Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
09.02.2011
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
01.02.11, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Bebauungsplan Nr. 97
Brauweiler / Freimersdorf
Umweltbericht
Stand: Entwurf
Stadt Pulheim
BEBAUUNGSPLAN NR. 97 - Brauweiler / Freimersdorf
Umweltbericht
(Stand: Entwurf)
Stadt Pulheim
Alte Kölner Straße 26
50 259 Pulheim
Tel.: 02238 - 808-0
Fax: 02238 - 808-445
Auftragnehmer:
Große – Kreyssig – Dr. Schönert GbR
Planung und Landschaft
Rellinghauser Straße 334 d
45 136 Essen
Tel.: 0201 – 481884
Fax: 0201 – 481886
eMail: Info@PlanLand.net
Bearbeitung:
Stefan Kreyssig,
Landschaftsarchitekt BDLA
Dr. Thomas Schönert,
Diplom-Biologe
Essen, den 22.01.2011
PL
Planung und Landschaft
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BEBAUUNGSPLAN NR. 97 - Brauweiler / Freimersdorf
Umweltbericht
(Stand: Entwurf)
INHALT
I
SEITE
1.
Einleitung........................................................................................................................ 1
1.1.
Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans ............... 1
1.2.
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen
festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung ....................... 3
1.3.
Artenschutzprüfung (ASP) und Landschaftspflegerischer Begleitplan .................... 3
2.
Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen
einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung ..................................... 3
2.1.
Lage und Abgrenzung ................................................................................................... 3
2.2.
Veränderungen im Plangebiet....................................................................................... 4
2.3.
Schutzgut Mensch.......................................................................................................... 4
2.4.
Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biotoptypen) ............................................................... 6
2.5.
Schutzgut Boden............................................................................................................ 9
2.6.
Schutzgut Wasser ........................................................................................................ 11
2.7.
Schutzgut Klima / Luft ................................................................................................. 12
2.8.
Schutzgut Landschaftsbild ......................................................................................... 13
2.9.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................... 14
2.10. Wechselwirkungen....................................................................................................... 15
3.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei
Nichtdurchführung der Planung ................................................................................. 16
4.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................................................................ 16
4.1.
Vermeidung und Verringerung ................................................................................... 16
4.2.
Ausgleich ...................................................................................................................... 18
5.
Alternative Planungsmöglichkeiten............................................................................ 19
6.
Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf
Schwierigkeiten und Kenntnislücken......................................................................... 19
7.
Maßnahmen zur Überwachung ................................................................................... 19
8.
Allgemein verständliche Zusammenfassung ............................................................ 20
9.
Literatur und Karten..................................................................................................... 24
PL
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TABELLEN
II
SEITE
Tabelle 1:
Flächenbilanz.........................................................................................................4
Tabelle 2:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch .......................................................5
Tabelle 3:
Biotoptypen des Plangebietes - Bestand ...............................................................6
Tabelle 4:
Avifauna des Planungsgebietes GolfCity Pulheim II ..............................................7
Tabelle 6:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen
(Biotoptypen)..........................................................................................................8
Tabelle 7:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden .......................................................10
Tabelle 8:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser......................................................11
Tabelle 9:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft..................................................12
Tabelle 10:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaftsbild .........................................13
Tabelle 11:
Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes ...................................23
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(Stand: Entwurf)
1.
1.1.
1
Einleitung
Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans
Die GolfCity Pulheim GmbH betreibt seit 2008 im Stadtgebiet Pulheim auf einer früheren Ackerfläche eine öffentliche Golfanlage bestehend aus
neun Standard-Golfbahnen und einem 3-Bahnen-Kurzplatz
Übungseinrichtungen (Übungswiese, Übungsgrüns) und
Infrastruktureinrichtungen (Gebäude und Stellplätze)
Die bestehende Golf-Anlage wird nachfolgend GolfCity Pulheim I genannt.
Die Anlage ist verkehrlich durch einen ausgebauten Wirtschaftsweg mit der Bonnstraße (L 183)
verbunden. Der Kreuzungsbereich wurde dort mit Linksabbiegespuren versehen und die
Kreuzungsgeometrie gemäß den Vorgaben von Straßen.NRW umgestaltet.
Das Empfangsgebäude, der Betriebshof und die Abschlaghütten der GolfCity Pulheim I wurden
2009 fertig gestellt. Es stehen derzeit 130 Stellplätze zur Verfügung.
Der Spielbetrieb wurde 2008 aufgenommen, wobei schon bald erkennbar war, dass ein Bedarf
nach zusätzlichem Angebot besteht.
Der Betreiber hat vor diesem Hintergrund einen Antrag auf bauleitplanerische Baurechtsschaffung für eine zweite GolfCity-Anlage – GolfCity Pulheim II – an den Rat der Stadt Pulheim
gestellt, der diesem Antrag durch den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit
paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes entsprochen hat.
Die GolfCity Pulheim II ist als eigenständige zu spielende Golfanlage geplant, sie soll aber unmittelbar an die benachbarte GolfCity Pulheim I anschließen bzw. mit dieser im Hinblick auf die
Spielbahnen räumlich verwoben seien.
Synergieeffekte durch die bestehende GolfCity Pulheim I sind jedoch planerisch gewollt und berücksichtigt, vor allem im Hinblick auf die verkehrliche Anbindung sowie die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur.
Das 14,90 ha große Planungsgebiet wird ausschließlich intensiv ackerbaulich bewirtschaftet.
Die Planung sieht auf dieser Fläche insgesamt 9 Spielbahnen mit einer Gesamtlänge von
1.940 m vor, bestehend aus Abschlägen, den eigentlichen Spielbahnflächen (Fairways und
Semiroughs), Grüns und Sandhindernissen.
Bedingt durch die Mitnutzung der Stellplätze und der vorhandenen Infrastruktur der GolfCity Pulheim I entstehen größere Entfernungen zum Planungsgebiet der GolfCity Pulheim II.
Deshalb soll eine „Verschachtelung“ der vorhandenen und der neuen Spielbahnen dafür
sorgen, dass beide Anlagen nach dem Prinzip der kurzen Wege an die Gebäude und die
weitere Infrastruktur der GolfCity Pulheim I angebunden sind. Dies wird dadurch erreicht, dass
einige Spielbahnen der GolfCity Pulheim I umnummeriert werden und zukünftig zur GolfCity Pulheim II gehören. Die entfallenden Spielbahnen werden auf dem Gelände der GolfCity Pulheim II neu angelegt. Um beide Anlagen mit ihren jeweils 9 Spielbahnen leichter unterscheiden zu können, wurde den Spielbahnnummern ein „B“ (für blauer Platz) bzw. ein „R“ (für
roter Platz) vorangestellt. Unabhängig vom Ineinanderverschachteln beider Golfplätze werden
also in GolfCity Pulheim II neun Spielbahnen angelegt.
Die GolfCity Pulheim II soll keine eigenen Übungseinrichtungen erhalten, da die vorhandene
Übungswiese (Driving Range) und auch die vorhandenen Übungsgrüns der GolfCity Pulheim I
ausreichend dimensioniert sind.
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2
Weiterhin sind im Planungsgebiet der GolfCity Pulheim II aus spieltechnischen Gründen sowie
ggf. zur Bevorratung von Beregnungswasser drei Teiche geplant.
Zur Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft
stehen im so genannten „Rauhen“ (Rough) Flächen für landschaftsökologische und
-ästhetische Maßnahmen zur Verfügung. Die Maßnahmen haben einen Flächenumgriff von
2
insgesamt 37.596 m . Sie umfassen im Wesentlichen die Anlage und Entwicklung der Biotoptypen „Einzelbäume und Baumreihen“ (BF32), „Feldgehölz“ (BA12), „Gebüsch, Einzelstrauch,
Strauchhecke“ (BB12) und „Extensivwiese“ (EA1).
Wie bereits ausgeführt, soll die GolfCity Pulheim II die vorhandene Infrastruktur der GolfCity Pulheim I mitnutzen, da die Einrichtungen wie z.B. Gastronomie, Betriebshof, Umkleiden,
Sanitäreinrichtungen etc. ausreichend bemessen sind, um die zusätzlichen Spieler der GolfCity Pulheim II aufnehmen zu können. Das heißt, dass für die GolfCity Pulheim II – mit Ausnahme einer 20 m2 großen Schutzhütte – keine weiteren Gebäude und keine zusätzlichen,
technischen oder verkehrlichen Erschließungen notwendig werden.
Die Organisation des Spielbetriebes, der Platzpflege u.ä. werden komplett von der GolfCity Pulheim I aus wahrgenommen.
Für die verkehrliche Anbindung der GolfCity Pulheim II wird die bestehende und ausgebaute
Anbindung der GolfCity Pulheim I über die Bonnstraße (L 183) und einen anschließenden
Landwirtschaftsweg mitgenutzt.
Für die GolfCity Pulheim I sind gemäß Bebauungsplan Nr. 87 maximal 200 PKW-Stellplätze
zulässig. Davon wurden bisher nur 130 Plätze ausgebaut und die für 70 Plätze verbleibende
Fläche eingesät und freigehalten. Im Zusammenhang mit der Realisierung der GolfCity Pulheim II werden die dafür notwendigen Stellplätze in dem oben beschriebenen zulässigen
Rahmen in asphaltierter Bauweise angelegt.
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1.2.
3
Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes und ihrer Berücksichtigung
Es wurden die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen wie das Baugesetzbuch, das Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG 2009) die Landschaftsschutz- (LG NW 2010) und Wassergesetzgebung (LWG 2010) berücksichtigt.
Ebenso wurden die Vorgaben des Regionalplans – Teilabschnitt Region Köln (Bezirksregierung
Köln 2009) und des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS
1992) berücksichtigt.
1.3.
Artenschutzprüfung (ASP) und Landschaftspflegerischer Begleitplan
Im Zuge des Bauleitplan-Verfahrens ist eine artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsvorhabens erforderlich, die parallel zum vorliegenden Umweltbericht erarbeitet wurde.
Die Protokolle der artenschutzrechtlichen Prüfung zeigen, dass für die relevanten geprüften
Arten keine der in § 44 (1) BNatSchG aufgeführten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
erfüllt werden. Unter Beachtung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung stehen der
Planung somit keine artenschutzrechtlichen Belange entgegen.
Eine abschließende Stellungnahme der Genehmigungsbehörde liegt hierzu noch nicht vor.
Eventuelle Auflagen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung sind zu beachten.
Ebenso wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erarbeitet, der das Planungsgebiet beschreibt und bewertet sowie die mit der Planung verbundenen Auswirkungen quantitativ wie
qualitativ darstellt. Des Weiteren ermittelt er den notwendigen Kompensationsbedarf und beschreibt die geplanten landschaftsästhetischen und -ökologischen Kompensationsmaßnahmen.
2.
2.1.
Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung
Lage und Abgrenzung
Das rund 14,90 ha große Plangebiet liegt im Süden der Stadt Pulheim (TK 25:
5006/4 Frechen), Rhein-Erft-Kreis, Regierungsbezirk Köln.
Das Gelände grenzt unmittelbar an die Bahnlinie Köln-Aachen an. Die Entfernung zu den benachbarten Ortsteilen Freimersdorf beträgt etwa 1 km, nach Neufreimersdorf (Stadt Frechen)
ca. 0,35 km.
Die Fläche wird im Westen und Norden durch Landwirtschaftswege und im Süden durch einen
Wartungsweg der Deutschen Bahn AG begrenzt. Auf der Ostseite befindet sich das Gelände
der GolfCity Pulheim I. Beide GolfCity-Flächen sind nur durch einen Wirtschaftsweg voneinander getrennt.
Verkehrlich ist die GolfCity Pulheim II über die GolfCity Pulheim I an die Bonnstraße (L 183)
angebunden. Die Bonnstraße kreuzt südlich der Bahnlinie die Bundesstraße B 55 (Aachener
Straße), die wiederum in kurzer Entfernung zum Kölner Autobahnring (BAB A1) führt. Von der
Bonnstraße aus gelangt man über die bestehende Zuwegung zur GolfCity Pulheim I.
Zur Gewährleistung der Sicherheit des fließenden Verkehrs wurde der Kreuzungsbereich an
der Bonnstraße bereits zu einem Knoten mit zwei Linksabbiegerspuren (jeweils eine von
Norden und Süden) ausgebaut. Des Weiteren wurde auf Veranlassung der Stadt Pulheim der
zur GolfCity Pulheim I führende, bisher geschotterte Landwirtschaftsweg asphaltiert hergerichtet.
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4
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes kann dem Planwerk des Bebauungs- und des Landschaftspflegerischen Begleitplans entnommen werden.
2.2.
Veränderungen im Plangebiet
Die nachfolgende Gegenüberstellung der bestehenden und der geplanten Nutzung verdeutlicht
die quantitativen Veränderungen, die mit Realisierung der Planung einhergehen:
Tabelle 1:
Flächenbilanz
Biotoptyp
B
I
E
W
[m²]
[m²]
[m²]
[m²]
Wälder, Gebüsche, sonstige Gehölzstrukturen, Vorwälder und Waldlichtungsfluren
BF32 Einzelbäume und Baumreihen, mit über0
0
0
80 Stk.
wiegend standorttypischen Gehölzen, mit
1
mittlerem Baumholz
BA12 Feldgehölz, mit überwiegend standorttypi0
0
0
6.346
schen Gehölzen, mit mittlerem Baumholz
BB12 Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke
0
0
0
220
Wiesen, Weiden und Grünland-Übergangsbereiche
EA1
Extensivwiese (Rauhes)
0
0
0
31.030
Anthropogene Biotope
HA0
Acker
149.050 149.050
0
0
Golfsportflächen
FD3
0
0
0
17.689
Stehende Kleingewässer, ständig oder
zeitweise wasserführend, eutroph (Teich)
HU2
Golfspielelemente
(Abschlag,
Grün,
0
0
0
93.745
Bunker, Spielbahn inkl. Halbrauhes)
Gebäude, Verkehrswege und sonstige infrastrukturellen Einrichtungen
HN0
Gebäude (Schutzhütte)
0
0
0
20
Summe
149.050 149.050
0 149.050
Es bedeuten:
B = Bestand
I
= (Temporäre) Inanspruchnahme
E = Erhalt
W = Wiederherstellung
P = Planung
P
[m²]
80 Stk.
6.346
220
31.030
0
17.689
93.745
20
149.050
Wie die obige Flächenbilanz verdeutlicht, wird die bisher überwiegend intensive landwirtschaft2
liche Nutzung des Planungsgebietes (149.050 m ) von einer flächig differenzierteren Nutzung
aus Gebäude (Schutzhütte) (20 m2), Golfsportflächen (111.434 m2) und Kompensationsflächen
2
(37.596 m ) abgelöst.
2.3.
Schutzgut Mensch
Beschreibung
Das insgesamt 149.050 m2 große Plangebiet wurde bisher ausschließlich intensiv ackerbaulich
bewirtschaftet. Das Plangebiet selber ist derzeit nicht erschlossen und bietet somit keine Möglichkeit zur Naherholung.
Die Fläche wird im Westen und Norden durch Landwirtschaftswege und im Süden durch einen
Wartungsweg der Deutschen Bahn AG begrenzt. Auf der Ostseite befindet sich das Gelände
1
Einzelbäume und Baumreihen, mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit mittlerem
Baumholz (BF32):
– 10 Linden – gemäß der Festsetzung Nr. 5.2-226 des Landschaftsplans 7
– maximal 70 bodenständige Einzelbäume
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der GolfCity Pulheim I. Beide GolfCity-Flächen sind durch einen öffentlichen (Wirtschafts-)Weg
voneinander getrennt. Dieser Teil des Landschaftsraumes westlich von Neufreimersdorf und
südlich von Freimersdorf wird nur bedingt zur Naherholung aufgesucht; vornehmlich queren
Radfahrer das Gebiet auf dem Weg von Königsdorf nach Köln bzw. umgekehrt und Hundehalter führen hier ihre Tiere aus.
Auswirkungen
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Mensch einher:
Tabelle 2:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
Temporäre Beein149.050 Während der Bauphase ist das Planungsgebiet als Bau2
m
stelle charakterisiert.
trächtigung des
Gebietes
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und
akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen können somit temporär erheblich sein, sind jedoch zu relativieren, da das Gebiet in einiger Entfernung
zu Wohnsiedlungen liegt, kein ungestörtes Naherholungsgebiet ist und durch das unmittelbar angrenzende technische Bauwerk des Bahndamms überformt wird.
. /.
Beeinträchtigung der
Während der Bauphase kann es durch den BaustellenRad- und Wanderverkehr zu Behinderungen auf den Feldwegen kommen.
wege durch den BauDie Beeinträchtigung ist nur kurzfristig und nicht von erstellenverkehr
heblicher Wirkung. Nach Abschluss der Baumaßnahmen
sind die Wegeverbindungen wieder nutzbar.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Aufgabe der landwirt- 149.050 Infolge der Realisierung der Golfanlage wird die landwirt2
schaftlichen Nutzung
m
schaftliche Nutzung durch die golferische Nutzung ersetzt.
Die damit verbundenen Veränderungen sind aber nicht
erheblich, da keine landwirtschaftliche Existenz gefährdet
wird.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
. /.
Beeinträchtigung von
Das Golfspiel selbst stellt keine relevante Lärmquelle dar.
Erholungsräumen
Zeitweilige Lärm- und Schadstoffemissionen können aber
durch Verlärmung,
von den maschinellen Pflegeeinsätzen ausgehen. Diese
Schadstoffe und
Pflegeeinsätze werden im Hinblick auf die Lärmentwickvisuelle Störreize
lung gemäß der 8. BimSchV sowie der 18. BImSchV
durchgeführt, sodass die betriebsbedingten Auswirkungen
als nicht erheblich eingestuft werden können.
Darüber hinaus gehen vom zusätzlichen Verkehrsaufkommen Lärm- und Schadstoffemissionen aus. Unter Berücksichtigung der angrenzenden Verkehrswege (L 183
Bonnstraße, Bahnlinie) werden diese Beeinträchtigungen
nicht als erheblich bewertet.
erheblich
ja
nein
nein
nein
Ergebnis
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher,
die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen und somit für das Schutzgut Mensch
nur eine geringe Erheblichkeit haben.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
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2.4.
6
Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biotoptypen)
Beschreibung
Das Plangebiet ist Teil der offenen Feldflur und wird von ausgedehnten, intensiv bewirtschafteten Ackerflächen geprägt. Im Plangebiet werden die folgenden Biotoptypen unterschieden:
Tabelle 3:
Biotoptypen des Plangebietes - Bestand
Code
Biotoptyp
Anthropogene Biotope
HA0
Acker
Summe
Flächenanteil [m²]
149.050
149.050
Vegetation
Infolge der fruchtbaren Böden und der klimatisch begünstigten Lage sind die natürlichen Waldgesellschaften schon frühzeitig in ihrer Gesamtheit gerodet worden (GLÄSSER 1978).
Auf den sehr ertragreichen Böden des Planungsgebietes wurde – wie auch im Bereich der übrigen „Brauweiler Lössplatte“ – bisher eine intensive Ackerkultur betrieben. Im Gegensatz zu den
Sonderkulturen (Obst- und Gemüseanbau) der im Süden angrenzenden „Brühler Lössplatte“
beherrschen, weit über die Grenzen des Planungsgebietes hinaus, Getreide und Zuckerrübenanbau das monotone Bild der weithin offenen, flachwelligen Agrarlandschaft.
Infolge der intensiven Bewirtschaftung sind die Bestände der typischen Ackerwildkrautfluren
des Gebietes – Ackerfrauenmantel-Kamillen-Gesellschaft (Aphano-Matricarietum) und Hellerkraut-Erdrauch-Gesellschaft (Thlaspio-Fumarietum officinalis) – nur fragmentarisch ausgebildet.
In den Randstreifen der Äcker finden sich deshalb nur weit verbreitete und ungefährdete Arten.
Fauna
Das Planungsgebiet liegt im Verbreitungsgebiet des Feldhamsters (RL NRW Gefährdungsgrad
1 = vom Aussterben bedroht, LÖBF 1999; FFH Anhang IV-Art), der als Lebensraum ausgedehnte Ackerlandschaften mit tiefgründigen, gut grabbaren Löss- und Lösslehmböden bevorzugt.
2
Gemäß den Ausführungen des Rhein-Erft-Kreises vom 17.06.2000 wird auch die Agrarfläche
zwischen Brauweiler, Freimersdorf, der Bonnstraße (L 183), der Bahnlinie, Neufreimersdorf und
der K 25 von einer Hamsterpopulation besiedelt. „1998 und 1999 wurden sowohl Baue als auch
lebende Exemplare des Feldhamsters (Cricetus cricetus L. 1758) gefunden. Diese wurden konkret auf Ackerflächen gesichtet, welche nur 150 bis 350 m“ (Rhein-Erft-Kreis) vom geplanten
Golfplatz entfernt sind.
Eine im Frühjahr 2004 durchgeführte Kartierung (KÖHLER & RASKIN 2004) erbrachte für das
Planungsgebiet und die angrenzenden Hackfrucht- und Gemüseäcker keine Nachweise von
genutzten Feldhamsterbauten.
Die erneute Kartierung zur Erfassung des Feldhamstervorkommens im Planungsgebiet wurde
bei trockenem Wetter in der Zeit vom 20.-22.08.2010 nach der Ernte des Wintergetreides
(Weizen) durchgeführt (PLANUNG UND LANDSCHAFT 2010). Dabei wurden wiederum keine Hinweise auf Feldhamsterbauten gefunden. Die Ackerfläche wird offensichtlich aktuell nicht vom
Feldhamster besiedelt.
2
Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
BauGB zur damaligen Bauleitplanung
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Die Avifauna des Planungsgebietes wurde am 16.04. und am 21.05.2010 unter besonderer
Berücksichtigung der Vögel der offenen Kulturlandschaft kartiert (PLANUNG UND LANDSCHAFT
2010). Besonderes Augenmerk wurde auch auf eine Überprüfung eines möglichen Vorkommens der Grauammer (Emberiza calandra) gelegt, die in Nordrhein-Westfalen als vom
Aussterben bedroht gilt.
Die Ergebnisse der avifaunistischen Untersuchungen werden in Tabelle 4 zusammengefasst.
Tabelle 4:
Avifauna des Planungsgebietes GolfCity Pulheim II
Vogelart
Amsel (Turdus merula)
Bachstelze (Motacilla alba)
Elster (Pica pica)
Fasan (Phasianus colchicus)
Feldlerche (Alauda arvensis)
Grünling (Carduelis chloris)
Heckenbraunelle (Prunella modularis)
Kohlmeise (Parus major)
Rabenkrähe (Corvus corone)
Wiesenschafstelze (Motacilla flava)
RL D
3
RL
NW
3S
Nachweis
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Planungsgebiet
randlich
BV
NG
NG
NG
BV
NG
NG
NG
BV
BV
BV
BV
BV
Es bedeuten:
Rote Liste
0 = ausgestorben oder verschollen; R = durch extreme Seltenheit gefährdet; 1 = vom Aussterben bedroht 2
= stark gefährdet; 3 = gefährdet; R = durch extreme Seltenheit gefährdet; I = gefährdete wandernde Art; D
= Daten nicht ausreichend; V = Vorwarnliste; * = nicht gefährdet; N = Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; S = für die Art ist ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen eine höhere Gefährdung zu
erwarten; k.A. = keine Angaben; G = Gefährdung anzunehmen
Status
BV = Brutvorkommen; NG = Nahrungsgast;
Insgesamt wurde mit 10 Vogelarten eine dem strukturarmen Gelände entsprechende vergleichsweise geringe Anzahl an Vogelarten beobachtet. Davon tritt nur eine Art, die Feldlerche
(Alauda arvensis), als Brutvogel (2 Paare) im Planungsgebiet auf. Die übrigen Arten haben ihr
Bruthabitat außerhalb des Planungsgebietes und suchen die Ackerfläche nur als Nahrungsgast
auf.
Bei den meisten der nachgewiesenen Vogelarten handelt es sich um mehr oder minder weit
verbreitete Spezies mit wenig spezialisierten Habitatansprüchen, z.B. Grünling, Heckenbraunelle und Kohlmeise. Einige Arten sind zudem ausgesprochene Kulturfolger, z.B. Amsel,
Elster und Rabenkrähe.
Die Grauammer wurde im Untersuchungsgebiet aktuell nicht nachgewiesen. Hinweise auf ein
mögliches früheres Vorkommen liegen nicht vor (schriftl. Auskunft LANUV, Mai 2010).
Aus naturschutzfachlicher Sicht erhält das Untersuchungsgebiet hinsichtlich seiner Bedeutung
als Lebensraum für Vögel eine relativ geringe Bewertung. Bei den nachgewiesenen Arten
handelt es sich überwiegend um weit verbreitete Spezies mit wenig spezialisierten Habitatansprüchen. Einen Lebensraumverlust können die Arten durch räumliches Ausweichen auf entsprechende Habitatangebote in der Umgebung kompensieren, ohne dass nachteilige Auswirkungen auf die lokale Population zu erwarten sind. Dies gilt auch für die Feldlerche, die als
Brutvogel auf der untersuchten Ackerfläche sowie in der Umgebung auftritt.
Zum Bebauungsplan Nr. 97 wird eine separate Artenschutzprüfung erarbeitet.
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Auswirkungen
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Tiere und Pflanzen (Biotoptypen) einher:
Tabelle 5:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen (Biotoptypen)
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
. /.
Verlust von Biotopen
In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichdurch baubedingte
tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Ackerflächen
Flächeninanspruchin unterschiedlichem Maß der Erheblichkeit in Anspruch
nahme
genommen.
Da aber Lage und Flächengröße der temporären Baustelleneinrichtungen, Bodenlager, Baustraßen u.a. zum
derzeitigen Planungsstand noch nicht alle fest stehen, ist
das Ausmaß der Beeinträchtigung noch nicht abschätzbar.
Zur Orientierung kann der anlagebedingte Flächen- und
Funktionsverlust dienen.
. /.
Beeinträchtigung von
Mit dem Baustellenbetrieb gehen Lärm- und SchadstoffBiotopen durch bauimmissionen sowie visuelle Beeinträchtigungen einher, die
zeitliche Verlärmung,
mit Abschluss der Arbeiten enden.
Schadstoffeinträge
Aufgrund der Artenarmut der angrenzenden Biotopbeund visuelle Störunstände, der vorhandenen Grundbelastung durch die begen
nachbarte Bahntrasse und der vorübergehenden Wirkung
ist die Beeinträchtigung nicht erheblich.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Verlust / Funktions149.050 Das Planungsvorhaben erfordert die Inanspruchnahme
2
der nachfolgenden Biotoptypen.
verlust von Lebensm
2
räumen für Pflanzen
[m ]
und Tiere durch
149.050 Acker (HA0)
Flächeninanspruchnahme bzw. –umwandlung und (Teil-)
Versiegelung
Funktionsverlust und
149.050 Durch die großflächige Inanspruchnahme von Acker
2
Beeinträchtigung von
gehen elementare Teil- bzw. Gesamtlebensräume im Gem
2
Austausch-/ Wechselsamtumfang von 149.050 m verloren, die nicht nur für die
Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna
beziehungen von Teilgehölzreicher Biotopbestände in der weiteren Umgebung
bzw. Gesamtlebensvon Bedeutung sind.
räumen durch Zerschneidung bzw.
Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte
Barrierewirkung
Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in
ihrer Wirkung erheblich, jedoch deutlich zu relativieren.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung von
. /.
Die mit dem Spielbetrieb verbundene Präsenz der Golfer
Biotopen durch Lärm
sowie die Pflegeeinsätze können eine Störwirkung auf die
und Schadstoffe
Fauna angrenzender Biotopbestände ausüben.
Da jedoch die angrenzenden Biotopbestände relativ
artenarm sind, ist die Beeinträchtigung nicht erheblich.
erheblich
ja
nein
ja
ja
nein
Der oben beschriebene Lebensraumverlust betrifft auch die Feldlerche, die auf der Ackerfläche
mit zwei Brutpaaren vertreten ist und potenziell aus dem Planungsgebiet vertrieben wird. Allerdings wird dies keinen nachhaltigen negativen Einfluss auf die Populationsentwicklung der
Feldlerche in der Region haben. So kann man unterstellen, dass die betroffenen Brutpaare
grundsätzlich auf andere Ackerflächen in der Umgebung auszuweichen vermögen, wenn der
Eingriffszeitpunkt außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit liegt.
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(Stand: Entwurf)
9
Das Verdrängen der Feldlerche aus dem Planungsgebiet ist jedoch keinesfalls unabdingbar.
Die aktuelle Untersuchung aus 2010 hat gezeigt, dass die Feldlerche offensichtlich auch im
Randbereich auf dem bereits bestehenden Golfplatzgelände der GolfCity Pulheim I vorkommt.
Dort wird das Grünland im Umfeld der Greens als Lebensraum genutzt, wenn sie sich in
erhöhter Geländelage befinden. Ob hier Bruten stattfinden (können), ist nicht abschließend
geklärt, kann allerdings grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Jedoch könnte auch ein
Heranwachsen der Gehölpflanzungen sukzessive dazu führen, dass der Lebensraum für die
Feldlerche zu kleinteilig und deshalb nicht mehr besetzt würde, da die Feldlerche weithin offene
und gut einsehbare Bereiche besiedelt.
Im Bereich der GolfCity Pulheim II könnte die Feldlerche möglicherweise davon profitieren,
dass sie ungestörte Roughs findet, die z.B. an Ackerflächen angrenzen.
Ergebnis
Die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Biotoptypen führt zu einem Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen sind von mittlerer Erheblichkeit, da es sich ausschließlich um intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen
handelt.
Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Acker gehen elementare Teil- bzw. Gesamt2
lebensräume im Gesamtumfang von 149.050 m verloren, die nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
2.5.
Schutzgut Boden
Beschreibung
Gemäß der geologischen Ausgangssituation (Löss über glazialen und quartären Lockersedimenten) steht im Plangebiet vorwiegend der Bodentyp „Parabraunerde“ (Bodeneinheit: L31
und L32) an. Lediglich eine West-Ost verlaufende geologische Senke (Trockenrinne) wird von
einem schmalen Band des Bodentyps „Kolluvium“ (Bodeneinheit: K3) ausgekleidet. (Geolog.
Landesamt NW 1972).
Parabraunerde und kolluvialer Boden sind ertragsreiche Landwirtschaftsböden, die seit altersher als Ackerstandorte bearbeitet werden.
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(Stand: Entwurf)
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Auswirkungen
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Boden einher:
Tabelle 6:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
. /.
(Temporärer) Verlust
In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichvon Bodenfunktionen
tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Böden in
durch Bodenlager,
unterschiedlichem Maß in Anspruch genommen (temp.
Baustraßen etc.
Veränderung Bodenrelief, Bodenaufbau, Bodenart und
(Wirkfaktoren: AbBodenwasserhaushalt).
grabung, AufschütDa in der Folge der weiteren Gestaltung des Geländes
tung, Verdichtung)
Modellierungen des Reliefs vorgenommen werden,
welche dauerhaft die temporären Beeinträchtigungen
überlagern und damit im Vordergrund stehen, werden die
baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen.
. /.
Temporäre BeeinInfolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanträchtigung von Bokung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende
denschutzfunktionen
Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen.
durch baubedingten
Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen
Schadstoffeintrag
(vgl. Kapitel 4.1, S. 16) sind diese Beeinträchtigungen
jedoch vermeidbar bzw. minimierbar.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
2
2
20 m
Verlust von BodenDurch die Anlage einer Schutzhütte von 20 m Grundflächen durch (Teil-)
fläche kommt es kleinflächig zum Verlust biotisch aktiver
Versiegelung
Bodensubstanz und damit zum Verlust der biotischen
Lebensraum- und natürlichen Ertragsfunktion.
Neben den biologischen werden auch die physikalischen
und chemischen Eigenschaften des Bodens erheblich
beeinträchtigt.
Teilverlust von Bo111.454 Zur Einpassung der Golfelemente in den Landschafts2
denfunktionen (Zerraum und zur Spielgestaltung müssen Modellierungen des
m
störung des BodenReliefs vorgenommen werden, die zu den nachfolgend
beschriebenen Teilverlusten von Bodenfunktionen führen.
gefüges, der Bodenstruktur und der HoriDer Teilverlust von Bodenfunktionen betrifft insbesondere
zontabfolge durch
die intensiv bespielten Golfelemente (Abschläge, Grüns,
2
2
FlächenbeanspruchBunker) von 10.089 m und die Teiche von 17.689 m ,
ung)
weniger die Bereiche der Spielbahnen inkl. Semiroughs
2
von 83.656 m .
Infolge von Bodenbewegungen, Fremdmasseneinbau und
evtl. Dränagen gehen Veränderung von Bodenrelief,
Bodenaufbau, Bodenart sowie Bodenwasserhaushalt und
damit der physikalischen, chemischen und biologischen
Eigenschaften einher. Diese Standortveränderungen
spiegeln sich in einer erheblichen Beeinträchtigung der
Lebensraum- und Ertragsfunktion des Bodens wider.
Der Ausgangszustand kann jedoch bedingt wieder
hergestellt werden.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung der
. /.
Von den maschinellen Pflegeeinsätzen können BeeinBöden durch Schadträchtigungen ausgehen, die jedoch über das durch die
stoffeintrag
Landwirtschaft bedingte Maß nicht hinausgehen. Die
Böden werden somit nicht erheblich belastet.
erheblich
nein
vermeidbar
ja
ja
nein
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Ergebnis
Mit der anlagebedingten kleinflächigen Versiegelung des Bodens werden biologische, physikalische und chemische Eigenschaften des Bodens beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung ist aufgrund der geringen Flächengröße (in Bezug auf das Plangebiet) von geringer Erheblichkeit.
Infolge der anlagebedingten Bodenbewegungen, Fremdmasseneinbau und evtl. Dränagen
gehen Veränderung von Bodenrelief, Bodenaufbau, Bodenart sowie Bodenwasserhaushalt einher, die zu einem Teilverlust von Bodenfunktionen führen. Dieser Teilverlust der Bodenfunktionen ist von mittlerer Erheblichkeit.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
2.6.
Schutzgut Wasser
Beschreibung
Natürliche Oberflächengewässer sind im Planungsgebiet sowie in der Umgebung nicht vorhanden. Weiter östlich des Gebiets verläuft der „Kölner Randkanal“. Neben der Abführung der
Sümpfungswässer (Grundwasser) aus den Tagebaugebieten dient der Kanal bis heute der
Entwässerung großer Teile des westlichen / nordwestlichen Kölner Umlandes und des RheinErft-Kreises.
Die im Planungsgebiet West-Ost verlaufende Trockenrinne zeugt von einem ehemaligen
(historischen) Fließgewässer.
Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu
erwarten (vgl. FLIEGEL 1908).
Auswirkungen
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Wasser einher:
Tabelle 7:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
. /.
Gefahr der GrundInfolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanwasserverschmutkung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende
zung
Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen.
Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen
(vgl. Kapitel 4.1, S. 16) sind diese Beeinträchtigungen jedoch vermeidbar bzw. minimierbar.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
2
2
20 m
Beeinträchtigung der
Durch die 20 m umfassende Versiegelung infolge der AnGrundwasserneubillage einer Schutzhütte kommt es zum kleinräumigen Verdungsrate durch den
lust versickerungswirksamer Flächen. Das anfallende
Verlust der InfiltratiDachwasser wird in den benachbarten Grünflächen einonsfläche über
geleitet. Aufgrund der geringen Flächengröße spielt die
Grundwasserleitern
Wassermenge keine relevante Rolle im Wasserregime.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Es sind keine Beein. /.
. /.
trächtigungen zu erwarten.
erheblich
vermeidbar
nein
. /.
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Ergebnis
Die auf das Schutzgut Wasser einwirkenden Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
2.7.
Schutzgut Klima / Luft
Beschreibung
Das Klima des Plangebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen
Luftmassen geprägt. Aufgrund der Leelage zum linksrheinischen Schiefergebirge inkl. des
Höhenzuges der „Ville“ ist die Köln-Bonner-Rheinebene klimatisch begünstigt. Die Jahressumme der Niederschläge liegt bei rund 700 mm (797 mm an der Klimastation Köln-Wahn Anstieg zum Bergischen Land). Das mittlere Tagesmittel der Lufttemperatur erreicht 9,5-10°C
(10°C an der Klimastation Köln-Wahn). BÖHM (1964) bezeichnet den Klimatyp als wintermildessommerkühles, feuchtes Tieflandklima.
Mesoklimatisch ist das Plangebiet dem Klimatyp „Freilandklima“ zuzuordnen. Es wird durch
Ackerflächen geprägt, welche aufgrund ihrer starken nächtlichen Abkühlung als Kaltluftentstehungsgebiete wirken und die Ventilation sowie Luftregeneration fördern.
Auswirkungen
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Klima / Luft einher:
Tabelle 8:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
. /.
Beeinträchtigung von
Mit dem Baustellenbetrieb gehen Schadstoffimmissionen
Flächen mit lufthygie(Baufahrzeuge, Baumaschinen) einher, die mit Beendinischer und klimatigung der Arbeiten enden. Das Ausmaß der Beeinträchtischer Ausgleichsgung ist zum derzeitigen Planungsstand nicht abschätzfunktion durch Bauzeit
bar.
bedingte SchadstoffDie Emissionsquelle versiegt mit Abschluss der Arbeiten.
emissionen
Aufgrund der vorübergehenden Erscheinung und der
gegenüber angrenzenden Emissionsquellen der Bahntrasse, Bonnstraße und Bundesstraße B55 (Aachener
Straße) geringen Belastungszunahme werden die zusätzlichen Schadstoffimmissionen als nicht erheblich eingestuft.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
2
2
20 m
Beeinträchtigung des
Die 20 m umfassende Versiegelung infolge der Anlage
Geländeklimas durch
einer Schutzhütte trägt geringfügig zu einer TemperaturNeuversiegelung
erhöhung und einer Reduzierung der Feuchtigkeitsverhältnisse auf der Fläche selbst bei, ohne jedoch eine weitreichende Wirkung zu haben.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung der
. /.
Der Golfplatzbetrieb wird sich in einer Zunahme des VerLuftqualität durch
kehrs widerspiegeln. Dies wiederum wird eine Erhöhung
der Abgasemissionen zur Folge haben.
Schadstoffemissionen
aus zusätzlichem
Verkehr
Beeinträchtigung der
. /.
Von den maschinellen Pflegeeinsätzen gehen SchadstoffLuftqualität durch
emissionen aus, die jedoch über das durch die Landwirtschaft bedingte Maß nicht hinausgehen.
Schadstoffemissionen
bei Pflegeeinsätzen
Die Beeinträchtigungen sind somit nicht als erheblich zu
bewerten.
erheblich
nein
nein
ja
nein
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Ergebnis
Der Golfplatzbetrieb wird sich in einer Zunahme des Verkehrs widerspiegeln, die wiederum eine
Erhöhung der Abgasemissionen zur Folge haben wird. Aufgrund der angrenzenden Vorbelastungen ist die Beeinträchtigung von geringer Erheblichkeit.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
2.8.
Schutzgut Landschaftsbild
Beschreibung
Das Plangebiet liegt aus naturräumlicher Sicht im Bereich der Brauweiler Lössplatte (55141),
die mit weiteren Einheiten zum übergeordneten Naturraum „Köln-Bonner-Rheinebene“ (551)
zusammengefasst wird (vgl. GLÄSSER 1978).
Die flachwellige Bördenlandschaft wird typischerweise fast ausschließlich ackerbaulich genutzt.
Nur vereinzelt gliedern Kleingehölze die offenen, landwirtschaftlichen Flächen, sodass im
Planungsgebiet der Blick von Westen bis nach Osten fast ungehindert in die Landschaft streicht
und erst in größerer Entfernung neue Landschaftsbilder aufgreift. Nur im Süden erfährt der
Landschaftsraum durch die Böschung der Bahnlinie Köln-Aachen eine Zäsur. Die Böschung
war bis zum viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke noch von älteren Gehölzen bestanden, die
jungen Ersatzpflanzungen werden erst künftig wirksam.
Auswirkungen
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Landschaftsbild einher:
Tabelle 9:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaftsbild
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
(Temporäre) Über149.050 Während der Bauphase ist das Planungsgebiet als Bau2
formung von Landstelle charakterisiert.
m
schaftseinheiten
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und
durch baubedingte
akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit AbFlächeninanspruchschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtinahme
gungen können somit temporär erheblich sein, sind jedoch zu relativieren, da das Gebiet in einiger Entfernung
zu Wohnsiedlungen liegt, kein ungestörtes Naherholungsgebiet ist und durch das unmittelbar angrenzende technische Bauwerk des Bahndamms überformt wird.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Überformung der
149.050 Infolge der Realisierung der Golfanlage wird das gelandschaftlichen
m²
wohnte Bild der landwirtschaftlichen Nutzung durch die
golferische Nutzung überformt.
Eigenart durch den
Golfplatz
Die damit verbundenen Veränderungen des Landschaftsbildes sind erheblich. Aufgrund der angrenzenden Nutzungen, wie z.B. Bahntrasse, Regenrückhaltebecken,
Freileitungen, u.a. ist dieser Aspekt jedoch zu relativieren.
2
Anlage von
20 m² Im Gebiet wird eine Schutzhütte von 20 m angelegt.
Gebäuden (SchutzDurch die Nähe zum Bahndamm wird die Beeinträchtihütte)
gung aus landschaftsästhetischer und städtebaulicher
Sicht minimiert.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Es sind keine Beein. /.
. /.
trächtigungen zu erwarten.
erheblich
ja
ja
ja
. /.
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Ergebnis
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher,
die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen können somit
temporär erheblich sein, sind jedoch zu relativieren, da das Gebiet durch das unmittelbar angrenzende technische Bauwerk des Bahndamms überformt wird und somit für das Schutzgut
Landschaftsbild nur eine geringe Erheblichkeit haben.
Die anlagebedingte Überformung der landschaftlichen Eigenart durch den Golfplatz wird als Beeinträchtigung von mittlerer Erheblichkeit gewertet, da sich die Golfanlage an die bestehende
Trasse und Böschung der Bahnlinie Köln - Aachen anlehnt. Aus den selben Gründen ist die
2
Anlage der 20 m großen Schutzhütte von geringer Erheblichkeit.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
2.9.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Beschreibung
Im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler /
Freimersdorf hat das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege in seiner Stellungnahme vom
15.10.2009 auf die archäologische Bedeutung des Planungsgebietes hingewiesen.
Demnach sind im Gebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit Reste eines römischen Landgutes erhalten. Möglicherweise sind darüber hinaus weitere römische Befunde im Zusammenhang mit
der „Via Belgica“ zu erwarten, die südlich des Planungsgebietes von Köln nach Boulogne-surMer verläuft. Gegebenenfalls reicht eine bandkeramische Siedlung aus dem Gebiet der benachbarten GolfCity Pulheim I bis ins Planungsgebiet hinein.
Zum Schutz dieser archäologischen Fundstätten wurden deshalb zwischen dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege, der Stadt Pulheim und der GolfCity Pulheim GmbH am 20.08.2010 folgende Vereinbarungen getroffen:
Im Bereich zum Schutz der Via Belgica werden keine Bodeneingriffe vorgenommen. Zulässig sind hier Golfrasenflächen (Spielbahn, Semirough) und auch z.B. Kompensationsmaßnahmen in Form von Extensivwiesen oder Gehölzbeständen.
Der etwa im mittleren bis südlichen Bereich des Plangebietes befindliche Abschnitt des
ehemaligen Bachlaufs darf bis zu 2-3 m Tiefe abgetragen werden, da dort keine archäologischen Funde zu erwarten sind.
Der Bereich der Erweiterungsfläche nördlich und südlich des ehemaligen Bachlaufs darf
etwa 30 cm tief abgeschoben / ausgehoben werden. Ansonsten sind in diesem Bereich
Bodenmodellierungen durch Bodenaufbau vorzunehmen.
Gräben für Wasserleitungen dürfen in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege auch nördlich und südlich der Senke tiefer als 30-40 cm verlegt werden, da es sich
nur um lokal geringfügige Eingriffe handelt. Es hat jedoch in diesen Fällen baubegleitend
eine archäologische Überwachung zu erfolgen.
Auswirkungen
Auf Basis der oben vereinbarten Vorgehensweise gehen von dem Planungsvorhaben keine
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Kultur- und sonstige Sachgüter aus.
Ergebnis
Es treten keine erheblichen Beeinträchtigungen auf.
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2.10.
15
Wechselwirkungen
Unter Wechselwirkungen sind erhebliche Auswirkungsverlagerungen und Sekundärwirkungen
zwischen und auch innerhalb der Schutzgüter zu verstehen, die sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken oder auch vermindern bzw. sogar aufheben können.
Die Erfassung der Wechselwirkungen ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Datenund Informationsgrundlage und erfolgt in der Regel über die Schutzgut bezogenen Erfassungskriterien und Wirkfaktoren.
Aufgrund der hier vorliegenden Daten und Informationen sowie der planungsstandbezogenen
großmaßstäblichen Bearbeitungsebene ist derzeit nur eine generelle und grobe Darstellung der
Wechselwirkungen möglich.
Schutzgut Mensch
Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle charakterisiert. Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen wirken sowohl
auf den Menschen wie auch auf das Landschaftsbild. (Schutzgut Landschaftsbild)
Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biotoptypen)
Der bau- und anlagebedingte Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen
und Tiere der Lebensgemeinschaft „Acker“ und auch der Fauna angrenzender Gehölzbestände durch die Flächeninanspruchnahme bzw. -umwandlung und Versiegelung führt
zugleich zu einer Überformung des Landschaftsbildes sowie einer Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen. (Schutzgut Mensch, Schutzgut Landschaftsbild).
Schutzgut Boden
Anlagebedingte Funktionsverluste des Bodens (Zerstörung des Bodengefüges, der Bodenstruktur, der Horizontabfolge durch Flächenbeanspruchung wirken sich auch verändernd
auf den Lebensraum von Tieren und Pflanzen aus. (Schutzgut Tiere und Pflanzen)
Schutzgut Klima / Luft
Der Golfplatzbetrieb wird sich in einer Zunahme des Verkehrs widerspiegeln, der wiederum
eine Erhöhung der Abgasemissionen zur Folge haben wird. Die Emissionen führen zu einer
Beeinträchtigung des Klimas und tragen darüber auch indirekt zu Beeinträchtigungen von
Tieren und Pflanzen sowie des Menschen und auch des Bodens bei. (Schutzgut Mensch,
Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Boden)
Schutzgut Landschaftsbild
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen
einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Diese bauzeitlichen Belastungen führen gleichfalls zu temporären Beeinträchtigungen der Erholungseignung, wie
auch zu vorübergehenden Störungen der Fauna angrenzender Flächen. (Schutzgut
Mensch, Schutzgut Tiere und Pflanzen)
Mit der Realisierung der Golfanlage wird das gewohnte Bild der landwirtschaftlichen Nutzung durch die golferische Nutzung überformt. Die flächige Inanspruchnahme hat darüber
hinaus auch einen Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche sowie einen Verlust /
Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere zur Folge. (Schutzgut Mensch,
Schutzgut Tiere und Pflanzen)
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Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ist nicht erheblich betroffen.
Entlastungswirkungen
Auf den derzeit intensiv bewirtschafteten Landwirtschaftsflächen kann eine Entlastung der
Böden und des Grundwassers im Hinblick auf den Dünger- und Biozideinsatz eintreten.
3.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
Wird die Planung nicht realisiert, dann werden die Flächen im Plangebiet weiterhin intensiv
landwirtschaftlich genutzt.
4.
4.1.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
der nachteiligen Auswirkungen
Vermeidung und Verringerung
Im Hinblick auf die Vermeidung und Minderung von bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
Landschaft (Landschaftsbild und Erholung)
Für die Anlage von Golfspielflächen werden ausschließlich intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen überplant.
Landschaftsgliedernde und -belebende Elemente werden nicht in Anspruch genommen.
Es sind mit Ausnahme einer Schutzhütte (Grundfläche 20 m2) keine weiteren Gebäude vorgesehen.
Das Vorhaben wird durch geeignete Bepflanzungen und unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“
(RHEIN-ERFT-KREIS 1992) in die Landschaft eingebunden.
Wegeverbindungen werden nicht unterbrochen.
Die Naherholungsfunktion des Gebietes wird durch den Spielbetrieb nicht beeinträchtigt.
Die Pflegeeinsätze auf den Golfspielelementen werden im Hinblick auf die Lärmentwicklung
gemäß der 8. BImSchV sowie der 18. BImSchV durchgeführt.
Naturhaushaltsfaktor Boden
Weitgehende Anpassung der Planung an den Geländeverlauf;
Sparsamer Umgang mit Grund und Boden;
Beschränkung des Versiegelungsgrades auf das notwendige Maß;
Die Erdarbeiten werden gemäß § 202 BauGB „Schutz des Mutterbodens“ sowie in Anlehnung an DIN 18300 u. 18915 durchgeführt.
Zur Vermeidung von Bodenkontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und Reparatur
von Baufahrzeugen sowie Pflegefahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen.
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden
während der Bauausführung Arbeitsräume, Baustelleneinrichtungen und Bodenmieten auf
das technisch notwendige Maß beschränkt.
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Der Boden wird im Bereich von baubedingten Verdichtungen aufgelockert und vegetationsfähig wieder hergestellt.
Durch die ganzjährige Vegetationsbedeckung wird vor allem im Bereich bisheriger Ackerflächen der Schutz vor Erosionswirkungen erhöht.
Naturhaushaltsfaktor Wasser
Das anfallende Dachwasser der Schutzhütte wird in den benachbarten Grünflächen eingeleitet und kann versickern bzw. verdunsten. Aufgrund der geringen Flächengröße spielt die
Wassermenge keine relevante Rolle im Wasserregime.
Durch die ganzjährige Vegetationsbedeckung und den Verzicht auf Düngung der Bereiche,
die nicht für das Golfspiel benötigt werden, werden Nährstoffausträge vermindert.
Bzgl. des Umgangs mit Wasser gefährdenden Stoffen während der Bauphase ist sicherzustellen, dass alle Regeln und Vorschriften zum Umgang mit Wasser gefährdenden Betriebsstoffen eingehalten werden. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit ein Notfall- und Maßnahmenplan dazu beitragen kann, die Reaktionszeiten nach einer Schadstofffreisetzung zu
verkürzen und so den Schaden weitestgehend zu minimieren.
Naturhaushaltsfaktor Klima/Luft
Die Luftaustauschbahnen werden nicht behindert.
Die permanent geschlossene Vegetationsdecke bewirkt kleinflächig ein ausgeglicheneres
Lokal- / Mikroklima.
Naturhaushaltsfaktor Pflanzen und Tiere (Biotoptypen)
Für die Anlage von Golfspielflächen werden ausschließlich intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen überplant.
Landschaftsgliedernde und -belebende Elemente werden nicht in Anspruch genommen.
Das Vorhaben wird durch geeignete Bepflanzungen und unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“
(RHEIN-ERFT-KREIS 1992) in die Landschaft eingebunden.
Randlich angrenzende Vegetationsflächen – insbesondere Gehölzbestände – sind ggf.
während der Bauphase gemäß DIN 18 920, RAS-LP 4 bzw. ZTV-Baumpflege zu sichern.
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden
Baustelleneinrichtung und Bodenmieten auf das technisch notwendige Maß beschränkt und
auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen angelegt.
Die Baumaßnahmen finden so weit wie möglich außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit der Avifauna statt, um die Beeinträchtigungen auf ein Mindestmaß zu
beschränken.
Die geplante Gehölzbepflanzung wurde infolge der Abstimmungsgespräche mit der
Bezirksregierung Köln und dem Rhein-Erft-Kreis im Hinblick auf die landschaftsästhetischen
und faunistischen Belange (Feldlerche) mehrfach reduziert und umfasst nunmehr nur noch
80 bodenständige Einzelbäume (inkl. 10 Bäume Festsetzung Nr. 5.2-226 des
Landschaftsplans 7). In der Folge werden die Roughflächen vornehmlich als Extensivwiese
angelegt.
Weiteres
Die Existenz des Landwirtschaftsbetriebes, der das Plangebiet derzeit bewirtschaftet, wird
durch die kleinflächige Planung nicht gefährdet.
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Die angrenzenden Landwirtschaftsflächen bleiben erhalten und werden durch die Golfnutzung nicht beeinträchtigt. Die ordnungsgemäße Nutzung bleibt weiterhin gewährleistet.
Die Schutzstreifen von Produktenleitungen werden berücksichtigt.
Die mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege vereinbarten Auflagen zur Vermeidung von
Beeinträchtigungen möglicher archäologischer Befunde (vgl. Kapitel 2.9, S. 14) wurden in
der Planung berücksichtigt.
Grundsätzlich sind beim Auffinden von Bodenfunden im Zuge der Bauausführung die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (§ 15 ff DSchG NW) zu beachten.
4.2.
Ausgleich
Mit der Errichtung der Golfanlage werden auch Flächenanteile aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung freigesetzt, die nicht von Golfspiel- bzw. Infrastrukturelementen belegt
werden. Diese als Rauhes (Rough) bezeichneten Flächen stehen für landschaftsökologische
und -ästhetische Maßnahmen zur Verfügung. Sie dienen damit der Kompensation von Eingriffen verschiedener Art, die trotz einer behutsamen Einpassung der Golfanlage unvermeidbar
sind.
2
Die Maßnahmen haben einen Flächenumgriff von insgesamt 37.596 m . Sie umfassen im
Wesentlichen die Anlage und Entwicklung der Biotoptypen
Einzelbäume und Baumreihen, mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit mittlerem
Baumholz (BF32)
– 10 Linden – gemäß der Festsetzung Nr. 5.2-226 des Landschaftsplans 7
– maximal 70 bodenständige Einzelbäume
Feldgehölz, mit überwiegend standorttypischen Gehölzen, mit mittlerem Baumholz (BA12)
2
(6.346 m )
Gebüsch, Einzelstrauch, Strauchhecke (BB12) ( 220 m2)
Extensivwiese (Rauhes) (EA1) (31.030 m2)
Auch wenn die Kompensationsmaßnahmen vorwiegend auf den Naturhaushaltsfaktor „Arten
und Lebensräume (Biotoptypen)“ ausgerichtet sind, so tragen die Maßnahmen aufgrund ihrer
Mehrfachwirkung auch zu positiven, kompensatorischen Effekten bei den anderen Naturhaushaltsfaktoren wie z.B. Landschaft, Boden, Wasser sowie Klima und Luft bei. So hat z.B. die Anpflanzung von Bäumen und Gehölzbeständen nicht nur eine Bedeutung für den Arten- und
Biotopschutz, sondern trägt auch zu einer Bereicherung der Landschaft bei. Ebenso ist die Anlage von Extensivgrünland nicht nur für die Pflanzen- und Tierwelt relevant, sondern auch für
die Regeneration des zuvor intensiv bewirtschafteten Bodens.
Aus der Gegenüberstellung des Gesamtwertes – Bestand / Kompensationsbedarf
(1.341.450 Wertpunkte) und – Planung / Kompensationsmaßnahmen (1.400.612 Wertpunkte)
ergibt sich eine positive Wertbilanz, mit einem „Kompensationsüberschuss“ von 59.162 Wertpunkten.
Die mit dem Planungsvorhaben einhergehenden Beeinträchtigungen werden somit über das
erforderliche Maß hinaus ausgeglichen.
Über diese Maßnahmen hinaus sind keine weitergehenden Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
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5.
19
Alternative Planungsmöglichkeiten
Eine Prüfung von Standortalternativen ist im Zusammenhang mit den vorliegenden Planungsvorhaben nicht erforderlich und nicht sinnvoll, da es sich mit der GolfCity Pulheim II um eine
Erweiterung der GolfCity Pulheim I handelt, die durch den rechtskräftigen Flächennutzungsplan
der Stadt Pulheim sowie durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 87 Brauweiler /
Freimersdorf planungsrechtlich abgesichert ist. Für die Erweiterung gibt es somit keine echte
Standortalternative.
6.
Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten
und Kenntnislücken
Neben einer Auswertung der vorhandenen Pläne und Grundlagendaten wurde im Rahmen des
Landschaftspflegerischen Begleitplans eine Biotoptypenkartierung und faunistische Kartierung
(Vögel und Hamster) durchgeführt.
Der Umweltbericht lehnt sich methodisch an die Ausführungen „Der Umweltbericht in der Praxis
- Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung“ (Oberste Baubehörde im Bayerischen
Staatsministerium des Innern 2005) sowie den „Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung“
(UMWELTBUNDESAMT 2010) an.
Es wurden für die Bewertung der Biotopbestände sowie die Ermittlung von Eingriff und Ausgleich die „Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen“ (LUDWIG
1991a) und das „Verfahren zur Überprüfung des Mindestumfanges von Ausgleichs- bzw.
Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Biotopfunktion“ (LUDWIG 1991b) berücksichtigt.
7.
Maßnahmen zur Überwachung
Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass
die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen
geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt.
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8.
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Allgemein verständliche Zusammenfassung
Die GolfCity Pulheim GmbH beabsichtigt, im Stadtgebiet Pulheim die 2008 in Betrieb
genommene Golfanlage GolfCity Pulheim I um eine weitere Golfanlage – GolfCity Pulheim II –
zu erweitern.
Die GolfCity Pulheim II ist als eigenständige zu spielende Golfanlage geplant, sie soll aber unmittelbar an die benachbart GolfCity Pulheim I anschließen bzw. mit dieser im Hinblick auf die
Spielbahnen räumlich verwoben seien.
Synergieeffekte durch die bestehende GolfCity Pulheim I sind jedoch planerisch gewollt und berücksichtigt, vor allem im Hinblick auf die verkehrliche Anbindung sowie die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur.
Das 14,90 ha große Planungsgebiet wird ausschließlich intensiv ackerbaulich bewirtschaftet.
Die Planung sieht auf dieser Fläche insgesamt 9 Spielbahnen vor, bestehend aus Abschlägen,
den eigentlichen Spielbahnflächen (Fairways und Semiroughs), Grüns und Sandhindernissen.
Die GolfCity Pulheim II soll keine eigenen Übungseinrichtungen erhalten, da die vorhandene
Übungswiese (Driving Range) und auch die vorhandenen Übungsgrüns der GolfCity Pulheim I
ausreichend dimensioniert sind.
Weiterhin sind im Planungsgebiet der GolfCity Pulheim II aus spieltechnischen Gründen sowie
ggf. zur Bevorratung von Beregnungswasser drei Teiche geplant.
Zur Kompensation der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft stehen
im so genannten „Rauhen“ (Rough) Flächen für landschaftsökologische und -ästhetische Maßnahmen zur Verfügung. Die Maßnahmen haben einen Flächenumgriff von insgesamt
37.596 m2. Sie umfassen im Wesentlichen die Anlage und Entwicklung der Biotoptypen
„Einzelbäume und Baumreihen“ (BF32), „Feldgehölz“ (BA12), „Gebüsch, Einzelstrauch,
Strauchhecke“ (BB12) und „Extensivwiese“ (EA1).
Wie bereits ausgeführt, soll die GolfCity Pulheim II die vorhandene Infrastruktur der GolfCity Pulheim I mitnutzen, da die Einrichtungen wie z.B. Gastronomie, Betriebshof, Umkleiden,
Sanitäreinrichtungen etc. ausreichend bemessen sind, um die zusätzlichen Spieler der GolfCity Pulheim II aufnehmen zu können. Das heißt, dass für die GolfCity Pulheim II – mit Aus2
nahme einer 20 m großen Schutzhütte – keine weiteren Gebäude und keine zusätzlichen,
technischen oder verkehrlichen Erschließungen notwendig werden.
Die Organisation des Spielbetriebes, der Platzpflege u.ä. werden komplett von der GolfCity Pulheim I aus wahrgenommen.
Für die verkehrliche Anbindung der GolfCity Pulheim II wird die bestehende und ausgebaute
Anbindung der GolfCity Pulheim I über die Bonnstraße (L 183) und einen anschließenden
Landwirtschaftsweg mitgenutzt.
Für die GolfCity Pulheim I sind gemäß Bebauungsplan Nr. 87 maximal 200 PKW-Stellplätze
zulässig. Davon wurden bisher nur 130 Plätze ausgebaut und die für 70 Plätze verbleibende
Fläche eingesät und freigehalten. Im Zusammenhang mit der Realisierung der GolfCity Pulheim II werden die dafür notwendigen Stellplätze in dem oben beschriebenen zulässigen
Rahmen in asphaltierter Bauweise angelegt.
Mit der Realisierung des Planungsvorhabens wird die bisher intensive landwirtschaftliche Nutzung des Planungsgebietes (149.050 m2) von einer flächig differenzierteren Nutzung aus Gebäude (Schutzhütte) (20 m2), Golfsportflächen (111.434 m2) und Kompensationsflächen
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(37.596 m ) abgelöst.
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Damit gehen im Wesentlichen die nachfolgenden erheblichen Beeinträchtigungen einher:
Schutzgut Mensch
Während der Bauphase ist das Planungsgebiet als Baustelle charakterisiert. Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen können somit
temporär erheblich sein, sind jedoch zu relativieren, da das Gebiet in einiger Entfernung zu
Wohnsiedlungen liegt, kein ungestörtes Naherholungsgebiet ist und durch das unmittelbar
angrenzende technische Bauwerk des Bahndamms überformt wird. (Baubedingte Beeinträchtigung)
Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biotoptypen)
Durch das Planungsvorhaben werden Ackerflächen im Umfang von 149.050 m2 in Anspruch
genommen. (Anlagebedingte Beeinträchtigung)
Durch die großflächige Inanspruchnahme von Acker gehen elementare Teil- bzw. Gesamt2
lebensräume im Gesamtumfang von 149.050 m verloren, die nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der
weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung erheblich,
jedoch deutlich zu relativieren. (Anlagebedingte Beeinträchtigung)
Schutzgut Boden
Durch die Anlage einer Schutzhütte von 20 m2 Grundfläche kommt es kleinflächig zum
Verlust biotisch aktiver Bodensubstanz und damit zum Verlust der biotischen Lebensraumund natürlichen Ertragsfunktion. (Anlagebedingte Beeinträchtigung)
Zur Einpassung der Golfelemente in den Landschaftsraum und zur Spielgestaltung müssen
Modellierungen des Reliefs vorgenommen werden, die zu den nachfolgend beschriebenen
Teilverlusten von Bodenfunktionen führen. Der Teilverlust von Bodenfunktion umfasst ins2
gesamt 111.454 m und betrifft insbesondere die intensiv bespielten Golfelemente (Abschläge, Grüns, Bunker) und die Teiche, weniger die Bereiche der Spielbahnen inkl. Semiroughs. (Anlagebedingte Beeinträchtigung)
Schutzgut Wasser
– Keine erheblichen Beeinträchtigungen –
Schutzgut Klima / Luft
Der Golfplatzbetrieb wird sich in einer Zunahme des Verkehrs widerspiegeln. Dies wiederum wird eine Erhöhung der Abgasemissionen zur Folge haben. (Betriebsbedingte Beeinträchtigung)
Schutzgut Landschaftsbild
Während der Bauphase ist das Planungsgebiet als Baustelle charakterisiert. Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen können somit
temporär erheblich sein, sind jedoch zu relativieren, da das Gebiet in einiger Entfernung zu
Wohnsiedlungen liegt, kein ungestörtes Naherholungsgebiet ist und durch das unmittelbar
angrenzende technische Bauwerk des Bahndamms überformt wird. (Baubedingte Beeinträchtigung)
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Infolge der Realisierung der Golfanlage wird das gewohnte Bild der landwirtschaftlichen
Nutzung durch die golferische Nutzung überformt. Die damit verbundenen Veränderungen
des Landschaftsbildes sind erheblich. Aufgrund der angrenzenden Nutzungen, wie z.B.
Bahntrasse, Bonnstraße u.a. ist dieser Aspekt jedoch zu relativieren. (Anlagebedingte Beeinträchtigung)
Mit der zuvor beschriebenen Nutzungsänderung wird im Planungsgebiet eine 20 m2 große
Schutzhütte errichtet. Durch die Nähe zum Bahndamm wird die Beeinträchtigung aus landschaftsästhetischer und städtebaulicher Sicht minimiert. (Anlagebedingte Beeinträchtigung)
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ist nicht erheblich betroffen.
Wechselwirkungen
Die zuvor beschriebenen Beeinträchtigungen wirken in der Regel nicht allein auf ein
Schutzgut, sondern zeichnen sich durch Mehrfachwirkungen aus, sodass durch dieselbe
Maßnahme mehrere Schutzgüter beeinträchtigt seien können. Diese Wechselwirkungen
werden aufgezeigt. Wechselwirkungen bestehen insbesondere bei der Inanspruchnahme
der Biotoptypen.
Wird die Planung nicht realisiert, dann werden die Flächen im Plangebiet weiterhin intensiv
landwirtschaftlich genutzt.
Zur Vermeidung und Verringerung der Beeinträchtigungen im Plangebiet werden Schutzgut bezogene Maßnahmen festgelegt. Des Weiteren werden zur Kompensation der mit der Realisierung der Planung einhergehenden Beeinträchtigungen entsprechende Maßnahmen festgesetzt.
Auch wenn die Kompensationsmaßnahmen vorwiegend auf den Naturhaushaltsfaktor „Arten
und Lebensräume (Biotoptypen)“ ausgerichtet sind, so tragen die Maßnahmen aufgrund ihrer
Mehrfachwirkung auch zu positiven, kompensatorischen Effekten bei den anderen Naturhaushaltsfaktoren wie z.B. Landschaft, Boden, Wasser sowie Klima und Luft bei.
Eine Prüfung von Standortalternativen ist im Zusammenhang mit den vorliegenden Planungsvorhaben nicht erforderlich und nicht sinnvoll, da es sich mit der GolfCity Pulheim II um eine
Erweiterung der GolfCity Pulheim I handelt, die durch den rechtskräftigen Flächennutzungsplan
der Stadt Pulheim sowie durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 87 Brauweiler /
Freimersdorf planungsrechtlich abgesichert ist. Für die Erweiterung gibt es somit keine echte
Standortalternative.
Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass
die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen
geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt.
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Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse des Umweltberichtes zusammen:
Tabelle 10:
Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes
Schutzgut
Tiere und Pflanzen
(Biotoptypen)
Boden
Baubedingte
Auswirkungen
geringe
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
nicht betroffen
Wasser
Klima / Luft
nicht betroffen
nicht betroffen
mittlere
Erheblichkeit
geringe bis mittlere
Erheblichkeit
nicht betroffen
nicht betroffen
Landschaftsbild
geringe
Erheblichkeit
nicht betroffen
geringe bis mittlere
Erheblichkeit
nicht betroffen
Mensch
Kultur- und
sonstige Sachgüter
Anlagebedingte
Auswirkungen
nicht betroffen
Betriebsbedingte
Auswirkungen
nicht betroffen
nicht betroffen
nicht betroffen
nicht betroffen
geringe
Erheblichkeit
nicht betroffen
nicht betroffen
Ergebnis
geringe
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
nicht betroffen
geringe
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
nicht betroffen
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Literatur und Karten
Bezirksregierung Köln (2009): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt
Region Köln (Stand: November 2009)
BÖHM, H. (1964): Eine Klimakarte der Rheinlande. - Erdkunde 18(1/4):202-206 + Anh. Bonn
DSchG (2005): Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Vom 11. März 1980 (G.V. NW. S. 226, ber.
S. 716), zuletzt geändert durch Artikel 259 des zweiten Befristungsgesetzes vom 05.
April 2005 (GV. NRW. S. 274, 302)
FLIEGEL, G. (1908): Erläuterungen zur Geologischen Karte von Preußen und benachbarten
Bundesstaaten. Lieferung 142, Blatt Frechen. - Königlich Preußische Geologische
Landesanstalt (Hrsg.). 76 S. + Karte
FLL (2007): Golfanlagen als Teil der Kulturlandschaft. - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn.
FLL (2008): Richtlinie für den Bau von Golfplätzen. - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Bonn.
Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (1972): Bodenkarte von NordrheinWestfalen 1:50000, Blatt L 5106 Köln - Krefeld
GLÄSSER, E: (1978): Geographische Landesaufnahme 1:200000 - Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen - Bundesforschungsanstalt für Landeskunde
und Raumordnung, Bonn-Bad Godesberg 52 S.
KÖHLER, U. & RASKIN, R. (2004): Feldhamsterkartierung für den geplanten Golfplatz bei
Freimersdorf (Rhein-Erft-Kreis) – Manuskript, 7 S.
LG NW (2010): Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz - LG)
LUDWIG, D. (1991a): Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen.
- Manuskript. 48 S. + Anhang.
LUDWIG, D. (1991b): Verfahren zur Überprüfung des Mindestumfanges von Ausgleichs- bzw.
Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Biotopfunktion. - Manuskript. 37 S.
LWG (2010): Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landeswassergesetz - LWG.
25.06.1995; zuletzt geändert am 16.03.2010
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern (2005): Der Umweltbericht
in der Praxis - Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung.
PLANUNG UND LANDSCHAFT (2010): Untersuchung der Avifauna und des Feldhamsters im Umfeld
der GolfCity Pulheim II. – Manuskript, 6 S.
RHEIN-ERFT-KREIS (1992): Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lößplatte“.
SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel
Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007. Berichte zum Vogelschutz 44.
23-81.
SUDMANN, S.R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NOTTMEYER-LINDEN, W.
SCHUBERT, W. VON DEWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS (2009): Rote Liste der gefährdeten
Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung – gekürzte Online-Version. NWO &
LANUV (Hrsg.).
UMWELTBUNDESAMT (2010): Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung (SUP). 66 S.
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