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Beschlussvorlage (Beschwerde und Anregung gemäß § 24 GO NRW hier: Spielplatz Patriziusstr. Sinnersdorf - Schaffung einer Zugangssperre)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
139 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
16.11.10, 18:36
Aktualisiert
06.12.10, 14:34
Beschlussvorlage (Beschwerde und Anregung gemäß § 24 GO NRW
hier: Spielplatz Patriziusstr. Sinnersdorf - Schaffung einer Zugangssperre) Beschlussvorlage (Beschwerde und Anregung gemäß § 24 GO NRW
hier: Spielplatz Patriziusstr. Sinnersdorf - Schaffung einer Zugangssperre) Beschlussvorlage (Beschwerde und Anregung gemäß § 24 GO NRW
hier: Spielplatz Patriziusstr. Sinnersdorf - Schaffung einer Zugangssperre) Beschlussvorlage (Beschwerde und Anregung gemäß § 24 GO NRW
hier: Spielplatz Patriziusstr. Sinnersdorf - Schaffung einer Zugangssperre)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss II/512 Termin 25.11.2010 07.12.2010 ö. S. X X Andreas Großhennrich (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 393/2010 nö. S. TOP 08.09.2010 (Datum) BETREFF: Beschwerde und Anregung gemäß § 24 GO NRW hier: Spielplatz Patriziusstr. Sinnersdorf - Schaffung einer Zugangssperre VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: Der Anregung der Anlieger des Spielplatzes Patriziusstr. in Sinnersdorf, von einer Seite eine Zugangssperre zu installieren, wird nicht gefolgt. ERLÄUTERUNGEN: Der Spielplatz „Patriziusstraße“ liegt zusammen mit den Spielplätzen „Rurstraße„ und „Karlstraße“ im Spielplatzbezirk 12. -1- Die im Schreiben der Petenten geforderte Sperrung einer Zugangsseite für Rollerfahrer kann aus Sicht des Fachamtes aus unterschiedlichen Gründen nicht befürwortet werden. 1: Spielplätze sind nach DIN 18024-1 barrierefrei zu gestalten. Die DIN gilt für Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrsanlagen und öffentliche Grünanlagen sowie deren Zugänge. Nutzer müssen in die Lage versetzt werden, von fremder Hilfe weitgehend unabhängig zu sein und ungehindert die Flächen zu betreten. Das gilt insbesondere für - Rollstuhlbenutzer - auch mit Oberkörperbehinderung - Blinde, Sehbehinderte - Gehörlose, Hörgeschädigte - Gehbehinderte - Menschen mit sonstigen Behinderungen -2- - Ältere Menschen - Kinder, klein- und großwüchsige Menschen Dazu heißt es im weiteren, dass Erlebnisbereiche, wie z. B. Wiesen, Irrgärten, Sand-, Matsch-, Wasser-, und andere Spielbereiche sowie barrierefreie Spielplatzgeräte von Hauptgehwegen aus auch für Blinde und Sehbehinderte wahrnehmbar und mindestens von Nebengehwegen aus erreichbar sein müssen. Hauptgehweg und Nebengehwege müssen ein Lichtraumprofil von mindestens 150 cm Breite und mindestens 230 cm Höhe. Die Wegbreite kann situationsbedingt auf eine Länge von höchstens 200 cm auf mindestens 120 cm beschränkt werden. Nebengehwege zu barrierefreien Spiel- und Freizeitgeräten sowie zu Erlebnisbereichen müssen ein. Lichtraumprofil von mindestens 90 cm Breite und mindestens 230 cm Höhe haben. 2: Aus Sicht des Fachamtes ist es wünschenswert, die Spielflächen der Stadt Pulheim so offen zu gestalten wie es die Rahmenbedingungen zulassen. Insbesondere bei Flächen, die wie der Spielplatz an der Patriziusstraße in Randbereichen der Spielplatzbezirke liegen, ist eine leichte Zugänglichkeit möglichst von allen Seiten zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere auch für Gefahrensituationen, in denen ein schnelle und ungehindertes Verlassen der Spielflächen möglich sein muss. In diesem Sinne ist gerade auch für in der Mobilität beeinträchtigte und älteren Menschen eine Verlängerung der Wege zur Spielfläche nicht zuzumuten. Dies gilt gleichfalls für eine möglicherweise gewünschte Nutzung des Spielplatzes als Durchgangsfläche zwischen verschiedenen Wohnquartieren. Darüber hinaus soll Kindern mit kindgerechten Fahrzeugen, z.B. Bobbycar oder Laufrad, der Zugang zum Spielplatz ermöglicht werden. 3: Eine Hinderung für Rollerfahrer, wie von den Anliegern gewünscht, ist nicht durchführbar, da sowohl der Einbau eines Tores dem leichten Zugang für diese Personengruppe widerspricht und Drehkreuze als Zugang zu Spielplätze aufgrund Ihres Bewegungsmomentes eine Verletzungsgefahr für Kinder darstellen und somit nicht geeignet sind. Aus Sicht des Fachamtes gibt es keine Möglichkeit einer Zuwegung, welche die Kriterien der Barrierefreiheit sicherstellt und die Möglichkeit einer Querung durch Rollerfahrer verhindert. 4: Unabhängig von dem im Anschreiben der Anlieger genannten Argument noch keine Rollstuhlfahrer dort gesehen zu haben, beschreibt die DIN-Norm die Barrierefreiheit auch für Kinder. Nach Auswertung des Bezirkes 12 vom 18.08.2010 leben in diesem Bezirk. insgesamt 222 Kinder Jahrgänge 1995-2010. 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 22 18 20 17 19 8 13 16 17 11 8 10 9 13 17 4 -3- Im Rahmen der Jahrgänge ab 2008 ist davon auszugehen, dass Kinderwagen beim Spielplatzbesuch mitgeführt werden, welche ebenfalls eine breite Zuwegung benötigen -4-