er
Jahren zu Vorkommen von Kreuz- und Wechselkröte im Bereich der Abgrabungsgewässer beim Stöckheimer Hof zu entnehmen. Auch der ARBEITSKREIS
AMPHIBIEN UND REPTILIEN NORDRHEIN-W ESTFALEN (2010) führt diese Funde für das
benachbarte MTB Köln auf. Im maßgeblichen Viertelquadranten des MTB Frechen wurden diese beiden Amphibienarten zuletzt in den 1980er Jahren nachgewiesen.
3.4.2 Potentielle Vorkommen im Wirkraum
Für das Messtischblatt Frechen (TK 25 5006) sind insgesamt 34 planungsrelevante Arten gemeldet (LANUV 2010). Damit ist dieses MTB hinsichtlich bekannter
Vorkommen planungsrelevanter Arten relativ artenarm. Das Gros der Arten stellen die Vögel mit 20 Arten, gefolgt von Säugetieren mit 6 Arten und Amphibien mit
7 Arten. Für die Reptilien ist nur eine Art angegeben (Dok.-Tab. 1).
Die auf dem Plangrundstück vorkommenden Ruderalfluren sind den Biotopkomplexen „vegetationsarme oder -freie Biotope“ und „Säume und Hochstaudenfluren“ zuzuordnen. In diesen beiden Biotopkomplexen können 9 bzw. 22 Arten der
insgesamt für das MTB Frechen aufgeführten planungsrelevanten Arten vorkommen.
Die Biotopbindung der Arten ist in Abhängigkeit des jeweilig vorliegenden Biotopkomplexes unterschiedlich stark ausgeprägt. So sind die potentiell vorkommenden Säugetiere und Amphibien nur schwach an Ruderalfluren gebunden (Dok.Tab. 1). Zur Fortpflanzung fehlen für Amphibien geeignete Laichgewässer. Die
auf der Lagerfläche nach Regen auftretenden Pfützen sind sehr flach und trocknen rasch aus, so dass sie selbst für Pionierarten wie Kreuz- und Wechselkröte
nicht geeignet sind.
Die Zauneidechse nutzt sekundär auch vom Menschen geschaffene Lebensräume wie Eisenbahndämme oder Industriebrachen (LANUV 2010). Sie benötigt
reich strukturierte, offene Lebensräume mit einem kleinräumigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, Gehölzen, verbuschten Bereichen und
krautigen Hochstaudenfluren. Essentielle Habitatbestandteile sind Sonnenplätze
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und Kleinstrukturen (Holzstubben, dornige Gebüsche). Die Eiablage erfolgt in
grabbaren, sandigen Substraten mit ausreichender Bodenfeuchte. Diese Habitatansprüche sind im Plangebiet nicht erfüllt. Der ARBEITSKREIS AMPHIBIEN UND
REPTILIEN NORDRHEIN-W ESTFALEN (2010) führt die Zauneidechse für den nordöstlichen Viertelquadranten des MTB Frechen nicht auf.
Die Vögel stellen die meisten der potentiell auftretenden Arten im Plangebiet.
Aufgrund des Fehlens älterer Gehölze sind allerdings keine geeigneten Nistplätze
für Greifvögel, Eulen und Spechte vorhanden. Auch Eisvogel, Uferschwalbe und
Bienenfresser können aufgrund fehlender Erdwände ausgeschlossen werden.
Lediglich für die beiden Bodenbrüter Rebhuhn und Grauammer bietet das Plangebiet potentielle Habitate. Während die Grauammer auf offene und weiträumige
Ackerlandschaften angewiesen ist, tritt das Rebhuhn auch in klein strukturierten
Landschaften mit einem Wechsel von Acker, Grünland und Gehölzen auf. Ein
Brutvorkommen des Rebhuhns im Plangebiet wäre daher möglich. Darüber hinaus könnten im Plangebiet weitere planungsrelevante Bodenbrüter auftreten, wie
Baum- und Wiesenpieper.
Der auf dem angrenzenden MTB Köln auftretende Nachtkerzen-Schwärmer (Proserpinus proserpina) frisst im Raupenstadium unter anderem an der Nachtkerze
(Oenothera biennis). Die Art besiedelt ursprünglich Staudenfluren an Bächen und
Flüssen. Die für eine Besiedlung erforderlichen Feuchteverhältnisse sind im Plangebiet nicht gegeben.
Während der Geländebegehung wurde auf planungsrelevante Arten geachtet.
Insbesondere wurden Vögel beobachtet, an geeigneten Stellen nach Zauneidechsen gesucht und auf Spuren des Feldhamsters geachtet. Hinweise auf planungsrelevante Arten ergaben sich nicht.
3.4.3 Eingeengter Pool planungsrelevanter Arten
Ein Vorkommen der meisten auf dem MTB Frechen nachgewiesenen planungsrelevanten Arten kann im Plangebiet sicher ausgeschlossen werden. Das Plangebiet kann allenfalls von Bodenbrütern wie Rebhuhn, Baum- und Wiesenpieper als
Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im Sinne von § 44 I Nr. 3 BNatSchG genutzt
werden.
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3.5 Landschaftsbild und Naherholung
Das Landschaftsbild im Plangebiet und seiner Umgebung ist anthropogen stark
überprägt. Im Westen grenzt das Plangebiet an das Gewerbegebiet „OttoLilienthal-Straße“. In einer Entfernung von 180 m befindet sich dort ein über 50 m
hoher Funkturm (Dok. Foto 1). Etwa 150 m westlich verläuft der naturferne Kölner
Randkanal. Südlich schließt sich hinter der zweigleisigen Bahnstrecke das aktuelle Betriebsgelände der Firma Schulz an, das von der neuen Bundesstraße zerschnitten wird. Die Straße wird über einen bis etwa 10 m hohen Damm geführt.
Nördlich grenzt das Plangebiet an eine Pferdekoppel, die von einer Gehölzreihe
aus heimischen und standortfremden Arten begrenzt wird. Vorherrschend sind
Hybridpappel, Buche, Stieleiche, Salweide und Blautanne. Die Pappeln erreichen
eine Höhe von über 20 m.
In östlicher Richtung liegt ein Acker, hinter den sich Gewächshäuser und zwei
Hochspannungsfreileitungen anschließen.
Die Eignung des Plangebietes und seiner unmittelbaren Umgebung für die Naherholung ist als gering einzustufen.
Eine mittlere bis hohe Bedeutung für die Feierabend- und Wochenenderholung
haben jedoch die nördlich der Venloer Straße liegenden Baggerseen („Pulheimer
See“) und der Bereich um das Gut Stöckheim.
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4 Planerische und rechtliche Vorgaben
Das Plangebiet grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich des Landschaftsplan 7
„Rommerskirchener Lössplatte“ des Erftkreises vom 29.12.1992. Es weist die
Darstellung des Entwicklungszieles 2 auf, d.h. die Anreicherung der Landschaft
mit naturnahen Vegetationsstrukturen. Flächenschutzfestsetzungen für das angrenzende Plangebiet liegen nicht vor.
In östlicher Richtung in etwa 600 m Entfernung zum Plangebiet befinden sich
zwei Landschaftsschutzgebiete (LSG), welche an den Kreisgrenzen auf einander
treffen. Das südlichere Gebiet "LSG Freimersdorf" mit der Kennung LSG-5006012 liegt im Bereich der Stadt Köln, das Gebiet "LSG-Erholungsgebiet Stöckheimer Hof und Freiraum E" mit der Kennung LSG-4906-007 liegt auf dem Gebiet
des Rhein-Erft-Kreises.
Das nächstgelegene Naturschutzgebiet (NSG) ist in etwa 750 m Entfernung in
östlicher Richtung das "NSG Baadenberger Senke, Stöckheimer See und Grosse
Laache" mit der Kennung K-022.
Innerhalb des o.g. NSG befinden sich jeweils in etwa 1.100 m Entfernung zwei
Bereiche die als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesen sind. Das "Kleingewässer und Schilfröhrichte am Abgrabungsgewässer südlich Stöckheimer Hof"
(GB-5007-0003) bestehend aus zwei Teilflächen mit einer Gesamtgröße von
3.465 m² und das nur 180 m² große, namenlose GB-5007-001. Beide Bereiche
sind aufgrund der vorkommenden Biotoptypen "Röhricht" und "stehende Binnengewässer" ausgewiesen.
FFH- und Vogelschutzgebiete kommen mindestens in einem Umkreis von 5 km
nicht vor.
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5 Beschreibung des Vorhabens
Im Plangebiet ist eine Anlage vorgesehen, in der die Ver- und Entsorgung von
Massengütern der regionalen Bauindustrie zukunftsorientiert sichergestellt wird.
Einerseits sollen gebrauchte Altbaustoffe aufbereitet und in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden; andererseits sind der Umschlag von natürlichen
Schüttgütern sowie eine Transportbetonanlage geplant.
Im Einzelnen sind folgende Anlagen vorgesehen:
BE 1
Eingangsbereich / Annahmekontrolle, Waage mit Wiegehaus und Tankstelle, Verwaltungsgebäude, Werkstatt, Abfertigungshalle usw.
BE 2
Sortieranlage für Gewerbe- und Baustellenabfalle mit einer Leistung von
90.000 t/a
BE 3
Bauschuttaufbereitungsanlage mit einer Leistung von 250.000 t/a
BE 4
Aufbereitungsanlage
für
Abfälle
zur
energetischen
tung/Beseitigung mit einer Leistung von 100.000 t/a
BE 5
Aufbereitungsanlage für Abfälle zur rohstofflichen Verwertung mit einer
Leistung von 50.000 t/a,
BE 6
Sicherstellungsbereich,
BE 7
Zeitweilige Lagerung und Umschlag von Abfällen Lagerung von Abfällen,
BE 8
Konditionierungsanlage mit einer Leistung von 200.000 t/a, sowie
BE 9
Mischanlage zur Herstellung von Beton aller Klassen als Transportbeton, hydraulisch gebundener Tragschichten
Verwer-
Neben den Hauptanlagen sind ein Büro- und Verwaltungsgebäude, Werkstatt,
Lagerboxen, Tankstelle, zwei Waagen mit Wiegehaus vorgesehen. Anlagen und
Gebäude werden eine Firsthöhe von 18 m nicht übersteigen.
Eine detaillierte Vorhabensbeschreibung ist Kapitel 3 der Antragsunterlagen nach
§ 4 und § 19 BImSchG zu entnehmen.
Etwa 90 % der Gesamtfläche (24.950 m² von 27.288 m²) werden durch das Bauvorhaben versiegelt. Auf den verbleibenden 2.388 m² entstehen Pflanzstreifen zur
Parkplatz- und Gebäudeeingrünung sowie zur Fassadenbegrünung der Halle.
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6 Auswirkungen auf Natur und Landschaft
Mit dem Vorhaben sind bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen verbunden, die nachfolgend aufgeführt werden:
Anlagebedingte Eingriffe
- Funktionsverlust der im Plangebiet auftretenden Biotoptypen durch Versiegelung,
- Verlust von Filter-, Puffer- und Regulationsfunktionen des Bodens durch Versiegelung sowie
- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Errichtung hoher Gebäude
und Anlagen.
Baubedingte Eingriffe
Die baubedingten Eingriffe sind zeitlich begrenzt und gegenüber anlage- und betriebsbedingten Eingriffen von untergeordneter Rolle. Sie werden daher nicht getrennt betrachtet.
Betriebsbedingte Eingriffe
- Staub- und Lärmemissionen durch den Betrieb der Anlage sowie
- Staub- und Lärmemission durch die Anlieferung von Gütern.
Von dem geplanten Vorhaben gehen allein aufgrund der Entfernung keine Beeinträchtigungen auf die in Kap. 4 beschriebenen Schutzgebiete aus
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7 Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
Zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes
und des Landschaftsbildes werden in der vorliegenden Planung folgende Maßnahmen berücksichtigt:
(1) Erhaltung einer Baumweide
Zur Vermeidung der Eingriffe in die Funktion der Biotope ist die einzelne, etwa 5 m hohe Baumweide an der südlichen Plangebietsgrenze zu erhalten
und in den geplanten Pflanzstreifen zu integrieren (Karte 2). Zum Schutz ist
der Baum während der Bauphase mit einer Ablattung zu versehen („Schutz
von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ gemäß DIN 18920).
(2) Standortgerechte Eingrünung
Das Plangrundstück wird entlang der Süd-, Ost- und teilweise auch der Nordgrenze sowie im Bereich der Parkplätze mit standortgerechten, heimischen
Gehölzen eingegrünt. Der Pflanzauswahl liegt die potentielle natürliche Vegetation des Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwaldes zugrunde (s. Pflanzanleitung in der Dok.). Die Endwuchshöhe der ausgewählten Baumsorten sollte
mindestens etwa 15 m betragen um das Betriebsgelände und die Halle zukünftig weitgehend einzugrünen.
(3) Begrünung der Halle
Zur Verminderung des Eingriffs in das Landschaftsbild ist eine Begrünung der
Stahlsystemhalle an den beiden langen Seiten im Norden und Süden über die
gesamte Länge der Halle mit Kletterpflanzen (z.B. Efeu (Hedera helix) oder
Schlingknöterich (Fallopia baldschuanica)) sowie der oben beschriebene
Pflanzstreifen an der südlichen und östlichen Grenze Plangebietsgrenze vorgesehen.
(4) Verringerung von Schadstoffemissionen
Die Emissionen von Schadstoffen sind in folgenden Gutachten detailliert betrachtet und abgehandelt worden:
•
•
•
•
•
Geruchsimmissionsprognose des TÜV Nord,
Staubimmissionsprognose der deBAKOM,
Schallimmissionsprognose der ADU cologne,
Brandschutzkonzept des Brandschutzbüros Eger sowie
Umweltbericht von Brzoska Consult Partnerschaft.
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Aufgrund der vorgesehenen Betriebsweise ist sichergestellt, dass durch den
Anlagenbetrieb keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit
und die Nachbarschaft hervorgerufen werden können. Die Emissionen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben überwacht und gemessen. Der
Betrieb der Anlagen wird hinsichtlich des Umweltschutzes vom Betriebspersonal überwacht.
Die Niederschlagswässer aus den Hofflächen werden in einem Brauchwasserbecken gesammelt und für Produktionszwecke bzw. Befeuchtungsmaßnahmen verwendet. Der Überlauf des Brauchwasserbeckens wird an den
Abwasserkanal der Stadt Pulheim angeschlossen.
Das Niederschlagswasser aus den Dachflächen wird ebenfalls in einem
Brauchwasserbecken gesammelt und für Produktionszwecke, Befeuchtungsmaßnahmen bzw. als Löschwasser verwendet. Der Überlauf aus dem
Brauchwasserbecken wird auf der Parzelle 121 versickert.
(5) Baufeldfreimachung
Nach der Prognose ist ein Vorkommen planungsrelevanter, bodenbrütender
Vogelarten potentiell möglich. Darüber hinaus könnten andere besonders geschützte Vogelarten, die häufig und weit verbreitet sind (z.B. Schwarzkehlchen oder Hausrotschwanz), auf den Standorten brüten.
Das Eintreten artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote nach § 44 I BNatSchG
sollte daher vorsorglich durch die Durchführung einer Baufeldfreimachung
(Beseitigung der Vegetation) außerhalb der Balz- und Fortpflanzungszeiten
sicher ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der potentiell betroffenen Arten ergibt sich ein Zeitfenster von September bis spätestens Ende
März für die Baufeldfreimachung.
Die verbleibenden Eingriffe sind unvermeidbar und werden im folgenden Kapitel
bilanziert.
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8 Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft
Biotoptypen
Der Gesamtflächenwert des Ausgangszustandes beträgt nach der Methode von
LUDWIG (1991) 323.467 Punkte. Der Gesamtflächenwert des Plangebietes beträgt
nach der Realisierung des Bauvorhabens 60.844 Punkte (Tab. 1). Es resultiert
ein Kompensationsumfang von 262.623 Punkten.
Tab. 1: Eingriffsbilanzierung
Biotoptypen / Vegetation
Flächengröße (m²)
Wert Flächenwert
Ist-Zustand
vegetationsarmer, unbefestigter Lageplatz (HY2)
kurzlebige Greiskraut-Ruderalflur (HP8)
ausdauernde Sandreitgras-Ruderalflur (HP7)
Glatthafer-Ackersaum (HH7)
Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes
2.570 m2
3
7.710
2.457 m
2
11
27.027
21.610 m
2
13
280.930
650 m
2
12
7.800
27.287 m2
323.467
Plan-Zustand
industriell-gewerbliche Bebauung (HN4)
Grünanlage (Rasen u. Zierpflanzenrabatten) (HM51)
Gehölzstreifen am Parkplatz und Efeuberankung (BD72)
Gehölzstreifen zur Eingrünung (BD51)
Gesamtflächenwert B des Planzustandes
Gesamtbilanz B-A
24.950 m2
1
24.950
219 m
2
6
1.314
713 m
2
15
10.695
1.405 m
2
17
23.885
27.287 m2
60.844
-262.623
Landschaftsästhetik
Durch die Vermeidungsmaßnahmen (Fassadenbegrünung, Pflanzstreifen) wird
der Eingriff in das Landschaftsbild so weit reduziert, dass er nur noch als gering
anzusehen ist. Da die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in die Biotoptypen auch eine landschaftsästhetische Wirkung haben, ist für
das Landschaftsbild kein zusätzlicher Ausgleich erforderlich.
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17
9 Ausgleichsmaßnahmen
9.1 Ausgleichsfläche Süd
Südlich der neuen Bundesstraße liegt auf den Flurstücken 58 und 117 ein Teil
des bisherigen Firmengeländes. Durch die Zerschneidung kann diese Gelände
nicht mehr zu Zwecken der Baustoffverwertung genutzt werden. Im Rahmen der
Umsiedlung soll es für die Kompensation genutzt werden.
Die Ausgleichsfläche Süd wurde bereits vor einigen Jahren aus der Nutzung genommen. Ähnlich wie auf dem Plangrundstück hat sich eine ausdauernde Sandreitgras-Ruderalflur entwickelt (Karte 1). Stellenweise sind wassergefüllte Fahrspuren vorhanden, an denen feuchte Hochstaudenfluren ausgebildet sind. Aufgrund der fehlenden Mahd laufen Pioniergehölze wie Birke und Salweide auf.
In den Randbereichen haben sich aufgrund einer bereits länger ablaufenden, natürlichen Vegetationsentwicklung Brombeer-Gestrüppe und Birken-SalweidenVorwälder entwickelt (Dok. Foto 3). Zu dem westlich angrenzenden Wirtschaftsweg wurde eine Birken-Reihe gepflanzt, die aktuell bereits ein mittleres Baumholz
aufweist. Eine Obstgehölzreihe (Äpfel und Kirschen) ist aufgrund fehlender Pflege
und konkurrierender Pioniergehölze kümmernd.
Es ist vorgesehen, die Fläche dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen und der natürlichen Sukzession zu überlassen (Karte 2). Diese Vorgehensweise entspricht
dem Entwicklungsziel der Landschaftsplanung „Anreicherung der Landschaft mit
naturnahen Vegetationsstrukturen“ im Betrachtungsraum (vgl. Kap. 4).
Klimax-Stadium auf der Ausgleichsfläche ist der Maiglöckchen-PerlgrasBuchenwald. Innerhalb einer Menschengeneration (25-30 Jahre) wird sich auf der
Ausgleichsfläche allerdings kein reifer Buchenwald entwickeln, da dieser Zeitraum
zu kurz ist. Es ist davon auszugehen, dass sich die Sandreitgras-Ruderalfluren
und Brombeer-Gestrüppe zu Vorwäldern entwickeln werden. Die Entwicklung der
bereits vorhandenen Birken-Salweiden-Vorwäldchen wird zu Zwischenwäldern
voranschreiten, in denen sich neben Vorwaldarten auch erste Klimaxgehölze ansiedeln werden. Das Verfahren von LUDWIG (1991) führt keine Zwischenwälder
auf. Reife Mullbuchenwälder (AA91) werden mit 27 Punkten bewertet. Für Zwischenwälder wird daher ein mittlerer Wert von 23 Punkten angenommen. Es resultiert somit eine Aufwertung der Flächen durch die natürliche Sukzession von
durchschnittlich 5 Punkten.
Das Aufwertungspotential für die dargestellten Ausgleichsmaßnahmen ist in Tab.
2 dargestellt. Es beträgt 108.555 Wertpunkte.
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Tab. 2: Aufwertungspotential der Ausgleichsfläche Süd
Biotoptypen / Vegetation
Flächengröße (m²)
Wert Flächenwert
Ist-Zustand
ausdauernde Sandreitgras-Ruderalflur (HP7)
Brombeer-Gestrüpp (AT)
Birken-Salweiden-Vorwald (AV4)
Birken-Baumreihe (mittl. Baumholz) (BF32)
Gesamtflächenwert A des Ausgangszustandes
15.828 m
2
13
205.764
1.595 m
2
13
20.735
3.728 m
2
18
67.104
1.400 m
2
15
21.000
22.551 m2
314.603
Plan-Zustand
Birken-Salweiden-Vorwald (AV4)
Zwischenwald
Birken-Baumreihe (starkes Baumholz) (BF33)
Gesamtflächenwert B des Planzustandes
Gesamtbilanz B-A
17.423 m2
18
313.614
3.728 m
2
23
85.744
1.400 m
2
17
23.800
22.551 m
2
423.158
108.555
9.2 Ausgleichsfläche Nord
Das Firmengelände nördlich der neuen Bundesstraße wird aktuell zum Baustoffrecycling genutzt. Unmittelbar nördlich der Bundesstraße werden auf dem Flurstück 117 verschiedene Baustoffe gelagert. Unmittelbar nach der Umsiedlung
werden die Baustoffe entfernt und der Bereich ebenfalls der natürlichen Sukzession überlassen. Zur Beschleunigung der Vegetationsentwicklung werden auf
10 % der Fläche Initialpflanzungen mit Gehölzen der natürlichen Vegetation vorgenommen (s. Pflanzanleitung in der Dok.).
Aus der unbefestigten Lagerfläche (HY2) wird sich innerhalb von 25-30 Jahren
ein Birken-Vorwald (AV4) entwickeln. Das durchschnittliche Aufwertungspotential
beträgt 15 Punkte. Für die 10.271 m2 große Ausgleichsfläche Nord ergibt sich
eine Aufwertung von 154.068 Punkten.
Fazit
Durch die Umsetzung der beiden Ausgleichsmaßnahmen wird der Eingriff in voller
Höhe ausgeglichen.
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Artenschutzfachliche und -rechtliche Beurteilung
Bei dem Umsiedlungsvorhaben werden unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen die artenschutzrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der
Verbote gemäß § 44 BNatSchG eingehalten.
Aachen, den 11. November 2010
gez.
Dipl.-Umweltwiss. J. Gutzeit
Dr. R. Raskin
raskin
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20
11 Zusammenfassung
Die im Südosten der Stadt Pulheim ansässige Firma Schulz Bauschutt-, Schwarzdecken- und Aufbereitungs-GmbH (Hürth-Burbach) muss wegen der neuen Ortsumgehung (B 59n) umgesiedelt werden. Die Umsiedlung soll auf einem nördlich
angrenzenden 2,7 ha großen Flurstück erfolgen. Vorgesehen ist der Bau einer
Baustoff-Recyclinganlage, welche in einer Stahlsystemhalle untergebracht wird,
und einer offen stehenden Transportbetonanlage.
Das Plangrundstück beherbergt verschiedene Biotoptypen der Ruderalfluren und
Pioniergehölze mit einer geringen Bedeutung für die Biotopfunktion.
Zur Vermeidung sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, insbesondere eine
Baufeldfreimachung außerhalb der Vogelbrutzeit und eine Eingrünung mit heimischen Gehölzen. Die verbleibenden Eingriffe sind unvermeidbar.
Zum Ausgleich sind zwei Maßnahmen nördlich und südlich der neuen Bundesstraße in einer Größenordnung von 3,3 ha auf dem alten Firmengelände vorgesehen. Ziel dieser Maßnahmen ist die Entwicklung von Vor- und Zwischenwäldern
in dem waldarmen Naturraum. Durch die Umsetzung der beiden Ausgleichsmaßnahmen wird der Eingriff in voller Höhe kompensiert.
Bei dem Umsiedlungsvorhaben werden unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen auch die artenschutzrechtlichen Anforderungen hinsichtlich
der Verbote gemäß § 44 BNatSchG eingehalten.
raskin
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12 Quellen
ARBEITSKREIS AMPHIBIEN UND REPTILIEN NORDRHEIN-W ESTFALEN (2010): Die Amphibien und Reptilien Nordrhein-Westfalens. – http://www.herpetofaunanrw.de/, letzter Zugriff am 09.11.2010.
LUDWIG, D. (1991): Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von
Biotoptypen. – Froelich & Sporbeck, Bochum.
GLÄSSER, E. (1978): Naturräumliche Gliederung Deutschlands. Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen. – Bundesforschungsanstalt
für Landeskunde und Raumordnung. Bonn - Bad Godesberg.
LANDESVERMESSUNGSAMT NORDRHEIN-W ESTFALEN (1955): Topographische Karte 1
: 25.000, Blatt Stolberg, Ausgabe 1955. –Bad Godesberg.
LANDESVERMESSUNGSAMT NORDRHEIN-W ESTFALEN (1998): DGK 5 „Mausbach“ und
DGK „Vicht“. – Bonn – Bad Godesberg.
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2010):
FACHINFORMATIONSSYSTEM „Streng geschützte Arten in NRW“. http://www.naturschutz-fachinformationen-nrw.de/artenschutz/ ,
letzter Zugriff am 04.11.2010.
MUNLV (MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND
VERBRAUCHERSCHUTZ) (2010): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der
nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFHRL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). – Runderlass vom 13.04.2010, - III 4 –
616.06.01.17 -.
SCHALICH, J. (1972): Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000. Blatt L 5106
Köln. – Krefeld (Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen).
TRAUTMANN, W. (1991): Vegetationskarte der Bundesrepublik Deutschland
1:200.000. Potentielle natürliche Vegetation. Blatt CC 5502 Köln. – Schr.-R.
f. Vegetationskunde H.6 (Bonn – Bad Godesberg).
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Dokumentation
Foto-Dokumentation (3 Fotos)
Dok.-Tab. 1: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5006
(Frechen)
Pflanzanleitung für eine naturnahe Eingrünung
Pflanzanleitung für die Ausgleichsfläche Nord
Karten
Karte 1:
Karte 2:
Ist-Zustand der Biotoptypen im Eingriffsraum und
auf den Ausgleichsflächen (M 1 : 2.000)
Plan-Zustand der Biotoptypen im Eingriffsraum und
auf den Ausgleichsflächen (M 1 : 2.000)
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Dok.
Foto 1:
Blick von Südwesten über das Plangrundstück zum bestehenden Gewerbegebiet Pulheim-Südost mit dem alles überragenden Funkturm.
Foto 2:
Die Vegetation besteht überwiegend aus ausdauernden Ruderalfluren, in
denen das Sandreitgras dominiert.
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Foto 3:
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Dok.
Die Ausgleichsfläche Süd setzt sich aus einem Vegetationsmosaik von
ausdauernden Ruderalfluren und Birken-Vorwäldern zusammen.
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Dok.
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Dok.-Tab. 1: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5006 (Frechen)
Erläuterungen:
EHZ = Erhaltungszustand in der atlantischen Region von NRW, G = gut, U = ungünstig, S = schlecht, - = Tendenz abnehmend
veg.-arm = vegetationsarme oder -freie Biotope, Säume = Säume und Hochstaudenfluren (inkl. flächige, ausdauernde Ruderalfluren)
Biotopbindung: xx – sehr stark, x – stark, (x) – schwach
Art
Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name
Status
EHZ
Säugetiere
Feldhamster
Breitflügelfledermaus
Wasserfledermaus
Großer Abendsegler
Rauhhautfledermaus
Zwergfledermaus
Cricetus cricetus
Eptesicus serotinus
Myotis daubentonii
Nyctalus noctula
Pipistrellus nathusii
Pipistrellus pipistrellus
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
S
G
G
G
G
G
Vögel
Sperber
Eisvogel
Graureiher
Waldohreule
Steinkauz
Mäusebussard
Mehlschwalbe
Mittelspecht
Schwarzspecht
Grauammer
Accipiter nisus
Alcedo atthis
Ardea cinerea
Asio otus
Athene noctua
Buteo buteo
Delichon urbica
Dendrocopos medius
Dryocopus martius
Emberiza calandra
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
beobachtet zur Brutzeit
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
G
G
G
G
G
G
GG
G
S
veg.-arm
Säume
(X)
(X)
(X)
X
XX
(X)
X
X
X
X
XX
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Dok.
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Dok.-Tab.1 Fortsetzung: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5006 (Frechen)
Art
Deutscher Name
Status
EHZ
Wissenschaftlicher Name
Turmfalke
Rauchschwalbe
Nachtigall
Bienenfresser
Rotmilan
Rebhuhn
Wespenbussard
Grauspecht
Uferschwalbe
Kiebitz
veg.-arm
Falco tinnunculus
Hirundo rustica
Luscinia megarhynchos
Merops apiaster
Milvus milvus
Perdix perdix
Pernis apivorus
Picus canus
Riparia riparia
Vanellus vanellus
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
G
GG
G
S
U
U
UG
G
Amphibien
Gelbbauchunke
Kreuzkröte
Wechselkröte
Knoblauchkröte
Springfrosch
Kleiner Wasserfrosch
Kammmolch
Bombina variegata
Bufo calamita
Bufo viridis
Pelobates fuscus
Rana dalmatina
Rana lessonae
Triturus cristatus
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
S
U
U
S
G
G
G
X
X
X
(X)
Reptilien
Zauneidechse
Lacerta agilis
Art vorhanden
G-
(X)
Säume
X
X
X
XX
(X)
XX
X
(X)
XX
X
(X)
(X)
(X)
(X)
XX
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Dok.
Pflanzanleitung für eine naturnahe Eingrünung
Die Empfehlung der nachfolgenden Gehölzliste richtet sich neben der heimischen
Verbreitung nach den Standortansprüchen, insbesondere des Bodentyps. Daher
richtet sich die Auswahl der Gehölze vorwiegend nach der potentiellen natürlichen
Vegetation des Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwaldes (vgl. Kap. 4). Darüber hinaus können nach TRAUTMANN (1991) weitere Arten verwendet werden, wie Vogelkirsche, Pfaffenhütchen und Feldahorn.
Gehölze für die Anpflanzung entlang des Plangrundstücks:
Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name
Bäume
Feldahorn
Hainbuche
Rotbuche
Vogelkirsche
Traubeneiche
Stieleiche
Winterlinde
Acer campestre
Carpinus betulus
Fagus sylvatica
Prunus avium
Quercus petrea
Quercus robur
Tilia cordata
Sträucher
Hartriegel
Gemeine Hasel
Weißdorn
Pfaffenhütchen
Schlehe
Hundsrose
Gemeiner Schneeball
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Euonymus europaeus
Prunus spinosa
Rosa canina
Viburnum opulus
Es werden Bäume in zwei- bis dreifach verpflanzter Heister-Qualität mit Ballen
und einer Höhe von 1,5 m bis 2,0 m verwendet. Die Sträucher besitzen eine Höhe
von 0,6 bis 1,0 m (2 mal verpflanzt, ohne Ballen).
Aufgrund der geringen Breite des Pflanzstreifens von 3 m können auch schmalwüchsige Sorten verwendet werden, wie beispielsweise Säulen-Hainbuche
´Fastigata´ oder Feld-Ahorn ´Elsrijk´. Die Endwuchshöhe sollte mindestens etwa
15 m betragen um die Halle zukünftig möglichst weitgehend einzugrünen.
Im Bereich der Parkplätze sind die Pflanzstreifen bis 4,8 m breit. Hier wird die
Pflanzung von Bäumen in der Qualität „Hochstämme, 3-4 x verpflanzt, Stammumfang 16-18 cm“ empfohlen.
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Pflanzanleitung für die Ausgleichsfläche Nord
Zur Beschleunigung der Vegetationsentwicklung sollen auf der Ausgleichsfläche
Nord auf 10 % der Fläche (etwa 1.000 m2) Initialpflanzungen mit Gehölzen der
natürlichen Vegetation vorgenommen werden. Die Gehölzauswahl entspricht derjenigen der oben dargstellten für das Plangrundstück.
Zur Initialisierung einer naturnahen Gehölzentwicklung werden 50 TruppPflanzungen angelegt. Jeder Trupp besteht aus jeweils 9 Gehölzpflanzen: einem
Baum, welcher mittig gepflanzt wird und jeweils 8 Pflanzen von zwei Straucharten.
Die Sträucher werden in einem Abstand von etwa 2 - 3 m unregelmäßig um den
Baum gruppiert. Der mittlere Abstand zwischen den Sträuchern eines Trupps beträgt etwa 2 m (Abb. D1). Der Abstand zwischen den einzelnen Trupps beträgt
zwischen 10 m und 15 m. Die Trupps sollen schwerpunktmäßig an den Böschungsfuß der Bundesstraße angrenzenden Bereich gepflanzt werden (etwa 30
Trupps). Der Rest wird zufällig über die Fläche verteilt.
Baum
Strauch
3m
Abb. D1: Schematische Darstellung einer Trupppflanzung.
Die gepflanzten Gehölze werden während ihrer Aufwuchszeit (i.d.R. 2 Jahre) gepflegt (Freischneiden, Bewässerung im Bedarfsfall) und eventuelle Ausfälle ersetzt. Nach erfolgreichem Aufwuchs wird die Fläche der spontanen Sukzession
überlassen.
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Durch die lückige Bepflanzung und d Zulassen der spontanen Sukzession wird die
natürliche Selbstbesiedlung von Stauden und weiteren standorttypischen Gehölzen initiiert. Daher wird auf die Pflanzung von verbreiteten Pioniergehölzen wie
Birke (Betula pendula), Salweide (Salix caprea), Espe (Populus tremula) oder Vogelbeere (Sorbus aucuparia) verzichtet.
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Karten
Karte 1:
Ist-Zustand der Biotoptypen im Eingriffsraum und
auf den Ausgleichsflächen (M 1 : 2.000)
Karte 2:
Plan-Zustand der Biotoptypen im Eingriffsraum und
auf den Ausgleichsflächen (M 1 : 2.000)