Daten
Kommune
Pulheim
Größe
193 kB
Datum
08.12.2010
Erstellt
03.12.10, 18:53
Aktualisiert
03.12.10, 18:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 95
Stadt Pulheim
Stand 15.11.2010
Entwurfsverfasser:
Brzoska Consult Partnerschaft
Hubert Brzoska
Elfi Breker-Brzoska
Lilienweg 21
42799 Leichlingen-Witzhelden
-2-
1.
Inhaltsverzeichnis
1.
Inhaltsverzeichnis............................................................................ 2
2.1
Anlass und Planerfordernis .....................................................................3
2.2.
Angaben zum Standort ............................................................................3
2.3.
Art und Umfang des Vorhabens ..............................................................4
3.
Darstellung der relevanten Ziele des Umweltschutzes ............... 4
4.
Beschreibung der Umweltauswirkungen ...................................... 8
4.1.
Bestandsaufnahme...................................................................................8
4.2.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes......................13
4.3.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiliger Auswirkungen....................................................................15
4.4.
Alternative Konzepte ..............................................................................17
5.
Zusätzlichen Angaben................................................................... 17
5.1.
Methodik der Umweltprüfung ................................................................17
5.2.
Maßnahmen der Überwachung..............................................................18
5.3
Zusammenfassung .................................................................................18
6.
Anlagen........................................................................................... 20
6.1.
Landschaftspflegerischen Begleitplans von raskin • Umweltplanung u.
Umweltberatung GbR .............................................................................20
6.2.
Geruchsimmissionsprognose des TÜV Nord......................................21
6.3.
Staubimmissionsprognose der deBAKOM...........................................22
6.4.
Schallimmissionsprognose der ADU cologne .....................................23
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-3-
2.
Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes
2.1
Anlass und Planerfordernis
Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Köln, sieht im Bereich
des Plangebiets gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) vor. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung dieser Flächen im Außenbereich ist im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung
eines Bebauungsplanes erforderlich.
Aktueller Anlass der Planung ist die erforderliche Umsiedlung der auf den benachbarten
Flurstücken 90, 117 und 118 angesiedelten Unternehmen Schulz Recycling Bauschutt- und
Schwarzdecken-Aufbereitungs- und Baustoffhandel GmbH, Bruno Schulz GmbH und
Schulz Tiefbau GmbH auf das Plangebiet. Da die Planung ausschließlich der Baurechtschaffung für diese Betriebe dienen soll, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgesehen. Mit ihm soll eine den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entsprechende Erweiterung des Pulheimer Gewerbegebiets östlich des Randkanals durch verbindliches Planungsrecht gesichert werden.
2.2.
Angaben zum Standort
Der Plangeltungsbereich umfasst ca. 2,7 ha und grenzt im Nordwesten an die OttoLilienthal-Straße (früher: Mühlenweg) und das Gewerbegebiet östlich des Randkanals
an. Südwestlich des Plangebiets verläuft ein Wirtschaftsweg, an den wiederum die Eisenbahntrasse Köln-Pulheim angrenzt. Nordöstlich schließt an das Plangebiet das
Flurstück 8 an, das heute als Pferdekoppel genutzt wird. Südöstlich des Plangebiets
liegt das Flurstück 121, das derzeit als Acker genutzt wird.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim stellt das Grundstück Gemarkung Pulheim,
Flur 1, Flurstück 89 mit der Größe von insgesamt ca. 2,7 ha als Industriegebiet dar. Der
Bebauungsplan wird für Flurstück 89 daher aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8
Abs. 2 BauGB entwickelt.
Die Planfläche liegt derzeit brach. Sie wurde im Hinblick auf die beabsichtigte gewerbliche Nutzung zur Umsiedlung der Firmengruppe Schulz erworben.
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-4-
2.3.
Art und Umfang des Vorhabens
Das Vorhaben betrifft die Einrichtung einer Anlage zur gewerblichen Nutzung einschließlich der Lagerung, Sortierung und Behandlung von Abfällen mit folgenden Einrichtungen:
• einer Behandlungsanlage für Abfälle zur rohstofflichen bzw. energetischen Verwertung durch Zerkleinerung, Klassierung, Sichtung und Zusammenstellung zu
größeren Transporteinheiten;
• einer Sortieranlage, in der Stoffe durch sortieren für den Wirtschaftskreislauf zurückgewonnen werden;
• einer Aufbereitungsanlage für mineralische Abfälle zur Herstellung von kulturfähigen Böden, Bodenersatzstoffen, Rekultivierungsböden, Deponiebaustoffen,
Baustoffen sowie für die Immobilisierung von mineralischen Abfällen;
• einer Anlage zur Aufbereitung von Beton- und Mauerwerksabbruch, Straßenabbruch, Bodenaushub und sonstiger Materialien;
• einer Siebmaschine zur Herstellung von RCL-Material;
• einer Mischanlage zur Herstellung von Beton aller Klassen als Transportbeton,
hydraulisch gebundener Tragschichten sowie für die Immobilisierung von Abfällen;
• eines Verwaltungsgebäudes, Grundfläche 11,49 m x 26,75 m
• einer Werkstatthalle, Grundfläche 22,50 m x 24,36 m ;
• einer Stahlsystembauhalle, Grundfläche 71,95 m x 101,15 m;
• einer Dieseltankstelle für den Eigenbedarf;
• eines Wiegehauses
• LKW Waagen, befestigte Freiflächen zur Lagerung und zum Abstellen von Baustoffen, Abfallmaterialien, Anlagen, Geräten, Fahrzeugen, Transport- und Baugeräten sowie sonstigen Gegenständen im Rahmen eines gewerblichen Betriebes
und zur Aufstellung von Maschinen und Lagerboxen;
3.
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Darstellung der relevanten Ziele des Umweltschutzes
-5-
Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile umfasst die in § 1 Abs. 6 Nr. 7
EAG-Bau benannten Schutzgüter. Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter
allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung
der relevanten Schutzgüter berücksichtigt werden müssen.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NW
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen
des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten
und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und - soweit erforderlich - wiederherzustellen, dass
• die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
• die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
• die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume
sowie
• die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und
Landschaft
auf Dauer gesichert sind.
Baugesetzbuch
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen (§ 1 Abs.6, Nr. 7).
Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH-Gebiete und der europäischen Vogelschutzgebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b und § 1a Abs. 4
Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3)
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-6-
Schutzgut Boden
Bundesbodenschutzgesetz
Ziele des Bundesbodenschutzgesetzes sind:
•
der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere als
-
Lebensgrundlage und -räum für Menschen, Tiere, Pflanzen,
-
Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen
-
Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz),
-
Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,
-
Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie
siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen,
•
der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen,
•
Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen,
•
die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten.
Baugesetzbuch (§ 1a Abs. 2)
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden.
Schutzgut Wasser
Wasserhaushaltsgesetz
Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für
Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen.
Landeswassergesetz
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Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von
Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit.
Wasserschutzgebietsverordnung Wassergewinnungsanlagen
gen/Langel vom 21. Oktober 1991.
Weiler
und
Worrin-
Schutzgut Luft
Bundesimmissionsschutzgesetz
Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie der Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren,
erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).
TA Luft
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.
Schutzgut Klima
Landschaftsgesetz NW
Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung.
Schutzgut Landschaft
Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NW
Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für
die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften
Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur
und Landschaft.
Landschaftsplan
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Der Landschaftsplan setzt für den überplanten Bereich das Entwicklungsziel 2 fest:
Anreicherung einer im ganzen zu erhaltenden Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen.
Schutzgut Mensch
TA Lärm, TA Luft, GIRL, Bundesimmissionsschutzgesetz und Verordnungen,
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Geräusche, Staub und Geruch sowie Vorsorge schädlichen Umwelteinwirkungen.
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schall-, Staub- und Geruchsschutz notwendig. Die Verringerung der Schall-,
Staub- und Geruchsentstehung soll insbesondere am Entstehungsort erfolgen, aber
auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärm-, Staub-, und Geruchsvorsorge und -minderung bewirkt werden.
Aus der nachfolgenden Analyse der Umweltauswirkungen der Planung ergibt sich die
Art und Weise, wie die hier dargelegten Ziele berücksichtigt werden. Dabei ist festzuhalten, dass die Ziele der Fachgesetze einen bewertungsrelevanten Rahmen rein inhaltlicher Art darstellen. Sie stellen damit den Bewertungsrahmen für die einzelnen Schutzgüter dar.
4.
4.1.
Beschreibung der Umweltauswirkungen
Bestandsaufnahme
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Im Rahmen der Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans wurde vom Büro
„raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR“ eine Bestandsaufnahme (s. Kapitel
6.1.) durchgeführt.
Auf der südlichen Plangebietsgrenze steht eine einzelne, etwa 5 m hohe Baumweide
(Salix spec.). Dieser Baum kann in den geplanten Pflanzstreifen integriert werden. Ansonsten laufen im Plangebiet jüngere Pioniergehölze auf. Neben der vorherrschenden
Sandbirke (Betula pendula) sind Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) sowie die fremdländischen Gehölze Schmetterlingsstrauch (Buddleja davidii) und Robinie (Robinia
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pseudacacia) vertreten. Aufgrund des geringen Alters dieser Gehölze und ihrer geringen Deckung sind die Biotoptypen den Ruderalfluren zuzuordnen.
Der überwiegende Bereich des Plangebietes wird von einer ausdauernden, dichten und
artenreichen Ruderalflur eingenommen, in der das hochwüchsige Sandreitgras (Calamagrostis epigejos) dominiert. Dieses Süßgras besiedelt auch gerne Schlagfluren in
Wirtschaftswäldern. Typische Begleiter sind Knäuelgras (Dactylis glomerata), Gänsefingerkraut (Potentilla anserina), Kriechendes Fingerkraut (P. reptans), Wilde Möhre (Daucus carota), Nachtkerze (Oenothera biennis), Weißer Steinklee (Melilotus alba), Wilde
Karde (Dipsacus sylvaticus), Bunte Kronwicke (Coronilla varia), einjähriges Berufkraut
(Erigeron annuus), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) und zahlreiche andere Ruderalpflanzen.
Durch gelegentliche Mahd konnten sich einige Grünlandarten etablieren, wie beispielsweise Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Herbst-Löwenzahn (Leontodon autumnalis),
Rotschwingel (Festuca rubra), Weißklee (Trifolium repens) sowie Krauser und Stumpfblättriger Ampfer (Rumex crispus et obtusifolius). Kratzbeere (Rubus caesius) und
Brombeere (R. fruticosus agg.) deuten auf die tendenzielle Wiederbewaldung hin, die
durch die gelegentliche Mahd aber immer wieder unterbrochen wird.
Die Vegetationszusammensetzung deutet auf einen frischen, mäßig nährstoffreichen
und wärmebegünstigten Standort hin. Kleinflächig sind wechselnasse Senken ausgebildet, die neben dichten Moospolstern durch die Blaugrüne Binse (Juncus inflexus) gekennzeichnet sind.
Im Bereich der Schaltstation am Bahnübergang steht südwestlich des Plangebietes weiterhin ein mehrstämmiger Feldahorn (Acer campestre). Im Bereich des Lagerplatzes
finden regelmäßige Störungen statt. Dies begünstigt einjährige Pionierarten, wie das
vorherrschende Schmalblättrige Greiskraut (Senecio inaequidens). An weniger gestörten Stellen in diesem Bereich können sich auch mehrjährige Ruderalarten entwickeln,
wie das Sandreitgras, oder es können die oben beschriebenen Pioniergehölze auflaufen.
An der östlichen Grenze des Plangebietes ist an der Grenze zum Acker ein wiesenartiger, artenarmer Feldrain ausgebildet, in dem der Glatthafer (Arrhenatherum elatior) vorherrscht. Insgesamt ist festzuhalten, dass im Eingriffsraum Ruderalfluren und Pioniergehölze mit einer sehr geringen bis geringen Bedeutung für die Biotopfunktion verbreitet
sind (vgl. LUDWIG 1991). Weiterhin sind im Bereich des Lagerplatzes regelmäßig befahrene und frisch geschotterte, nahezu vegetationsfreie Flächen vorhanden. Hier können
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nur einige wenige Ruderalpflanzen gedeihen, wie Schmalblättriges Greiskraut und
Nachtkerze. Die Vegetationsdeckung beträgt unter 5 Prozent (Biotoptyp HY3, 3 P).
Die Vögel stellen die meisten der potenziell auftretenden Arten im Plangebiet. Aufgrund
des Fehlens älterer Gehölze sind allerdings keine geeigneten Nistplätze für Greifvögel,
Eulen und Spechte vorhanden. Auch Eisvogel, Uferschwalbe und Bienenfresser können
aufgrund fehlender Erdwände ausgeschlossen werden. Lediglich für die beiden Bodenbrüter Rebhuhn und Grauammer bietet das Plangebiet potenzielle Habitate. Während
die Grauammer auf offene und weiträumige Ackerlandschaften angewiesen ist, tritt das
Rebhuhn auch in klein strukturierten Landschaften mit einem Wechsel von Acker, Grünland und Gehölzen auf. Ein Brutvorkommen des Rebhuhns im Plangebiet wäre daher
möglich. Darüber hinaus könnten im Plangebiet weitere planungsrelevante Bodenbrüter
auftreten, wie Baum- und Wiesenpieper.
Während der Geländebegehung wurde auf planungsrelevante Arten geachtet. Insbesondere wurden Vögel beobachtet, an geeigneten Stellen nach Zauneidechsen gesucht
und auf Spuren des Feldhamsters geachtet. Hinweise auf planungsrelevante Arten ergaben sich nicht.
Der aktuelle Zustand von Natur und Landschaft im Planungsgebiet ist dem Landschaftspflegerischen Begleitplan des Büros „raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR“, Stand 11.11.2010 (s. Kapitel 6.1) zu entnehmen.
Schutzgut Boden
Das Plangebiet gehört naturräumlich zur „Köln-Bonner Rheinebene und linksrheinischen Mittelterrassenplatte“ (Nr. 551) und als Untereinheit zur Rommerskirchener
Lössplatte“ (Nr. 551.42). Dies ist eine durch Trockenrinnen flachwellig zerteilte Lössplatte, die mit verschwemmten Löss bedeckt ist (GLÄSSER 1978).
Natürlicher Bodentyp auf den mit Löss bedeckten Kiesen und Sanden sind Parabraunerden, die stellenweise pseudovergleyt sind (SCHALICH 1972).
Durch die Auskiesung und die anschließende Nutzung als Bodendeponie wurden die
natürlichen Böden zerstört. Aktuell ist davon auszugehen, dass ein Gemisch verschiedener Bodenarten vorliegt.
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Schutzgut Wasser
Natürliche Fließ- oder Stillgewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
In der näheren Umgebung befindet sich der Kölner Randkanal als künstliches fließendes Gewässer.
Stehende Gewässer befinden sich in ehemaligen Kiesabbaugebieten in einer Entfernung von ca. 500 m im Norden und im Südwesten des Planungsgebietes.
Der überplante Bereich liegt in der Wasserschutzzone III B der Wasserschutzgebietsverordnung der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel.
Schutzgut Luft
Im Zeitraum Juni bis Dezember 2006 wurde in Pulheim-Stommeln auf der Rasenfläche neben dem Marktplatz am Dorfanger eine MILIS-Messung durchgeführt.
Die Konzentrationen der anorganischen gasförmigen Verbindungen waren unauffällig.
Die NO- und NO2-Belastung lag im Bereich des Rhein-Ruhr-Mittelwertes, die Immissionen von O3 sind mit Belastungen, die an Standorten in ländlicher Umgebung gemessen wurden, vergleichbar. Bei Ozon kam es zu Überschreitungen von Ziel- und
Schwellenwerten. Die hohe Ozonkonzentration ist allerdings nicht auf eine besondere
Belastungssituation in Pulheim zurückzuführen. Die Luftqualität am Messort in Pulheim-Stommeln ist mit der von Hintergrundstationen des LUQS-Messnetzes im vorstädtischen, bzw. ländlichen Bereich vergleichbar.
Schutzgut Klima
Großklimatisch befindet sich das Planungsgebiet im überwiegend maritim geprägten
Niederungsklima der Niederrheinlandschaft (Landschaftsplan „Rommerskirchener
Lössplatte", 1985). Die Jahrestemperaturschwankungen fallen mit einer durchschnittlichen Julitemperatur von 10 °C und einer durchschnittlichen Januartemperatur von 1,6
°C gering aus. Die milden Temperaturen tragen dazu bei, dass der Großraum relativ
temperaturbegünstigt ist.
Das Niederschlagsmaximum liegt in den Sommermonaten, das Minimum im Februar.
Die Winde kommen vorwiegend aus südwestlichen Richtungen. Sie können aufgrund
der ausgeräumten Feldflur hohe Windstärken erreichen und damit Schäden für die
Landwirtschaft anrichten. Im Gebiet besteht eine geringe Neigung zu Nebeltagen (weniger als 30 Tage/Jahr).
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Schutzgut Mensch
Das Planungsgebiet ist durch gewerbliche Nutzung geprägt. Die zulässigen Nutzungen in unmittelbarer Nähe werden im Bebauungsplan Nr. 63 Ortsteil Pulheim definiert.
Die zulässigen Emissionen und Immissionen in diesem Gebiet werden im wesentlichen durch die TA-Lärm, TA-Luft und die GIRL bestimmt.
Die Vorbelastung im Planungsgebiet wurde in folgenden Gutachten betrachtet:
•
•
•
Geruchsimmissionsprognose des TÜV Nord (s. Kapitel 6.2.)
Staubimmissionsprognose der deBAKOM (s. Kapitel 6.3.)
Schallimmissionsprognose der ADU cologne (s. Kapitel 6.4.)
Aufgrund der Art der zurzeit in der Umgebung der geplanten Anlage vorzufindenden
geruchsrelevanten Betriebe (kleinere Pferdeställe nordöstlich und eine kleinere KfzLackieranlage etwa 300 m nordwestlich der Anlage) kann erfahrungsgemäß von einer
Vorbelastung kleiner 0,075 im Bereich der auf Blatt 15 (s. Anlage 1) gekennzeichneten
Immissionsaufpunkte 1-3 ausgegangen werden.
Gemäß TA Lärm ist für die oben genannten Immissionsorte die Notwendigkeit der Ermittlung der gewerblichen Vorbelastung und der in Summe mit der Zusatzbelastung
resultierenden Gesamtbelastung nicht gegeben, da die Beurteilungspegel der Zusatzbelastung im Tag- und Nachtzeitraum um mindestens 6 dB unter dem jeweiligen Immissionsrichtwert liegen und somit gemäß TA Lärm nicht relevant zu einer Überschreitung der insgesamt gültigen Richtwerte beitragen.
Schutzgut Landschaftsbild/Erholungsfunktion
Das Landschaftsbild im Plangebiet und seiner Umgebung ist anthropogen stark überprägt. Im Westen grenzt das Plangebiet an das Gewerbegebiet „Otto-LilienthalStraße“. In einer Entfernung von 180 m befindet sich dort ein über 50 m hoher Funkturm. Etwa 150 m westlich verläuft der naturferne Kölner Randkanal. Südlich schließt
sich hinter der zweigleisigen Bahnstrecke das aktuelle Betriebsgelände der Firma
Schulz an, das von der neuen Bundesstraße zerschnitten wird. Die Straße wird über
einen bis etwa 10 m hohen Damm geführt.
Nördlich grenzt das Plangebiet an eine Pferdekoppel, die von einer Gehölzreihe aus
heimischen und standortfremden Arten begrenzt wird. Vorherrschend sind Hybridpappel, Buche, Stieleiche, Salweide und Blautanne. Die Pappeln erreichen eine Höhe von
über 20 m.
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In östlicher Richtung liegt ein Acker, hinter den sich Gewächshäuser und zwei Hochspannungsfreileitungen anschließen. Die Eignung des Plangebietes und seiner unmittelbaren Umgebung für die Naherholung ist als gering einzustufen.
Eine mittlere bis hohe Bedeutung für die Feierabend- und Wochenenderholung haben
jedoch die nördlich der Venloer Straße liegenden Baggerseen („Pulheimer See“) und
der Bereich um das Gut Stöckheim.
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Bodendenkmäler bzw. sonstige Sachgüter sind im Planungsgebiet nicht vorhanden.
4.2.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Mit dem Vorhaben sind bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen verbunden, die
nachfolgend aufgeführt werden:
Anlagebedingte Eingriffe
-
Funktionsverlust der im Plangebiet auftretenden Biotoptypen durch Versiegelung,
-
Verlust von Filter-, Puffer- und Regulationsfunktionen des Bodens durch Versiegelung sowie
-
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Errichtung hoher Gebäude und
Anlagen.
Zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des
Landschaftsbildes werden in der vorliegenden Planung Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen (s. Kapitel 4.3) vorgesehen. Durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen werden die anlagebedingten Eingriffe kompensiert.
Schutzgut Boden
Durch die Versiegelung im Bereich der geplanten Bebauung und der Verkehrsflächen werden die bodenökologischen Funktionen (Niederschlagsretention, Lebensraum, Standort für
Vegetation) verloren gehen. Zu berücksichtigen ist, dass es sich aufgrund der stattgefundenen Verfüllung nicht um natürlich gewachsene Böden, sondern um durch die menschliche
Nutzung stark beeinflusste Böden handelt.
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Schutzgut Wasser
Durch die vorgesehene Versiegelung der Flächen wird ein Eintrag von Niederschlagswasser in die durch menschliche Nutzung stark beeinflussten Böden unterbunden und zum
Grundwasserschutz beitragen.
Die belasteten Niederschlagswässer aus den Betriebsflächen werden als Brauchwasser,
u.a. für Befeuchtungsmaßnahmen verwendet. Der Überschuss an belasteten Niederschlagswässern wird in den städtischen Kanal eingeleitet.
Die unbelasteten Niederschlagswasser aus den Dachflächen werden als Brauchwasser,
u.a. als Prozesswasser verwendet.
Schutzgut Luft
Hinsichtlich der Luftqualität wurde in der Geruchsimmissionsprognose des TÜV Nord
(s. Kapitel 6.2.) sowie in der Staubimmissionsprognose der deBAKOM (s. Kapitel 6.3)
nachgewiesen, dass aufgrund der vorgesehenen Minderungsmaßnahmen (s. Kapitel
4.3) die Immissionen in unmittelbare Nähe zum Planungsgebiet weit unter den vorgeschriebenen Richtwerten der TA-Luft und der GIRL liegen.
Schutzgut Klima
Durch die Versiegelung der Fläche sowie durch die Veränderung des Reliefs können Veränderungen des Mikroklimas hervorgerufen werden. Diese werden jedoch durch die Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Die aus umweit- und naturschutzfachlicher Sicht relevanten Werte und Funktionen, z.B. die Standortbedingungen im Umfeld oder die Klimasituation
in angrenzenden Siedlungsteilen, werden jedoch nicht in erheblichem oder nachhaltigem
Maß verändert.
Schutzgut Landschaft
Die Qualität des Landschaftsbildes im Planungsgebiet wird sich grundsätzlich verändern.
Durch die Vermeidungsmaßnahmen (Fassadenbegrünung, Pflanzstreifen) wird der Eingriff
in das Landschaftsbild so weit reduziert, dass er als vertretbar angesehen werden kann. Da
die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Ausgleich für den Eingriff in die Biotoptypen auch
eine landschaftsästhetische Wirkung haben, ist für das Landschaftsbild kein zusätzlicher
Ausgleich erforderlich.
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Schutzgut Mensch
Die Emissionen und Immissionen im Planungsgebiet wurde in folgenden Beiträgen
betrachtet:
•
•
•
Geruchsimmissionsprognose des TÜV Nord (s Kapitel 6.2.)
Staubimmissionsprognose der deBAKOM (s. Kapitel 6.3.)
Schallimmissionsprognose der ADU cologne (s. Kapitel 6.4.)
In der Geruchsimmissionsprognose des TÜV Nord vom 03.11.2010 wurde nachgewiesen,
dass die zu erwartenden Geruchsimmissionen an den Immissionsaufpunkten in unmittelbarer Nähe des Planungsgebietes weit unterhalb der zulässigen Richtwerte gem. der GIRL (s.
Kapitel 6.2.) liegen.
In der Staubimmissionsprognose der deBAKOM vom 15.11.2010 wurde nachgewiesen,
dass die zu erwartenden Staubimmissionen an den Immissionsaufpunkten in unmittelbarer
Nähe des Planungsgebietes weit unterhalb der zulässigen Richtwerte gem. der TA-Luft (s.
Kapitel 6.3.) liegen.
In der Schallimmissionsprognose der ADU cologne vom 11.11.2010 wurde nachgewiesen,
dass die zu erwartenden Schallimmissionen an den Immissionsaufpunkten in unmittelbarer
Nähe des Planungsgebietes weit unterhalb der zulässigen Richtwerte gem. der TA-Lärm (s.
Kapitel 6.4.) liegen.
Schutzgut Kulturgüter und sonstigen Sachgüter
Es kann davon ausgegangen werden, dass keine dauerhaften Beeinträchtigungen von Kultur- und sonstigen Sachgütern vorliegen.
4.3.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiliger Auswirkungen
Zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des
Landschaftsbildes werden in der vorliegenden Planung folgende Maßnahmen berücksichtigt:
Erhaltung einer Baumweide
Zur Vermeidung der Eingriffe in die Funktion der Biotope ist die einzelne, etwa 5 m hohe
Baumweide an der südlichen Plangebietsgrenze zu erhalten und in den geplanten Pflanzstreifen zu integrieren (Karte 2). Zum Schutz ist der Baum während der Bauphase mit einer
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Ablattung zu versehen („Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen
bei Baumaßnahmen“ gemäß DIN 18920).
Standortgerechte Eingrünung
Das Plangrundstück wird entlang der Süd-, Ost- und teilweise auch der Nordgrenze sowie
im Bereich der Parkplätze mit standortgerechten, heimischen Gehölzen eingegrünt. Der
Pflanzauswahl liegt die potentielle natürliche Vegetation des Maiglöckchen-PerlgrasBuchenwaldes zugrunde (s. Pflanzanleitung in der Dok.). Die Endwuchshöhe der ausgewählten Baumsorten sollte mindestens etwa 15 m betragen, um das Betriebsgelände und
die Halle zukünftig weitgehend einzugrünen.
Begrünung der Halle
Zur Verminderung des Eingriffs in das Landschaftsbild ist eine Begrünung der Stahlsystemhalle an den beiden langen Seiten im Norden und Süden über die gesamte Länge der Halle
mit Kletterpflanzen (z.B. Efeu (Hedera helix) oder Schlingknöterich (Fallopia baldschuanica)) sowie der oben beschriebene Pflanzstreifen an der südlichen und östlichen Grenze vorgesehen.
Baufeldfreimachung
Nach der Prognose ist ein Vorkommen planungsrelevanter, bodenbrütender Vogelarten potentiell möglich. Darüber hinaus könnten andere besonders geschützte Vogelarten, die häufig und weit verbreitet sind (z.B. Schwarzkehlchen oder Hausrotschwanz), auf den Standorten brüten.
Das Eintreten artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote nach § 44 I BNatSchG sollte daher
vorsorglich durch die Durchführung einer Baufeldfreimachung (Beseitigung der Vegetation)
außerhalb der Balz- und Fortpflanzungszeiten sicher ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der potenziell betroffenen Arten ergibt sich ein Zeitfenster von September bis
spätestens Ende März für die Baufeldfreimachung.
Verringerung von Schadstoffemissionen
Die Minderungsmaßnahmen für die Emission von Schadstoffen sind im Detail folgenden
Gutachten zu entnehmen:
•
•
•
Geruchsimmissionsprognose des TÜV Nord (s. Kapitel 6.2.)
Staubimmissionsprognose der deBAKOM (s. Kapitel 6.3.)
Schallimmissionsprognose der ADU cologne (s. Kapitel 6.4.)
Aufgrund der vorgesehenen Betriebsweise ist sichergestellt, dass durch den Anlagenbetrieb
keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und
erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden können. Die Emissionen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben überwacht
und gemessen. Der Betrieb der Anlagen wird hinsichtlich des Umweltschutzes vom Betriebspersonal überwacht.
Die Niederschlagswässer aus den Hofflächen werden in einem Brauchwasserbecken geT4424.doc
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sammelt und für Produktionszwecke bzw. Befeuchtungsmaßnahmen verwendet. Der Überlauf des Brauchwasserbeckens wird an den Abwasserkanal der Stadt Pulheim angeschlossen.
Das Niederschlagswasser aus den Dachflächen wird ebenfalls in einem Brauchwasserbecken gesammelt und für Produktionszwecke, Befeuchtungsmaßnahmen bzw. als Löschwasser verwendet.
4.4.
Alternative Konzepte
Im Rahmen der Genehmigungsplanung nach BImSchG wurden verschiedene Alternativen
für die Realisierung des Planvorhabens untersucht. Das jetzt ausgewählte Konzept weist
hinsichtlich der Umweltauswirkungen die geringsten dauerhaften Beeinträchtigungen auf.
So ist der Anteil der Grün- und Ausgleichsflächen sehr umfangreich und so angeordnet,
dass sie mehrere wichtige Funktionen gleichzeitig wahrnehmen können. Sie dienen sowohl
als Ausgleichsfläche, als Sichtschutz und als Grünfläche zur Naherholung.
5.
Zusätzliche Angaben
5.1.
Methodik der Umweltprüfung
Viele Angaben der Umweltprüfung beruhen auf Erfahrungswerten und Abschätzungen und
haben rein beschreibenden Charakter ohne auf konkreten Rechnungen oder Modellierungen zu basieren. Somit können bestimmte Umweltbeeinträchtigungen zwar als potenzielle
Beeinträchtigung identifiziert aber nicht genau beziffert werden, da Detailuntersuchungen
fehlen.
Für den Bereich Tiere, Pflanzen, Boden, Ausgleichsmaßnahmen, Lärm, Staub und Geruch
wurden folgende Untersuchungen und Berechnungen durchgeführt:
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•
Landschaftspflegerischer Begleitplan von raskin • Umweltplanung und Umweltberatung GbR (s. Anlage 1)
•
Geruchsimmissionsprognose des TÜV Nord (s. Kapitel 6.2.)
•
Staubimmissionsprognose der deBAKOM (s. Kapitel 6.3.)
•
Schallimmissionsprognose der ADU cologne (s. Kapitel 6.4)
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Der Aufwand für weitere Spezialuntersuchungen ist im Verhältnis zu den dabei für das
überplante Gebiet zu erwartenden Ergebnissen unverhältnismäßig hoch. Daher sollen hierüber hinaus gehende grundsätzliche Fragestellungen aus dem ökologischen Bereich nicht
an das konkrete Planvorhaben gebunden werden.
Es liegen - wie aus den vorherigen Kapiteln deutlich wird - eine ganze Reihe wichtiger umweltbezogener und für das Vorhaben relevanter Informationen vor, die eine Einschätzung
der zu erwartenden Umweltfolgen erlauben und zur Erzielung eines möglichst umweltverträglichen Ergebnisses beitragen.
5.2.
Maßnahmen der Überwachung
Vor der Realisierung des Vorhabens erfolgt zunächst das Genehmigungsverfahren nach
BImSchG. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die für die
Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden können, untersucht und im Detail bewertet. Die Emissionen und Immissionen werden entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben überwacht und gemessen.
5.3
Zusammenfassung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.95 soll ein Industriegebiet gem. § 9
BauNVO festgesetzt werden, um planungsrechtliche Voraussetzungen für die Umsiedlung der Firmengruppe Schulz zu schaffen.
Die Größe des Planungsgebietes umfast 2.7 ha. und grenzt im Nordwesten an die OttoLilienthal-Straße (früher: Mühlenweg) und das Gewerbegebiet östlich des Randkanals an.
Südwestlich des Plangebiets verläuft ein Wirtschaftsweg, an den wiederum die Eisenbahntrasse Köln-Pulheim angrenzt. Nordöstlich schließt an das Plangebiet das Flurstück 8 an,
das heute als Pferdekoppel genutzt wird. Südöstlich des Plangebiets liegt das Flurstück
121, das derzeit als Acker genutzt wird.
Die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter „Tiere und Pflanzen", „Boden", „Wasser",
„Luft", „Klima", „Landschaft ", „Mensch" und „Kultur- sowie sonstige Sachgüter'' wurden beschrieben und bewertet. Dazu erfolgte zunächst eine Bestandsaufnahme. Im Anschluss
wurden die zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf die einzelnen Schutzgüter dargestellt.
Durch die Bewertung des Eingriffs konnte der notwendige Ausgleichsbedarf ermittelt werden. Zum Ausgleich sind zwei Maßnahmen nördlich und südlich der neuen Bundesstraße in
einer Größenordnung von 3,3 ha auf dem alten Firmengelände vorgesehen. Ziel dieser
Maßnahmen ist die Entwicklung von Vor- und Zwischenwäldern in dem waldarmen NaturT4424.doc
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raum. Durch die Umsetzung der beiden Ausgleichsmaßnahmen wird der Eingriff in voller
Höhe kompensiert.
Eine Reihe der festgestellten Schutzgut-bezogenen Auswirkungen lassen sich vermeiden
oder vermindern. Hier ist besonders der Erhalt der vorhandenen Grünstrukturen von ausschlaggebender Bedeutung. Unterstützt wird dieser Aspekt durch die umfangreiche Ausweisung neuer Grünflächen, wodurch die Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Auswirkungen auf das Landschaftsbild minimiert werden. Diese Grünflächen weisen mehrere
Funktionenauf: Sie dienen als Ausgleichsflächen, als Sichtschutz und als Filter für Luftschadstoffe. Daneben erfüllen sie eine wichtige Aufgabe als Naherholungsfläche, da durch
das Wegesystem und die Anordnung der Grünflächen das Gebiet optimal für Spaziergänge
genutzt werden kann. Diese Planinhalte wirken auch auf die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden, Wasser und Luft positiv und führen damit zu einer Reduzierung von möglichen Belastungen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass im Rahmen der
Realisierung der Planung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten
sind.
T4424.doc
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6.
6.1
Anlagen
Landschaftspflegerischen Begleitplans von raskin • Umweltplanung u.
Umwelberatung GbR
(Das Gutachten ist als digitale Datei im Ratsinformationssystem einsehbar)
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6.2.
Geruchsimmissionsprognose des TÜV Nord
(Das Gutachten ist als digitale Datei im Ratsinformationssystem einsehbar)
T4424.doc
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6.3.
Staubimmissionsprognose der deBAKOM
(Das Gutachten ist als digitale Datei im Ratsinformationssystem einsehbar)
T4424.doc
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6.4.
Schallimmissionsprognose der ADU cologne
(Das Gutachten ist als digitale Datei im Ratsinformationssystem einsehbar)
T4424.doc