Daten
Kommune
Pulheim
Größe
24 kB
Datum
08.12.2010
Erstellt
03.12.10, 18:53
Aktualisiert
03.12.10, 18:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN Nr. 95
ZUM VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN
BEGRÜNDUNG
Entwurf für die öffentliche Auslegung
Inhaltsverzeichnis
1
Anlass und Planerfordernis ..................................................................................................................................... 2
2
Räumlicher Geltungsbereich.................................................................................................................................... 2
3
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................................................. 2
4
Bestand................................................…………………………………………..……………………………………….2
5
Planungsziele......................................................................................................................................................... 2
6
Inhalt des Planentwurfs........................................................................................................................................... 3
7
8
6.1
Art der baulichen Nutzung ........................................................................................................................... 3
6.2
Maß der baulichen Nutzung ........................................................................................................................ 3
6.3
Bebaubare Grundstücksflächen................................................................................................................... 4
6.4
Höhe baulicher Anlagen .............................................................................................................................. 4
6.5
Bauweise ................................................................................................................................................... 4
6.6
Anlagen zum Immissionsschutz................................................................................................................... 5
Erschließung .......................................................................................................................................................... 5
7.1
Verkehr...................................................................................................................................................... 5
7.2
Abwasser................................................................................................................................................... 5
Eingriff in Natur und Landschaft............................................................................................................................... 6
1
Anlass und Planerfordernis
Der Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Köln, sieht im Bereich des Plangebiets
gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) vor. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
gewerbliche Nutzung dieser Flächen im Außenbereich ist im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Aktueller Anlass der Planung ist die erforderliche Umsiedlung der auf den benachbarten Flurstücken 90, 117 und 118
angesiedelten Unternehmen Schulz Recycling Bauschutt- und Schwarzdecken-aufbereitungs- und Baustoffhandel
GmbH, Bruno Schulz GmbH und Schulz Tiefbau GmbH auf das Plangebiet. Da die Planung ausschließlich der
Baurechtschaffung für diese Betriebe dienen soll, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
vorgesehen.
2
Räumlicher Geltungsbereich
Der Plangeltungsbereich umfasst ca. 2,7 ha und grenzt im Nordwesten an die Otto-Lilienthal-Straße (früher:
Mühlenweg). Südwestlich des Plangebiets verläuft ein Wirtschaftsweg, an den wiederum die Eisenbahntrasse KölnPulheim angrenzt. Nordöstlich schließt an das Plangebiet das Flurstück 8 an, das heute als Pferdekoppel genutzt
wird. Südöstlich des Plangebiets liegt das Flurstück 121, das derzeit als Acker genutzt wird.
3
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim stellt das Grundstück Gemarkung Pulheim, Flur 1, Flurstück 89 mit der
Größe von insgesamt ca. 2,7 ha als Industriegebiet dar. Der Bebauungsplan wird für Flurstück 89 daher aus dem
Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.
4
Bestand
Die Planfläche liegt derzeit überwiegend brach. Eine Teilfläche an der Otto-Lilienthal-Straße wird bereits als
Lagerfläche für Material des umzusiedelnden Betriebes genutzt.
5
Planungsziele
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 95 soll die Umsiedlung der Firmengruppe Schulz ermöglicht
werden, die am bisherigen Standort unzulässig ist. Ziel ist die Weiterführung des bisherigen Betriebes am neuen
Standort.
6
Inhalt des Planentwurfs
6.1
Art der baulichen Nutzung
Gemäß dem unter 5 formulierten Planungsziel wird hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung ein Industriegebiet gemäß
§ 9 BauNVO festgesetzt, welches auf die Zulässigkeit des konkreten Vorhabens beschränkt wird. In dem Plangebiet soll –
ausschließlich die Bauschuttaufbereitungsanlage der Firma Schulz-Recycling angesiedelt werden, deren Betrieb als
störend i.S. d. § 9 Abs. 1 BauNVO zu qualifizieren ist. Es handelt sich um eine gemäß § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz
genehmigungsbedürftige Anlage.
Das Vorhaben betrifft die Einrichtung einer Anlage zur gewerblichen Nutzung, einschließlich der Lagerung, Sortierung
und Behandlung von Abfällen mit folgenden Einrichtungen (in Klammern ist die Betriebseinheit mit ihrer
vorgesehenen Leistungskapazität angegeben):
•
einer Behandlungsanlage für Abfälle zur rohstofflichen bzw. energetischen Verwertung durch
Zerkleinerung, Klassierung, Sichtung und Zusammenstellung zu größeren Transporteinheiten;
(BE-4 100.000 t/a; BE-5 50.000 t/a; BE-7 30.000 t/a)
•
einer Sortieranlage in der Stoffe durch sortieren für den Wirtschaftskreislauf zurück gewonnen werden;
(BE-2 90.000 t/a)
•
einer Aufbereitungsanlage für mineralische Abfälle zur Herstellung von kulturfähigen Böden,
Bodenersatzstoffen, Rekultivierungsböden, Deponiebaustoffen, Baustoffe sowie für die Immobilisierung
von mineralischen Abfällen; (BE-8 200.000 t/a)
•
einer Anlage zur Aufbereitung von Beton- und Mauerwerksabbruch, Straßenabbruch, Bodenaushub und
sonstiger Materialien sowie einer Siebmaschine zur Herstellung von RCL-Material; (BE-3 250.000 t/a)
•
einer Mischanlage zur Herstellung von Beton aller Klassen als Transportbeton, hydraulisch gebundener
Tragschichten, sowie für die Immobilisierung von Abfällen; (BE-9 100.000 t/a)
•
Sicherstellungsbereich (BE 6 30 t)
•
einem Verwaltungsgebäude, Grundfläche 11,49 x 26,75 m
•
einer Werkstatthalle, Grundfläche 22,50 x 24,36 m ;
•
einer Stahlsystembauhalle, Grundfläche 71,95 x 101,15 m;
•
einer Dieseltankstelle für Eigenbedarf;
•
einem Wiegehaus
•
LKW- Waagen
•
befestigten Freiflächen zur Lagerung und zum Abstellen von Baustoffen, Abfallmaterialien, Anlagen,
Geräten, Fahrzeugen, Transport- und Baugeräten sowie sonstigen Gegenständen im Rahmen eines
gewerblichen Betriebes und zur Aufstellung von Maschinen und Lagerboxen;
Mit einer textlichen Festsetzung wird bestimmt, dass ausschließlich die aufgeführten Betriebsanlagen und sonstigen
genannten baulichen Anlagen auf dem Vorhabengrundstück (Plangeltungsbereich) zulässig sind.
Am nordwestlichen Rand des Plangebiets ist eine Grünfläche vorgesehen, die eine Begrünung der Fläche von der
Vorderseite her sicherstellt. Die Anordnung von Ein- und Zufahrten sowie von Stellplätzen ist möglich. Die Grünfläche darf
nur durchbrochen, nicht in ihrer Gesamtheit in Anspruch genommen werden.
6.2
Maß der baulichen Nutzung
Als Maß der baulichen Nutzung wird für das gesamte Plangebiet eine GRZ von 0,9 vorgesehen. Auf eine GFZ-Festsetzung
wird verzichtet, da mit den vorgenommenen Höhenbeschränkungen (siehe 6.4) das Nutzungsmaß ausreichend bestimmt
ist. Die Überschreitung der für Industriegebiete festgelegten GRZ-Obergrenze (0,8, § 17 BauNVO) ist den betrieblichen
Erfordernissen an die Nutzung auch der nicht überbauten Grundstücksflächen geschuldet und erscheint vertretbar, da
durch planinterne und planexterne Maßnahmen ein 100%iger Ausgleich des Eingriffs erfolgt (siehe landschaftspflegerischer
Begleitplan)
6.3
Überbaubare Grundstücksflächen
Die nordwestliche Hälfte des Plangebiets ist als überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen ausgewiesen. Zur
nordöstlichen Grundstücksgrenze wird ein Abstand von 6 m gewahrt. Zur Straße hin wird der Abstand durch die dort
ausgewiesene Grünfläche bestimmt. Die Flächen außerhalb der überbaubaren Fläche können als Freifläche gewerblich
genutzt werden. Außerhalb der Baugrenzen sind damit insbesondere zulässig die erforderlichen Stellplätze und Zufahrten
sowie Lagerflächen, die Aufstellung von stationären und mobilen Maschinen und sonstigen Einrichtungen und baulichen
Anlagen, z. B. Lagerboxen für Schüttgut, die keine Gebäude im Sinne des § 2 Abs. 2 BauO NW sind, oder Schutzanlagen
wie Einhausungen zum Lärmschutz oder Auffangwannen zum Gewässerschutz.
6.4
Höhe baulicher Anlagen
Der Plan setzt die Höhe baulicher Anlagen generell für alle Flächen mit einer maximalen Traufhöhe von 15 m und einer
maximalen Firsthöhe von 18 m fest. Dies ermöglicht die Schaffung ausreichenden Volumens für die Errichtung gewerblicher
Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen. Auch der Bau des viergeschossigen Bürogebäudes ist damit möglich.
6.5
Bauweise
Von einer Festsetzung der Bauweise wird abgesehen. Durch Baugrenzen ist sichergestellt, dass die städtebaulich
erwünschten Abstände der Hochbauten zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden.
6.6
Immissionsschutz
Die im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vorgelegten Lärm- Staub- und
Geruchsgutachten weisen nach, dass die Richtwerte der TA-Lärm, TA-Luft und der GIRL nicht überschritten werden.
7
7.1
Erschließung
Verkehr
Das Grundstück ist verkehrlich erschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 63 der Stadt Pulheim setzt die Otto-Lilienthal-Straße
(früher: Mühlenweg) zwischen der Venloer Straße und der Bahnlinie in einer Breite von 12 m fest. Der Ausbauzustand ist für
den Verkehr von Schwerlastkraftwagen ausgerichtet. Die Anbindung an den weiteren Verkehr erfolgt über einen
Kreisverkehr an der Venloer Straße. Erheblicher zusätzlicher Verkehr ist nicht zu erwarten, da entsprechender Verkehr auch
bisher bereits von dem bisherigen Betriebsgelände ausging.
7..2
Abwasser
Die Ableitung von Schmutzwässern ist durch den Anschluss an den städtischen Schmutzwasserkanal gewährleistet.
Regenwasser wird zum größten Teil wieder verwendet.
8
Eingriff in Natur und Landschaft
Die Kompensation des zu erwartenden Eingriffs in Natur und Landschaft wird durch eine allgemein formulierte Festsetzung
im Bebauungsplan sichergestellt. Sie verweist auf die im landschaftspflegerischen Begleitplan erarbeiteten planinternen und
planexternen Ausgleichsmaßnahmen und bestimmt, dass sie Regelungsbestandteil des Durchführungsvertrages werden
müssen. Der Vorhabenträger wird im Durchführungsvertrag zur Realisierung der im landschaftspflegerischen Begleitplan
erarbeiteten Maßnahmen verpflichtet. Die Maßnahmen im Einzelnen und die ihnen zugrunde liegende Bilanzierung sind dem
Begleitplan zu entnehmen.
Pulheim, den 25.11.2010