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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf Bereich: südwestliche Stadtgrenze, GolfCity II • Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB siehe UPA vom 17.06.2009, TOP 15, Niederschrift S. 29)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
117 kB
Datum
09.02.2011
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
01.02.11, 18:43
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf
Bereich: südwestliche Stadtgrenze, GolfCity II
• Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
siehe UPA vom 17.06.2009, TOP 15, Niederschrift S. 29) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf
Bereich: südwestliche Stadtgrenze, GolfCity II
• Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
siehe UPA vom 17.06.2009, TOP 15, Niederschrift S. 29)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV-61 ro/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 09.02.2011 X Herr Rosenkranz (Verfasser/in) 6/2011 nö. S. TOP 06.01.2011 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 97 Brauweiler / Freimersdorf Bereich: südwestliche Stadtgrenze, GolfCity II • Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB siehe UPA vom 17.06.2009, TOP 15, Niederschrift S. 29 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Investor / Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 97 Brauweiler/Freimersdorf sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. ERLÄUTERUNGEN: Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von neun Golfspielbahnen am südwestlichen Stadtgebietsrand beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 17.06.2009 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 97 Brauweiler/Freimersdorf. -1- Gleichzeitig beauftragte er die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Mit Schreiben vom 01.09.2009 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zur Planung gebeten. Die Bürger konnten sich in der Zeit vom 16.09.2009 bis 07.10.2009 über die Projektidee informieren. Von Letzteren erhielt die Verwaltung keine Eingaben. Insgesamt 12 Stellungnahmen gaben Träger öffentlicher Belange ab. In vier Fällen wurde Nicht-Betroffenheit oder Bedenkenlosigkeit bekundet. Grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung teilten auch die RWE, die GVG und die DB mit, gaben aber Hinweise zur Beachtung. Eine zeichnerische oder textliche Aufnahme in den Planentwurf ist allerdings nicht erforderlich. Auf die Stellungnahmen der Stadt Frechen (T 8), des Rhein-Erft-Kreises (T 9), des NABU (T 10), der LWK NRW (T 11) und des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege (T 12) im Rheinland wird in der folgenden Tabelle näher eingegangen. Die Verwaltung schlägt vor, den bisher erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 97 Brauweiler/Freimersdorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Zum Planentwurf gehören die Begründung und der Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung). Ihnen sind Einzelheiten und Grundlagen der Planung zu entnehmen. -2-