Daten
Kommune
Pulheim
Größe
31 kB
Datum
08.12.2010
Erstellt
03.12.10, 18:53
Aktualisiert
07.01.11, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Termin
08.12.2010
IV/63
ö. S.
X
Frau Goldammer
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
542/2010
nö. S. TOP
25.11.2010
(Datum)
BETREFF:
Unterschutzstellung von Grabsteinen auf dem Friedhof von Stommeln
Veranlasser:
Verwaltung
MITTEILUNG:
Nachdem in den vergangenen Jahren auf dem alten Friedhof in Sinnersdorf und dem katholischen Friedhof in Sinthern einzelne historisch
bedeutsame Grabstätten unter Denkmalschutz gestellt worden sind,
wurde nun der Friedhof in Stommeln von der Unteren Denkmalbehörde
einer genauen Begutachtung unterzogen. Als Ergebnis der Begehungen
konnten 59 private und 5 städtische Grabsteine sowie 9 auf öffentlichen
Flächen stehende Eisenkreuze als denkmalwert eingestuft werden, deren Entstehungszeiten aus den 30er Jahren des vorletzten Jahrhunderts
bis in die 1940er Jahre reichen. Außerdem soll die inhaltliche Ergänzung
des Unterschutzstellungs-textes der denkmalwerten, parabelförmig angeordneten Kriegsgräberstätte aus dem Zweiten Weltkrieg erfolgen. Die
Kriegsgräberstätte besteht aus 27 Einzelkreuzen mit den Namen gefallener deutscher und russischer Soldaten und einer Skulptur als ein
denkmalwertes Mahnmal für spätere Generationen. Historisch besonders wertvoll sind die auf dem Kirchengrundstück im unmittelbaren Umfeld der mittelalterlichen Kapelle abgestellten Grabsteine.
Das denkmalrechtliche Verfahren wird mit einer Information der Eigentümer der betroffenen Grabstätten eingeleitet, die als Anhörung bezeichnet wird. Die Anhörung soll am 13.12.2010 versendet
werden. Zuvor soll eine entsprechende Presseinformation erfolgen.
Den Nutzungsberechtigten der denkmalwerten Grabstätten wird mit der Anhörung ausführlich erläutert, weshalb ihr Grabstein unter Schutz gestellt werden soll und was dies an Rechten und
Pflichten mit sich bringt. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit, sich innerhalb einer vierwöchigen Frist hierzu zu äußern. Danach ergeht der Bescheid zur Unterschutzstellung der Grabstätte, des Grabsteins oder des Kreuzes auf dem Friedhof in Stommeln.
Der Stommelner Friedhof ist mit seiner alten Kapelle, der massiven, gemauerten Wehr- und
Stützmauer und den mächtigen Laubbäumen auf der geologisch ausgeprägten Hangkante der
rheinischen Terrassenlandschaft einzigartig im Stadtgebiet.
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