Daten
Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
09.02.2011
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
01.02.11, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61 br/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
09.02.2011
X
Herr Brozio
(Verfasser/in)
16/2011
nö. S. TOP
11.01.2011
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 103 Geyen
Bereich: Rather Straße
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung
und eine Ortsrandeingrünung zu schaffen
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit
und Beteiligung der Behörden
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Investor / Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 Geyen (Bereich: Rather Straße).
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und
eine Ortsrandeingrünung zu schaffen.
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Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß der §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden
der Verwaltung.
ERLÄUTERUNGEN:
Bislang ist die Rather Straße in Geyen nach Osten hin nur einseitig nördlich angebaut. Südlich
dieses Teils der Sackgasse liegen landwirtschaftliche Flächen.
Grundsätzlich ist es planerisch sinnvoll, hinsichtlich einer effektiven Erschließung Straßen beidseitig anzubauen. Dementsprechend unterstützt die Verwaltung das Interesse eines Investors, die an
der Rather Straße vorhandene Wohnbebauung nach Süden hin zu ergänzen.
Aufgrund der Lage am Ortsrand und der umgebenden eineinhalb- bis zweigeschossigen Einfamilienhausbebauung ist hier nur eine aufgelockerte, vergleichsweise niedrige Wohnbebauung vorstellbar.
Das Konzept des Investors sieht eine Bebauung mit acht Doppelhaushälften vor. Diese Wohnnutzung ist anstelle bisheriger landwirtschaftlicher Flächen vorgesehen. Gleichzeitig wird eine nicht
mehr genutzte landwirtschaftliche Halle überplant.
Die Erschließung erfolgt über die geringfügig zu verbreiternde Rather Straße, die bislang in einen
Fußweg zur Albanstraße übergeht. Dieser Fußweg soll zur Erschließung der vier östlichsten Doppelhaushälften zur Befahrbarkeit verbreitert und mit einem kleinen Wendehammer versehen werden.
Zur Markierung und sinnvollen grünplanerischen Gestaltung des Ortsrandes von Geyen soll das
neue Wohngebiet von einer 10 m tiefen und damit deutlich wahrnehmbaren Ortsrandeingrünung
umgeben werden.
Da es sich bei dem jetzt beplanten Bereich bislang um eine Außenbereichsfläche, für die kein Bebauungsplan existiert, handelt, ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 Geyen erforderlich.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Änderung Nr. 17.4 des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Darstellung von 'Wohnbaufläche' bzw. 'Grünfläche mit der Zweckbestimmung Ortsrandeingrünung' anstelle der bisherigen Darstellung 'Fläche für die Landwirtschaft'
durchgeführt werden.
Zum Beginn des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss,
den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 103 Geyen zu fassen und die Verwaltung zu
beauftragen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
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