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Beschlussvorlage (Biotop Sinnersdorf - Einfriedung Antrag nach § 24 GO NW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
20.10.10, 07:17
Aktualisiert
06.12.10, 14:34
Beschlussvorlage (Biotop Sinnersdorf - Einfriedung 
Antrag nach § 24 GO NW) Beschlussvorlage (Biotop Sinnersdorf - Einfriedung 
Antrag nach § 24 GO NW)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss IV/003 Termin 27.10.2010 07.12.2010 ö. S. X X Frau Dr. Cassens-Sasse (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 447/2010 nö. S. TOP 12.10.2010 (Datum) BETREFF: Biotop Sinnersdorf - Einfriedung Antrag nach § 24 GO NW VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss lehnt das Errichten eines Stabgitterzaunes, der dazu dienen soll, dass das Gelände des Biotops Sinnersdorf für widerrechtliche Nutzungen vollständig unzugänglich wird, ab. Im übrigen weist der Umwelt- und Planungsausschuss die übrigen Beschwerden des Petenten zurück. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses und erklärt die Angelegenheit für erledigt. -1- ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 21.07.2010 beklagt Herr Teschner die Zustände am Biotop Sinnersdorf und den Umgang von Rat und Verwaltung mit dem Thema Natur- und Umweltschutz (s. Anlagen 1). In den Anlagen 2 bis 4 ist der daraufhin entstandene Schriftwechsel beigefügt. Um das Gelände vollständig unzugänglich zu gestalten, fordert der Antragsteller, dass an verschiedenen Stellen ein 2 m hoher Stabgitterzaun errichtet werden soll. Das Aufstellen eines solchen Zaunes – auch im Bereich der vor einigen Jahren aufgestellten Bank – hatte der Beschwerdeführer auch damals schon nach dem Aufstellen der Bank gefordert. Diesem Anliegen war nicht entsprochen worden. Zum Einen wären Kosten in Höhe von 12.000 bis 16.000 € entstanden, die im städtischen Haushalt nicht vorhanden waren. Diese Kosten bezogen sich lediglich auf das Errichten eines Zaunes an der Nordseite des Biotops. Zum anderen wurde der Bereich um die Bank so gestaltet, dass ein einfaches Betreten nicht möglich war und ist. Die am Hang errichtete Benjeshecke wurde im letzten Winter/Frühjahr nochmals durch den Bauhof erneuert. Ein Aussichtspunkt, der hinter einem Zaun angelegt wird, erfüllt nicht seinen eigentlichen Zweck. Aus Sicht der Koordinierungsstelle Umweltschutz ist es wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Natur, die geschützt werden soll, auch wahrnehmen zu können. Dies wird durch den kleinen Aussichtspunkt mit der Bank am Biotop Sinnersdorf optimal erreicht, da von dort aus die Wasserfläche mit den häufig dort anzutreffenden Wasservögeln eingesehen werden kann, ohne dass die eigentliche Biotopfläche betreten werden muss. Im übrigen kann jeder Zaun überwunden oder zerstört werden, so dass sich ein widerrechtliches Betreten des Biotops nie vollkommen verhindern lassen wird. Die Abpflanzung rund um das Vogelbiotop ist in den letzten Jahren fast überall so dicht, dass ein Betreten nicht mehr befürchtet werden muss. Daher ist aus Sicht der Verwaltung das Errichten eines Zaunes nicht erforderlich und wird abgelehnt. Sollte dennoch beschlossen werden, einen Zaun zu errichten, müssten die dazu notwendigen Haushaltsmittel zusätzlich bereit gestellt werden. Hinsichtlich der im Schreiben vom 21.07.2010 erwähnten Treckerreifen wird mitgeteilt, dass Anzeige gegen Unbekannt erstattet und die Entsorgung der Reifen veranlasst wurde. -2-