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Beschlussvorlage (Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW über unzureichende Sicherungsmaßnahmen gegen Überschwemmungen im Bereich Unterster Weg 18-18E)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
106 kB
Datum
07.12.2010
Erstellt
11.11.10, 15:03
Aktualisiert
19.01.11, 13:14
Beschlussvorlage (Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW über unzureichende Sicherungsmaßnahmen gegen Überschwemmungen im Bereich Unterster Weg 18-18E) Beschlussvorlage (Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW über unzureichende Sicherungsmaßnahmen gegen Überschwemmungen im Bereich Unterster Weg 18-18E)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Haupt- und Finanzausschuss IV / 66 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 17.11.2010 X 07.12.2010 X Herr Rademann (Verfasser/in) 486/2010 nö. S. TOP 02.11.2010 (Datum) BETREFF: Beschwerde und Anregung gem. § 24 GO NRW über unzureichende Sicherungsmaßnahmen gegen Überschwemmungen im Bereich Unterster Weg 18-18E VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Grundstückseigentümer der Häuser Unterster Weg 18-18E HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2010 Jahr: 2011 Jahr: 2012 Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der TVA nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der dargestellten Maßnahmen. Über das Ergebnis der Untersuchung ist im Frühjahr zu berichten. 2. Der HFA betrachtet den Antrag im Wesentlichen als erledigt. Im Übrigen lehnt er die Beschwerde ab. -1- ERLÄUTERUNGEN: Die Grundstückseigentümer der Häuser Unterster Weg 18 bis 18 e erhoben in ihrem Antrag (Anlage 1) Beschwerde gegen die Entwässerungssituation im Bereich Ihrer vorgenannten Häuser. Der Beschwerde vorausgegangen sind ein telefonischer Kontakt, ein persönliches Gespräch sowie eine Besichtigung vor Ort mit allen Grundstückseigentümern. Das Protokoll zum Gespräch und dem Termin vor Ort (Anlage 2) wurde bereits in der Sitzung des TVA am 15.09.2010 abgedruckt. Soweit bekannt haben einige Grundstückseigentümern an der Sitzung teilgenommen, zwei der Grundstückseigentümern haben Ihr Anliegen vor dem Ausschuss vorgetragen. Die Beschwerde selbst konnte in der Sitzung des TVA am 15.09.2010 nicht mehr formell behandelt werden, da sie hierfür zu spät eingegangen ist. Sowohl im Ergebnis des Gesprächs als auch in der Sitzung des TVA ist den Anwohnern des Unterstern Weges 18 bis 18 E eine Überprüfung der hydraulischen Situation zugesagt worden. Diesen Auftrag hat die Verwaltung zwischenzeitlich erteilt. Mit dem Ergebnis der Überprüfung ist Anfang Februar 2011 zu rechnen. Die Verwaltung wird darüber berichten. Um die Gefahr der Überflutung des Stichweges Unterster Weg 24 bis 24a zu reduzieren wurde die Fertigstellung des noch nicht ausgebauten Gehweges vor den Häusern 20 bis 22 für das Jahr 2011 eingeplant. -2-