Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 521/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
193 kB
Datum
08.12.2010
Erstellt
03.12.10, 18:53
Aktualisiert
03.12.10, 18:53

Inhalt der Datei

Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 95 Stadt Pulheim Stand 15.11.2010 Entwurfsverfasser: Brzoska Consult Partnerschaft Hubert Brzoska Elfi Breker-Brzoska Lilienweg 21 42799 Leichlingen-Witzhelden -2- 1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis............................................................................ 2 2.1 Anlass und Planerfordernis .....................................................................3 2.2. Angaben zum Standort ............................................................................3 2.3. Art und Umfang des Vorhabens ..............................................................4 3. Darstellung der relevanten Ziele des Umweltschutzes ............... 4 4. Beschreibung der Umweltauswirkungen ...................................... 8 4.1. Bestandsaufnahme...................................................................................8 4.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes......................13 4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiliger Auswirkungen....................................................................15 4.4. Alternative Konzepte ..............................................................................17 5. Zusätzlichen Angaben................................................................... 17 5.1. Methodik der Umweltprüfung ................................................................17 5.2. Maßnahmen der Überwachung..............................................................18 5.3 Zusammenfassung .................................................................................18 6. Anlagen........................................................................................... 20 6.1. Landschaftspflegerischen Begleitplans von raskin • Umweltplanung u. Umweltberatung GbR .............................................................................20 6.2. Geruchsimmissionsprognose des TÜV Nord......................................21 6.3. Staubimmissionsprognose der deBAKOM...........................................22 6.4. Schallimmissionsprognose der ADU cologne .....................................23 T4424.doc -3- 2. Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes 2.1 Anlass und Planerfordernis Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Köln, sieht im Bereich des Plangebiets gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) vor. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung dieser Flächen im Außenbereich ist im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Aktueller Anlass der Planung ist die erforderliche Umsiedlung der auf den benachbarten Flurstücken 90, 117 und 118 angesiedelten Unternehmen Schulz Recycling Bauschutt- und Schwarzdecken-Aufbereitungs- und Baustoffhandel GmbH, Bruno Schulz GmbH und Schulz Tiefbau GmbH auf das Plangebiet. Da die Planung ausschließlich der Baurechtschaffung für diese Betriebe dienen soll, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgesehen. Mit ihm soll eine den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechende Erweiterung des Pulheimer Gewerbegebiets östlich des Randkanals durch verbindliches Planungsrecht gesichert werden. 2.2. Angaben zum Standort Der Plangeltungsbereich umfasst ca. 2,7 ha und grenzt im Nordwesten an die OttoLilienthal-Straße (früher: Mühlenweg) und das Gewerbegebiet östlich des Randkanals an. Südwestlich des Plangebiets verläuft ein Wirtschaftsweg, an den wiederum die Eisenbahntrasse Köln-Pulheim angrenzt. Nordöstlich schließt an das Plangebiet das Flurstück 8 an, das heute als Pferdekoppel genutzt wird. Südöstlich des Plangebiets liegt das Flurstück 121, das derzeit als Acker genutzt wird. Der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim stellt das Grundstück Gemarkung Pulheim, Flur 1, Flurstück 89 mit der Größe von insgesamt ca. 2,7 ha als Industriegebiet dar. Der Bebauungsplan wird für Flurstück 89 daher aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Die Planfläche liegt derzeit brach. Sie wurde im Hinblick auf die beabsichtigte gewerbliche Nutzung zur Umsiedlung der Firmengruppe Schulz erworben. T4424.doc -4- 2.3. Art und Umfang des Vorhabens Das Vorhaben betrifft die Einrichtung einer Anlage zur gewerblichen Nutzung einschließlich der Lagerung, Sortierung und Behandlung von Abfällen mit folgenden Einrichtungen: • einer Behandlungsanlage für Abfälle zur rohstofflichen bzw. energetischen Verwertung durch Zerkleinerung, Klassierung, Sichtung und Zusammenstellung zu größeren Transporteinheiten; • einer Sortieranlage, in der Stoffe durch sortieren für den Wirtschaftskreislauf zurückgewonnen werden; • einer Aufbereitungsanlage für mineralische Abfälle zur Herstellung von kulturfähigen Böden, Bodenersatzstoffen, Rekultivierungsböden, Deponiebaustoffen, Baustoffen sowie für die Immobilisierung von mineralischen Abfällen; • einer Anlage zur Aufbereitung von Beton- und Mauerwerksabbruch, Straßenabbruch, Bodenaushub und sonstiger Materialien; • einer Siebmaschine zur Herstellung von RCL-Material; • einer Mischanlage zur Herstellung von Beton aller Klassen als Transportbeton, hydraulisch gebundener Tragschichten sowie für die Immobilisierung von Abfällen; • eines Verwaltungsgebäudes, Grundfläche 11,49 m x 26,75 m • einer Werkstatthalle, Grundfläche 22,50 m x 24,36 m ; • einer Stahlsystembauhalle, Grundfläche 71,95 m x 101,15 m; • einer Dieseltankstelle für den Eigenbedarf; • eines Wiegehauses • LKW Waagen, befestigte Freiflächen zur Lagerung und zum Abstellen von Baustoffen, Abfallmaterialien, Anlagen, Geräten, Fahrzeugen, Transport- und Baugeräten sowie sonstigen Gegenständen im Rahmen eines gewerblichen Betriebes und zur Aufstellung von Maschinen und Lagerboxen; 3. T4424.doc Darstellung der relevanten Ziele des Umweltschutzes -5- Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile umfasst die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 EAG-Bau benannten Schutzgüter. Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter berücksichtigt werden müssen. Schutzgut Tiere und Pflanzen Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NW Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und - soweit erforderlich - wiederherzustellen, dass • die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, • die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, • die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen (§ 1 Abs.6, Nr. 7). Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH-Gebiete und der europäischen Vogelschutzgebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b und § 1a Abs. 4 Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3) T4424.doc -6- Schutzgut Boden Bundesbodenschutzgesetz Ziele des Bundesbodenschutzgesetzes sind: • der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere als - Lebensgrundlage und -räum für Menschen, Tiere, Pflanzen, - Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen - Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz), - Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, - Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen, • der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen, • Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen, • die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten. Baugesetzbuch (§ 1a Abs. 2) Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Schutzgut Wasser Wasserhaushaltsgesetz Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen. Landeswassergesetz T4424.doc -7- Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit. Wasserschutzgebietsverordnung Wassergewinnungsanlagen gen/Langel vom 21. Oktober 1991. Weiler und Worrin- Schutzgut Luft Bundesimmissionsschutzgesetz Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie der Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). TA Luft Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Schutzgut Klima Landschaftsgesetz NW Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung. Schutzgut Landschaft Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NW Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Landschaftsplan T4424.doc -8- Der Landschaftsplan setzt für den überplanten Bereich das Entwicklungsziel 2 fest: Anreicherung einer im ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen. Schutzgut Mensch TA Lärm, TA Luft, GIRL, Bundesimmissionsschutzgesetz und Verordnungen, Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche, Staub und Geruch sowie Vorsorge schädlichen Umwelteinwirkungen. Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schall-, Staub- und Geruchsschutz notwendig. Die Verringerung der Schall-, Staub- und Geruchsentstehung soll insbesondere am Entstehungsort erfolgen, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärm-, Staub-, und Geruchsvorsorge und -minderung bewirkt werden. Aus der nachfolgenden Analyse der Umweltauswirkungen der Planung ergibt sich die Art und Weise, wie die hier dargelegten Ziele berücksichtigt werden. Dabei ist festzuhalten, dass die Ziele der Fachgesetze einen bewertungsrelevanten Rahmen rein inhaltlicher Art darstellen. Sie stellen damit den Bewertungsrahmen für die einzelnen Schutzgüter dar. 4. 4.1. Beschreibung der Umweltauswirkungen Bestandsaufnahme Schutzgut Tiere und Pflanzen Im Rahmen der Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans wurde vom Büro „raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR“ eine Bestandsaufnahme (s. Kapitel 6.1.) durchgeführt. Auf der südlichen Plangebietsgrenze steht eine einzelne, etwa 5 m hohe Baumweide (Salix spec.). Dieser Baum kann in den geplanten Pflanzstreifen integriert werden. Ansonsten laufen im Plangebiet jüngere Pioniergehölze auf. Neben der vorherrschenden Sandbirke (Betula pendula) sind Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) sowie die fremdländischen Gehölze Schmetterlingsstrauch (Buddleja davidii) und Robinie (Robinia T4424.doc -9- pseudacacia) vertreten. Aufgrund des geringen Alters dieser Gehölze und ihrer geringen Deckung sind die Biotoptypen den Ruderalfluren zuzuordnen. Der überwiegende Bereich des Plangebietes wird von einer ausdauernden, dichten und artenreichen Ruderalflur eingenommen, in der das hochwüchsige Sandreitgras (Calamagrostis epigejos) dominiert. Dieses Süßgras besiedelt auch gerne Schlagfluren in Wirtschaftswäldern. Typische Begleiter sind Knäuelgras (Dactylis glomerata), Gänsefingerkraut (Potentilla anserina), Kriechendes Fingerkraut (P. reptans), Wilde Möhre (Daucus carota), Nachtkerze (Oenothera biennis), Weißer Steinklee (Melilotus alba), Wilde Karde (Dipsacus sylvaticus), Bunte Kronwicke (Coronilla varia), einjähriges Berufkraut (Erigeron annuus), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) und zahlreiche andere Ruderalpflanzen. Durch gelegentliche Mahd konnten sich einige Grünlandarten etablieren, wie beispielsweise Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Herbst-Löwenzahn (Leontodon autumnalis), Rotschwingel (Festuca rubra), Weißklee (Trifolium repens) sowie Krauser und Stumpfblättriger Ampfer (Rumex crispus et obtusifolius). Kratzbeere (Rubus caesius) und Brombeere (R. fruticosus agg.) deuten auf die tendenzielle Wiederbewaldung hin, die durch die gelegentliche Mahd aber immer wieder unterbrochen wird. Die Vegetationszusammensetzung deutet auf einen frischen, mäßig nährstoffreichen und wärmebegünstigten Standort hin. Kleinflächig sind wechselnasse Senken ausgebildet, die neben dichten Moospolstern durch die Blaugrüne Binse (Juncus inflexus) gekennzeichnet sind. Im Bereich der Schaltstation am Bahnübergang steht südwestlich des Plangebietes weiterhin ein mehrstämmiger Feldahorn (Acer campestre). Im Bereich des Lagerplatzes finden regelmäßige Störungen statt. Dies begünstigt einjährige Pionierarten, wie das vorherrschende Schmalblättrige Greiskraut (Senecio inaequidens). An weniger gestörten Stellen in diesem Bereich können sich auch mehrjährige Ruderalarten entwickeln, wie das Sandreitgras, oder es können die oben beschriebenen Pioniergehölze auflaufen. An der östlichen Grenze des Plangebietes ist an der Grenze zum Acker ein wiesenartiger, artenarmer Feldrain ausgebildet, in dem der Glatthafer (Arrhenatherum elatior) vorherrscht. Insgesamt ist festzuhalten, dass im Eingriffsraum Ruderalfluren und Pioniergehölze mit einer sehr geringen bis geringen Bedeutung für die Biotopfunktion verbreitet sind (vgl. LUDWIG 1991). Weiterhin sind im Bereich des Lagerplatzes regelmäßig befahrene und frisch geschotterte, nahezu vegetationsfreie Flächen vorhanden. Hier können T4424.doc - 10 - nur einige wenige Ruderalpflanzen gedeihen, wie Schmalblättriges Greiskraut und Nachtkerze. Die Vegetationsdeckung beträgt unter 5 Prozent (Biotoptyp HY3, 3 P). Die Vögel stellen die meisten der potenziell auftretenden Arten im Plangebiet. Aufgrund des Fehlens älterer Gehölze sind allerdings keine geeigneten Nistplätze für Greifvögel, Eulen und Spechte vorhanden. Auch Eisvogel, Uferschwalbe und Bienenfresser können aufgrund fehlender Erdwände ausgeschlossen werden. Lediglich für die beiden Bodenbrüter Rebhuhn und Grauammer bietet das Plangebiet potenzielle Habitate. Während die Grauammer auf offene und weiträumige Ackerlandschaften angewiesen ist, tritt das Rebhuhn auch in klein strukturierten Landschaften mit einem Wechsel von Acker, Grünland und Gehölzen auf. Ein Brutvorkommen des Rebhuhns im Plangebiet wäre daher möglich. Darüber hinaus könnten im Plangebiet weitere planungsrelevante Bodenbrüter auftreten, wie Baum- und Wiesenpieper. Während der Geländebegehung wurde auf planungsrelevante Arten geachtet. Insbesondere wurden Vögel beobachtet, an geeigneten Stellen nach Zauneidechsen gesucht und auf Spuren des Feldhamsters geachtet. Hinweise auf planungsrelevante Arten ergaben sich nicht. Der aktuelle Zustand von Natur und Landschaft im Planungsgebiet ist dem Landschaftspflegerischen Begleitplan des Büros „raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR“, Stand 11.11.2010 (s. Kapitel 6.1) zu entnehmen. Schutzgut Boden Das Plangebiet gehört naturräumlich zur „Köln-Bonner Rheinebene und linksrheinischen Mittelterrassenplatte“ (Nr. 551) und als Untereinheit zur Rommerskirchener Lössplatte“ (Nr. 551.42). Dies ist eine durch Trockenrinnen flachwellig zerteilte Lössplatte, die mit verschwemmten Löss bedeckt ist (GLÄSSER 1978). Natürlicher Bodentyp auf den mit Löss bedeckten Kiesen und Sanden sind Parabraunerden, die stellenweise pseudovergleyt sind (SCHALICH 1972). Durch die Auskiesung und die anschließende Nutzung als Bodendeponie wurden die natürlichen Böden zerstört. Aktuell ist davon auszugehen, dass ein Gemisch verschiedener Bodenarten vorliegt. T4424.doc - 11 - Schutzgut Wasser Natürliche Fließ- oder Stillgewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. In der näheren Umgebung befindet sich der Kölner Randkanal als künstliches fließendes Gewässer. Stehende Gewässer befinden sich in ehemaligen Kiesabbaugebieten in einer Entfernung von ca. 500 m im Norden und im Südwesten des Planungsgebietes. Der überplante Bereich liegt in der Wasserschutzzone III B der Wasserschutzgebietsverordnung der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Schutzgut Luft Im Zeitraum Juni bis Dezember 2006 wurde in Pulheim-Stommeln auf der Rasenfläche neben dem Marktplatz am Dorfanger eine MILIS-Messung durchgeführt. Die Konzentrationen der anorganischen gasförmigen Verbindungen waren unauffällig. Die NO- und NO2-Belastung lag im Bereich des Rhein-Ruhr-Mittelwertes, die Immissionen von O3 sind mit Belastungen, die an Standorten in ländlicher Umgebung gemessen wurden, vergleichbar. Bei Ozon kam es zu Überschreitungen von Ziel- und Schwellenwerten. Die hohe Ozonkonzentration ist allerdings nicht auf eine besondere Belastungssituation in Pulheim zurückzuführen. Die Luftqualität am Messort in Pulheim-Stommeln ist mit der von Hintergrundstationen des LUQS-Messnetzes im vorstädtischen, bzw. ländlichen Bereich vergleichbar. Schutzgut Klima Großklimatisch befindet sich das Planungsgebiet im überwiegend maritim geprägten Niederungsklima der Niederrheinlandschaft (Landschaftsplan „Rommerskirchener Lössplatte", 1985). Die Jahrestemperaturschwankungen fallen mit einer durchschnittlichen Julitemperatur von 10 °C und einer durchschnittlichen Januartemperatur von 1,6 °C gering aus. Die milden Temperaturen tragen dazu bei, dass der Großraum relativ temperaturbegünstigt ist. Das Niederschlagsmaximum liegt in den Sommermonaten, das Minimum im Februar. Die Winde kommen vorwiegend aus südwestlichen Richtungen. Sie können aufgrund der ausgeräumten Feldflur hohe Windstärken erreichen und damit Schäden für die Landwirtschaft anrichten. Im Gebiet besteht eine geringe Neigung zu Nebeltagen (weniger als 30 Tage/Jahr). T4424.doc - 12 - Schutzgut Mensch Das Planungsgebiet ist durch gewerbliche Nutzung geprägt. Die zulässigen Nutzungen in unmittelbarer Nähe werden im Bebauungsplan Nr. 63 Ortsteil Pulheim definiert. Die zulässigen Emissionen und Immissionen in diesem Gebiet werden im wesentlichen durch die TA-Lärm, TA-Luft und die GIRL bestimmt. Die Vorbelastung im Planungsgebiet wurde in folgenden Gutachten betrachtet: • • • Geruchsimmissionsprognose des TÜV Nord (s. Kapitel 6.2.) Staubimmissionsprognose der deBAKOM (s. Kapitel 6.3.) Schallimmissionsprognose der ADU cologne (s. Kapitel 6.4.) Aufgrund der Art der zurzeit in der Umgebung der geplanten Anlage vorzufindenden geruchsrelevanten Betriebe (kleinere Pferdeställe nordöstlich und eine kleinere KfzLackieranlage etwa 300 m nordwestlich der Anlage) kann erfahrungsgemäß von einer Vorbelastung kleiner 0,075 im Bereich der auf Blatt 15 (s. Anlage 1) gekennzeichneten Immissionsaufpunkte 1-3 ausgegangen werden. Gemäß TA Lärm ist für die oben genannten Immissionsorte die Notwendigkeit der Ermittlung der gewerblichen Vorbelastung und der in Summe mit der Zusatzbelastung resultierenden Gesamtbelastung nicht gegeben, da die Beurteilungspegel der Zusatzbelastung im Tag- und Nachtzeitraum um mindestens 6 dB unter dem jeweiligen Immissionsrichtwert liegen und somit gemäß TA Lärm nicht relevant zu einer Überschreitung der insgesamt gültigen Richtwerte beitragen. Schutzgut Landschaftsbild/Erholungsfunktion Das Landschaftsbild im Plangebiet und seiner Umgebung ist anthropogen stark überprägt. Im Westen grenzt das Plangebiet an das Gewerbegebiet „Otto-LilienthalStraße“. In einer Entfernung von 180 m befindet sich dort ein über 50 m hoher Funkturm. Etwa 150 m westlich verläuft der naturferne Kölner Randkanal. Südlich schließt sich hinter der zweigleisigen Bahnstrecke das aktuelle Betriebsgelände der Firma Schulz an, das von der neuen Bundesstraße zerschnitten wird. Die Straße wird über einen bis etwa 10 m hohen Damm geführt. Nördlich grenzt das Plangebiet an eine Pferdekoppel, die von einer Gehölzreihe aus heimischen und standortfremden Arten begrenzt wird. Vorherrschend sind Hybridpappel, Buche, Stieleiche, Salweide und Blautanne. Die Pappeln erreichen eine Höhe von über 20 m. T4424.doc - 13 - In östlicher Richtung liegt ein Acker, hinter den sich Gewächshäuser und zwei Hochspannungsfreileitungen anschließen. Die Eignung des Plangebietes und seiner unmittelbaren Umgebung für die Naherholung ist als gering einzustufen. Eine mittlere bis hohe Bedeutung für die Feierabend- und Wochenenderholung haben jedoch die nördlich der Venloer Straße liegenden Baggerseen („Pulheimer See“) und der Bereich um das Gut Stöckheim. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Bodendenkmäler bzw. sonstige Sachgüter sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. 4.2. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes Schutzgut Tiere und Pflanzen Mit dem Vorhaben sind bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen verbunden, die nachfolgend aufgeführt werden: Anlagebedingte Eingriffe - Funktionsverlust der im Plangebiet auftretenden Biotoptypen durch Versiegelung, - Verlust von Filter-, Puffer- und Regulationsfunktionen des Bodens durch Versiegelung sowie - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Errichtung hoher Gebäude und Anlagen. Zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes werden in der vorliegenden Planung Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen (s. Kapitel 4.3) vorgesehen. Durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen werden die anlagebedingten Eingriffe kompensiert. Schutzgut Boden Durch die Versiegelung im Bereich der geplanten Bebauung und der Verkehrsflächen werden die bodenökologischen Funktionen (Niederschlagsretention, Lebensraum, Standort für Vegetation) verloren gehen. Zu berücksichtigen ist, dass es sich aufgrund der stattgefundenen Verfüllung nicht um natürlich gewachsene Böden, sondern um durch die menschliche Nutzung stark beeinflusste Böden handelt. T4424.doc - 14 - Schutzgut Wasser Durch die vorgesehene Versiegelung der Flächen wird ein Eintrag von Niederschlagswasser in die durch menschliche Nutzung stark beeinflussten Böden unterbunden und zum Grundwasserschutz beitragen. Die belasteten Niederschlagswässer aus den Betriebsflächen werden als Brauchwasser, u.a. für Befeuchtungsmaßnahmen verwendet. Der Überschuss an belasteten Niederschlagswässern wird in den städtischen Kanal eingeleitet. Die unbelasteten Niederschlagswasser aus den Dachflächen werden als Brauchwasser, u.a. als Prozesswasser verwendet. Schutzgut Luft Hinsichtlich der Luftqualität wurde in der Geruchsimmissionsprognose des TÜV Nord (s. Kapitel 6.2.) sowie in der Staubimmissionsprognose der deBAKOM (s. Kapitel 6.3) nachgewiesen, dass aufgrund der vorgesehenen Minderungsmaßnahmen (s. Kapitel 4.3) die Immissionen in unmittelbare Nähe zum Planungsgebiet weit unter den vorgeschriebenen Richtwerten der TA-Luft und der GIRL liegen. Schutzgut Klima Durch die Versiegelung der Fläche sowie durch die Veränderung des Reliefs können Veränderungen des Mikroklimas hervorgerufen werden. Diese werden jedoch durch die Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Die aus umweit- und naturschutzfachlicher Sicht relevanten Werte und Funktionen, z.B. die Standortbedingungen im Umfeld oder die Klimasituation in angrenzenden Siedlungsteilen, werden jedoch nicht in erheblichem oder nachhaltigem Maß verändert. Schutzgut Landschaft Die Qualität des Landschaftsbildes im Planungsgebiet wird sich grundsätzlich verändern. Durch die Vermeidungsmaßnahmen (Fassadenbegrünung, Pflanzstreifen) wird der Eingriff in das Landschaftsbild so weit reduziert, dass er als vertretbar angesehen werden kann. Da die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in die Biotoptypen auch eine landschaftsästhetische Wirkung haben, ist für das Landschaftsbild kein zusätzlicher Ausgleich erforderlich. T4424.doc - 15 - Schutzgut Mensch Die Emissionen und Immissionen im Planungsgebiet wurde in folgenden Beiträgen betrachtet: • • • Geruchsimmissionsprognose des TÜV Nord (s Kapitel 6.2.) Staubimmissionsprognose der deBAKOM (s. Kapitel 6.3.) Schallimmissionsprognose der ADU cologne (s. Kapitel 6.4.) In der Geruchsimmissionsprognose des TÜV Nord vom 03.11.2010 wurde nachgewiesen, dass die zu erwartenden Geruchsimmissionen an den Immissionsaufpunkten in unmittelbarer Nähe des Planungsgebietes weit unterhalb der zulässigen Richtwerte gem. der GIRL (s. Kapitel 6.2.) liegen. In der Staubimmissionsprognose der deBAKOM vom 15.11.2010 wurde nachgewiesen, dass die zu erwartenden Staubimmissionen an den Immissionsaufpunkten in unmittelbarer Nähe des Planungsgebietes weit unterhalb der zulässigen Richtwerte gem. der TA-Luft (s. Kapitel 6.3.) liegen. In der Schallimmissionsprognose der ADU cologne vom 11.11.2010 wurde nachgewiesen, dass die zu erwartenden Schallimmissionen an den Immissionsaufpunkten in unmittelbarer Nähe des Planungsgebietes weit unterhalb der zulässigen Richtwerte gem. der TA-Lärm (s. Kapitel 6.4.) liegen. Schutzgut Kulturgüter und sonstigen Sachgüter Es kann davon ausgegangen werden, dass keine dauerhaften Beeinträchtigungen von Kultur- und sonstigen Sachgütern vorliegen. 4.3. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiliger Auswirkungen Zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes werden in der vorliegenden Planung folgende Maßnahmen berücksichtigt: Erhaltung einer Baumweide Zur Vermeidung der Eingriffe in die Funktion der Biotope ist die einzelne, etwa 5 m hohe Baumweide an der südlichen Plangebietsgrenze zu erhalten und in den geplanten Pflanzstreifen zu integrieren (Karte 2). Zum Schutz ist der Baum während der Bauphase mit einer T4424.doc - 16 - Ablattung zu versehen („Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ gemäß DIN 18920). Standortgerechte Eingrünung Das Plangrundstück wird entlang der Süd-, Ost- und teilweise auch der Nordgrenze sowie im Bereich der Parkplätze mit standortgerechten, heimischen Gehölzen eingegrünt. Der Pflanzauswahl liegt die potentielle natürliche Vegetation des Maiglöckchen-PerlgrasBuchenwaldes zugrunde (s. Pflanzanleitung in der Dok.). Die Endwuchshöhe der ausgewählten Baumsorten sollte mindestens etwa 15 m betragen, um das Betriebsgelände und die Halle zukünftig weitgehend einzugrünen. Begrünung der Halle Zur Verminderung des Eingriffs in das Landschaftsbild ist eine Begrünung der Stahlsystemhalle an den beiden langen Seiten im Norden und Süden über die gesamte Länge der Halle mit Kletterpflanzen (z.B. Efeu (Hedera helix) oder Schlingknöterich (Fallopia baldschuanica)) sowie der oben beschriebene Pflanzstreifen an der südlichen und östlichen Grenze vorgesehen. Baufeldfreimachung Nach der Prognose ist ein Vorkommen planungsrelevanter, bodenbrütender Vogelarten potentiell möglich. Darüber hinaus könnten andere besonders geschützte Vogelarten, die häufig und weit verbreitet sind (z.B. Schwarzkehlchen oder Hausrotschwanz), auf den Standorten brüten. Das Eintreten artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote nach § 44 I BNatSchG sollte daher vorsorglich durch die Durchführung einer Baufeldfreimachung (Beseitigung der Vegetation) außerhalb der Balz- und Fortpflanzungszeiten sicher ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der potenziell betroffenen Arten ergibt sich ein Zeitfenster von September bis spätestens Ende März für die Baufeldfreimachung. Verringerung von Schadstoffemissionen Die Minderungsmaßnahmen für die Emission von Schadstoffen sind im Detail folgenden Gutachten zu entnehmen: • • • Geruchsimmissionsprognose des TÜV Nord (s. Kapitel 6.2.) Staubimmissionsprognose der deBAKOM (s. Kapitel 6.3.) Schallimmissionsprognose der ADU cologne (s. Kapitel 6.4.) Aufgrund der vorgesehenen Betriebsweise ist sichergestellt, dass durch den Anlagenbetrieb keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden können. Die Emissionen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben überwacht und gemessen. Der Betrieb der Anlagen wird hinsichtlich des Umweltschutzes vom Betriebspersonal überwacht. Die Niederschlagswässer aus den Hofflächen werden in einem Brauchwasserbecken geT4424.doc - 17 - sammelt und für Produktionszwecke bzw. Befeuchtungsmaßnahmen verwendet. Der Überlauf des Brauchwasserbeckens wird an den Abwasserkanal der Stadt Pulheim angeschlossen. Das Niederschlagswasser aus den Dachflächen wird ebenfalls in einem Brauchwasserbecken gesammelt und für Produktionszwecke, Befeuchtungsmaßnahmen bzw. als Löschwasser verwendet. 4.4. Alternative Konzepte Im Rahmen der Genehmigungsplanung nach BImSchG wurden verschiedene Alternativen für die Realisierung des Planvorhabens untersucht. Das jetzt ausgewählte Konzept weist hinsichtlich der Umweltauswirkungen die geringsten dauerhaften Beeinträchtigungen auf. So ist der Anteil der Grün- und Ausgleichsflächen sehr umfangreich und so angeordnet, dass sie mehrere wichtige Funktionen gleichzeitig wahrnehmen können. Sie dienen sowohl als Ausgleichsfläche, als Sichtschutz und als Grünfläche zur Naherholung. 5. Zusätzliche Angaben 5.1. Methodik der Umweltprüfung Viele Angaben der Umweltprüfung beruhen auf Erfahrungswerten und Abschätzungen und haben rein beschreibenden Charakter ohne auf konkreten Rechnungen oder Modellierungen zu basieren. Somit können bestimmte Umweltbeeinträchtigungen zwar als potenzielle Beeinträchtigung identifiziert aber nicht genau beziffert werden, da Detailuntersuchungen fehlen. Für den Bereich Tiere, Pflanzen, Boden, Ausgleichsmaßnahmen, Lärm, Staub und Geruch wurden folgende Untersuchungen und Berechnungen durchgeführt: T4424.doc • Landschaftspflegerischer Begleitplan von raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR (s. Anlage 1) • Geruchsimmissionsprognose des TÜV Nord (s. Kapitel 6.2.) • Staubimmissionsprognose der deBAKOM (s. Kapitel 6.3.) • Schallimmissionsprognose der ADU cologne (s. Kapitel 6.4) - 18 - Der Aufwand für weitere Spezialuntersuchungen ist im Verhältnis zu den dabei für das überplante Gebiet zu erwartenden Ergebnissen unverhältnismäßig hoch. Daher sollen hierüber hinaus gehende grundsätzliche Fragestellungen aus dem ökologischen Bereich nicht an das konkrete Planvorhaben gebunden werden. Es liegen - wie aus den vorherigen Kapiteln deutlich wird - eine ganze Reihe wichtiger umweltbezogener und für das Vorhaben relevanter Informationen vor, die eine Einschätzung der zu erwartenden Umweltfolgen erlauben und zur Erzielung eines möglichst umweltverträglichen Ergebnisses beitragen. 5.2. Maßnahmen der Überwachung Vor der Realisierung des Vorhabens erfolgt zunächst das Genehmigungsverfahren nach BImSchG. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden können, untersucht und im Detail bewertet. Die Emissionen und Immissionen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben überwacht und gemessen. 5.3 Zusammenfassung Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.95 soll ein Industriegebiet gem. § 9 BauNVO festgesetzt werden, um planungsrechtliche Voraussetzungen für die Umsiedlung der Firmengruppe Schulz zu schaffen. Die Größe des Planungsgebietes umfast 2.7 ha. und grenzt im Nordwesten an die OttoLilienthal-Straße (früher: Mühlenweg) und das Gewerbegebiet östlich des Randkanals an. Südwestlich des Plangebiets verläuft ein Wirtschaftsweg, an den wiederum die Eisenbahntrasse Köln-Pulheim angrenzt. Nordöstlich schließt an das Plangebiet das Flurstück 8 an, das heute als Pferdekoppel genutzt wird. Südöstlich des Plangebiets liegt das Flurstück 121, das derzeit als Acker genutzt wird. Die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter „Tiere und Pflanzen", „Boden", „Wasser", „Luft", „Klima", „Landschaft ", „Mensch" und „Kultur- sowie sonstige Sachgüter'' wurden beschrieben und bewertet. Dazu erfolgte zunächst eine Bestandsaufnahme. Im Anschluss wurden die zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf die einzelnen Schutzgüter dargestellt. Durch die Bewertung des Eingriffs konnte der notwendige Ausgleichsbedarf ermittelt werden. Zum Ausgleich sind zwei Maßnahmen nördlich und südlich der neuen Bundesstraße in einer Größenordnung von 3,3 ha auf dem alten Firmengelände vorgesehen. Ziel dieser Maßnahmen ist die Entwicklung von Vor- und Zwischenwäldern in dem waldarmen NaturT4424.doc - 19 - raum. Durch die Umsetzung der beiden Ausgleichsmaßnahmen wird der Eingriff in voller Höhe kompensiert. Eine Reihe der festgestellten Schutzgut-bezogenen Auswirkungen lassen sich vermeiden oder vermindern. Hier ist besonders der Erhalt der vorhandenen Grünstrukturen von ausschlaggebender Bedeutung. Unterstützt wird dieser Aspekt durch die umfangreiche Ausweisung neuer Grünflächen, wodurch die Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Auswirkungen auf das Landschaftsbild minimiert werden. Diese Grünflächen weisen mehrere Funktionenauf: Sie dienen als Ausgleichsflächen, als Sichtschutz und als Filter für Luftschadstoffe. Daneben erfüllen sie eine wichtige Aufgabe als Naherholungsfläche, da durch das Wegesystem und die Anordnung der Grünflächen das Gebiet optimal für Spaziergänge genutzt werden kann. Diese Planinhalte wirken auch auf die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden, Wasser und Luft positiv und führen damit zu einer Reduzierung von möglichen Belastungen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Realisierung der Planung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. T4424.doc - 20 - 6. 6.1 Anlagen Landschaftspflegerischen Begleitplans von raskin • Umweltplanung u. Umwelberatung GbR (Das Gutachten ist als digitale Datei im Ratsinformationssystem einsehbar) T4424.doc - 21 - 6.2. Geruchsimmissionsprognose des TÜV Nord (Das Gutachten ist als digitale Datei im Ratsinformationssystem einsehbar) T4424.doc - 22 - 6.3. Staubimmissionsprognose der deBAKOM (Das Gutachten ist als digitale Datei im Ratsinformationssystem einsehbar) T4424.doc - 23 - 6.4. Schallimmissionsprognose der ADU cologne (Das Gutachten ist als digitale Datei im Ratsinformationssystem einsehbar) T4424.doc