Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
20.10.10, 07:17
Aktualisiert
06.12.10, 14:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
IV/003
Termin
27.10.2010
07.12.2010
ö. S.
X
X
Frau Dr.
Cassens-Sasse
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
447/2010
nö. S. TOP
12.10.2010
(Datum)
BETREFF:
Biotop Sinnersdorf - Einfriedung
Antrag nach § 24 GO NW
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Bürger
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss lehnt das Errichten eines Stabgitterzaunes, der dazu
dienen soll, dass das Gelände des Biotops Sinnersdorf für widerrechtliche Nutzungen vollständig unzugänglich wird, ab. Im übrigen weist der Umwelt- und Planungsausschuss die übrigen
Beschwerden des Petenten zurück.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses und erklärt die Angelegenheit für erledigt.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Mit Schreiben vom 21.07.2010 beklagt Herr Teschner die Zustände am Biotop Sinnersdorf und
den Umgang von Rat und Verwaltung mit dem Thema Natur- und Umweltschutz (s. Anlagen 1).
In den Anlagen 2 bis 4 ist der daraufhin entstandene Schriftwechsel beigefügt.
Um das Gelände vollständig unzugänglich zu gestalten, fordert der Antragsteller, dass an verschiedenen Stellen ein 2 m hoher Stabgitterzaun errichtet werden soll.
Das Aufstellen eines solchen Zaunes – auch im Bereich der vor einigen Jahren aufgestellten
Bank – hatte der Beschwerdeführer auch damals schon nach dem Aufstellen der Bank gefordert.
Diesem Anliegen war nicht entsprochen worden. Zum Einen wären Kosten in Höhe von 12.000 bis
16.000 € entstanden, die im städtischen Haushalt nicht vorhanden waren. Diese Kosten bezogen
sich lediglich auf das Errichten eines Zaunes an der Nordseite des Biotops.
Zum anderen wurde der Bereich um die Bank so gestaltet, dass ein einfaches Betreten nicht möglich war und ist. Die am Hang errichtete Benjeshecke wurde im letzten Winter/Frühjahr nochmals
durch den Bauhof erneuert.
Ein Aussichtspunkt, der hinter einem Zaun angelegt wird, erfüllt nicht seinen eigentlichen Zweck.
Aus Sicht der Koordinierungsstelle Umweltschutz ist es wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern die
Möglichkeit zu geben, die Natur, die geschützt werden soll, auch wahrnehmen zu können.
Dies wird durch den kleinen Aussichtspunkt mit der Bank am Biotop Sinnersdorf optimal erreicht,
da von dort aus die Wasserfläche mit den häufig dort anzutreffenden Wasservögeln eingesehen
werden kann, ohne dass die eigentliche Biotopfläche betreten werden muss.
Im übrigen kann jeder Zaun überwunden oder zerstört werden, so dass sich ein widerrechtliches
Betreten des Biotops nie vollkommen verhindern lassen wird.
Die Abpflanzung rund um das Vogelbiotop ist in den letzten Jahren fast überall so dicht, dass ein
Betreten nicht mehr befürchtet werden muss. Daher ist aus Sicht der Verwaltung das Errichten
eines Zaunes nicht erforderlich und wird abgelehnt.
Sollte dennoch beschlossen werden, einen Zaun zu errichten, müssten die dazu notwendigen
Haushaltsmittel zusätzlich bereit gestellt werden.
Hinsichtlich der im Schreiben vom 21.07.2010 erwähnten Treckerreifen wird mitgeteilt, dass Anzeige gegen Unbekannt erstattet und die Entsorgung der Reifen veranlasst wurde.
-2-