Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
20.10.10, 07:17
Aktualisiert
06.12.10, 14:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
IV/003
Termin
27.10.2010
07.12.2010
ö. S.
X
X
Frau Dr.
Cassens-Sasse
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
446/2010
nö. S. TOP
12.10.2010
(Datum)
BETREFF:
Antrag auf Erstellung eines Luftreinhalte-Planes für den Tagebau Hambach und umliegende
Orte
Antrag gem. § 24 GO NW
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Initiative Bergbaugeschädigter 50189
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss lehnt die Unterstützung der Initiative Bergbaugeschädigter 50189 zur Erstellung eines Luftreinhalte-Planes ab.
Der Initiative Bergbaugeschädigter 50189 wird empfohlen, sich unmittelbar mit der zuständigen
Behörde, d.h. der Bezirksregierung Köln in Verbindung zusetzen und dort die Möglichkeit zur
Erstellung eines Luftreinhalte-Planes überprüfen zu lassen.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt die Entscheidung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 27.10.2010 und erklärt die Angelegenheit für erledigt.
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ERLÄUTERUNGEN:
Mit Schreiben vom 21.06.2010 (s. Anlage 1) beantragt die Initiative Bergbaugeschädigter 50189
aus Elsdorf dass die Stadt Pulheim den Antrag auf Erstellung eines Luftreinhalteplanes für den
Tagebau Hambach und die umliegenden Orte unterstützen soll.
Vor dem Hintergrund befürchteter erhöhter Feinstaubbelastungen (PM 10) in Stommeln hatte die
Stadt Pulheim im Frühjahr 2006 auf Antrag des Aktionsbündnisses Stommelner Bürger „Leben
ohne BoA“ die Aufstellung einer Mobilen Messstation (MILIS) durch das Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in Stommeln beantragt.
Daraufhin wurden von Juni bis Dezember 2006 in Stommeln die Schadstoffe Feinstaub (PM 10),
Stickoxide NO und NO2 sowie Ozon kontinuierlich gemessen.
Darüber hinaus wurden diskontinuierliche Feinstaubuntersuchungen, erweitert um Staubinhaltsanalysen, durchgeführt.
Die Ergebnisse der Messungen wurden vom LANUV ausgewertet.
Es hat sich gezeigt, dass bei den untersuchten Schadstoffen keine kritischen oder gar grenzwertrelevanten Belastungen nachzuweisen waren. Die gemessenen Werte sind mit den Werten vergleichbar, die im Messnetz an anderen vorstädtischen Hintergrundstationen bzw. an Stationen im
ländlichen Bereich erfasst wurden.
Die PM 10-Belastung am Standort Stommeln ist unkritisch. Auch die Schwermetall- und PAK- Belastungen in der PM-10-Fraktion weisen keine Besonderheiten auf und entsprechen Werten, die
an anderen vergleichbaren Hintergrundstationen im Messnetz des LANUV gemessen wurden.
Vergleiche mit Industriestandorten zeigen, dass dort deutlich höhere Werte ermittelt wurden als in
Stommeln.
Grundsätzlich sind in NRW die Bezirksregierungen für die Aufstellung von Luftreinhaltplänen zuständig.
Luftreinhaltepläne müssen für Gebiete aufgestellt werden, in denen Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt wurden.
Bei den Messungen im Jahr 2006 konnten in Stommeln keine Überschreitungen ermittelt werden.
Die gemessenen Werte lagen auch nicht in der Nähe der einzuhaltenden Grenzwerte.
Aus diesem Grund hält die Stadt Pulheim es nicht für sinnvoll, Ihren Antrag auf Erstellung eines
Luftreinhalte-Planes für den Tagebau Hambach und umliegende Orte zu unterstützen. Es handelt
sich nicht um eine Angelegenheit der Gemeinde.
Die Stadt Pulheim empfiehlt der Initiative Bergbaugeschädigter 50189, sich unmittelbar mit der
zuständigen Behörde, d.h. der Bezirksregierung in Verbindung zu setzen und dort die Möglichkeit
zur Erstellung eines Luftreinhalte-Planes überprüfen zu lassen.
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