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Beschlussvorlage (Radverkehrsführung im Knotenpunkt Venloer Straße/ Hagelkreuzstraße hier: Bürgerantrag gem. § 24 GO NW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
10.11.10, 07:36
Aktualisiert
06.12.10, 14:34
Beschlussvorlage (Radverkehrsführung im Knotenpunkt Venloer Straße/ Hagelkreuzstraße 
hier: Bürgerantrag gem. § 24 GO NW) Beschlussvorlage (Radverkehrsführung im Knotenpunkt Venloer Straße/ Hagelkreuzstraße 
hier: Bürgerantrag gem. § 24 GO NW)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Haupt- und Finanzausschuss IV-66-12--22-9953 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 17.11.2010 X 07.12.2010 X Herr Würtz (Verfasser/in) 480/2010 nö. S. TOP 4 02.11.2010 (Datum) BETREFF: Radverkehrsführung im Knotenpunkt Venloer Straße/ Hagelkreuzstraße hier: Bürgerantrag gem. § 24 GO NW VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der TVA empfiehlt dem HFA, den Bürgerantrag, die Querung des Knotenpunktes Venloer Straße/ Hagelkreuzstraße in Stommeln für den Radverkehr umzugestalten, abzulehnen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 16.10.2010 beantragt ein Bürger, den Knotenpunkt Venloer Straße/ Hagelkreuzstraße in Stommeln durch das Absenken mehrerer Bordsteine fahrradfreundlicher umzugestalten (Anlage 1). Aus seiner Sicht seien die vorgeschlagenen Maßnahmen kurzfristig und zudem kostengünstig unabhängig von dem geplanten Bau einer Mini-Kreisverkehrsplatzes in diesem Knotenpunkt durchführbar. Bereits mit Schreiben vom 29.08.2010 bat der Bürger um eine fahrradfreundlichere Umgestaltung des Knotenpunktes (s. Anlage 2). Die Stellungnahme des für die Venloer Straße zuständigen Straßenbaulastträgers Rhein-Erft-Kreis (Anlage 3) sowie das Antwortschreiben der Verwaltung (Anlage 4) sind als Anlage beigefügt. Bereits am 30.09.2009 hatte der Bürger einen Antrag gestellt, die Radverkehrsführung im Knotenpunkt Venloer Straße/ Hagelkreuzstraße zu verbessern (s. Anlage 5). In einem Telefonat mit einem Mitarbeiter des städtischen Tiefbauamtes wurde dem Bürger erläutert, dass die Planungen des Rhein-Erft-Kreises vorsehen, den Mini-Kreisverkehrsplatz in 2011 zu errichten (s. Anlage 6). Der Bürgerantrag wurde daraufhin wieder zurückgezogen (s. Anlage 7). Grundsätzlich ist im Rahmen der Bürgerwerkstatt Stommeln 2006 der Bau eines MiniKreisverkehrsplatzes im Knotenpunkt Venloer Straße/ Hagelkreuzstraße von einer Vielzahl an Bürgerinnen und Bürgern gefordert worden. Der Rhein-Erft-Kreis hat diesen Wunsch mit in seine Planungen aufgenommen und im Sommer 2009 einen entsprechenden Zuschussantrag für die Realisierung der Knotenpunkt-Umgestaltung sowie weiterer Maßnahmen in Stommeln gestellt. Noch in diesem Jahr soll die Ausführungsplanung beauftragt werden, so dass 2011 mit dem Ausschreibungsverfahren begonnen werden kann. Inwieweit der Bau des Mini-Kreisverkehrsplatzes noch in 2011 realisierbar ist oder aber erst in 2012 begonnen wird, kann z. Zt. noch nicht abgeschätzt werden. Aus Sicht der Verwaltung stellen die von dem Bürger geforderten Maßnahmen zwar eine Verbesserung für den Radverkehr dar, aufgrund der geplanten Umgestaltung des Knotenpunktes in 2011 sind die Maßnahmen aber als unwirtschaftlich anzusehen. Neben der Absenkung der Bordsteine müssten auch die angrenzenden Pflaster- und Plattenflächen mit angeglichen werden, so dass der finanzielle Aufwand für die Arbeiten in keinem Verhältnis zu dem voraussichtlich kurzen Nutzen von einem Jahr bis zum Beginn der Umbaumaßnahme steht. In einem gemeinsamen Telefonat mit dem Tiefbauamt des Rhein-Erft-Kreises wurde die ablehnende Meinung der Verwaltung, die im Bürgerantrag geforderten Maßnahmen aufgrund des bevorstehenden Knotenpunkt-Umbaus nicht durchzuführen, geteilt. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Bürgerantrag vor dem Hintergrund der geplanten Umbaumaßnahme abzulehnen. -2-