Daten
Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
09.02.2011
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
01.02.11, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/003
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
09.02.2011
X
Frau Biehl
(Verfasser/in)
47/2011
nö. S. TOP
25.01.2011
(Datum)
BETREFF:
Einwendung gegen die Niederschrift über die 5. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses
der Stadt Pulheim vom 27.10.2010, TOP 19, Seite 31
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
SB Rolf Maassen
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Einwendung gegen die Niederschrift und die redaktionelle Änderung der Verwaltung zur Kenntnis.
ERLÄUTERUNGEN:
Mit E-Mail-Schreiben vom 05.12.2010 bzw. 06.12.2010 hatte der Sachkundige Bürger Rolf Maassen um Richtigstellung der Protokollierung über TOP 19 der 5. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses (UPA) gebeten.
Der Einwendung entsprechend hat nicht SB Spahn die Frage nach den „Bausünden“ auf bestimmten Höfen gestellt, sondern er, Rolf Maasen.
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Die Überprüfung anhand der Bandaufzeichnung durch die Verwaltung hat die Berechtigung der
Einwendung ergeben.
Da der Einspruch gegen die Protokollierung für eine Aufnahme in die Tagesordnung der 6. UPASitzung am 08.12.2010 zu spät eingegangen war, wird er gemäß § 20 (5) der Geschäftsordnung
des Rates der Stadt Pulheim in Verbindung mit § 52 Abs. 1 und § 58 Abs. 7 GO NW in der 7. UPA-Sitzung am 09.02.2011 behandelt.
Einschließlich einer von der Verwaltung vorgenommenen redaktionellen Änderung muss demnach
die Passage in Satz 1 auf Seite 31 der Niederschrift lauten:
„SB Maassen fragt an, ob die Leiterin des Bauordnungsamtes …..“
Nach Kenntnisnahme durch den UPA wird die Niederschrift im Ratsinformationssystem entsprechend geändert.
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