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Mitteilungsvorlage (Unterschutzstellung von Grabsteinen auf dem Friedhof von Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
31 kB
Datum
08.12.2010
Erstellt
03.12.10, 18:53
Aktualisiert
07.01.11, 18:42
Mitteilungsvorlage (Unterschutzstellung von Grabsteinen auf dem Friedhof von Stommeln)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Termin 08.12.2010 IV/63 ö. S. X Frau Goldammer (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 542/2010 nö. S. TOP 25.11.2010 (Datum) BETREFF: Unterschutzstellung von Grabsteinen auf dem Friedhof von Stommeln Veranlasser: Verwaltung MITTEILUNG: Nachdem in den vergangenen Jahren auf dem alten Friedhof in Sinnersdorf und dem katholischen Friedhof in Sinthern einzelne historisch bedeutsame Grabstätten unter Denkmalschutz gestellt worden sind, wurde nun der Friedhof in Stommeln von der Unteren Denkmalbehörde einer genauen Begutachtung unterzogen. Als Ergebnis der Begehungen konnten 59 private und 5 städtische Grabsteine sowie 9 auf öffentlichen Flächen stehende Eisenkreuze als denkmalwert eingestuft werden, deren Entstehungszeiten aus den 30er Jahren des vorletzten Jahrhunderts bis in die 1940er Jahre reichen. Außerdem soll die inhaltliche Ergänzung des Unterschutzstellungs-textes der denkmalwerten, parabelförmig angeordneten Kriegsgräberstätte aus dem Zweiten Weltkrieg erfolgen. Die Kriegsgräberstätte besteht aus 27 Einzelkreuzen mit den Namen gefallener deutscher und russischer Soldaten und einer Skulptur als ein denkmalwertes Mahnmal für spätere Generationen. Historisch besonders wertvoll sind die auf dem Kirchengrundstück im unmittelbaren Umfeld der mittelalterlichen Kapelle abgestellten Grabsteine. Das denkmalrechtliche Verfahren wird mit einer Information der Eigentümer der betroffenen Grabstätten eingeleitet, die als Anhörung bezeichnet wird. Die Anhörung soll am 13.12.2010 versendet werden. Zuvor soll eine entsprechende Presseinformation erfolgen. Den Nutzungsberechtigten der denkmalwerten Grabstätten wird mit der Anhörung ausführlich erläutert, weshalb ihr Grabstein unter Schutz gestellt werden soll und was dies an Rechten und Pflichten mit sich bringt. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit, sich innerhalb einer vierwöchigen Frist hierzu zu äußern. Danach ergeht der Bescheid zur Unterschutzstellung der Grabstätte, des Grabsteins oder des Kreuzes auf dem Friedhof in Stommeln. Der Stommelner Friedhof ist mit seiner alten Kapelle, der massiven, gemauerten Wehr- und Stützmauer und den mächtigen Laubbäumen auf der geologisch ausgeprägten Hangkante der rheinischen Terrassenlandschaft einzigartig im Stadtgebiet. -1-