Daten
Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
09.02.2011
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
01.02.11, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61-ro/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
09.02.2011
X
Herr Rosenkranz
(Verfasser/in)
7/2011
nö. S. TOP
06.01.2011
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 16.4 Brauweiler / Freimersdorf
Änderung der Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Grünfläche, Zweckbestimmung:
Golfplatz“
•Auslegungsbeschluss
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Investor / Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, den Entwurf
der Änderung Nr.16.4 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4
des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
In seiner Sitzung am 17.06.2009 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung
der Teilbereichsänderung 16.4 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim. Ziel der Änderung
ist, auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzungen für den Bau von neun
Golfspielbahnen am südwestlichen Stadtgebietsrand zu schaffen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 34 LPlG
einzureichen sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Bestätigung, dass die Planung den Zielen der Raumordnung angepasst ist, hat die Bezirksregierung Köln in Aussicht gestellt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 16.09.09 bis 07.10.09 durchgeführt,
die Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 09.09.09 um Stellungnahme gebeten.
Von Bürgern erhielt die Verwaltung keine Eingaben. Insgesamt 13 Stellungnahmen gaben Träger
öffentlicher Belange ab. In vier Fällen wurde Nicht-Betroffenheit oder Bedenkenlosigkeit bekundet.
Grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung teilten auch die RWE, die GVG, die RMR GmbH
und die DB mit, gaben aber Hinweise zur Beachtung. Eine zeichnerische oder textliche Aufnahme
in den Planentwurf ist allerdings nicht erforderlich.
Auf die Stellungnahmen der Stadt Frechen (T 8), des Rhein-Erft-Kreises (T 9), des NABU (T 10),
der LWK NRW (T 11) und des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland (T 13) wird in der
folgenden Tabelle näher eingegangen.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisher erarbeiteten Entwurf der Flächennutzungsplanänderung
16.4 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Zum Planentwurf gehören die Begründung
und der Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung). Ihnen sind Einzelheiten und Grundlagen der Planung zu entnehmen.
-2-