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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 103 Geyen Bereich: Rather Straße Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und eine Ortsrandeingrünung zu schaffen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
89 kB
Datum
09.02.2011
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
01.02.11, 18:43
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 103 Geyen
Bereich: Rather Straße
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und eine Ortsrandeingrünung zu schaffen
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 103 Geyen
Bereich: Rather Straße
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und eine Ortsrandeingrünung zu schaffen
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 br/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 09.02.2011 X Herr Brozio (Verfasser/in) 16/2011 nö. S. TOP 11.01.2011 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 103 Geyen Bereich: Rather Straße Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und eine Ortsrandeingrünung zu schaffen Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Investor / Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 Geyen (Bereich: Rather Straße). Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und eine Ortsrandeingrünung zu schaffen. -1- Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß der §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. ERLÄUTERUNGEN: Bislang ist die Rather Straße in Geyen nach Osten hin nur einseitig nördlich angebaut. Südlich dieses Teils der Sackgasse liegen landwirtschaftliche Flächen. Grundsätzlich ist es planerisch sinnvoll, hinsichtlich einer effektiven Erschließung Straßen beidseitig anzubauen. Dementsprechend unterstützt die Verwaltung das Interesse eines Investors, die an der Rather Straße vorhandene Wohnbebauung nach Süden hin zu ergänzen. Aufgrund der Lage am Ortsrand und der umgebenden eineinhalb- bis zweigeschossigen Einfamilienhausbebauung ist hier nur eine aufgelockerte, vergleichsweise niedrige Wohnbebauung vorstellbar. Das Konzept des Investors sieht eine Bebauung mit acht Doppelhaushälften vor. Diese Wohnnutzung ist anstelle bisheriger landwirtschaftlicher Flächen vorgesehen. Gleichzeitig wird eine nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Halle überplant. Die Erschließung erfolgt über die geringfügig zu verbreiternde Rather Straße, die bislang in einen Fußweg zur Albanstraße übergeht. Dieser Fußweg soll zur Erschließung der vier östlichsten Doppelhaushälften zur Befahrbarkeit verbreitert und mit einem kleinen Wendehammer versehen werden. Zur Markierung und sinnvollen grünplanerischen Gestaltung des Ortsrandes von Geyen soll das neue Wohngebiet von einer 10 m tiefen und damit deutlich wahrnehmbaren Ortsrandeingrünung umgeben werden. Da es sich bei dem jetzt beplanten Bereich bislang um eine Außenbereichsfläche, für die kein Bebauungsplan existiert, handelt, ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 Geyen erforderlich. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Änderung Nr. 17.4 des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Darstellung von 'Wohnbaufläche' bzw. 'Grünfläche mit der Zweckbestimmung Ortsrandeingrünung' anstelle der bisherigen Darstellung 'Fläche für die Landwirtschaft' durchgeführt werden. Zum Beginn des Planverfahrens empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss, den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 103 Geyen zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. -2-