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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 521/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,0 MB
Datum
08.12.2010
Erstellt
03.12.10, 18:53
Aktualisiert
03.12.10, 18:53

Inhalt der Datei

Systems G.-Nr. A.-Nr. Datum Zeichen TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Essen Bereich Engineering Abteilung Gebäudetechnik SEG-700/10 8107140733 03.11.2010 Med Langemarckstraße 20 45141 Essen Tel.: 0201/825-33 68 Fax: 0201/825-33 77 www.tuev-nord.de Amtsgericht Hamburg HRA 102137 Geschäftsführung Dipl.-Ing. Rudolf Wieland (Sprecher) Dr.-Ing. Ralf Jung Gutachtliche Stellungnahme TÜV® Zu den Geruchsimmissionen der geplanten Abfallrecyclinganlage der Firma Schulz Bauschutt- und Schwarzdecken Aufbereitungs GmbH in Pulheim Auftraggeber Schulz Bauschutt- und Schwarzdecken Gewerbelärm Aufbereitungs GmbH Verkehrslärm Kampstraße 30 Sport-/Freizeitlärm 50354 Hürth-Burbach Geräuschemissionen Bau- und Raumakustik Betreff Lärm am Arbeitsplatz Immissionsschutz - Gerüche Erschütterungen Qualitätssicherung Bau Umfang 21 Seiten Schadstoffe im Bau Thermografie, Luftdichtheit Gutachter Olfaktometrie Dipl.-Met. Wolfgang Medrow als Beratender Meteorologe Umweltverträglichkeit für das Arbeitsgebiet „Ausbreitung von Luftbeimengungen“ durch die Deutsche Meteorologische Gesellschaft anerkannt 10_700g01 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems Inhalt Seite 1 Auftrag...................................................................................................... 3 2 Ortslage.................................................................................................... 3 3 Kurzbeschreibung der Anlagen ................................................................ 4 4 Beurteilungs- und Berechnungsgrundlagen ............................................. 6 5 Geruchsimmissionsprognose ................................................................... 7 5.1 Meteorologische Daten ............................................................................ 7 5.3 Quellenmodellierung .............................................................................. 10 5.2 5.3.1 5.3.2 Immissionen ........................................................................................... 12 Ausbreitungsmodell................................................................................ 12 Ergebnisse ............................................................................................. 12 6 Vergleich mit den in der Geruchsimmissionsrichtlinie genannten Immissionsbegrenzungen ...................................................................... 13 Die Abteilung Gebäudetechnik der TÜV Nord Systems GmbH & Co KG wird bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) unter der Akkreditierungsnummer D-PL-11074-01 als Prüflabor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für Maschinen- und Bauakustik sowie für Geräusche am Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft geführt. Darüber hinaus ist die Abteilung bekanntgegebene Messstelle nach § 26 BImSchG für die Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Gerüchen. 10_700g01 Seite 2 von 21 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems 1 Auftrag Die Firma Schulz Bauschutt und Schwarzdecke-Aufbereitung GmbH beabsichtigt, in 50259 Pulheim an der Otto-Lilienthal Straße ein Abfallverwertungszentrum mit Baustoffhandel zu errichten und zu betreiben. In diesem Zusammenhang wurden wir beauftragt, die Geruchszusatzbelastung die durch den Betrieb der Anlage zu erwarten ist mit Hilfe von Ausbreitungsrechnungen abzuschätzen und mit den in der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) /1/ genannten Immissionswerten zu vergleichen. 2 Ortslage Der Standort der geplanten Anlage befindet sich in einem Gewerbe- und Industriegebiet. Südwestlich des neu aufgestellten Plangebiets verläuft ein Wirtschaftsweg, an den wiederum die Eisenbahntrasse Köln-Pulheim angrenzt. Nordöstlich schließt an das Plangebiet das Flurstück 8 an, das früher als Mülldeponie der Stadt genutzt wurde und heute als Pferdekoppel genutzt wird. Südöstlich des Plangebiets liegt das Flurstück 14, das derzeit als Acker genutzt wird. Das nächste Wohngebiet liegt in einer Entfernung von über 700 m. Teilweise ist im Außenbereich nordöstlich der geplanten Anlage Wohnnutzung angesiedelt. Einen Überblick über den Anlagenstandort und dessen Umgebung gibt der Lageplan auf Blatt 15. Im Lageplan sind zusätzlich die Immissionsaufpunkte I1 bis I3 aus dem Geräuschgutachten eingetragen. 10_700g01 Seite 3 von 21 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems 3 Kurzbeschreibung der Anlagen Auf eine detaillierte Beschreibung der Anlage wird an dieser Stelle verzichtet; wir verweisen diesbezüglich auf die Antragsunterlagen. Im Nachfolgenden wird daher nur kurz auf die Anlagensituation eingegangen, die für die weiteren Betrachtungen aus der Sicht möglicher Geruchsimmissionen von Bedeutung ist. Die Anlage gliedert sich in einen Außenbereich und einen Innenbereich (Halle). Sämtliche geruchsrelevanten Abfälle bzw. Wertstoffe werden innerhalb der Halle angeliefert, zwischengelagert, behandelt und verladen. Außerhalb der Halle werden ausschließlich inerte Stoffe ohne relevanten Organikanteil behandelt. Die Anlage ist in folgende Betriebseinheiten unterteilt: • BE 1:Eingangsbereich / Annahmekontrolle (Anlieferungen und Abholungen) • BE 2: Sortieranlage (Halle) • BE 3: Bauschuttaufbereitung (außerhalb der Halle) • BE 4: Herstellung von Stoffen für die energetische Verwertung (Halle) • BE 5: Herstellung von Stoffen für die rohstoffliche Verwertung Verwertung (Halle) • BE 6: Sicherstellungsbereich (Halle) • BE 7: Lagerung und Umschlag (Halle und Außenbereich) • BE 8: Konditionierungsanlage für mineralische Stoffe (Halle) Geruchsrelevante Anlagenteile sind BE2, BE 4, BE 5, BE7 (Halle) und BE8. Eine stichwortmäßige Kurzbeschreibung dieser Anlagenteile ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: 10_700g01 Seite 4 von 21 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems Betriebs- Art der zu Abfall- einheit behandelnden menge Anlagenteile Abfälle (t/a) BE 2 Baustellen- 90.000 Annahme- und Vorsortierbereich, Abfälle bestehend aus ca. Siebtrommel, Lesebühne, diverse 70% Mineralik und 30% Bänder, Abwurfboxen Papier, Pappe, Folien, Holz, etc. BE 4 Vorsortierte Wertstoffe wie 100.000 Folien, Papier, Pappe Annahme- und Vorsortierbereich, Zerkleinerer*, Siebtrommel, diverse Bänder, Boxen für Siebunterlauf und Siebüberlauf (SBS-Material) BE 5 Vorsortierte Wertstoffe wie 50.000 Folien, Papier, Pappe Annahme- und Vorsortierbereich, Zerkleinerer*, diverse Bänder, Austragsboxen BE 7 Im Wesentlichen Umschlag und Zusammenstellung von (Halle) Gewerbeabfälle, biogene größeren Transporteinheiten, Abfälle, LVP (DSD) BE 8 Im Wesentlichen Annahme- und Lagerbereiche für feste mineralische Abfallstoffe Abfallstoffe; flüssigkeitsdichte Container (feste Stoffe, Stäube und für schlammige Abfallstoffe; Schlämme) zur Herstellung Mischanlage***, Outputlager von Rekultivierungsböden und Bodenersatzstoffe**; * Es wird ein langsamlaufender Zerkleinerer errichtet, der sowohl die Betriebseinheiten BE4 und BE5 bedient, errichtet ** ausschließlich bei der Herstellung von kulturfähigem Boden werden organische Stoffe wie Klärschlamm und Kompost eingesetzt *** die Mischanlage und Übergabestellen werden abgesaugt (etwa 1500 m³/h) und nach Reinigung in einer Filteranlage über Dach in die Atmosphäre geleitet. Folgende Betriebszeiten sind vorgesehen: • BE1 (Anlieferungen und Abholungen), BE5, BE7: ,Montag – Samstag von 6:00 bis 22:00 Uhr • BE2, BE4, BE8: Montag – Samstag von 6:00 bis 24:00 Uhr 10_700g01 Seite 5 von 21 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems Die beiden Tore der Halle sind in der Zeit von Montag – Samstag, 6:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. In der übrigen Zeit sind sie geschlossen. Eine Übersicht über den Anlagenstandort mit der Halle und dem Außenbereich gibt der Lageplan auf Blatt 16. 4 Beurteilungs- und Berechnungsgrundlagen /1/ die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen in der Fassung vom 29.02.08 und einer Ergänzung vom 10.09.08 mit Begründung und Auslegungshinweisen in der Fassung vom 29.02.08 /2/ die Richtlinie VDI 3880, „Olfaktometrie, Statische Probenahme“, Entwurf Januar 2009 /3/ das Ausbreitungs-Modell AUSTAL 2000, Version 2.4.7-WI-x /4/ Richtlinie VDI 3783, Blatt 13 „Qualitätssicherung in der Immissionsprognose; Anlagenbezogener Immissionsschutz, Ausbreitungsrechnung gemäß TA Luft“, Januar 2010 /5/ der Leitfaden zur Erstellung von Immissionsprognosen mit AUSTAL2000 in Genehmigungsverfahren nach TA Luft und der Geruchsimmissions-Richtlinie – Merkblatt 56 -, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Essen 2006 /6/ die vom Deutschen Wetterdienst (DWD) erstellte repräsentative Zeitreihe der meteorologischen Parameter Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Ausbreit- ungsklasse aus dem Jahre 1991 für die ehemalige DWD-Station Köln-Merkenich (zugrunde gelegte Windrichtungsverteilung siehe Blatt 17) /7/ die Literaturstelle: Dipl.-Met. Wolfram Bahmann, Dipl.-Met. Nicole Schmonsees „Geruchsausbreitungsrechnung 10_700g01 für Genehmigungszwecke – Erste Seite 6 von 21 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems Praxiserfahrungen mit dem neuen Modell AUSTAL2000G“,aus Immissionsschutz 1, 2005 5 Die Geruchsimmissionsprognose Abschätzung der Geruchsimmissionen (Geruchswahrnehmungshäufigkeiten) erfolgte gemäß der GIRL /1/ mit Hilfe des in /3/ beschriebenen Rechenverfahrens. Berechnet wurde die Geruchszusatzbelastung IZ, d. h. die Geruchsimmissionen verursacht durch die geruchsrelevanten Anlagenteile des geplanten Verwertungszentrums. Das Ausbreitungsrechenmodell Beurteilungsgebiet Windrichtung, verlangt repräsentativen Windgeschwindigkeit als Zeitreihe und Eingabe der neben einer meteorologischen Ausbreitungsklasse /6/ die für das Parameter emittierten Geruchsstoffströme der geruchsrelevanten Anlagenteile. 5.1 Meteorologische Daten Der Immissionsprognose wurde die in /6/ beschriebene Zeitreihe der meteorologischen Parameter Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Ausbreitungsklasse zugrunde gelegt. Die Station Köln-Merkenich des Deutschen Wetterdienstes befand sich etwa 8 km östlich der geplanten Anlage. Die an dieser Station gemessenen Winddaten sind u. E. aufgrund der vergleichbaren topografischen Lage auch repräsentativ für das Beurteilungsgebiet. Die zeitliche Repräsentativität der verwendeten meteorologischen Zeitreihe wurde vom Deutschen Wetterdienst in einem anderen Zusammenhang geprüft. 5.2 Emissionen Geruchsrelevante Quellen des geplanten Verwertungszentrums sind: 10_700g01 Seite 7 von 21 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems 1. Die geöffneten Tore der Halle, über die die Geruchsstoffe diffus in die Atmosphäre gelangen (Toröffnungszeit: Montag – Samstag, 6:00 bis 22:00 Uhr) 2. Die über dem Hallendach emittierende Abluft der Mischeranlage (BE8) (Emissionsdauer: Montag – Samstag, 6:00 bis 24:00 Uhr) Hierbei setzen wir voraus, dass bei geschlossenen Toren, bis auf die Mischerabluft, keine Hallenemissionen z. B. durch Undichtigkeiten in die Atmosphäre entweichen. Der über die geöffneten Hallentore emittierte Geruchsstoffstrom wird primär bestimmt von den freien Oberflächen (Flächenquellen) der in der Halle befindlichen geruchsrelevanten Abfallstoffe vor, während und nach der Behandlung. Ein Maß für die Geruchsemission einer Anlage ist der Geruchsstoffstrom. Der Geruchsstoffstrom Q ist das Produkt aus der olfaktometrisch ermittelten Geruchsstoffkonzentration Vo (GE/m³) und dem Abluftstrom R (m³/h), bezogen auf 20°C. Der Geruchsstoffstrom (GE/h) ist vergleichbar mit dem Emissionsmassenstrom (kg/h) luftverunreinigender Stoffe. Mit Hilfe des Geruchsstoffstromes können die verschiedenen Quellen direkt entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtemission miteinander verglichen werden. Bei Flächenquellen ist der Abluftstrom in der Regel einer direkten Messung nicht zugänglich. Bei diesen sogenannten passiven Flächenquellen erfolgt die Ermittlung des Geruchsstoffstroms wie in /2/ beschrieben mit Hilfe einer durchströmten Haube, die auf die jeweilige Flächenquelle aufgesetzt wird. Die Abschätzung der Geruchsemissionen für die verschiedenen Flächenquellen innerhalb der Halle erfolgt auf der Basis der uns vom Betreiber mitgeteilten mittleren Geruch emittierenden Oberflächen und den von uns an vergleichbaren Abfallstoffen gemessenen spezifischen Geruchsstoffströmen. Die nachfolgende Tabelle enthält die pessimal abgeschätzten Geruchsstoffströme für die geruchsrelevanten Betriebseinheiten innerhalb der Halle. 10_700g01 Seite 8 von 21 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems Betriebseinheit spezifischer mittlere Geruchs- Geruchsstoff Geruch stoffstrom strom emittierende Oberfläche [GE/(m²*s)] [m²] [GE/s] BE2 0,28 300 84 BE3+BE4 0,28 400 112 BE7, 2 Boxen 0,56 200 112 BE7, eine Box 2,78 100 278 BE8, Klärschlamm 2,78 50 139 BE8, Kompost 2,78 50 139 Anmerkungen zur Tabelle: Die Abschätzung des Geruchsstoffstroms für die BE7 erfolgte mit der Annahme, dass nur in 3 Boxen geruchsrelevante Abfälle umgeschlagen werden; und zwar in 2 Boxen Abfälle mit geringer bis mittlerer Geruchsrelevanz, wie z. B. Garten- und Parkabfälle, LVP-Materialien und in einer Box geruchskritischere Abfälle wie z. B. Marktabfälle, Straßenkehricht, Küchen- und Kantinenabfälle. Die geruchskritischeren Abfälle werden unmittelbar nach der Anlieferung in luftdicht verschlossene Container verladen. Die Abschätzung des Geruchsstoffstroms für die BE8 erfolgte mit der pessimalen Annahme, dass im Anlieferbereich ständig Klärschlamm und Kompost mit der angegebenen Geruch emittierenden Oberfläche von je etwa 50 m² zur Herstellung von kulturfähigem Boden bevorratet wird. Mit diesen Annahmen und Voraussetzungen errechnet sich ein mittlerer Gesamtgeruchsstoffstrom von 864 GE/s, der diffus über die geöffneten Tore in die Atmosphäre gelangt. Bezogen auf ein Hallenvolumen von etwa 5600 m³ und einer geschätzten mittleren 5-fachen Hallenluftwechselrate errechnet sich eine mittlere Hallengeruchsstoffkonzentration von etwa 100 GE/m³. Dies ist ein plausibler Wert, der von uns in vergleichbarer Größenordnung in ähnlichen Abfallbehandlungsanlagen bereits gemessen wurde. 10_700g01 Seite 9 von 21 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems In der nachfolgenden Tabelle sind für die beiden eingangs genannten Quellen die der Immissionsprognose zugrunde gelegten Geruchsemissionen zusammengefasst. Quelle Geruchsstoffstrom (GE/s) kumulierte Emissionsdauer (h/a) Offene Hallentore 864 4832** Mischerabluft 208* 7328*** *Den Geruchsstoffstrom Q der Mischerabluft schätzen wir wie folgt ab: Q = 500 GE/m³ x 1500 m³/h / 3600 = 208 GE/s **16 h/d x 6 d/Woche x 52 Wochen/a – 10 Feiertage/a x 16 h/d = 4832 h/a ***24 h/d x 6 d/Woche x 52 Wochen/a – 10 Feiertage/a x 16 h/d = 7328 h/a 5.3 Quellenmodellierung Neben den Emissionen (Geruchsstoffströme) werden die Geruchsimmission im Wesentlichen von den Emissionsbedingungen (freie Be- und Entlüftung, Ableitung über Schornsteine) bestimmt. Werden die Emissionen nicht über ausreichend hohe Schornsteine abgeleitet, so wird die freie Ausbreitung der Geruchsstoffe durch Gebäudehindernisse gestört. Gemäß Nr.10 des Anhangs 3 der TA Luft können die Einflüsse der Gebäude auf die Ausbreitung luftfremder Stoffe mit Hilfe eines diagnostischen Windfeldmodells berücksichtigt werden, wenn die Emissionsquellhöhen mehr als das 1,2 fache bis zum 1,7 fachen der Gebäudehöhen betragen. Beträgt die Quellhöhe mehr als das 1,7 fache der Gebäudehöhen, ist die Berücksichtigung der Bebauung durch Rauhigkeitslänge und Verdrängungshöhe ausreichend. Die Quellen können in diesen Fällen als Punktquellen angesetzt werden. Diagnostische Strömungsmodelle (wie z. B. TALDIA) können somit in der Regel nur dann angewendet werden, wenn die Bauhöhe der Emissionsquellen mindestens das 1,2 fache der Höhe der umliegenden Gebäude beträgt. Bei geringeren Bauhöhen der Emissionsquellen legt die TA Luft keine Verfahrensweise für die Berücksichtigung des 10_700g01 Seite 10 von 21 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems Gebäudeeinflusses fest. In diesen Fällen kann gemäß /5/ und /6/ der Einfluss eines Gebäudes durch Ansatz einer vertikal ausgedehnten, homogen emittierenden Ersatzquelle (Volumenquelle, Flächenquelle oder vertikale Linienquelle) ohne Berücksichtigung einer möglichen Abgasfahnenüberhöhung Rechnung getragen werden. Da sich jedoch im vorliegenden Fall durch das geplante Gebäude in Abhängigkeit von der Anströmrichtung Kanalisierungen sowie andere strömungsdynamische Effekte ergeben können, haben wir die Halle im Ausbreitungsmodell berücksichtigt. Obwohl die Quellhöhen geringer sind als die 1,2-fache Höhe der Halle erfolgte die Berechnung der Wind- und Turbulenzfelder mit dem Strömungsmodell TALdia. Untersuchungen von Bahmann et al. /7/ weisen darauf hin, dass die Verwendung von TALdia gegenüber dem nicht-hydrostatischen Modell MISKAM tendenziell zu höheren Ergebnissen führt. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass das Modell TALdia insbesondere für den Fall validiert wurde, in dem die Quellhöhe kleiner der 1,2-fachen Gebäudehöhe war. Nachfolgend sind für jede Quelle die zugrunde gelegten Geruchsemissionen und die Emissionsbedingungen (Modellierung der Quelle, Quellhöhe) tabellarisch zusammengefasst. QuellenNr. Offenes Hallentor 1 Offenes Hallentor 2 Mischerabluft Geruchsstoff strom (GE/s) 432 432 208 Modellierung der Quelle Vertikale Flächenquelle Vertikale Flächenquelle Vertikale Linienquelle Quellhöhe (m) 0-5 0-5 0-15 Weitere Einzelheiten sind der Modellausgabedatei auf den Blättern 18-19 zu entnehmen. 10_700g01 Seite 11 von 21 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems 5.2 Immissionen 5.3.1 Ausbreitungsmodell Das verwendete Ausbreitungs-Modell „AUSTAL2000“ berechnet die Bahn von Partikeln, welche eine bestimmte Geruchsstoffmenge repräsentieren. Diese Bahn wird zum einen bestimmt durch die mittlere (aber von Ort zu Ort variierende) Transportgeschwindigkeit und durch eine Schwankungsgeschwindigkeit, welche vom Turbulenzzustand der Atmosphäre abhängt. Zur Berechnung von statistischen Kenngrößen wird die AKTERM Köln-Merkenich /6/ verwendet. Die Modellparameter (Rechengebiet, Maschenweite, Rauigkeit, Verdrängungshöhe, korrigierte Anemometerhöhe, etc.) wurden vom Rechenprogramm automatisch festgelegt. 5.3.2 Ergebnisse Berechnet wurde die Geruchszusatzbelastung IZ, d. h. die durch den Betrieb des geplanten Verwertungszentrums verursachten Geruchswahrnehmungshäufigkeiten in Prozent der Jahresstunden. Die Ergebnisse der Immissionsprognose sind auf Blatt 20 in Form farbcodierter Zellen unterschiedlicher Geruchswahrnehmungshäufigkeiten dargestellt.. Zur Bewertung der Geruchsimmissionen gemäß Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) ist eine flächenbezogene Darstellung der Geruchsimmission für vorgegebene Beurteilungsflächen erforderlich. Für eine sachgerechte Darstellung der Geruchsimmissionen erfolgte die Berechnung der belästigungsrelevanten Kenngrößen für Beurteilungsflächen mit einer Kantenlänge von 50 m. Die berechneten flächenbezogenen Kenngrößen der Geruchszusatzbelastung (relative Häufigkeiten der Geruchsstunden) sind auf Blatt 21 dargestellt. Im Bereich der auf Blatt 10_700g01 Seite 12 von 21 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems 15 gekennzeichneten Immissionsaufpunkte 1 – 3 errechnet sich eine maximale Kenngröße der Geruchszusatzbelastung von 0,04. 6 Vergleich mit den in der Geruchsimmissionsrichtlinie genannten Immissionsbegrenzungen Zur Beurteilung der Erheblichkeit der Geruchseinwirkung werden in der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) /1/ in Abhängigkeit von verschiedenen Baugebieten Immissionswerte als Maßstab für die höchstzulässige Geruchsimmission festgelegt. Bei diesen Immissionswerten handelt es sich um relative Häufig-keiten der Geruchsstunden (eine Stunde wird dann als Geruchsstunde gewertet, wenn die Summe der Zeitanteile mit Geruchswahrnehmungen in dieser Stunde mehr als 10 % beträgt). In Pkt. 3.1 der Geruchsimmissionsrichtlinie werden folgende Immissionswerte genannt: - 0,10 für Wohn-/Mischgebiete (entspricht einer Geruchswahrnehmungs häufigkeit von 10 % der Jahresstunden) - 0,15 für Gewerbe-/Industriegebiete (entspricht einer Geruchswahr nehmungshäufigkeit von 15 % der Jahresstunden) Gemäß GIRL sind Geruchsimmissionen insbesondere für diejenigen Gebiete relevant, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Die oben genannten Immissionswerte beziehen sich in der Regel auf quadratische Beurteilungsflächen mit einer Kantenlänge von 250 m. In begründeten Fällen kann davon abgewichen werden. Da in dem hier vorliegenden Fall eine ungleichmäßige räumliche Verteilung der Geruchsimmissionen vorliegt, werden im folgenden Beurteilungsflächen mit einer Kantenlänge von 50 m zugrundegelegt. Die oben genannten Immissionswerte sind mit den Kenngrößen der Ge- samtgeruchsbelastung IG zu vergleichen. Unter der Gesamtbelastung sind alle Geruchsimmissionen zu zählen, die nach ihrer Herkunft aus Anlagen erkennbar, d. h. abgrenzbar sind, gegenüber Gerüchen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, dem Hausbrandbereich, der Vegetation, landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen oder 10_700g01 Seite 13 von 21 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems ähnlichem. Die Gesamtgeruchsbelastung IG errechnet sich durch Addition der Geruchszusatzbelastung IZ und der vorhandenen Geruchsbelastung IV. Aufgrund der Art der zur Zeit in der Umgebung der geplanten Anlage vorzufindenden geruchsrelevanten Betriebe (kleinere Pferdeställe nordöstlich und eine kleinere KfzLackieranlage etwa 300 m nordwestlich der Anlage) kann erfahrungsgemäß von einer Vorbelastung kleiner 0,075 im Bereich der auf Blatt 15 gekennzeichneten Immissionsaufpunkte 1-3 ausgegangen werden. Mit der Annahme, dass die vorhandene Geruchsbelastung IV nicht größer ist als die Hälfte des Immissionswertes für Gewerbegebiete (0,15) liegt die Kenngröße der Gesamtbelastung IG=IZ + IV im Bereich der Immissionsaufpunkte unterhalb des Immissionswertes von 0,15. Für den Inhalt: (Dipl.-Met. Wolfgang Medrow) 10_700g01 Seite 14 von 21 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems 10_700g01 Seite 15 von 21 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems Mischerabluft Tore Lageskizze Verwertungszentrum mit Lage der Quellen 10_700g01 Seite 16 von 21 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems NORD 10% 8% 6% 4% 2% WEST OST Windgeschw . [m/s] > 10 8.5 - 10.0 7.0 - 8.4 5.5 - 6.9 SÜD 3.9 - 5.4 2.4 - 3.8 1.9 - 2.3 1.4 - 1.8 < 1.4 Windstille: 4,77% Windrichtungsverteilung der zugrunde gelegten AKTERM Köln-Merkenich des Deutschen Wetterdienstes 10_700g01 Seite 17 von 21 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems Modellausgabedatei „austal2000.log“ 2010-11-02 13:42:37 --------------------------------------------------------TalServer:./ Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version 2.4.7-WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Berlin, 2002-2009 Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Dunum, 1989-2009 Arbeitsverzeichnis: ./. Erstellungsdatum des Programms: 2009-02-03 09:59:50 Das Programm läuft auf dem Rechner "ELAN-W7019". ============================= Beginn der Eingabe ============================ > ti "Planzustand" > az "merkenich.akterm" > gx 2500000 > gy 5600000 > qs 1 > xa 57500 > ya 49500 > xq 58195 58209 58150 > yq 50222 50248 50220 > aq 5 5 0 > bq 0 0 0 > wq 60 60 0 > hq 0 0 0 > cq 5 5 15 > odor ? ? ? > xb 58182 > yb 50209 > ab 72 > bb 101 > cb 16 > wb 60 ============================== Ende der Eingabe ============================= Die Höhe hq der Quelle 1 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 2 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 3 beträgt weniger als 10 m. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 16.0 m. >>> Die Höhe der Quelle 1 liegt unter dem 1.2-fachen der Höhe von Gebäude 1! >>> Dazu noch 2 weitere Fälle! Festlegung des Vertikalrasters: 0.0 3.0 6.0 9.0 12.0 15.0 18.0 21.0 24.0 27.0 30.0 33.0 40.0 65.0 100.0 150.0 200.0 300.0 400.0 500.0 600.0 700.0 800.0 1000.0 1200.0 1500.0 ---------------------------------------------------------------------Festlegung des Rechennetzes: dd 4 8 16 32 64 x0 58000 57904 57792 57408 57088 nx 78 62 50 48 34 y0 50112 50016 49856 49472 49152 ny 76 62 48 48 34 nz 11 25 25 25 25 ------------------------------------Z0: z0-gk.dmna(e6fc79ad) wird verwendet. Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 01 (2558196, 5650224) -> (3347571, 5652141) 10_700g01 Seite 18 von 21 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 02 (2558210, 5650250) -> (3347586, 5652167) Z0: Darstellung in Zone 3: Quelle 03 (2558150, 5650220) -> (3347525, 5652139) CORINE: Mittlerer Wert von z0 ist 0.050 m. Der Wert von z0 wird auf 0.05 m gerundet. Die Zeitreihen-Datei "././zeitreihe.dmna" wird verwendet. Es wird die Anemometerhöhe ha=8.3 m verwendet. Die Angabe "az merkenich.akterm" wird ignoriert. Bibliotheksfelder "zusätzliches K" werden verwendet (Netze 1,2). Bibliotheksfelder "zusätzliche Sigmas" werden verwendet (Netze 1,2). ============================================================================= TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 2) TMT: Datei "././odor-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "././odor-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "././odor-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "././odor-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "././odor-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "././odor-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Datei "././odor-j00z04" ausgeschrieben. TMT: Datei "././odor-j00s04" ausgeschrieben. TMT: Datei "././odor-j00z05" ausgeschrieben. TMT: Datei "././odor-j00s05" ausgeschrieben. TMT: Dateien erstellt von TALWRK_2.4.5. ============================================================================= Auswertung der Ergebnisse: ========================== DEP: Jahresmittel der Deposition J00: Jahresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen WARNUNG: Eine oder mehrere Quellen sind niedriger als 10 m. Die im folgenden ausgewiesenen Maximalwerte sind daher möglicherweise nicht relevant für eine Beurteilung! ============================================================================= Maximalwert der Geruchsstundenhäufigkeit bei z=1.5 m ===================================================== ODOR J00 : 72.8 % (+/- 0.07 ) bei x=58148 m, y=50220 m (2: 31, 26) ============================================================================= 2010-11-03 04:18:12 AUSTAL2000 beendet. 10_700g01 Seite 19 von 21 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems Darstellung der berechneten Geruchswahrnehmungshäufigkeiten In Form farbcodierter Zellen 10_700g01 Seite 20 von 21 Gutachten SEG-700/10 vom 03.11.2010 Geruchsimmissionsprognose Fa. Schulz, Pulheim Systems Nach GIRL berechnete Kenngrößen der Geruchszusatzbelastung IZ für Beurteilungsflächen mit einer Kantenlänge von 50 m angegeben als relative Häufigkeiten der Geruchsstunden 10_700g01 Seite 21 von 21