Daten
Kommune
Pulheim
Größe
117 kB
Datum
09.02.2011
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
01.02.11, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV-61 ro/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
09.02.2011
X
Herr Rosenkranz
(Verfasser/in)
6/2011
nö. S. TOP
06.01.2011
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf
Bereich: südwestliche Stadtgrenze, GolfCity II
• Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
siehe UPA vom 17.06.2009, TOP 15, Niederschrift S. 29
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Investor / Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 Brauweiler/Freimersdorf sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4
des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) öffentlich auszulegen.
- Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
ERLÄUTERUNGEN:
Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von neun Golfspielbahnen am südwestlichen Stadtgebietsrand beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss in seiner
Sitzung am 17.06.2009 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 97 Brauweiler/Freimersdorf.
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Gleichzeitig beauftragte er die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Mit Schreiben vom 01.09.2009 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
um Stellungnahme zur Planung gebeten. Die Bürger konnten sich in der Zeit vom 16.09.2009 bis
07.10.2009 über die Projektidee informieren.
Von Letzteren erhielt die Verwaltung keine Eingaben. Insgesamt 12 Stellungnahmen gaben Träger
öffentlicher Belange ab. In vier Fällen wurde Nicht-Betroffenheit oder Bedenkenlosigkeit bekundet.
Grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung teilten auch die RWE, die GVG und die DB mit,
gaben aber Hinweise zur Beachtung. Eine zeichnerische oder textliche Aufnahme in den Planentwurf ist allerdings nicht erforderlich.
Auf die Stellungnahmen der Stadt Frechen (T 8), des Rhein-Erft-Kreises (T 9), des NABU (T 10),
der LWK NRW (T 11) und des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege (T 12) im Rheinland wird in der
folgenden Tabelle näher eingegangen.
Die Verwaltung schlägt vor, den bisher erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 97 Brauweiler/Freimersdorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Zum Planentwurf gehören die
Begründung und der Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung). Ihnen sind Einzelheiten und Grundlagen der Planung zu entnehmen.
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