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Beschlussvorlage (Beseitigung von Bäumen auf dem Friedhof in Stommeln und im Stadtgebiet Pulheim Bürgerantrag nach § 24 GO NW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
20.10.10, 07:17
Aktualisiert
06.12.10, 14:34
Beschlussvorlage (Beseitigung von Bäumen auf dem Friedhof in Stommeln und im Stadtgebiet Pulheim
Bürgerantrag nach § 24 GO NW) Beschlussvorlage (Beseitigung von Bäumen auf dem Friedhof in Stommeln und im Stadtgebiet Pulheim
Bürgerantrag nach § 24 GO NW) Beschlussvorlage (Beseitigung von Bäumen auf dem Friedhof in Stommeln und im Stadtgebiet Pulheim
Bürgerantrag nach § 24 GO NW)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss IV/003 Termin 27.10.2010 07.12.2010 ö. S. X X Frau Dr. Cassens-Sasse (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 445/2010 nö. S. TOP 11.10.2010 (Datum) BETREFF: Beseitigung von Bäumen auf dem Friedhof in Stommeln und im Stadtgebiet Pulheim Bürgerantrag nach § 24 GO NW VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss lehnt die vorgebrachten Einwände ab, dass es durch das kontinuierliche Beseitigen von Bäumen zu einem Kahlschlag im Stadtgebiet Pulheim kommt. Unabhängig davon bestätigt der Umwelt- und Planungsausschuss den seit vielen Jahren praktizierten verantwortungsvollen Umgang mit dem städtischen Baumbestand, der das Fällen von Bäumen nur bei ausreichender Begründung vorsieht und in der Regel mit einer Ersatzpflanzung von heimischen Laubbäumen verbunden ist. -1- 2. Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vom 27.10.2010 und erklärt die Angelegenheit für erledigt. ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 16.06.2010 (Anlage 1) beantragen drei Bürgerinnen, dass das Konzept der kontinuierlichen Beseitigung von Bäumen in Stommeln und im gesamten Stadtgebiet beendet werden soll. Anlass zu dem Antrag war das Fällen mehrerer Nadelbäume auf dem Friedhof in Stommeln. Dem Antrag wurde eine Unterschriftenliste mit 52 Unterschriften (nicht öffentliche Anlage 2) beigefügt. Die mit der Unterschriftenliste verbundene Forderung lautet: „Der Baumbestand auf dem alten Friedhof in Stommeln soll erhalten werden.“ Bei den im Schreiben der Antragstellerinnen angesprochenen Bäumen handelt es sich um zwischen Grabreihen stehende Nadelgehölze. Die Zypressen standen auf einem nur 50 cm breitem Streifen, der die Grabreihen voneinander trennt. Durch das Wurzelwachstum der Zypressen sind die Grabsteine und die Grabeinfassungen teilweise bereits beschädigt worden, einzelne Grabsteine wurden verschoben. Der Friedhofsverwaltung lagen insbesondere aus diesem Bereich umfangreiche berechtigte Beschwerden vor. Um weitergehende Schäden zu verhindern und Schadensersatzansprüchen der Grabnutzungsberechtigten vorzubeugen, mussten diese Gehölze beseitigt werden. Das im Antragsschreiben erwähnte Konzept zur kontinuierlichen Beseitigung von Bäumen im Stadtgebiet gibt es nicht. Im Gegenteil ist die Stadt seit vielen Jahren bemüht, den städtischen Baumbestand zu erhalten und zu vermehren. Das gilt auch für den Baumbestand auf den Friedhöfen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Erhalt alter Laubbäume, die einen hohen ökologischen und gestalterischen Wert aufweisen. Insbesondere der alte Kastanienbestand auf dem Friedhof Stommeln wird seit Jahren intensiv von der Stadt betreut und gepflegt. Mehrfach wurden Fachfirmen bzw. Gutachter beauftragt, die die Kastanien begutachtet und Empfehlungen ausgesprochen haben, die den Erhalt der Bäume begünstigen. Diesen Empfehlungen ist die Stadt in Absprache mit der unteren Landschaftsbehörde nachgekommen und hat Pflegeschnitte sowie Kronensicherungsmaßnahmen durchgeführt. Trotzdem gibt es immer wieder Situationen, die ein Entfernen von Bäumen erforderlich machen. Dies gilt auch für die alten Kastanien auf dem Friedhof. Die überwiegende Zahl der notwendigen Fällungen im Stadtgebiet erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit, d.h. es müssen Bäume gefällt werden, die nicht mehr gesund oder standsicher sind. Die Stadtverwaltung muss dafür Sorge tragen, dass von den städtischen Bäumen keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht. Selbstverständlich müssen auch Fällungen erfolgen, um Schädigungen von Sachgütern zu vermeiden. Dabei kann es sich wie im vorliegenden Fall um erkennbare Schäden an Grabsteinen, aber auch an Gebäuden oder anderen wertvollen Sachgütern handeln. Hinsichtlich der auf dem Friedhof in Stommeln im Frühjahr 2010 durchgeführten Fällung muss außerdem der Beschluss des Rates vom 16.12.2003 berücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit der Neuordnung des Friedhofswesens wurde unter anderem beschlossen, dass die Bepflanzung auf den Friedhöfen auch vor dem Hintergrund der Optimierung der Wirtschaftlichkeit umstrukturiert werden soll. Eine der beschlossenen Maßnahmen besteht darin, die zwischen den Grabreihen an vielen Stellen vorhandenen großen Bäume und Sträucher sukzessiv gegen niedrig wachsende Pflanzen auszutauschen. Diese Maßnahme ist nicht nur hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und des Pflegeaufwandes sinnvoll, sondern auch aus gartenbaufachlicher Sicht notwendig, da diese Pflanzstreifen in der Regel lediglich ca. 50 bis maximal 80 cm breit sind und daher für dauerhafte Baumpflanzungen ungeeignet sind. Im Fall der gefällten Zypressen hatten sich die negativen Auswirkungen bereits gezeigt. Um weitergehende Schäden zu vermeiden, mussten die Bäume gefällt werden. -2- Der verantwortungsvolle Umgang mit dem städtischen Baumbestand zeigt sich u.a. auch daran, dass die Stadt Pulheim bereits vor vielen Jahren eine Baumschutzsatzung beschlossen hat, die auch heute noch in Kraft ist. Andere Städte haben in den letzten Jahren diese Satzungen aufgehoben. Häufig werden Beschwerden über städtische Bäume an die Stadt herangetragen. Auch in diesen Fällen wird das Vorgehen sorgfältig geprüft und dem Begehren der Antragsteller auf Entfernen oder Kappen der Bäume nicht entsprochen. Viele dieser Vorgänge wurden in den letzten Jahren im Umwelt- und Planungsausschuss beraten. Aufgrund obiger Erläuterungen werden die Einwände der Antragstellerinnen abgelehnt. Trotzdem geht die Verwaltung davon aus, dass dem Anliegen grundsätzlich entsprochen wird, da weder in Stommeln (auf dem Friedhof) noch im Stadtgebiet Pulheim ein Kahlschlag oder ein sinnloses Fällen des städtischen Baumbestandes geplant ist oder durchgeführt wird, Der bisher praktizierte verantwortungsvolle Umgang mit dem städtischen Baumbestand, der das Fällen von Bäumen nur bei ausreichender Begründung vorsieht und in der Regel mit einer Ersatzpflanzung von heimischen Laubbäumen verbunden ist, soll beibehalten werden. -3-