Daten
Kommune
Pulheim
Größe
559 kB
Datum
08.12.2010
Erstellt
03.12.10, 18:53
Aktualisiert
03.12.10, 18:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Prognose
über die zu erwartende Lärmemission und -immission
durch den Betrieb
eines geplanten Verwertungszentrums
der Firma
Schulz- Bauschutt- und Schwarzdecken-Aufbereitungs-GmbH
Standort der Anlage:
Gemarkung Pulheim, Flur 1, Flurstück 89
Stand: November 2010
ADU cologne
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
Hauptsitz Köln
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Außenstelle Mönchengladbach
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Prognose
über die zu erwartende Lärmemission und -immission
durch den Betrieb
eines geplanten Verwertungszentrums
der Firma
Schulz - Bauschutt- und Schwarzdecken-Aufbereitungs-GmbH
Standort der Anlage:
Gemarkung Pulheim, Flur 1, Flurstück 89
Stand: November 2010
Auftraggeber:
Schulz Bauschutt- und SchwarzdeckenAufbereitungs-GmbH
Kampstraße 30
D- 50354 Hürth- Burbach
über: Brzoska Consult
Auftrags-Nr.:
P1030014
Auftrag vom:
03. Juli 2008
Bearbeiter:
Dipl. Ing. S. Steak
Seitenzahl:
50 + Anhang
Datum:
11. November 2010
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INHALTSVERZEICHNIS
1. Aufgabenstellung
Seite
1
2. Zusammenfassung
2
3. Einleitung
5
4. Unterlagen
8
4.1.
Pläne
8
4.2.
Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Normen und Richtlinien
8
4.3.
Sonstiges
9
5. Richtwerte
11
6. Kurzbeschreibung des Vorhabens, Vorgehensweise, relevante Quellen
13
6.1.
Allgemeines
13
6.2.
Darstellung des Betriebsablaufs
14
6.3.
Vorgehensweise
19
6.4.
Lärmrelevante Quellen, Fahrzeuge und Vorgänge
20
6.4.1.
Ortsgebundene Quellen:
20
6.4.2.
Bewegliche Quellen:
22
7. Eingangsdaten der Prognose
24
7.1.
Stand der Lärmbekämpfungstechnik / Minderungsmaßnahmen
24
7.2.
Schallleistungen, Pegel
25
7.2.1.
Pegel
27
7.3.
Baulichkeiten
28
7.4.
Abgestrahlte Schallleistungen der RCL-Halle
30
7.5.
Mitarbeiter- Besucherparkplätze
32
7.6.
Betriebszeiten, Einwirkzeiten
34
8. Berechnungsverfahren der Immission
40
9. Ergebnisse (Zusatzbelastung)
43
10. Beurteilung (Zusatzbelastung)
44
11. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse (Zusatzbelastung)
46
12. Maximalpegel
47
13. Vorbelastung mit gewerblichen Immissionen, Gesamtbelastung
48
14. Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen gemäß Pkt. 7.4 der TA Lärm:
49
15. Qualität der Prognose:
50
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1. Aufgabenstellung
Die Firma Schulz Bauschutt- und Schwarzdecken-Aufbereitungs-GmbH beabsichtigt in
Pulheim, Flur 1, Flurstück 89 die Errichtung und den Betrieb eines Verwertungszentrums mit einem Baustoff-Park.
Wir wurden beauftragt, die zu erwartende Lärmemission der Anlage unter Betriebsbedingungen abzuschätzen und die resultierende Lärmimmission in der Umgebung zu
berechnen und gemäß TA Lärm für den Tag- und Nachtzeitraum zu beurteilen.
Darüber hinaus ist in Abhängigkeit von der Lärmsituation vor Ort zu der vorhandenen
gewerblichen Vorbelastung und der in Summe mit der Zusatzbelastung resultierenden
Gesamtbelastung Stellung zu nehmen.
Des Weiteren sind die Verkehrsgeräusche des anlagenbezogenen LKW-Verkehrs im
Bereich öffentlicher Verkehrsfläche im Sinne von Pkt. 7.4 der TA Lärm zu berücksichtigen.
Hinweis :
Als Immissionsorte wurden 1998 in Abstimmung mit der seinerzeit zuständigen Behörde
(STUA Köln) die folgenden, zum Betrieb ungünstigst gelegenen Aufpunkte festgelegt.
Diese Situation vor Ort wurde durch die am 08.11.2010 von uns durchgeführte Ortsbegehung bestätigt. Bezüglich der Gebietsausweisungen an den Immissionsorten und den
somit einzuhaltenden Richtwerten gehen wir im Weiteren von keinen Änderungen gegenüber den seinerzeitigen Anforderungen aus (vgl. Pkt. 5).
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2. Zusammenfassung
Im Einzelnen ist durch den alleinigen Betrieb der Firma Schulz Bauschutt- und
Schwarzdecken-Aufbereitungs-GmbH unter Berücksichtigung der unter Punkt 7 genannten Eingangsdaten mit folgenden Beurteilungspegeln gemäß TA Lärm zu rechnen:
Tabelle 1: Ergebnisse (Zusatzbelastung)
LZ in dB(A)
Immissionsort
red. Richtwert
Richtwert
(STUA Köln) in
gemäß TA Lärm
dB(A)*
in dB(A)*
Geschoss
Werktag
Sonn-/
Feiertag
Nacht
IO 1, Venloer Straße 1501
DG
55
-
43
IO 2, Venloer Straße 1503
2.OG
51
-
39
IO 3, B-Plangrenze
--
59
-
44
Tag
Nacht
60
47
*2
Tag
Nacht
65
50
*2
65
50
* vgl. Pkt. 5
*2 nicht reduziert
Die
Immissionsbeiträge
der
Firma
Schulz
Bauschutt-
und
Schwarzdecken-
Aufbereitungs-GmbH liegen an den betrachteten Immissionsorten im Tag- und Nachtzeitraum um mindestens 4 dB unterhalb der reduzierten Richtwerte und um mindestens
6 dB unterhalb der Richtwerte für Gewerbegebiete gemäß TA Lärm.
Maximalpegel
Durch einzelne Geräuschereignisse, wie z.B. durch die Betriebsbremse der LKW (Lwmax
= 110 dB(A)) im Bereich der Zufahrt bzw. das Klappenschlagen der Container LKW
beim Abkippvorgang (Lwmax = 128 dB(A)) auf dem Betriebsgelände kann an den betrachteten Immissionsorten der folgende maximale Schalldruckpegel auftreten:
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Tabelle 2: Maximaler Schalldruckpegel IO1 und IO2
Immissionsort
Klappenschlagen Container- LKW LWmax = 128 dB(A)
IO 1, Venloer Straße 1501
73
IO 2, Venloer Straße 1503
68
Tabelle 3: Maximaler Schalldruckpegel IO3
Immissionsort
Betriebsbremse LKW LWmax = 110 dB(A)
IO 3, B-Plangrenze
75
Es ist damit zu rechnen, dass die aus dem Betrieb der Firma Schulz Bauschutt- und
Schwarzdecken-Aufbereitungs-GmbH resultierenden Maximalpegel im Tag- und Nachtzeitraum ebenfalls innerhalb des zulässigen Bereichs gemäß TA Lärm liegen werden.
Es ist gemäß TA Lärm, für die oben genannten Immissionsorte die Notwendigkeit der
Ermittlung der gewerblichen Vorbelastung und der in Summe mit der Zusatzbelastung
resultierenden Gesamtbelastung nicht gegeben, da die Beurteilungspegel der Zusatzbelastung im Tag- und Nachtzeitraum um mindestens 6 dB unter dem jeweiligen Immissionsrichtwert liegen und somit gemäß TA Lärm nicht relevant zu einer Überschreitung
der insgesamt gültigen Richtwerte beitragen.
Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen gemäß Pkt. 7.4 der TA Lärm:
Aufgrund der Gebietsausweisung besteht gemäß TA Lärm, Pkt 7.4, Abs. 2 besteht unseres Erachtens keine Notwendigkeit, die Verkehrsgeräusche durch Maßnahmen organisatorischer Art zu vermindern.
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Qualität der Prognose:
Die abgestrahlten Schallleistungen der einzelnen Aggregate bzw. Vorgänge wurden in
Anlehnung an die gültige Normung messtechnisch ermittelt oder gehen auf Daten, die
im Rahmen von aktuellen, einschlägigen technischen Untersuchungsberichten und Studien veröffentlicht wurden, zurück. Aufgrund des verwendeten Mess- sowie des Berechnungsverfahrens ist davon auszugehen, dass die berechneten Beurteilungspegel
bei häufigen Nachmessungen in der deutlich überwiegenden Mehrzahl der Fälle unterschritten werden.
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3. Einleitung
Die Firma Schulz Bauschutt- und Schwarzdecken-Aufbereitungs-GmbH plant am
Standort Pulheim, Gemarkung Pulheim, Flur1, Flurstück 89, die Errichtung und den Betrieb eines Verwertungszentrums.
Das für den Betrieb der Anlage vorgesehene Gelände liegt ca. 200 m östlich des Kölner
Randkanals und etwa 350 m südlich der Bundesstraße B59 an der Venloer Straße. Das
Gelände wird im Westen durch die Otto-Lilienthal-Straße, im Süden durch eine Bahntrasse sowie im Norden und Osten durch Grünflächen und landwirtschaftlich genutzte
Flächen begrenzt. In nordöstlicher Richtung in ca. 110 m Entfernung zum Betriebsgeländes stehen Gebäude mit Gewerbenutzung. In ca. 200 m Entfernung nördlich des
Betriebsgeländes befindet sich ein Gewerbebetrieb südlich der Venloer Straße, dessen
Gebäude teilweise wohngenutzt sind. Für das Gebiet westlich der Otto-Lilienthal-Straße
existiert ein Bebauungsplan (Nr. 63), der diese Flächen als Gewerbegebiet ausweist.
Im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens wurden wir beauftragt, die
zu erwartenden Lärmemission des geplanten Betriebs inklusive aller Nebeneinrichtungen abzuschätzen und die resultierende Lärmimmission durch dessen alleinigen Betrieb
in der Umgebung zu berechnen und gemäß TA Lärm für den Tag- und Nachtzeitraum
zu beurteilen.
Als Immissionsorte wurden 1998 in Abstimmung mit der seinerzeit zuständigen Behörde
(STUA Köln) die folgenden, zum Betrieb ungünstigst gelegenen Aufpunkte festgelegt.
Diese Situation vor Ort wurde durch die am 08.11.2010 von uns durchgeführte Ortsbegehung bestätigt..
Als die von den Lärmimmissionen am stärksten betroffene Aufpunkte kommen aufgrund
ihrer räumlichen Nähe und ihrer Immissionsempfindlichkeit die folgenden Immissionsorte in Betracht:
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Tabelle 4: Immissionsort
Immissionshöhe in m über
Immissionsort
Fassade
Geschoss
IO 1, Venloer Straße 1501
Südwest
DG
4,5
IO2, Venloer Straße 1503
Südost
2.OG
7,8
IO3, B-Plangrenze
--
--
4,0
Geländeniveau
Die Lage des Betriebsgeländes, der Immissionsorte sowie die Umgebung ist der Abbildung (Abb. 1) auf der folgenden Seite zu entnehmen.
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Abbildung 1: Lageplan
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4. Unterlagen
Folgende Unterlagen standen zur Verfügung und wurden zur Bearbeitung herangezogen:
4.1.
Pläne
/1/ Deutsche Grundkarte im Maßstab 1 : 5000
/2/ Lageplan als pdf-Datei
/3/ Maschinenaufstellungspläne durch Brzoska Consult als pdf-Dateien
/4/ Grundrisse, Ansichten und Schnitte der Halle durch Brzoska Consult als pdf-Dateien
/5/ Bebauungsplan Nr. 63 - Stadt Puhlheim (Kopie)
/6/ Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 95 - Stadt Puhlheim (Kopie)
4.2. Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Normen und Richtlinien
/7/ BImSchG
BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. 1, S. 721), Stand: Neugefasst durch Bek. v. 26.09.2002 I 3830; in der aktuellen Fassung
/8/ TA Lärm
6. allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm,
28. August 1998
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/9/ DIN ISO 9613-2
Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober
1999
/10/ DIN EN 12354-4
Schallübertragung von Räumen ins Freie (April 2001)
/11/ VDI 2720
Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997
/12/ VDI 3723,Bl.1
Anwendung statistischer Methoden bei der Kennzeichnung
schwankender Geräuschimmissionen (Mai 1993)
/13/ DIN 45645-1
Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen, (Juli 1996)
/14/ DIN 45641
Geräuschmessung an Maschinen, (diverse Jahrgänge)
4.3. Sonstiges
/15/ Ergebnisse von Messungen an vergleichbaren Anlagen, Betriebsvorgängen und
Fahrzeugen
/16/ Beschreibung des Vorhabens, Angaben zur Anlage und zum Anlagenbetrieb, Verkehrsprognose durch Brzoska Consult.
/17/ Protokoll einer Ortsbesichtigung am 08.11.2010
/18/ "Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen" durch
Hessische Landesanstalt für Umweltschutz, Heft 192
/19/ Empfehlungen zur Bestimmung der meteorologischen Dämpfung Cmet entsprechend E DIN ISO 9613-2 durch das Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen
/20/ "Zusammenstellung von Fragen zur TA Lärm 98" durch die LAI vom 08.03.2000
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/21/ Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus
Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen; Bayrisches Landesamt für Umwelt (Hrsg.), 6. Auflage Augsburg 2007
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5. Richtwerte
Die Richtwerte für die Immissionsorte ergeben sich aus den jeweiligen Flächennutzungs-, Bebauungsplänen bzw. der tatsächlichen Nutzung.
Gemäß TA Lärm gelten in Abhängigkeit von der Nutzung der Gebiete folgende Richtwerte:
Tabelle 5 : Richtwerte gemäß TA Lärm
Richtwert
Gebietsausweisung
in dB(A)
tagsüber
nachts
Industriegebiete
70
70
Gewerbegebiete
65
50
Kerngebiete, Mischgebiete, Dorfgebiete
60
45
Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete
55
40
Reine Wohngebiete
50
35
Die TA Lärm enthält keine Angaben über zulässige Werte an einzeln stehenden Häusern in Gebieten, die außerhalb (Außengebiete) gültiger Flächennutzungs- bzw. Bebauungspläne liegen.
In der Regel gelten für Außengebiete tagsüber die Richtwerte von Misch-, Dorf- und
Kerngebieten.
Die zuvor genannten Werte sind immissionsortbezogen und gelten für die gesamten auf
den jeweiligen Immissionsort einwirkenden gewerblichen Geräusche.
Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die jeweils zulässigen Richtwerte am Tag
um nicht mehr als 30 dB und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB überschreiten.
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Im vorliegenden Fall gehen wir nach dem uns vorliegenden Bebauungsplan der Stadt
Pulheim und den seinerzeitigen Festlegungen des STUA Köln von folgenden Immissionsrichtwerten aus.
Tabelle 6 : Immissionsrichtwerte der betrachteten Aufpunkte
red. Richtwert (STUA Köln)
Richtwert gemäß TA Lärm
in dB(A)
in dB(A)
Immissionsort
Tag
Nacht
60
47
Tag
Nacht
65
50
IO 1, Venloer Straße 1501
IO2, Venloer Straße 1503
IO3, B-Plangrenze
*2
65
*2
50
*1 Das STUA Köln hat seinerzeit für die zu betrachtenden Aufpunkte IO1-IO2, die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm zur Berücksichtigung einer etwaigen vorhandenen Vorbelastung durch vorhandene bzw. plangegebene gewerbliche Betriebe reduziert.
*2 nicht reduziert.
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6. Kurzbeschreibung des Vorhabens, Vorgehensweise, relevante Quellen
6.1. Allgemeines
Bei der geplanten Anlage handelt es sich um ein Verwertungszentrum, dessen Anlagen,
Einrichtungen und Aggregate sowohl im Freien, als auch innerhalb einer massiv erbauten Halle aufgestellt und betrieben werden sollen.
Das Betriebsgelände (Fläche ca. 270 m x 100 m ) liegt in einem mit Bebauungsplan
Nr. 95 der Stadt Pulheim als Industriegebiet ausgewiesenen Gebiet und wird von der
Otto-Lilienthal-Straße her (d.h. von Westen) erschlossen. Der anlagenbezogene Verkehr (Materialtransporte) gelangt direkt von der Bundesstraße B 59 aus zur OttoLilienthal-Straße, die von Süden her in die B59 einmündet und fährt dann von der OttoLilienthal-Straße aus auf das Betriebsgelände. Die Fahrzeuge verlassen das Gelände
auf gleichem Weg.
Auf dem Betriebsgelände sollen im wesentlichen drei Gebäude, ein Verwaltungsgebäude, eine Werkstatthalle und eine Halle zur Lagerung und Bearbeitung von Recyclingstoffen - im Folgenden RCL-Halle genannt - errichtet werden. Die RCL-Halle soll eine
nutzbare Grundfläche von ca. 100 m x 70 m bieten.
Zum Zweck der Abgrenzung und der systematischen Darstellung der Beschaffenheit
der Anlage und ihres Emissionsverhaltens wird die Anlage in folgende Betriebseinheiten
- im Folgenden "BE" genannt - gegliedert:
BE 1: Eingangsbereich / Annahmekontrolle mit Waage, Tankstelle und Werkstatt
BE 2: Sortieranlage
BE 3: Bauschuttaufbereitungsanlage
BE 4: Behandlungsanlage für Abfälle zur thermischen Verwertung
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BE 5: Behandlungsanlage für Abfälle zur rohstofflichen Verwertung
BE 6: Schadstoffsammelstelle / Sicherstellungsbereich
BE 7: Umschlagbereich ( < 100 t/d)
BE 8: Bodenwerk
BE 9: Transportbetonanlage
Die Planung sieht vor, das Betriebsgelände nach Norden, Süden und teilweise nach
Osten hin mit einer 5 m hohen Mauer zu umgeben, die als Sicht- und Lärmschutz dient,
sowie betriebsseitig die Funktion einer Anschüttwand erfüllt.
In der geplanten Werkstatthalle sollen einfache Reparatur- und Wartungsarbeiten an
LKW und Ladegeräten sowie an Anlagenteilen durchgeführt werden.
6.2. Darstellung des Betriebsablaufs
Im Folgenden werden die betrieblichen Aktivitäten für die einzelnen Betriebseinheiten
im Detail dargestellt.
Betriebseinheit 1: Eingangsbereich / Annahmekontrolle
Die Anlieferung der Abfälle erfolgt durch Multilift-Fahrzeuge mit Hänger bzw. durch
Sammelfahrzeuge. Die Fahrzeuge werden im Bereich der Fahrzeugwaage verwogen
und die Ladung durch diverse Kontrollen geprüft. Erst dann erfolgt die Zuweisung zu
den einzelnen Betriebsbereichen.
Die Annahmebereiche befinden sich für die Bauschuttaufbereitung (BE 3), den Umschlag (BE 7) und für die Transportbetonanlage (BE 9) im Freien, für die übrigen Betriebseinheiten (BE 3, BE 4, BE 5, BE 6, BE 7 und BE 8) innerhalb der RCL-Halle.
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Betriebseinheit 2: Sortieranlage
Die Sortieranlage soll innerhalb der RCL-Halle installiert und betrieben werden.
Im Anlieferungsbereich der Sortieranlage für Gewerbe- und Baustellenabfälle werden
die Materialien vom Transportfahrzeug auf einen Flachbunker gekippt. Auf diesem
Flachbunker wird mit einem Polypbagger eine Vorsortierung vorgenommen, um sperrige Stücke bereits vor Eingang in die Maschinenanlage herauszunehmen und vorzusortieren. Entnommen werden z.B. Holzemballagen, große Schrottanteile, große Verpackungen, Schadstoffe etc..
Der Abfall wird anschließend mit einem Radlader dem Aufgabetrichter und über ein
Steigband einer Siebtrommel zugeführt. Die Unterlauffraktion der Siebtrommel, die
überwiegend aus einer mineralischen Fraktion besteht, wird mit einem Förderband in
einen Container transportiert. Während dieses Transports erfolgt die Entnahme von FeMetall mittels eines Fe-Scheiders. Der abgeschiedene Fe-Anteil wird in einen Container
abgeworfen. Die Mittelfraktion und der Überlauf werden über eine Lesebühne geführt,
dort werden Stoffraktionen wie z.B. Folien, Kunststoffe, Papier und Pappe, Metall, Holz
etc. händisch aussortiert und in unterhalb der Lesebühne befindliche Container abgeworfen.
Der verbleibende Restmüll wird von den Förderbändern in eine Lagerbucht abgeworfen.
Der Restmüll wird anschließend mit einem Radlader in Container verladen und abtransportiert.
Die geplante Anlagenkapazität beträgt ca. 90.000 t/a. Die Sortieranlage kann sowohl
zur Positiv- als auch zur Negativsortierung eingesetzt werden.
Betriebseinheit 3: Bauschuttaufbereitungsanlage
Die Bauschuttaufbereitungsanlage soll im Freien aufgestellt und betrieben werden. Der
zu recycelnde Bauschutt bzw. Straßenaufbruch wird mit einem Bagger oder Radlader
über einen Schubwagen aufgegeben. Eine erste Vorsortierung erfolgt über ein StufenP1030014
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rost, wobei nicht zu verwertende Materialien manuell aussortiert werden. Im Anschluss
wird das Material in einem Backenbrecher zerkleinert.
Mit einem Abzugband wird das zerkleinerte Material unter einem Fe-Scheider durchgeführt, wobei alle Fe-Anteile in einen Container ausgetragen werden.
Das gewonnene Steinmaterial wird zur Klassierung über Siebmaschinen geführt und in
verschiedene Fraktionen abgesiebt.
Die geplante Anlagenkapazität beträgt ca. 250.000 t/a.
Betriebseinheit 4: Behandlungsanlage für Abfälle zur thermischen Verwertung
Die Behandlungsanlage soll innerhalb der RCL-Halle errichtet und betrieben werden.
Die Anlage dient der trocken-mechanischen Aufbereitung von Abfällen zu energetischen Verwertung gemäß Kreislauf-Wirtschafts-Abfallgesetz (KrW- AbfG). Die Aufbereitung beinhaltet zunächst die Extraktion von Schadstoffen, die dem Sicherstellungsbereich (BE 6) zugeführt werden. Anschließend erfolgt eine Vorsortierung mittels Polypbagger, der Holz, Metallteile und Störstoffe in Container verbringt, die dann zur weiteren
Verwertung oder Beseitigung des Materials abgeholt werden. Das übrige Material wird
einem Zerkleinerer zugeführt und gelangt danach in ein Trommelsieb. Während der
Siebunterlauf in Container für Restmüll verbracht wird, wird der Siebüberlauf zu größeren Transporteinheiten zusammengestellt, damit diese der weiteren Verwertung zugeführt werden können. Die geplante Anlagenkapazität liegt bei 100.00 t/a.
Betriebseinheit 5: Behandlungsanlage für Abfälle zur rohstofflichen Verwertung
Die Behandlungsanlage soll innerhalb der Halle errichtet und betrieben werden.
Der hier beantrage Anlagenbetrieb ist für die Behandlung und Lagerung von sortenreinen Produktionsabfällen vorgesehen. Die Behandlung der Produktionsabfälle beinhaltet
die Entnahme von Fremdstoffen und gegebenenfalls eine Zerkleinerung. Für die ZerP1030014
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kleinerung wird die Anlagentechnik von BE 4 genutzt. Die Entnahme der Fremdstoffe
wird ausschließlich mit dem vor Ort eingesetzten Radlader und Sortierbagger durchgeführt, teils auch manuell. Es werden Fremdstoffe wie Metall, Holz, Kunststoff, Hausmüll,
Sperrmüll, mineralische Stoffe etc. entnommen. Nach erfolgter Qualitätskontrolle werden die Sekundärrohstoffe je nach Vorgabe der Verwerteranlage bei Bedarf zerkleinert,
anschließend zu größeren Transporteinheiten zusammengestellt und einer stofflichen
oder thermischen Verwertung zugeführt. Die geplante Anlagenkapazität beträgt
ca. 50.000 t/a.
Betriebseinheit 6: Sicherstellungsbereich
Wie im Antragsunterlagen dargestellt werden unklare Lieferungen bis zu endgültiger
Klärung der Sachlage im Sicherstellungsbereich sichergestellt. Außerdem werden Störstoffe in den einzelnen Betriebseinheiten aussortiert und in dem Sicherstellungsbereich
sichergestellt. Zu diesem Zweck ist für die sichergestellten unklaren Anlieferungen innerhalb der Halle eine Fläche zur Sicherstellung von Container festgelegt. Die Lage des
Sicherheitsbereiches in der Halle ist aus dem Maschinenaufstellungsplan im Kapitel
4.1.3. der Antragsunterlagen zu entnehmen. Für die sichergestellten Störstoffe in den
einzelnen Betriebseinheiten ist in der Halle ein Systemcontainer zur Lagerung von ASPBehältern vorgesehen.
Betriebseinheit 7: Umschlag von überwachungsbedürftigen Abfällen (<
< 100t/d)
In den einzelnen Betriebseinheiten ist eine vorübergehende Lagervorhaltung der
Einsatzstoffe sowie auch der bereits aufbereiteten Stoffe mit einer Bereitstellung zum
Abtransport vorgesehen. Die Lagervorhaltung erfolgt in den Annahme- und Vorsortierbereichen und in den Outputboxen der einzelnen Betriebseinheiten. Die vorübergehende Lagerung der Input- und Outputstoffe ist als eine Nebeneinrichtung der Behandlungsanlagen anzusehen. Die vorgesehenen Einsatzstoffe für die vorübergehende Lagerung sind aus der Aufstellung im Kapitel 4.10.1.der Antragsunterlagen zu entnehmen.
Neben de vorübergehender Lagerung der Input- und Outputstoffe ist auch ein Umschlag von Abfällen mit der Zielsetzung der Zusammenstellung von größeren Transporteinheiten vorgesehen. Zu diesem Zweck sind innerhalb der Halle entsprechende
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Boxen für den Umschlag errichtet. Der Betriebsablauf beinhaltet das Entlehrern der
Kleincontainer und das Beladen der Großraumcontainer mit einem Radlader oder Bagger und dem nachfolgenden Abtransport. Die Lage der Umschlagsboxen ist aus dem
Maschinenaufstellungsplan im Kapitel 4.1.3. der Antragsunterlagen zu entnehmen.
Betriebseinheit 8: Bodenwerk
Das Bodenwerk soll innerhalb der Halle betrieben werden. Mit der Anlage können kulturfähige Böden, Bodenersatzstoffe, Bodenhilfsstoffe, Mischdünger und Deponiebaustoffe hergestellt werden.
Die Böden werden aus mehreren Komponenten zusammengemischt, die in einem bestimmten Mischungsverhältnis in einen Mischer gefördert werden. Die Anlage ist mit
drei Trichtern und zugehörigen Dosierbändern ausgestattet. Die Dosierbänder werden
mit Radlader oder Bändern beschickt. Zur Verbesserung des Austragsverhaltens der
Trichter sind diese mit Rüttlern ausgestattet. Die Dosierung erfolgt gravimetrisch über
eichfähige Bandwaagensysterne und Geschwindigkeitsregelung. Die Regelung erfolgt
entsprechend den vorgegebenen Rezepturen durch einen Prozessrechner vollautomatisch oder manuell. Die verwogenen Komponenten werden über ein Sammelband zum
Mischer gefördert. Das pulverförmige Material wird in fünf transportablen 18 m³ Silos
gelagert und mittels Schneckenförderer zum Pulverdosierer gefördert. Die rezepturabhängige Menge wird anschließend dem Mischer zugeführt.
Das Konditionieren und Mischen erfolgt in einem Doppelwellenmischer. Die Verweilzeit
des Materials im Mischer ist abhängig vom zu erzeugenden Produkt. Bei Bedarf kann
zu dem Gemisch Wasser zudosiert werden. Die Zugabe erfolgt mit eine Dosierpumpe
aus einem Vorlagebehälter mit einem Nutzinhalt von ca. 2 m³. Nach dem Konditionierungs- und Mischvorgang erfolgt der Austrag des Produkts über ein Haldenband. Die
Anlagenkapazität beträgt ca. 200.000 t/a.
Betriebseinheit 9: Transportbetonanlage
Die Transportbetonanlage soll im Freien aufgestellt und betrieben werden.
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Die Boxen eines Taschenreihensilos werden durch einen Radlader mit Zuschlägen befüllt. Über pneumatisch betätigte Dosierverschlüsse werden die einzelnen Kornfraktionen additiv auf einem Wiegeband chargenweise verwogen. Die verwogene Charge wird
über einen Beschickerkübel in einen Mischer gefüllt. Der Zement wird vom Silozug in
einzelne Zementsilos eingeblasen. Auf den Zement- / Füllersilos ist jeweils ein Abluftfilter installiert. Über eine Zementschnecke wird die gewünschte Zementsorte in einen
Zementwiegebehälter dosiert. Im Beschicker werden Zuschläge über eine Beschickerbahn zum Mischer transportiert und in diesen eingefüllt. Gleichzeitig wird der abgewogenen Zement und Wasser über Waage und Pumpe dem Mischer zugegeben.
Nach dem Mischen der Komponenten wird der fertige Beton über einen Auslauftrichter
in einen Fahrmischer oder ein anderes Transportfahrzeug abgegeben. Die geplante
Anlagenkapazität liegt bei 100.000 t/a.
6.3.
Vorgehensweise
Zur Ermittlung der Immission durch den Betrieb im Planzustand (Zusatzbelastung) wird
ein für die schalltechnischen Belange repräsentatives, digitales, 3 dimensionales Emissionsmodell erstellt. Die Emissionsdaten gehen zum Einen auf Ergebnisse von eigenen
Messungen an modernen, dem Stand der Technik entsprechenden, fremden Anlagen
und zum Anderen auf Daten, die im Rahmen von aktuellen, einschlägigen technischen
Untersuchungsberichten und Studien veröffentlicht wurden (vgl. Pkt. 4.3) oder sind den
uns zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen worden. Alle Angaben wurden auf
Plausibilität geprüft. Hierbei wird im Sinne eines ungünstigen Berechnungsansatzes die
Gleichzeitigkeit aller zu erwartenden, lärmrelevanten Betriebsvorgänge im Beurteilungszeitraum angenommen, sofern dies mit Hilfe der vorgesehenen Ladegeräte und
dem zugehörigen Personal realistisch erscheint.
Im vorliegenden Fall wird eine besonders ungünstige Konzentration lärmrelevanter Betriebsvorgänge angenommen.
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Aus den innerhalb der Baulichkeiten installierten Schallquellen wurde die installierte
Schallleistung ermittelt. Aus der installierten Schallleistung wurde, unter Berücksichtigung der Raumrückwirkung, der Innenpegel errechnet. Aus diesem Innenpegel wurde
unter Berücksichtigung der Flächen der Außenbauteile und deren Schalldämmung die
ins Freie abgestrahlten Schallleistungen bestimmt und deren Teilimmissionen ermittelt.
Für die direkt ins Freie strahlenden Quellen wurde in gleicher Weise vorgegangen. Mittels einer normgerechten Ausbreitungsrechnung wurden die resultierenden Immissionen für die betrachteten Aufpunkte unter Berücksichtigung der Topographie und der
übrigen relevanten Ausbreitungsparameter gemäß TA Lärm berechnet und für den Tagund Nachtzeitraum beurteilt.
6.4. Lärmrelevante Quellen, Fahrzeuge und Vorgänge
Für die weitere Betrachtung unterscheiden wir ortsgebundene und bewegliche Quellen.
Unter ortsgebundenen Quellen verstehen wir sämtliche Betriebsvorgänge und Aggregate innerhalb der RCL-Halle sowie alle Emittenten mit unveränderlichem Emissionsort
im Freien. Unter beweglichen Quellen verstehen wir alle Betriebsvorgänge und Fahrzeugbewegungen im Freien, deren Emissionsort sich ständig ändert.
Im Einzelnen kommen die folgenden lärmrelevanten Quellen, Fahrzeuge und Vorgänge
in Betracht:
6.4.1.
Ortsgebundene Quellen:
Innerhalb der Halle: Anlagentechnik
---- BE 2: Sortieranlage ----
Siebtrommel mit Antrieb
-
Förderbänder mit Antrieben, Abwurfgeräusche
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---- BE 4/5: Behandlungsanlage für Abfälle zur therm./rohstofflichen Verwertung ----
Zerkleinerer
-
Trommelsieb
Förderbänder mit Antrieben, Abwurfgeräusche
---- BE 8: Bodenwerk ----
Dosiereinrichtung (Förder- und Abzugsbänder)
-
Doppelwellenmischer
Innerhalb der Halle: Ladegeräte und Betriebsvorgänge
-
Radlader 1 (BE 2 + BE 4 + BE 5 + BE 7) incl. Arbeitsgeräusche
-
Radlader 2 (BE 7 + BE 8 ) inkl. Arbeitsgeräusche
-
Sortierbagger 1 (BE 4 + BE 5 + BE 6 ) inklusive Arbeitsgeräusche
-
LKW-Rangierfahrten
-
LK- Material abkippen
-
LKW-Container auf- und absetzen
Außerhalb der Halle (Freifläche): Anlagentechnik
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---- BE 3: Bauschuttaufbereitungsanlage ----
Stufenrost
-
Backenbrecher mit Antrieb
-
Sieb 1
-
Sieb 2
-
Förderbänder mit Antrieben, Abwurfgeräusche
---- BE 9: Transportbetonanlage ----
Taschenreihensilos (Abzugs-/Sammelbänder)
-
Beschickerkübel (Befüllung und Kippgeräusche)
-
Mischer inkl. Druckluftgeräusche der Dosierverschlüsse
-
Förderschnecken
-
Zementsilo Aufsatzfilter nur bei Befüllung
6.4.2.
Bewegliche Quellen:
Außerhalb der Halle (Freifläche): Ladegeräte und Betriebsvorgänge
-
Radlader 3 (BE 3 + BE 7 ) inkl. Arbeitsgeräusche
-
Radlader 4 (BE 7 + BE 9) inkl. Arbeitsgeräusche
-
Bagger 2 (BE 3) inkl. Arbeitsgeräusche
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-
LKW-Fahrvorgänge (Betriebsgelände)
-
LKW-Rangierfahrten
-
LKW Material abkippen
-
LKW Container auf- und absetzen
-
Zement- /Bindemittelanlieferung (BE 9) (bordeigener Kompressor des Silofahrzeugs)
-
Fahrmischer bei Beladung (Motorgeräusche bei Trommeldrehung)
-
Mitarbeiter- und Besucherparkplätze
Die Geräusche der innerhalb der Halle emittierenden Quellen werden über die Umfassungsflächen der Halle und über etwaige Öffnungen (Tore etc. ) ins Freie abgestrahlt.
Die Geräusche der im Freien befindlichen Quellen werden nahezu ungehindert ins Freie
abgestrahlt.
Die Geräusche aus dem Werkstattbetrieb sind aufgrund der Art und Häufigkeit der zu
erwartenden Arbeiten sowie aufgrund der künftigen örtlichen Situation (Anordnung und
Bauweise des Werkstattgebäudes) immissionsseitig nicht lärmrelevant.
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7. Eingangsdaten der Prognose
7.1.
Stand der Lärmbekämpfungstechnik / Minderungsmaßnahmen
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Anlage entsprechend dem heutigen Stand
der Lärmbekämpfungstechnik errichtet und betrieben wird. Dazu gehört:
•
Die Anlagen und Aggregate sind so zu errichten und zu betreiben, dass keine auffälligen Einzeltöne emittiert werden.
•
Die Tore der Halle sind im Nachtzeitraum (22:00 – 06:00 Uhr) ständig geschlossen
zu halten.
•
Containerbeladungen und Containerbewegungen (Auf- und Absetzen) sind behutsam im Sinne geringstmöglicher Lärmentwicklung durchzuführen. Das Personal ist
entsprechend anzuweisen.
•
Die Ladegeräte sind regelmäßig zu warten.
•
Die Fahrtwege der LKW sind befestigt und eben (frei von Schlaglöchern und Unebenheiten) auszuführen.
•
Antriebe und Bandlaufrollen der Förderbänder sind regelmäßig zu warten.
•
Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass im Nachtzeitraum
(22:00 – 06:00 Uhr) nur der Parkplatz 2 (siehe Abbildung 2 im Anhang) befahren
wird.
Hinweis: Wir gehen davon aus, dass die oben genannten Maßnahmen zur Lärmvorsorge / Minderung im vorliegenden Fall durch den Betreiber berücksichtigt
werden. Dennoch liegen den Berechnungen im Sinne einer pessimalen Betrachtungsweise Schallleistungen zugrunde, die in der Praxis ermittelt wurden und
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somit im Einzelfall die oben genannten Anforderungen zur Lärmvorsorge nicht
zwingend beinhalten müssen (höhere gemessene Emissionspegel).
7.2.
Schallleistungen, Pegel
Die im Folgenden aufgeführten Schallleistungen (LW, Lwmax) und mittleren Schalldruckpegel im Raum LI orientieren sich an den Ergebnissen eigener Messungen in fremden
vergleichbaren Betrieben unter vergleichbaren akustischen Betriebsbedingungen oder
sind der Literatur entnommen worden. Alle Angaben wurden auf Plausibilität geprüft.
Im Einzelnen liegen den Berechnungen die folgenden abgestrahlten Schallleistungen
der Quellen zugrunde:
Tabelle 7: Schallleistungen
Lw
Pos.
KI
*1
Quelle/Vorgang
in dB(A)
in dB
Innerhalb der Halle: Anlagentechnik
BE2
1
Siebtrommel mit Antrieb
96
3
2
Förderbänder mit Antrieb und Abwurf
95
3
BE4/5
3
Zerkleinerer
101
6
4
Trommelsieb
95
3
5
Förderbänder mit Antrieb und Abwurf
95
3
BE8
6
Dosiereinrichtung
88
3
7
Doppelwellenmischer
97
3
Innerhalb der Halle: Ladegeräte und Betriebsvorgänge
8
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Radlader 1 inkl. Materialhandling
102
6
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Lw
Pos.
KI
*1
Quelle/Vorgang
in dB(A)
in dB
9
Radlader 2 inkl. Materialhandling
102
6
10
Bagger 1
102
6
11
LKW Rangierfahrten
99
-
12
LKW Abkippvorgänge
104
6
112
6
Außerhalb der Halle: Anlagentechnik
BE3
12
Bauschuttaufbereitungsanlage (Brech- und Siebanlage)
BE9
13
Taschenreihensilos
97
3
14
Beschickerkübelbefüllung
99
3
15
Beschickerkübelentleerung
99
3
16
Mischer
102
3
17
Schneckenförderer 4x je
98
-
18
Zement- und Bindemittelsilo Aufsatzfilter 4x je
104
6
Außerhalb der Halle: Ladegeräte und Betriebsvorgänge
19
Radlader 3 inkl. Materialhandling
102
6
20
Radlader 4 inkl. Materialhandling
102
6
21
Bagger 2 inkl. Materialhandling
102
6
22
LKW Fahrvorgänge je
105
-
23
LKW Rangiervorgänge je
99
-
24
Zement- / Bindemittelanlieferung
108
-
25
Fahrmischer bei Beladung
105
-
26
Container auf- und Absetzvorgänge
103
6
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Lw
Pos.
1
*1
Quelle/Vorgang
27
*
KI
in dB(A)
in dB
104
6
LKW Abkippvorgänge
KI = LAFTeq – LAeq gemäß TA Lärm Pkt. A 3.3.6.
Die abgestrahlten Schalleistungen der im Freien installierten Aggregate (BE 3 und
BE 9) können untereinander durchaus andere Werte annehmen. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die angesetzte Summenschallleistung pro Betriebseinheit
nicht überschritten wird.
Der Aufenthaltsort der beweglichen Quellen ist jeweils nicht festgelegt. Aus diesem
Grund wird davon ausgegangen, dass sich die jeweilige Schallleistung gleichmäßig auf
die den Vorgängen zuzuordnenden Flächenbereiche (Nutzflächen bei flächenhaften
Quellen) bzw. Wegstrecken (bei Linienquellen) verteilt.
Für die Ausbreitungsrechnung wird die jeweilige Nutzfläche bzw. Wegstrecke programmgesteuert gemäß der Norm in geeigneter Weise unterteilt.
Durch das Klappen schlagen der LKW beim Abkippvorgang können im ungünstigen Fall
Schallleistungen bis zu Lwmax = 128 dB(A) emittiert werden (Impuls).
7.2.1.
Pegel
Im Tagzeitraum gehen wir im Sinne einer pessimalen Betrachtungsweise davon aus
das die Pos. 1 - 13 der Tabelle 7 innerhalb der geplanten RCL-Halle kontinuierlich
lärmrelevant
sind.
Zur
Berechnung
des
Innenpegels
wurden
die
folgende
Eingangsdaten zugrunde gelegt:
Tabelle 8: Installierte Schallleistung / Innenpegel Tagzeitraum
Bereich
RCL-Halle
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Installierte
Raum-
Schallleistung
volumen
in dB(A)
in m³
115,8
105.000
Nachhallzeit
in sek.
5,2
Errechneter
Innenpegel
in dB(A)
86,7
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Im Nachtzeitraum gehen wir im Sinne einer pessimalen Betrachtungsweise davon aus
das die Pos. 1 - 8 und Pos. 10 der Tabelle 7 innerhalb der geplanten RCL-Halle
kontinuierlich lärmrelevant sind. Zur Berechnung des Innenpegels wurden die folgende
Eingangsdaten zugrunde gelegt:
Tabelle 9: Installierte Schallleistung / Innenpegel Nachtzeitraum
Bereich
RCL-Halle
Installierte
Raum-
Schallleistung
volumen
in dB(A)
in m³
113,3
105.000
Nachhallzeit
in sek.
5,2
Errechneter
Innenpegel
in dB(A)
84,2
Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die oben genannten mittleren Schalldruckpegel in der Halle im Tag- und Nachtzeitraum nicht überschritten
werden.
Hinweis: Aufgrund der zu erwartenden Schalldruckpegel innerhalb der Halle bei Betrieb
der Anlagen ist der Raum gemäß UVV-Lärm als Lärmbereich einzustufen. Der Raum ist
entsprechend zu kennzeichnen. Den dort Beschäftigten sind geeignete Gehörschutzmittel zur Verfügung zu stellen.
7.3.
Baulichkeiten
Die RCL-Halle mit einer Grundfläche von ca. 70 m x 100 m und einer Firsthöhe von
ca. 16,5 m wird in Stahlsklettbauweise errichtet. Ab einer Höhe von ca. 5 m wird die
Halle mit Trapezblech verkleidet. Der untere Bereich (h < 5m) der Hallenwände besteht
aus 25 cm dicken Betonwänden die gleichzeitig als Anschüttwände dienen. Das Dach
besteht ebenfalls aus Trapezblech. In die Nordwestfassade wird ein Sektionaltor und in
die Südostfassade werden zwei Sektionaltore eingelassen über die die LKW in die Halle
ein- und ausfahren können. Des Weiteren werden zwei Türen in die Südostfassade,
zwei Türen in die Nordwestfassade, eine Tür in die Südwestfassade und vier Türen sowie sieben Fenster in die Nordostfassade eingelassen.
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Die Hallenentlüftung soll gemäß der Planung über eine Dachgaube erfolgen, die über
eine Länge von ca. 80 m im Firstbereich des Hallendachs angeordnet ist.
Des Weiteren gehen wir für die weiteren Berechnungen davon aus, dass die Tore
in der Südostfassade der Halle im Tagzeitraum ständig geöffnet und im Nachtzeitraum ständig geschlossen sind. Das Tor in der Nordwestfassade ist ständig geschlossen zu halten bzw. nur kurzfristig für die Durchfahrt von Fahrzeugen zu
öffnen.
Im Einzelnen liegen der Berechnung der ins Freie abgestrahlten Schallleistungen, die
folgenden Außenbauteile mit zugehörigen Flächen und bewerteten Bauschalldämmmaßen R´w,R zugrunde:
Tabelle 10: Außenbauteile, Flächen und bewertete Bauschalldämmmaße R´W,R
Fassade/Seite
*2
Baustoff/Außenbauteil
Fläche in m
2
*1
R´w,R in dB
RCL - Halle
Nordwestfassade
Beton 25 cm Teilfläche 1
144
54
Beton 25 cm Teilfläche 2
96
54
Trapezblech 1mm Teilfläche 1
145
19
Trapezblech 1mm Teilfläche 2
114
19
Trapezblech 1mm Teilfläche 3
265
19
Sektionaltor, geschlossen
22,5
19
Tür, geschlossen 2x
je 2
16
Beton 25 cm
492
54
Trapezblech 1mm
914
19
Fenster Nordost
15
27
Tür, geschlossen 4x
je 2
16
Öffnung Dach
65
0
Nordostfassade
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Fassade/Seite
*2
2
*1
Baustoff/Außenbauteil
Fläche in m
R´w,R in dB
Beton 25 cm
498
54
Trapezblech 1mm
930
19
Tür, geschlossen
2
16
Öffnung Dach
65
0
Beton 25 cm
311
54
Trapezblech 1mm
744
19
Sektionaltor 1, geschlossen
22,5
19
Sektionaltor 1, offen
22,5
0
Sektionaltor 2, geschlossen
22,5
19
Sektionaltor 2, offen
22,5
0
Trapezblech 1mm
7000
19
Südwestfassade
Südostfassade
Dach
*1
R´W,R
= Rechenwert des bewerteten Schalldämmmaßes in dB
7.4. Abgestrahlte Schallleistungen der RCL-Halle
Unter Berücksichtigung der Flächen der einzelnen Bauteile sowie deren Schalldämmung
gemäß Tabelle 10 "Außenbauteile, Flächen und bewertete Bauschalldämmmaße R´W,R“
errechnen sich die folgenden ins Freie abgestrahlten Schallleistungen:
Tabelle 11: Abgestrahlte Schallleistungen RCL – Halle
Lw
Quelle / Abstrahlende Fläche
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ID
in dB(A)
Tag
Nacht
Wand Beton Nordwest 1
Halle
52.3
49.6
Wand Beton Nordwest 2
Halle
50.5
47.8
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Lw
Quelle / Abstrahlende Fläche
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ID
in dB(A)
Tag
Nacht
Wand Trapezblech 1 Nordwest
Halle
84.5
81.8
Wand Trapezblech 2 Nordwest
Halle
83.5
80.8
Wand Trapezblech 3 Nordwest
Halle
87.2
84.5
Tor Nordwest geschlossen
Halle
76.0
73,3
Tür 1 Nordwest
Halle
67.9
65.2
Tür 2 Nordwest
Halle
67.9
65.2
Wand Beton Nordost
Halle
57.6
54.9
Wand Trapezblech Nordost
Halle
92.5
89.8
Fenster Nordost
Halle
67.7
65.0
Tür 1 Nordost
Halle
67.9
65.2
Tür 2 Nordost
Halle
67.9
65.2
Tür 3 Nordost
Halle
67.9
65.2
Tür 4 Nordost
Halle
67.9
65.2
Öffnung Dach Nordost
Halle
98.9
96.2
Wand Beton Südwest
Halle
57.6
54.9
Wand Trapezblech Südwest
Halle
92.6
89.9
Tür Südwest
Halle
67.9
65.2
Öffnung Dach Südwest
Halle
98.9
96.2
Wand Beton Südost
Halle
55.6
52.9
Wand Trapezblech Südost
Halle
91.7
89.0
Tor 1 Südost offen
Halle
94.3
-
Tor 1 Südost geschlossen
Halle
-
73,3
Tor 2 Südost offen
Halle
94.3
-
Tor 2 Südost geschlossen
Halle
-
73,3
Tür 1 Südost
Halle
67.9
65.2
Tür 2 Südost
Halle
67.9
65.2
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7.5. Mitarbeiter- Besucherparkplätze
Auf dem Betriebsgelände sollen zwei Mitarbeiter- und Besucherparkplätze mit insgesamt 30 Stellplätzen eingerichtet werden. Die Parkplätze befindet sich westlich der
RCL-Halle. Wir gehen für die weiteren Berechnungen davon aus das der Parkplatz 1
mit 16 Stellplätzen nur durch die Mitarbeiter des Verwaltungsgebäudes genutzt wird,
während der Parkplatz 2 mit 14 Stellplätzen von den Mitarbeitern der übrigen Betriebseinheiten genutzt wird. Nach Angaben von Brzoska Consult ist im Nachtzeitraum von
maximal 12 Fahrzeugbewegungen auf dem Parkplatz 2 auszugehen.
Die Berechnung der abgestrahlten Schallleistungen der Parkplätze erfolgt gemäß Parkplatzlärmstudie des Bayrischen Landesamt für Umwelt, 6. Auflage 2007. Für den Parkplatz haben wir Parkplatzart P+R-Parkplatz gewählt. Die Gleichung zur Ermittlung der
flächenbezogenen Schallleistung gemäß Parkplatzlärmstudie (bezogen auf 1 m²) lautet:
Lw’’ = Lwo + KPA + KI + KD + KStrO +10 lg (B * N) – 10 lg (S/1m²)
Die Parkplatzlärmstudie betrachtet unterschiedliche Parkplatzarten und gibt jeweils artbezogene Werte für Lw0, LPA etc. an.
Lw
=
flächenbezogener Schallleistungspegel
Lw0
=
Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h Lw0 = 63,0 dB(A)
KPA
=
Zuschlag für Parkplatzart in dB
KI
=
Zuschlag für die Impulshaltigkeit
KD
=
Durchfahranteil in dB (2,5 * lg(f * B –9)) für f * B > 10 Stellplätze
N
=
Bewegungshäufigkeit je Bezugsgröße B
f
=
Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße
KStrO
=
Zuschlag für Fahrbahnoberflächen
B
=
Bezugsgröße
S
=
Gesamtfläche des Parkplatzes in m²
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Den Stellplatzwechsel der Parkplätze haben wir im Sinne einer pessimalen Betrachtungsweise wie folgt angesetzt:
Tabelle 12: Bewegung pro Stellplatz
Bewegung pro Stellplatz
Parkplatz
Parkplatz 1
(16 PKW-Stellplätze)
Parkplatz 2
(14 PKW-Stellplätze)
Tags
Nachts
4
-
4
0,8
Im Einzelnen liegen den Berechnungen folgende Eingangsparameter zugrunde:
Tabelle 13: Eingangsparameter Parkplatz (tags)
Beurteilungszeitraum
N
Parkplatz 1
6.00 – 22.00 Uhr
0,25
16
Parkplatz 2
6.00 – 22.00 Uhr
0,25
14
Parkplatz
B
Lw0
KD
KI
KPA
KStrO
dB(A)
dB
dB
dB
dB
1
63
2,1
4
0
0
1
63
1,8
4
0
0
Lw0
KD
KI
KPA
KStrO
dB(A)
dB
dB
dB
dB
63
1,8
4
0
0
f
Tabelle 14: Eingangsparameter Parkplatz (nachts)
Parkplatz
Parkplatz 2
Beurteilungszeitraum
N
22.00 – 6.00 Uhr
0,8
B
14
f
1
Hieraus ergeben sich im Einzelnen die folgenden abgestrahlten Schallleistungspegel:
Tabelle 15: Abgestrahlte Schallleistungen PKW-Parkplätze
LwA in dB(A)
Quelle
Parkplatz 1
(16 PKW-Stellplätze)
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ID
Park1
Tags
Nachts
75,1
-
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LwA in dB(A)
ID
Quelle
Parkplatz 2
Park2
(14 PKW-Stellplätze)
Tags
Nachts
74,2
79,2
Durch organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass im Nachtzeitraum nur der
Parkplatz 2 befahren (siehe Abbildung 2 im Anhang) wird.
7.6. Betriebszeiten, Einwirkzeiten
Für die einzelnen Betriebseinheiten (BE) sind unterschiedliche Betriebszeiten vorgesehen, die überdies auch vom jeweiligen Materialaufkommen (Marktsituation) abhängen.
In der folgenden Tabelle sind die Betriebszeiten der einzelnen Betriebseinheiten als
Maximalwerte aufgeführt:
Tabelle 9: Betriebszeiten
Betriebseinheit
Zeitraum
Stunden
BE 1
06.00 – 22.00 Uhr
16
BE 2
00.00 – 24.00 Uhr
24
BE 3
06.00 – 22.00 Uhr
16
BE 4
00.00 – 24.00 Uhr
24
BE 5
00.00 – 24.00 Uhr
24
BE 6
00.00 – 24.00 Uhr
24
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BE 7
06.00 – 22.00 Uhr
16
BE 8
06.00 – 22.00 Uhr
16
BE 9
06.00 – 22.00 Uhr
16
Im Rahmen der in oben genannter Tabelle aufgeführten Betriebszeiten der einzelnen
Betriebseinheiten können den Emittenten jeweils Einwirkzeiten zugeordnet werden, die
der Beurteilung zugrunde gelegt werden.
Ortsgebundene Quellen:
Innerhalb der Halle: Anlagentechnik
• BE 2 und BE 4/5
Im Sinne eines ungünstigen Berechnungsansatzes gehen wir davon aus, dass die Aggregate der BE 2 und BE 4/5 zu 100 % der Betriebszeit lärmrelevant sind.
•
BE 8
Im Sinne eines ungünstigen Berechnungsansatzes gehen wir davon aus, dass die Aggregate der BE 8 zu 100 % der Betriebszeit lärmrelevant sind.
Innerhalb der Halle: Ladegeräte und Betriebsvorgänge
•
Radlader 1, Sortierbagger 1
Wir gehen davon aus, dass die Ladegeräte zu 100 % der Betriebszeit betrieben werden
und kontinuierlich lärmrelevant sind.
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•
Radlader 2
Wir gehen davon aus, dass das Gerät im Tagzeitraum kontinuierlich betrieben wird.
•
LKW-Rangierfahrten, Material abkippen, Container absetzen
Mit LKW-Rangiervorgängen und Abkippvorgänge innerhalb der Halle ist in der Zeit von
06.00 - 22.00 Uhr zu rechnen. In dieser Zeit sind gemäß Verkehrsprognose durch
Brzoska Consult insgesamt täglich 152 LKW zu erwarten, die zur Anlieferung oder Abholung von Material die Halle befahren (BE 2, 4, 5, 6, 7, 8).
Wir gehen davon aus, dass sich ungünstigstenfalls kontinuierlich ein LKW in der Halle
aufhält (Tagzeitraum) und während des Aufenthalts in der Halle zu 100 % der Aufenthaltsdauer lärmrelevant ist.
Außerhalb der Halle: Anlagentechnik
•
BE 3 und BE 9
Im Sinne eines ungünstigen Berechnungsansatzes gehen wir davon aus, dass die Aggregate der BE 3 und BE 9 zu 100 % der Betriebszeit lärmrelevant sind.
Bewegliche Quellen
Außerhalb der Halle: Ladegeräte und Betriebsvorgänge
•
Radlader 3 und 4, Bagger 2
Für die Beurteilung gehen wir aufgrund der zu erwartenden Einsatzbedingungen davon
aus, dass die oben genannten Ladegeräte zu jeweils 70 % der Betriebszeiten der zu
zuordnenden Anlagen lärmrelevant sind.
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•
LKW-Fahrvorgänge
Die LKW befahren das Betriebsgelände von Westen her und verlassen es wieder auf
gleichem Weg. Die Einwirkzeit auf dieser Fahrtstrecke ergibt sich unter Berücksichtigung der Streckenlänge, der mittleren Geschwindigkeit und der Anzahl der zu erwartenden LKW im Beurteilungszeitraum.
Die Einwirkzeit pro LKW wird aus digitalisierter Fahrtstrecke und mittlerer Geschwindigkeit (v = 10 km/h innerhalb des Betriebsgeländes) softwaregesteuert berechnet. Gemäß
Verkehrsprognose durch Brzoska Consult sind täglich in der Zeit von 06.00 – 22.00 Uhr
insgesamt 283 LKW zu erwarten. Die Fahrtstrecke ist der Abbildung 2 im Anhang zu
entnehmen.
Wir gehen davon aus, dass sich das Fahrzeugaufkommen gleichmäßig über den gesamten Tageszeitraum (06.00 - 22.00 Uhr) verteilt.
•
LKW-Rangierfahrten
LKW-Rangiervorgänge im Freien finden statt, um vor Abkippstellen in Position zu fahren
oder um Beladepositionen einzunehmen und Container aufzunehmen oder abzusetzen.
Je nach Situation können Rangiervorgänge auch vor den Hallentoren bei der Ein- oder
nach der Ausfahrt erforderlich werden. Aus diesem Grund gehen wir davon aus dass
jeder LKW. der das Gelände befährt, jeweils im Mittel 3 min. durch Rangiervorgänge
lärmrelevant ist, sobald er die Eingangswaage passiert hat. Bei 283 LKW/d entspricht
dies einer Einwirkzeit von insgesamt 14,19 h.
Für die Beurteilung gehen wir jedoch im Rahmen einer ungünstigen Abschätzung davon
aus, dass sich zu jedem Zeitpunkt, das heißt ständig ein LKW auf dem Gelände aufhält
und zu 100 % seiner Aufenthaltsdauer lärmrelevant ist.
Wir gehen davon aus, dass sich das Fahrzeugaufkommen gleichmäßig über den Tagzeitraum verteilt.
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•
Zement- / Bindemittelanlieferung
Nach Angaben durch Brzoska Consult sind täglich im Mittel 2 Silofahrzeuge zu erwarten, die Zement oder Bindemittel für die Transportbetonherstellung anliefern. Jede Anlieferung dauert in der Regel 45 Minunten.
•
Fahrmischer bei Beladung
Während der Beladung der Fahrmischer unterhalb der Verladeeinrichtung der Transportbetonanlage müssen die Fahrzeuge mit laufendem Motor warten, um die Trommeldrehung zu gewährleisten. Jeder Beladevorgang dauert im mittel 5 min. und es ist täglich mit 25 LKW zu rechnen, die Fertigbeton abtransportieren (Angabe durch Brzoska
Consult.
Wir gehen davon aus, dass sich die Vorgänge gleichmäßig auf den Tagzeitraum verteilen.
Im Einzelnen ist somit für die Beurteilungszeiträume der TA Lärm mit folgenden Einwirkzeiten der betrachteten Anlagenteile bzw. Vorgänge zu rechnen:
Tabelle 9: Einwirkzeiten
Quelle/Vorgang
Art der Emissi-
Anzahl der
Dauer pro
Dauer ges.
on/Tätigkeit
Vorgänge
Vorgang
in min
in min
Halle BE 2,4,5 und 8
Einwirkzeit in min
Tag
Nacht*1
6-7
7-20
20-22
22-6*1
kontinuierlich
-
-
960
60
60
780
120
60
kontinuierlich
-
-
960
60
60
780
120
60
kontinuierlich
-
-
960
-
60
780
120
-
kontinuierlich
-
-
-
60
-
-
-
60
kontinuierlich
-
-
960
-
60
780
120
-
Sektionaltor geschlossen Nordwest
Sektionaltor geöffnet
Südost
Sektionaltor geschlossen Südost
Bauschuttaufbereitung
BE3
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Quelle/Vorgang
Art der Emissi-
Anzahl der
Dauer pro
Dauer ges.
on/Tätigkeit
Vorgänge
Vorgang
in min
in min
Einwirkzeit in min
Tag
Nacht*1
6-7
7-20
20-22
22-6*1
Transportbetonanalage
kontinuierlich
-
-
960
-
60
780
120
-
diskontinuierlich
-
-
480
-
30
390
60
-
diskontinuierlich
-
-
480
-
30
390
60
-
diskontinuierlich
-
-
90
-
-
90
-
-
diskontinuierlich
-
-
672
-
42
546
84
-
LKW Fahrt Freifläche
kontinuierlich
-
-
960
-
60
780
120
-
LKW rangieren Freifläche
kontinuierlich
-
-
960
-
60
780
120
-
diskontinuierlich
141
1,2
170
-
10,6
138,2
21,2
-
LKW abkippen Freifläche
diskontinuierlich
142
1,6
227
-
14,2
184,4
28,4
-
Fahrmischer Beladung
diskontinuierlich
25
5
125
-
7,8
101,6
15,6
-
Befüllung Zementsilos
diskontinuierlich
2
45
90
-
-
90
-
-
Parkplatz 1
kontinuierlich
-
-
960
-
60
780
120
-
Parkplatz 2
kontinuierlich
-
-
960
60
60
780
120
60
BE9
Befüllung Beschickerkübel
Entleerung Beschickerkübel
Zementsilo Aufsatzfilter nur bei Befüllung
Radlader/Bagger Freifläche
Container ab- auf- umsetzen a 1,2 min Freifläche
1
* Lauteste volle Nachtstunde gemäß TA Lärm
2
* Einwirkzeit der LKW auf der Fahrtstrecke ergibt sich aus mittlerer Geschwindigkeit (hier: v = 10 km/h) und digitalisierter Streckenlänge (Hin- und Rückweg). Der Wert wird softwaregesteuert berechnet. In der Spalte „Einwirkzeit in
h“ sind die Bezugszeiträume gemäß TA Lärm angegeben.
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8. Berechnungsverfahren der Immission
Die Berechnungen der Immission erfolgte analog der DIN ISO 9613-2 in Oktavbandbreite von 63 bis 8000 Hz mit dem validierten Softwarepaket "CADNA-A" (Version 4.0.135)
Die in den Berechnungsblättern angegebenen Dämpfungsgrößen repräsentieren die
zusammenfassende Dämpfungswirkung über alle Oktavbänder. Der Übersichtlichkeit
wird nur dieser Wert dokumentiert.
Aus den Schallleistungen der Quellen wurde über eine Ausbreitungsrechnung unter
Berücksichtigung der Geometrie, der Luftabsorption, der Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts, der Abschirmung und verschiedener anderer Effekte, der Höhe der Quellen
und des Immissionsorts über dem Gelände sowie der Richtwirkung die jeweiligen zu
erwartenden Immissionsanteile auf den betrachteten Aufpunkt berechnet.
Bei der Ausbreitungsberechnung wurden die einzelnen Gebäude und Anlagen mit ihrer
Höhe zum einen als Hindernisse sowie als Reflektoren berücksichtigt.
Für die Berechnungen wurde dem Rechner ein dreidimensionales Modell des Betriebs
und der Umgebung übergeben. In dieses Modell werden alle oben genannten Schallleistungen entsprechend ihrer Lage eingearbeitet.
Im Allgemeinen gilt gemäß DIN ISO 9613 - 2 folgende Formel für die Ausbreitungsrechnung:
LfT(Dw)
LfT(Dw) =
=
Lw + Dc – (Adiv + Aatm + Agr + Abar + Amisc)
äquivalenter Oktavband-Dauerschalldruckpegel bei Mitwind
in dB(A)
Lw
=
Oktavband-Schallleistungspegel in dB(A)
Dc
=
Richtwirkungskorrektur in dB
Adiv
=
Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB
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Aatm
=
Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB
Agr
=
Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts in dB
Abar
=
Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB
Amisc
=
Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte (Bewuchs, Industriegelände, Bebauungsflächen) in dB.
Der A-bewertete äquivalente Dauerschalldruckpegel bei Mitwind wird durch Addition der
einzelnen zeitlich gemittelten Schalldruckquadrate LAT(DW) bestimmt.
Für die Beurteilung wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT) unter Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur Cmet herangezogen.
LAT(LT)
=
LAT(DW) - Cmet
Lr
=
LAT(LT)
Cmet ist eine von der örtlichen Wetterstatistik abhängige Korrektur, mit der in der Regel
der ermittelte Pegel gemindert wird. Die Formel zur Ermittlung von Cmet für dp > (hs + hr)
lautet gemäß DIN ISO 9613 - 2 (Formel 22):
Cmet = C0 x (1 – 10 x (hs + hr) / dp)
Dabei ist
hs
hr
dp
=
=
=
C0
=
Höhe der Quelle in Metern
Höhe des Aufpunkts in Metern
Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale
Bodenebene, in Metern
Faktor in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und- richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängt.
Im vorliegenden Fall wurden, im Rahmen einer ungünstigen Abschätzung die Werte der
Meteorologiefaktoren
C0 = 0
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zugrunde gelegt. Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind
unter anderem nachfolgende Parameter in die Berechnungskonfiguration des Programms eingeflossen:
Tabelle 16: Parameter Berechnungskonfiguration CadnaA
Berechnungsoptionen
Gewählte Einstellungen
Maximaler Fehler in dB
0,0
Bodendämpfung
0,3
Anzahl der Reflexionen
1
Berechnungsoptionen der Bodendämpfung
spektral, nur spektrale Quellen
Bei der punktuellen Berechnung der Beurteilungspegel für Aufpunkte an Fassaden werden die Reflexionen der dem Aufpunkt zugeordneten Fassade gemäß den einschlägigen Normen nicht mit berücksichtigt (Aufpunkt 0,5 m vor dem geöffneten Fenster). Die
Bodendämpfung wurde programmgesteuert unter Verwendung der Gleichung 10 der
DIN ISO 9613-2 berechnet. Aufgrund der Schallleistung, der Entfernung oder sonstiger
pegelmindernder Einflüsse können auch negative Pegel möglich sein. Der Vollständigkeit halber werden auch diese negativen Pegel dokumentiert.
Die punktuellen Berechnungen wurde für die folgenden Immissionshöhen durchgeführt:
Tabelle 17: Immissionsort
Immissionshöhe in m über
Immissionsort
Fassade
Geschoss
IO 1, Venloer Straße 1501
Südwest
DG
4,5
IO2, Venloer Straße 1503
Südost
2.OG
7,8
IO3, B-Plangrenze
--
--
4,0
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Geländeniveau
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9. Ergebnisse (Zusatzbelastung)
Die Berechnungen und Ergebnisse sind im Detail den Tabellen im Anhang zu entnehmen. Im Einzelnen ist durch den Betrieb der Firma Schulz Bauschutt- und Schwarzdecken-Aufbereitungs-GmbH inklusive der zugehörigen Nebeneinrichtungen künftig mit
folgenden zeitbewerteten Teilimmissionspegeln (Zusatzbelastung) an den betrachteten
Aufpunkten zu rechnen:
Tabelle 18: Zeitbewertete Teilimmissionspegel (Zusatzbelastung)
Teilimmissionspegel LZ in dB(A)
Quelle/Vorgang
IO1
IO2
IO3
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Halle BE 2,4,5 und 8
48.4
42.8
41.3
38.6
46.2
43.5
Bauschuttaufbereitung BE3
47.9
-
47.3
-
34.7
-
Transportbetonanlage BE9
48.7
-
43.5
-
49.4
-
Radlader/Bagger Freifläche
49.7
-
44.0
-
45.2
-
LKW Fahrt
39.8
-
37.3
-
57.4
-
LKW rangieren Freifläche
37.1
-
31.3
-
32.4
-
Container ab- auf- umsetzen
40.0
-
34.1
-
34.9
-
LKW abkippen
42.1
-
36.2
-
37.0
-
Fahrmischer Beladung
33.7
-
30.6
-
37.6
-
Befüllung Zementsilo
31.3
-
26.9
-
37.7
-
Parkplatz 1
-4.6
-
15.5
-
35.7
-
Parkplatz 2
-6.2
-1.2
10.4
15.4
31.6
36.6
Gesamt
55,3
42,8
51,1
38,6
58,7
44,3
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10. Beurteilung (Zusatzbelastung)
Die Beurteilung erfolgt im vorliegenden Fall gemäß TA Lärm für den Tag- und Nachtzeitraum unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten und etwaiger Zuschläge für Auffälligkeiten durch Impulse, Töne sowie für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit bezüglich Gebieten gemäß Nummer 6.1, Buchstaben d - f der TA Lärm.
Impulszuschläge (KI)
Entsprechend unserer Erfahrungen sind die Geräusche aus dem Bereich der betrachteten Anlage in Teilbereichen impulshaltig. Diese Impulshaltigkeit ist bereits bei der Bestimmung der Schallleistungen berücksichtigt worden. Es erfolgt kein weiterer Zuschlag.
KI = 0 dB.
Tonzuschläge (KT)
Zuschläge für Einzeltöne erfolgen nicht, da vorausgesetzt wird, dass alle Quellen dem
Stand der Technik entsprechen und / oder mit Schallschutz ausgestattet sind und etwaige Einzeltöne an den Immissionsorten nicht auffällig sind:
KT = 0 dB.
Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit
Gemäß TA-Lärm erfolgt auf die Immissionspegel zu Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (wochentags: 6.00 – 7.00 Uhr und 20.00 – 22.00 Uhr, sonn- und feiertags: 6.00
– 9.00 Uhr; 13.00 – 15.00 Uhr und 20.00 – 22.00 Uhr) bezüglich Gebieten nach Nummer 6.1, Buchstaben d bis f der TA-Lärm ein Zuschlag von:
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KR = 6 dB
Diese Zuschläge finden im vorliegenden Fall aufgrund der Gebietsausweisung keine
Anwendung. Die Beurteilungspegel der Zusatzbelastung entsprechen somit den gerundeten Immissionspegeln der Tabelle 18.
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11. Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse (Zusatzbelastung)
Im Einzelnen ist durch den alleinigen Betrieb der Firma Schulz Bauschutt- und
Schwarzdecken-Aufbereitungs-GmbH unter Berücksichtigung der unter Punkt 7 genannten Eingangsdaten mit folgenden Beurteilungspegeln gemäß TA Lärm zu rechnen:
Tabelle 19: Ergebnisse (Zusatzbelastung)
LZ in dB(A)
Immissionsort
red. Richtwert
Richtwert
(STUA Köln) in
gemäß TA Lärm
dB(A)*
in dB(A)*
Geschoss
Werktag
SonnNacht
/Feiertag
IO 1, Venloer Straße 1501
DG
55
-
43
IO2, Venloer Straße 1503
2.OG
51
-
39
IO3, B-Plangrenze
--
59
-
44
Tag
Nacht
60
47
*2
Tag
Nacht
65
50
*2
65
50
* vgl. Pkt. 5
*2 nicht reduziert
Die
Immissionsbeiträge
der
Firma
Schulz
Bauschutt-
und
Schwarzdecken-
Aufbereitungs-GmbH liegen an den betrachteten Immissionsorten im Tag- und Nachtzeitraum um mindestens 4 dB unterhalb der reduzierten Richtwerte und um mindestens
6 dB unterhalb der Richtwerte für Gewerbegebiete gemäß TA Lärm.
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12. Maximalpegel
Durch einzelne Geräuschereignisse, wie z.B. durch die Betriebsbremse der LKW (Lwmax
= 110 dB(A)) im Bereich der Zufahrt bzw. durch das Klappenschlagen der Container
LKW beim Abkippvorgang (Lwmax = 128 dB(A)) auf dem Betriebsgelände kann an den
betrachteten Immissionsorten der folgende maximale Schalldruckpegel auftreten:
Tabelle 20: Maximaler Schalldruckpegel IO1 und IO2
Immissionsort
Klappenschlagen Container- LKW LWmax = 128 dB(A)
IO 1, Venloer Straße 1501
73
IO2, Venloer Straße 1503
68
Tabelle 21: Maximaler Schalldruckpegel IO3
Immissionsort
Betriebsbremse LKW LWmax = 110 dB(A)
IO3, B-Plangrenze
75
Es ist damit zu rechnen, dass die aus dem Betrieb der Firma Schulz Bauschutt- und
Schwarzdecken-Aufbereitungs-GmbH resultierenden Maximalpegel im Tag- und Nachtzeitraum ebenfalls innerhalb des zulässigen Bereichs gemäß TA Lärm liegen werden.
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13. Vorbelastung mit gewerblichen Immissionen, Gesamtbelastung
Es ist gemäß TA Lärm, für die oben genannten Immissionsorte die Notwendigkeit der
Ermittlung der gewerblichen Vorbelastung und der in Summe mit der Zusatzbelastung
resultierenden Gesamtbelastung nicht gegeben, da die Beurteilungspegel der Zusatzbelastung im Tag- und Nachtzeitraum um mindestens 6 dB unter dem jeweiligen Immissionsrichtwert liegen und somit gemäß TA Lärm nicht relevant zu einer Überschreitung
der insgesamt gültigen Richtwerte beitragen.
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14. Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen gemäß Pkt. 7.4 der TA Lärm:
Aufgrund der Gebietsausweisung besteht gemäß TA Lärm, Pkt 7.4, Abs. 2 besteht keine Notwendigkeit, die Verkehrsgeräusche durch Maßnahmen organisatorischer Art zu
vermindern.
P1030014
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15. Qualität der Prognose:
Die abgestrahlten Schallleistungen der einzelnen Aggregate bzw. Vorgänge wurden in
Anlehnung an die gültige Normung messtechnisch ermittelt oder gehen auf Daten, die
im Rahmen von aktuellen, einschlägigen technischen Untersuchungsberichten und Studien veröffentlicht wurden, zurück. Aufgrund des verwendeten Mess- sowie des Berechnungsverfahrens ist davon auszugehen, dass die berechneten Beurteilungspegel
bei häufigen Nachmessungen in der deutlich überwiegenden Mehrzahl der Fälle unterschritten werden.
Köln, 11. November 2010
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mj/st
(Dipl.-Ing. S. Staeck)
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(Dr. M. Janßen)
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Anhang
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In den Tabellen verwendete Abkürzungen und ihre Bedeutung
Kurzprotokoll der Ermittlung der Immissionen
ID
Identifizierungscode der Schallquelle
Lx (T/N)
Effektive Schallleistung der Schallquelle im Beurteilungszeitraum in dB(A) (Tag/Nacht)
Lr (T/N)
Teilbeurteilungspegel der Schallquelle in dB(A) (Tag/Nacht)
Refl
Reflektionsanteil der Schallquelle in dB(A)
Abar, eff
effektives Dämpfungsmaß der Schallquelle aufgrund von Abschirmung in dB,
d.h. Differenz aus Teilbeurteilungspegel ohne Abschirmung und mit Abschirmung
Abbildung 2: Lage der Quellen
Tabelle 22: Kurzprotokoll der Ermittlung der Immissionen am IO 1
Imm:
Name
Zement-/Bindemittelanlieferung
LKW eigener Kommpressor
Fahrmischer bei Beladung
IO 1, Venloer Straße 1501
ID
Freq LxT
LxN
LrT
LrN
Refl Abar,eff
LKWan
0
97.7
-88.0 31.3 -85.0
3.5
12.6
FMB
0
96.2
-88.0 33.7 -85.0
1.7
6.6
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Imm:
IO 1, Venloer Straße 1501
ID
Freq LxT
LxN
Name
TBA
0
99.0 -88.0
Befüllung Beschickerkübel
TBA
0
99.0 -88.0
Entleerung Beschickerkübel
TBA
0
105.0 -88.0
Mischer
TBA
500 93.7 -88.0
Zementsilo 1 Aufsatzfilter
TBA
500 93.7 -88.0
Zementsilo 3 Aufsatzfilter
TBA
500 93.7 -88.0
Zementsilo 4 Aufsatzfilter
TBA
500 93.7 -88.0
Zementsilo 2 Aufsatzfilter
LKWF
0
105.0 -72.0
LKW Fahrt
Schneckenförderer Zement- BindeTBA
500 98.0 -83.2
mittelsilo 1
Schneckenförderer Zement- BindeTBA
500 98.0 -83.2
mittelsilo 2
Schneckenförderer Zement- BindeTBA
500 98.0 -83.2
mittelsilo 3
Schneckenförderer Zement- BindeTBA
500 98.0 -83.2
mittelsilo 4
TBA
500 97.0 -83.2
Taschenreihensilos
H
0
98.4 95.7
Dach
LKWR
0
99.0 -70.4
LKW rangieren
Radlader 3 und 4, Bagger 2 inkl.
Rad
0
111.3 -69.3
Ladegeräusche
BSA
0
118.0 -79.5
Brech- und Siebanlage
LKW Container auf- bzw Absetzen
Cont
0
101.5 -70.4
a1.2min
LKWab
0
103.7 -70.4
LKW abkippen a1,6min
H
0
52.2 49.5
Wand Beton Nordwest 1
H
0
50.5 47.8
Wand Beton Nordwest 2
H
0
84.5 81.8
Wand Trapezblech 1 Nordwest
H
0
83.5 80.8
Wand Trapezblech 2 Nordwest
H
0
87.2 84.5
Wand Trapezblech 3 Nordwest
H
0
76.0 73.3
Tor Nordwest geschlossen
H
0
67.9 65.2
Tür 1 Nordwest
H
0
67.9 65.2
Tür 2 Nordwest
H
0
57.6 54.9
Wand Beton Nordost
H
0
92.6 89.9
Wand Trapezblech Nordost
H
0
67.7 65.0
Fenster Nordost
H
0
67.9 65.2
Tür 1 Nordost
H
0
67.9 65.2
Tür 2 Nordost
H
0
67.9 65.2
Tür 3 Nordost
H
0
67.9 65.2
Tür 4 Nordost
H
0
98.9 96.2
Öffnung Dach Nordost
H
0
57.6 54.9
Wand Beton Südwest
H
0
92.6 89.9
Wand Trapezblech Südwest
H
0
67.9 65.2
Tür Südwest
H
0
98.8 96.1
Öffnung Dach Südwest
H
0
55.6 52.9
Wand Beton Südost
H
0
91.6 88.9
Wand Trapezblech Südost
LrT
32.5
37.0
41.8
36.1
35.7
35.6
35.9
39.8
LrN Refl Abar,eff
-85.0 2.0
7.9
-88.0 0.0
2.1
-88.0 0.0
6.3
-88.0 0.0
0.0
-88.0 0.0
0.0
-88.0 0.0
0.0
-88.0 0.0
0.0
-67.5 3.2
11.0
38.9 -83.2
0.0
0.4
38.9 -83.2
0.0
0.4
38.8 -83.2
0.0
0.4
38.8 -83.2
0.0
0.3
37.5 -83.2
35.5 32.8
37.1 -65.5
0.0
0.6
2.0
0.7
9.0
8.4
49.7 -64.3
1.4
7.2
47.9 -78.5
0.5
17.2
40.0 -65.5
1.4
7.4
-65.5 1.5
-13.3 6.3
-31.1 0.0
20.3 11.3
-0.6 0.0
14.4 5.1
-8.8 0.0
-18.0 0.0
5.0 17.3
3.3
1.4
39.2 2.1
14.9 2.1
14.4 2.1
14.9 2.1
13.7 2.1
12.7 2.1
34.5 2.0
-22.0 2.1
11.7 0.4
-17.7 0.0
20.4 0.0
1.1
2.0
37.4 2.2
7.4
14.5
22.7
17.5
24.5
19.2
24.8
25.4
21.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
8.7
23.3
22.5
25.7
20.5
0.2
0.3
42.1
-10.6
-28.4
23.0
2.1
17.1
-6.1
-15.3
7.7
6.0
41.9
17.6
17.1
17.6
16.4
15.4
37.2
-19.3
14.4
-15.0
23.1
3.8
40.1
ADU cologne
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
Imm:
Name
Tor 1 Südost offen
Tor 1 Südost geschlossen
Tor 2 Südost offen
Tor 2 Südost geschlossen
Tür 1 Südost
Tür 2 Südost
Park1
Park2
IO 1, Venloer Straße 1501
ID
Freq LxT
LxN
H
0
94.3 -81.0
H
0
-81.0 73.3
H
0
94.3 -81.0
H
0
-81.0 73.3
H
0
67.9 65.2
H
0
67.9 65.2
Park1
500 75.1 -51.8
Park2
500 74.2 79.3
LrT
42.9
-76.2
41.6
-74.0
16.4
14.8
-4.6
-6.2
LrN
-76.2
22.1
-74.0
20.9
13.7
12.1
-131.5
-1.2
Refl Abar,eff
2.1
0.0
4.8
0.0
2.4
0.0
7.0
0.0
2.2
0.0
2.3
0.0
0.0
19.2
0.0
19.4
Tabelle 23: Kurzprotokoll der Ermittlung der Immissionen am IO 2
Imm:
IO 2, Venloer Straße 1503
ID
Freq LxT
LxN
Name
Zement-/Bindemittelanlieferung
0
97.7 -88.0
LKWan
LKW eigener Kommpressor
FMB
0
96.2 -88.0
Fahrmischer bei Beladung
TBA
0
99.0 -88.0
Befüllung Beschickerkübel
TBA
0
99.0 -88.0
Entleerung Beschickerkübel
TBA
0
105.0 -88.0
Mischer
TBA
500 93.7 -88.0
Zementsilo 1 Aufsatzfilter
TBA
500 93.7 -88.0
Zementsilo 3 Aufsatzfilter
TBA
500 93.7 -88.0
Zementsilo 4 Aufsatzfilter
TBA
500 93.7 -88.0
Zementsilo 2 Aufsatzfilter
LKWF
0
105.0 -71.4
LKW Fahrt
Schneckenförderer Zement- BindeTBA
500 98.0 -80.2
mittelsilo 1
Schneckenförderer Zement- BindeTBA
500 98.0 -80.2
mittelsilo 2
Schneckenförderer Zement- BindeTBA
500 98.0 -81.0
mittelsilo 3
Schneckenförderer Zement- BindeTBA
500 98.0 -82.0
mittelsilo 4
TBA
500 97.0 -83.2
Taschenreihensilos
H
0
98.4 95.7
Dach
LKWR
0
99.0 -69.7
LKW rangieren
Radlader 3 und 4, Bagger 2 inkl.
Rad
0
111.3 -68.6
Ladegeräusche
BSA
0
118.1 -79.5
Brech- und Siebanlage
LKW Container auf- bzw Absetzen
Cont
0
101.5 -69.7
a1.2min
LKWab
0
103.7 -69.7
LKW abkippen a1,6min
H
0
52.3 49.6
Wand Beton Nordwest 1
H
0
50.5 47.8
Wand Beton Nordwest 2
H
0
84.6 81.9
Wand Trapezblech 1 Nordwest
LrT
LrN
Refl Abar,eff
26.9 -85.0
0.3
7.1
30.6
32.5
30.0
37.8
29.5
29.4
29.3
29.4
37.3
-83.2
-85.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-67.7
2.4
3.3
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.9
4.5
2.4
2.1
4.3
0.0
0.0
0.0
0.0
6.5
33.2 -80.2
0.0
0.1
33.2 -80.2
0.0
0.1
33.2 -81.0
0.0
0.1
33.2 -82.0
0.0
0.0
32.1 -83.2
33.3 30.6
31.3 -66.5
0.0
1.0
0.7
0.4
7.8
6.3
44.0 -65.3
0.4
5.7
47.3 -77.2
1.4
9.3
34.1 -66.4
0.4
6.0
36.2
-3.3
-22.3
30.9
0.5
1.3
1.3
3.2
5.9
0.0
16.3
0.0
-66.4
-6.0
-25.0
28.2
ADU cologne
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
Imm:
Name
Wand Trapezblech 2 Nordwest
Wand Trapezblech 3 Nordwest
Tor Nordwest geschlossen
Tür 1 Nordwest
Tür 2 Nordwest
Wand Beton Nordost
Wand Trapezblech Nordost
Fenster Nordost
Tür 1 Nordost
Tür 2 Nordost
Tür 3 Nordost
Tür 4 Nordost
Öffnung Dach Nordost
Wand Beton Südwest
Wand Trapezblech Südwest
Tür Südwest
Öffnung Dach Südwest
Wand Beton Südost
Wand Trapezblech Südost
Tor 1 Südost offen
Tor 1 Südost geschlossen
Tor 2 Südost offen
Tor 2 Südost geschlossen
Tür 1 Südost
Tür 2 Südost
Park1
Park2
IO 2, Venloer Straße 1503
ID
Freq LxT
LxN
H
0
83.5 80.8
H
0
87.2 84.5
H
0
76.0 73.3
H
0
67.9 65.2
H
0
67.9 65.2
H
0
57.6 54.9
H
0
92.6 89.9
H
0
67.7 65.0
H
0
67.9 65.2
H
0
67.9 65.2
H
0
67.9 65.2
H
0
67.9 65.2
H
0
98.9 96.2
H
0
57.7 55.0
H
0
92.7 90.0
H
0
67.9 65.2
H
0
98.9 96.2
H
0
55.6 52.9
H
0
91.6 88.9
H
0
94.3 -81.0
H
0
-81.0 73.3
H
0
94.3 -81.0
H
0
-81.0 73.3
H
0
67.9 65.2
H
0
67.9 65.2
Park1
500 75.2 -51.8
Park2
500 74.2 79.2
LrT
13.4
29.7
-1.8
-13.9
12.9
0.5
37.6
11.1
11.0
12.0
11.3
11.8
35.1
-21.8
10.0
-17.7
20.1
-19.2
13.4
13.1
-81.0
17.6
-78.5
-12.9
-7.5
15.5
10.4
LrN
10.7
27.0
-4.5
-16.6
10.2
-2.2
34.9
8.4
8.3
9.3
8.6
9.1
32.4
-24.5
7.3
-20.4
17.4
-21.9
10.7
-81.0
-5.1
-78.5
-4.4
-15.6
-10.2
-111.5
15.4
Refl Abar,eff
2.0
13.4
2.2
2.0
1.3
20.0
1.4
23.0
3.3
0.0
0.0
0.0
2.1
0.0
2.2
0.0
2.3
0.0
2.2
0.0
2.1
0.0
2.1
0.0
2.1
6.9
0.0
20.7
0.0
23.3
0.0
24.6
0.0
19.7
0.2
16.5
0.1
19.4
0.0
21.0
0.0
19.1
6.8
22.7
2.6
21.0
0.0
20.4
8.2
22.5
1.3
0.0
1.1
2.8
Tabelle 24: Kurzprotokoll der Ermittlung der Immissionen am IO 3
Imm:
Name
Zement-/Bindemittelanlieferung
LKW eigener Kompressor
Fahrmischer bei Beladung
Befüllung Beschickerkübel
Entleerung Beschickerkübel
Mischer
Zementsilo 1 Aufsatzfilter
Zementsilo 3 Aufsatzfilter
Zementsilo 4 Aufsatzfilter
Zementsilo 2 Aufsatzfilter
LKW Fahrt
IO 3, B-Plan Grenze
ID
Freq LxT
LxN
LrT
LrN
Refl Abar,eff
LKWan
0
97.7
-88.0 37.7 -83.2
4.5
4.9
FMB
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
TBA
LKWF
0
0
0
0
500
500
500
500
0
96.2
99.0
99.0
105.0
93.7
93.7
93.7
93.7
105.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-88.0
-72.3
0.2
0.0
0.0
0.0
0.3
0.3
0.3
0.3
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.2
37.6
37.4
36.8
46.1
33.6
33.6
33.6
33.6
57.4
-83.2
-85.0
-85.0
-85.0
-85.0
-85.0
-85.0
-85.0
-69.7
ADU cologne
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
Imm:
IO 3, B-Plan Grenze
ID
Freq LxT
Name
Schneckenförderer Zement- BindeTBA
500 98.0
mittelsilo 1
Schneckenförderer Zement- BindeTBA
500 98.0
mittelsilo 2
Schneckenförderer Zement- BindeTBA
500 98.0
mittelsilo 3
Schneckenförderer Zement- BindeTBA
500 98.0
mittelsilo 4
TBA
500 97.0
Taschenreihensilos
H
0
98.4
Dach
LKWR
0
99.0
LKW rangieren
Radlader 3 und 4, Bagger 2 inkl.
Rad
0
111.3
Ladegeräusche
BSA
0
118.0
Brech- und Siebanlage
LKW Container auf- bzw Absetzen
Cont
0
101.5
a1.2min
LKWab
0
103.7
LKW abkippen a1,6min
H
0
52.2
Wand Beton Nordwest 1
H
0
50.5
Wand Beton Nordwest 2
H
0
84.5
Wand Trapezblech 1 Nordwest
H
0
83.5
Wand Trapezblech 2 Nordwest
H
0
87.2
Wand Trapezblech 3 Nordwest
H
0
76.0
Tor Nordwest geschlossen
H
0
67.9
Tür 1 Nordwest
H
0
67.9
Tür 2 Nordwest
H
0
57.6
Wand Beton Nordost
H
0
92.5
Wand Trapezblech Nordost
H
0
67.6
Fenster Nordost
H
0
67.9
Tür 1 Nordost
H
0
67.9
Tür 2 Nordost
H
0
67.9
Tür 3 Nordost
H
0
67.9
Tür 4 Nordost
H
0
98.9
Öffnung Dach Nordost
H
0
57.7
Wand Beton Südwest
H
0
92.6
Wand Trapezblech Südwest
H
0
67.9
Tür Südwest
H
0
98.9
Öffnung Dach Südwest
H
0
55.6
Wand Beton Südost
H
0
91.7
Wand Trapezblech Südost
H
0
94.3
Tor 1 Südost offen
H
0
-81.0
Tor 1 Südost geschlossen
H
0
94.3
Tor 2 Südost offen
H
0
-81.0
Tor 2 Südost geschlossen
H
0
67.9
Tür 1 Südost
LxN
LrT
LrN
Refl Abar,eff
-88.0 37.1 -83.2
0.1
0.0
-88.0 37.1 -83.2
0.1
0.0
-88.0 37.1 -83.2
0.1
0.0
-88.0 37.5 -83.2
0.4
0.0
-88.0 36.8 -85.0
95.7 36.7 34.0
-70.1 32.4 -65.8
0.0
0.4
0.6
0.0
11.7
9.4
-69.0 45.2 -65.1
0.5
8.5
-77.2 34.7 -75.2
1.3
24.8
-70.1 34.9 -65.8
0.4
9.3
-70.1
49.5
47.8
81.8
80.8
84.5
73.3
65.2
65.2
54.9
89.8
64.9
65.2
65.2
65.2
65.2
96.2
55.0
89.9
65.2
96.2
52.9
89.0
-81.0
73.3
-81.0
73.3
65.2
0.5
0.0
1.3
2.0
2.9
2.6
2.9
3.4
1.8
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
2.2
0.2
0.5
0.0
0.0
1.4
3.0
0.0
9.1
16.7
0.0
16.9
0.0
3.3
0.0
0.0
23.4
20.0
22.8
23.9
24.4
25.0
24.3
24.2
22.0
4.4
4.6
4.9
13.5
20.3
23.0
25.0
23.7
24.4
23.1
24.6
37.0
-12.0
6.3
21.6
41.0
39.9
33.2
25.2
-2.6
-13.7
18.1
-10.7
-11.3
-10.4
-10.2
-8.4
26.1
3.5
38.4
11.7
36.8
-18.2
15.0
14.1
-81.0
16.3
-78.0
-12.2
-65.9
-14.7
3.6
18.9
38.3
37.2
30.5
22.5
-5.3
-16.4
15.4
-13.4
-14.0
-13.1
-12.9
-11.1
23.4
0.8
35.7
9.0
34.1
-20.9
12.3
-81.0
-5.2
-78.0
-3.2
-14.9
ADU cologne
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
Imm:
Name
Tür 2 Südost
Park1
Park2
IO 3, B-Plan Grenze
ID
Freq LxT
H
0
67.9
Park1 500 75.1
Park2 500 74.2
LxN LrT LrN Refl Abar,eff
65.2 -9.9 -12.6 1.3
23.9
-51.8 35.7 -91.2 0.3
0.0
79.2 31.6 36.6 0.0
0.0